Katzenkrankenversicherung
Mit der Katzenkrankenversicherung geht es gesund und munter durch ein langes Katzenleben. Schließlich ist auch die agilste Katze nicht vor Krankheiten oder Verletzungen sicher, ein Besuch beim Tierarzt ist in der Regel unvermeidlich. Damit Sie sich ganz um das Wohlergehen Ihrer Katze sorgen können, übernimmt die Katzenkrankenversicherung das Kostenrisiko beim Tierarzt.
Katzenkrankenversicherung – umfassender Schutz im Ernstfall
Die Katzenkrankenversicherung sorgt mit umfangreichen Leistungen dafür, dass Ihre Katze wieder auf die Beine kommt. Dazu gehört z. B. die Übernahme der Kosten für die Diagnostik, für Arzneimittel oder Verbandsmaterial. Je nach Anbieter sind sogar Vorsorgemaßnahmen oder Wurmkuren mit versichert. Selbst wenn die Katze in einer Tierklinik stationär behandelt werden muss, ist hierfür eine Erstattung vorgesehen. Natürlich besteht auch für medizinisch notwendige Operationen Versicherungsschutz.
Hier können Sie die Katzenkrankenversicherung direkt online abschließenVergleich der Katzenkrankenversicherung
Auf dem deutschen Markt setzt sich die Katzenkrankenversicherung langsam, aber sicher durch. Kein Wunder, bei fast 9 Mio. Katzen in Deutschland. Die Anzahl der Anbieter ist noch überschaubar, trotzdem bieten alle Gesellschaften für den Schutz der Katze ausreichend hohe Leistungen an. Wir verschaffen Ihnen einen kurzen Überblick der wichtigsten Tarifmerkmale:
| Gesellschaft | AGILA | Helvetia (Basis) | Helvetia (Komfort) | Uelzener |
|---|---|---|---|---|
| Aufnahmealter | ab der 9. Lebenswoche, bis zum 10. Geburtstag | Ab dem 3. Lebensmonat bis zum 15. Lebensjahr | Ab dem 3. Lebensmonat bis zum 15. Lebensjahr | Ab dem 3. Lebensmonat |
| Wartezeit | 3 Monate (außer bei Unfall) | 3 Monate (außer bei Unfall) | 3 Monate (außer bei Unfall) | 30 Tage (außer bei Impfungen) |
| Vorsorgemaßnahmen, Impfungen etc. | Max. 65 Euro pro Jahr | Nicht versichert | Max. 100 Euro | Max. 40 Euro |
| Versicherungsumfang | 100 % der ambulanten und stationären Tierarztkosten bis zur Leitungsgrenze | 100 % der ambulanten und stationären Tierarztkosten bis zur Leistungsgrenze | 100 % der ambulanten und stationären Tierarztkosten bis zur Leistungsgrenze | 100 % der ambulanten und stationären Tierarztkosten |
| Erstattungssatz nach der GOT (*) | Bis zum 3-fachen Satz | Bis zum 2-fachen Satz | Bis zum 2-fachen Satz | Je nach Tarif 1- oder 2-facher Satz |
| Leistungsgrenze | Im 1. Jahr 300 Euro, bei Leistungsfreiheit Anpassung in den Folgejahren jeweils um weitere 125 Euro | Jahreshöchstleistung 2.000 Euro | Jahreshöchstleistung 3.000 Euro | Keine Leistungsgrenze |
| Medikamente, Verbandsmaterial, Diagnostik | 100 % bis zur Leistungsgrenze | 100 % bis zur Leistungsgrenze | 100 % bis zur Leistungsgrenze | 100 % - keine Leistungsgrenze |
| Kastration/Sterilisation | Nicht versichert | Nicht versichert | Versichert | Nicht versichert |
| Operationskosten | 100 %, bis max. 1.600 Euro | 100 %, bis max. 2.000 Euro | 100 %, bis max. 3.000 Euro | 100 % - keine Leistungsgrenze |
| Auslandsschutz | Weltweit unbegrenzt | Weltweit bis zu 4 Monate | Weltweit bis zu 4 Monate | Europaweit bis zu 6 Monate |
| Antrag | ||||
(*) GOT = Gebührenordnung der Tierärzte, in der Fassung vom 30.06.2008
Hier können Sie die Katzenkrankenversicherung direkt online abschließenNachlässe und Besonderheiten der einzelnen Anbieter
AGILA
- Unterschiedliche Beitragsvarianten für Hauskatzen, Rassekatzen und Freigänger
Helvetia
- Beitragsnachlass von 10 % bei mindestens zwei versicherten Katzen
- Gesundheitsuntersuchung: Wenn die Katze bei Antragstellung 4 Jahre und älter ist oder bei Vorerkrankungen
- Kastration und Sterilisation: Übernahme der Kosten im Tarif Helvetia Komfort
- Für die Katze muss eine Chip-/Tattoonummer vorhanden sein
Uelzener
- Beitragsnachlass von 10 % bei mindestens zwei versicherten Katzen
- Keine Leistungsgrenzen
Wofür benötigen Sie eine Katzenkrankenversicherung?
Wenn die Katze erst einmal erkrankt ist, bleibt keine Zeit lange zu überlegen. Es gibt Krankheiten, die bei nicht rechtzeitiger Wahrnehmung oder Behandlung die Krankheit weiter verschleppen oder sogar zum Tode führen können. Die Rechnung durch den Tierarzt stellt ohne den Schutz der Katzenkrankenversicherung ein gewisses Risiko dar, das nicht selten über das Schicksal der Katze entscheidet. Hierzu einige Beispiele:
Der Katzenschnupfen z. B. ist eine häufiger vorkommende Infektionskrankheit, die ansteckend ist und zum Teil auch tödlich verlaufen kann. Gerade junge Katzen sind im höchsten Maß infektionsgefährdet, aber auch ältere Katzen, bei denen kein Impfschutz vorhanden ist.
Eine weitere hochansteckende Krankheit ist die sogenannte Katzenstaupe. Die Erreger sind sehr widerstandsfähig und können oftmals jahrelang aktiv bleiben. Durch den Tierarzt wird zunächst eine umfangreiche Behandlung mit Infusionen eingeleitet. In der Folge muss die Erkrankung mit einem umfangreichen Medikamenteneinsatz bekämpft werden.

Unser Team zur Katzenversicherung