Tierlebensversicherung für Pferde: ein wertvoller Schutz
Auch, wenn Du am liebsten gar nicht darüber nachdenken würdest: Leider kann Deinem Pferd im Laufe seines Lebens etwas Schlimmes zustoßen. Wenn es unerwartet stirbt oder einem Raub bzw. Diebstahl zum Opfer fällt, ist dies emotional sehr schmerzhaft. Damit Du Dich dazu nicht auch noch mit finanziellen Verlusten plagen musst, kannst Du mit unserer Pferdelebensversicherung vorsorgen. Auf Wunsch ermöglicht diese es Dir, Dich zusätzlich vor den finanziellen Folgen zu schützen, falls Dein Pferd durch einen Unfall oder eine Krankheit für seinen eigentlichen Zweck nicht mehr einsatzfähig sein, also gewissermaßen „unbrauchbar“ werden sollte.
Warum ist eine Lebensversicherung für Pferde sinnvoll?
Ein so großes Tier wie ein Pferd ist meist auch mit großen Anschaffungskosten verbunden. Hinzu kommen noch Aufwendungen für Pflege und Unterbringung, Tierarztkosten und was sonst noch in der Pferdehaltung notwendig ist. Da kommen zum Teil erhebliche Beträge zusammen. Verstirbt das Pferd dann plötzlich oder fällt es einem Diebstahl oder Raub zum Opfer, ist dies nicht nur emotional sehr belastend. Es kann auch in finanzieller Hinsicht eine Katastrophe für den Halter bedeuten, insbesondere wenn es sich um eine professionelle Pferdehaltung wie bei Reit-, Zucht- oder Fahrtieren handelt.
Zu den wichtigsten Gründen, eine Lebensversicherung für Dein Pferd abzuschließen, zählen:
- Du kannst damit alle Pferde versichern, auch Fohlen und Ponys.
- Der Schutz ist ab dem 8. Lebenstag bis zum 21. Geburtstag des Pferdes möglich.
- Die Pferdelebensversicherung kommt nicht nur im Todesfall auf, sondern auch bei Diebstahl oder Raub Deines Pferdes.
- Der Zusatzbaustein „dauernde Unbrauchbarkeit“ leistet, wenn Dein Pferd infolge von Unfall oder Krankheit seine Bestimmung, z. B. als Zucht- oder Reitpferd, nicht mehr erfüllen kann.
- Die Leibesfruchtversicherung, also der Schutz des ungeborenen Fohlens, ist in Höhe von 10 % der vereinbarten Versicherungssumme im Baustein „dauernde Unbrauchbarkeit“ enthalten.
- Die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme ist ohne Wertgutachten garantiert.
Attraktive Rabatte bei der Lebensversicherung für Fohlen
Die Absicherung von Fohlen und Jungpferden wird langfristig belohnt. So bleiben die Einstiegsprämien bei der Versicherung von Pferden bis zu einem Alter von 2 bzw. 5 Jahren über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten.
Teure Operationen beim Pferd absichern
Natürlich muss es mit Deinem Pferd nicht zum Schlimmsten kommen. Manchmal kann bei Unfällen eine Operation helfen, das Leben, die Gesundheit und den wirtschaftlichen Wert Deines Pferdes zu bewahren. Operative Eingriffe bei Pferden sind jedoch oft sehr teuer. Es sei denn, Du hast mit einer Pferde-OP-Versicherung vorgesorgt. Diese kommt für die hohen Tierarztkosten auf. So kannst Du Deinem Liebling ohne Verzögerung den rettenden Eingriff ermöglichen.
Sandra Manfrost, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
KontaktIn meinem Beruf habe ich schon häufig erlebt, wie wertvoll eine Tierlebensversicherung für Pferde sein kann. Müssen Halterinnen und Halter einen schmerzhaften Verlust ihres geliebten Tiers, z. B. durch dessen Tod, verkraften, gibt ihnen die Pferdelebensversicherung zumindest finanzielle Sicherheit. Gerne unterstütze ich Dich dabei, den optimalen Schutz für Dein Pferd zu finden.
Fragen zur Pferdelebensversicherung
Du kannst Dein Pferd von dessen 8. Lebenstag an bis maximal zu seinem 21. Geburtstag versichern lassen. Für den Baustein „dauernde Unbrauchbarkeit“ gilt der 17. Geburtstag als Grenze. Die Vertragslaufzeiten sind sehr flexibel. Die Mindestdauer beträgt ein Jahr, es sind aber auch längere Laufzeiten möglich. Lasse Dich gerne unverbindlich von unseren Versicherungsfachleuten, welche Laufzeiten am sinnvollsten für Deine Bedürfnisse sind, beraten.
Ein tierärztliches Gutachten dient dazu, den Gesundheitszustand Deines Pferdes zu überprüfen und sicherzustellen, dass es versichert werden kann. Bei Versicherungssummen unterhalb von 5.000 € ist das nicht nötig. Ab 5.000 € benötigst Du aber ein aktuelles tierärztliches Gutachten für Dein Pferd. Dieses Gutachten darf nicht älter als 4 Wochen sein. Zudem brauchst Du einen Wertnachweis. Ab einem Betrag von 7.500 € oder wenn Du Dich für den Baustein „dauernde Unbrauchbarkeit“ entscheidest, musst Du zusätzlich 12 Standard-Röntgenbilder bereitstellen, die nicht älter als 4 Monate sein dürfen. Jährlinge und Fohlen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ja. Sobald die dauernde Unbrauchbarkeit durch einen Tierarzt festgestellt und 90 % der vereinbarten Summe an Dich ausgezahlt wurde, endet der Vertrag. Die restlichen 10 % der Summe verfallen dabei.
Wird das versicherte Pferd verkauft, endet der Vertrag automatisch, sobald die Versicherung darüber informiert wird. Die Versicherungssumme wird nicht ausgezahlt. Der neue Käufer kann den Vertrag aber übernehmen, wenn er keine Änderung an dessen Bedingungen vornimmt. Unser Serviceteam unterstützt Dich hierbei sehr gerne und steht Dir auch für alle weiteren Versicherungsfragen mit Rat und Tat zur Seite.
In vielen Fällen sind Tierarztkosten nicht standardmäßig in der Pferdelebensversicherung enthalten, es sei denn, es handelt sich um spezielle Zusatzleistungen. Lass Dich am besten von unseren fachkundigen Mitarbeitern beraten, auf welche Leistungen Du bei der Pferdelebensversicherung besonders achten solltest.
Eine Selbstbeteiligung fällt bei der Pferdelebensversicherung nicht an. Lediglich wenn du den Baustein „dauerhafte Unbrauchbarkeit“ einschließt, fällt eine Selbstbeteiligung von 10 % an, wenn Dein Pferd nicht zum Reiten, Fahren oder für die Zucht eingesetzt werden kann.
Eine Pferdelebensversicherung kann verschiedene Risiken abdecken. Neben Tod kannst Du Dich damit je nach Art Deines Vertrages auch für den Fall von Unfall, Krankheit oder die dauerhafte Unbrauchbarkeit Deines Pferdes absichern. Um optimal geschützt zu sein, spielen der Deckungsumfang und die genauen Bedingungen eine wichtige Rolle. Unsere Berater helfen Dir gerne bei der passgenauen Auswahl.
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