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Die Pferdehaftpflicht im großen Versicherungsvergleich

Pferdehaftpflicht ab 26,66 Euro -
250 Tarife mit den Testsiegern aus Finanztest

Für die Halter von Pferden stellt die Pferdehaftpflicht eine unverzichtbare Sicherheit dar: Wird durch das eigene Pferde ein Schaden verursacht, haftet der Pferdefreund dafür im vollen Umfang. Auch wenn Sie nicht unmittelbar am Schadensereignis beteiligt waren, müssen Sie die Schadenersatzansprüche des Geschädigten befriedigen.

Stellen Sie sich vor, Ihr Pferd bricht von seiner Koppel aus und genießt die Freiheit fernab der Weide auf einer Land- oder Bundesstraße. Durch Ausweichmanöver stoßen mehrere Fahrzeuge zusammen, der Blechschaden liegt für drei verunfallte Fahrzeuge bei mehr als 10.000 Euro. Ihrem Pferd ist nichts passiert, dafür müssen Sie nun für die Kosten der betroffenen Verkehrsteilnehmer aufkommen. Ohne den Schutz der Pferdehaftpflicht kann das zum finanziellen Aus führen.

Hier eine Auswahl unserer Top-Tarife zur Pferdehaftpflicht

  • 26,66 Euro für Fohlen und Gnadenbrotpferde - mit SB
  • 45,72 Euro für Fohlen und Gnadenbrotpferde - ohne SB
  • 54,90 Euro für Ponys und Esel
  • 63,89 Euro für Reitpferde - mit SB
  • 76,99 Euro für Reitpferde - ohne SB

Hier gelangen Sie zu Ihrer Pferdehaftpflicht – bitte wählen Sie:

Warum ist die Pferdehaftpflicht so wichtig?

Nach dem Gesetz unterliegen Pferde der Gefährdungshaftung: Die Haltung von Pferden wird als Risiko für die Allgemeinheit bewertet. Daraus ergibt sich automatisch eine Haftung im Schadensfall für den Pferdehalter – eine Umkehr der Schuldfrage ist ausgeschlossen. Sie als Pferdehalter schützen sich gegen Schadensersatzforderungen: Ihre Pferdehaftpflicht prüft den Anspruch des Geschädigten, regelt die Wiedergutmachung und wehrt aber auch unberechtigte oder überhöhte Schadensersatzforderungen ab.

Zwei Pferde auf der Weide

Was leistet die Pferdehaftpflicht?

Die Pferdehaftpflicht leistet bei Schadensfällen, wenn durch Ihr Pferd eine dritte Person verletzt oder getötet wird. Außerdem werden Sachschäden übernommen, die durch das pferdetypische Verhalten eingetreten sind. Vermögensschäden werden ebenfalls über die Pferdehaftpflicht abgedeckt – hier handelt es sich um ein Ereignis, bei dem weder Personen noch Sachgegenstände zu Schaden gekommen sind. Das ist z. B. der Fall, wenn Ihr Pferd nach einem Ausbruch von der Weide auf einer Bahnstrecke den Zugverkehr zum Erliegen bringt und davon auch noch der Fernverkehr der Bahn betroffen ist. Hier werden hohe Schadensersatzforderungen sicherlich die Folge sein.


Wann beginnt die Pferdehaftpflicht?

Der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht beginnt zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt – frühestens am Folgetag. Dieser wird im Versicherungsschein auch abgebildet. Sollten Sie den Antrag kurzfristig stellen, sodass Sie die Police erst einige Tage nach dem Versicherungsbeginn erhalten, erteilen die Gesellschaften in der Regel eine sogenannte vorläufige Deckung. Damit der Schutz der Pferdehaftpflicht nicht gefährdet wird, muss der erste Beitrag fristgerecht zum vereinbarten Termin bezahlt werden. Vielfach geschieht dieses über einen Einzugsauftrag.

Die wichtigsten Leistungen der Pferdehaftpflicht auf einen Blick:

Mietsachschäden Eine eingetretene Stalltür kann ebenso für Ärger sorgen wie ein niedergetrampelter Weidezaun. Sie sind verantwortlich für die Schäden, die Ihr Pferd verursacht und müssen dem Eigentümer Wiedergutmachung leisten. Viele Anbieter haben Mietsachschäden im Versicherungsumfang der Pferdehaftpflicht integriert.
Forderungsausfalldeckung Sie selber erleiden durch ein anderes Pferd einen Schaden, z. B. durch einen Tritt. Der Halter des Pferdes ist nicht versichert und verfügt nicht über den finanziellen Rückhalt, Ihnen Schmerzensgeld zu zahlen. Hier kommt die Forderungsausfalldeckung Ihrer Pferdehaftpflicht zum Zuge und übernimmt den Schaden.
Reitbeteiligung Gegen einen monatlichen Obolus dürfen auch andere Personen Ihr Pferd reiten und betreuen. Kommt es dabei zu einem Schaden, sind Sie im Rahmen Ihrer Pferdeversicherung ausreichend geschützt.
Fremdreiterrisiko Nur einmal sitzt die Freundin im Sattel des Pferdes und schon hat sich ein Schaden ereignet. Ein Tritt in den Kotflügel eines Pkw sorgt für Aufregung. Doch mit der Pferdehaftpflicht ist auch dieses Risiko abgedeckt.
Private Kutschfahrten Ein Ausflug am Sonntag mit der Kutsche sorgt für Aufregung: Das Pferd bäumt auf und geht mit dem Gespann durch. Dabei werden mehrere parkende Autos beschädigt. Schützen Sie sich gegen dieses Risiko, damit Sie auch weiter unbeschwert die Freizeit mit Ihrem Pferd genießen können.
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