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Unberechtigte Reiter: Warum du haftest und wie du es verhinderst

Reiterin reitet auf dem Pferd weg

Stell dir vor: Ein Spaziergänger bleibt an eurer Weide stehen und will dein Pferd kurz streicheln. Das Pferd erschrickt, tritt aus. Der Spaziergänger stürzt und verletzt sich. Du warst nicht dabei, hast nichts erlaubt, hast von der Situation nichts gewusst. Trotzdem kann die Person dich als Halter zur Kasse bitten. Klingt unfair, ist aber geltendes Recht.

Was du zu diesem Risiko sonst wissen solltest und was du tun kannst, um trotzdem auf der sicheren Seite zu sein, erfährst du im nachfolgenden Text.

Unberechtigte Nutzung: In welchen Fällen ist eine Haftung möglich?

Als unversicherter Pferdebesitzer haftest du grundsätzlich für alles, was dein Tier im Umgang mit anderen Menschen tut. Egal ob jemand dein Pferd ohne Erlaubnis reitet, es streichelt, füttert oder sonst mit ihm in Kontakt kommt. Wird die Person dabei getreten, gebissen oder stürzt sie, bist du als Halter in der Verantwortung und trägst die Kosten für mögliche Schadensersatzforderungen, auch dann, wenn du von der Situation nichts wusstest. Dass dies so ist, wurde auch bereits höchstrichterlich festgestellt.

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BGH-Urteil: prinzipielle Haftung des Tierhalters

2013 hat der Bundesgerichtshof genau das bestätigt: Eine Reiterin war ohne nachweisbare Erlaubnis auf einem fremden Pferd gestürzt und wollte die Halterin auf Schmerzensgeld verklagen. Die Vorinstanzen wiesen die Klage noch ab. Der BGH gab der Reiterin aber recht: Der Halter haftet grundsätzlich, egal ob eine Erlaubnis vorlag oder nicht. Nur ein grobes Fehlverhalten des Reiters selbst kann die Haftung mindern (Az. VI ZR 13/12).

Mit anderen Worten: Der Pferdehalter haftet prinzipiell für Schäden, die unberechtigte Nutzer durch sein Pferd erleiden.

Nur ein eigenes Fehlverhalten des unberechtigten Reiters kann die Schadenssumme verringern. Der einzige wirksame Schutz gegen solche finanziellen Belastungen bleibt demnach eine Versicherung, die dieses Risiko übernimmt.

Braucht man eine Versicherung, die Risiken durch unberechtigte Nutzung versichert?

Das ist auf jeden Fall empfehlenswert, wie das BGH-Urteil oben zeigt. Gerade bei größeren Ställen oder Weiden mit vielen Tieren ist es nicht immer möglich, zu kontrollieren, wer sich einem Pferd nähert und es reitet. Eine gute Absicherung gegen unberechtigte Nutzung oder „verbotene Eigenmacht“, wie es auch im Versicherungsdeutsch heißt, kann dann verhindern, dass dir im Ernstfall hohe Kosten für Schadensersatz entstehen. Wir raten also zu einer Versicherung, die auch diese Eventualität absichert.


Pferdehaftpflicht: Welche Anbieter decken Schäden durch unberechtigte Dritte ab?

Leider übernehmen viele Versicherungsgesellschaften das Risiko einer unberechtigten Nutzung des Pferdes nicht in ihrer Pferdehaftpflicht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. In der folgenden Übersicht haben wir einige der gängigsten Anbieter von Pferdehaftpflichtversicherungen für dich untersucht und geprüft, ob diese einen entsprechenden Schutz anbieten.

GesellschaftDeckung im Schadenfall
Logo von AdcuriJa (*)
Logo Haftpflichtkasse VersicherungNein
Logo GVO VersicherungNein
Logo NV Versicherungvom Einzelfall abhängig
Logo MaxpoolNein
Logo rhion.digital VersicherungNein
(*) A1-6.14.5 Unberechtigte Dritte. Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche solcher Personen, die das versicherte Tier ohne Einverständnis und auch ohne Wissen und Willen der die tatsächliche Sachherrschaft ausübenden Person reiten, streicheln, füttern oder mit diesem auf sonstige Weise umgehen.

Wenn du an einer dieser Versicherungen Interesse hast, verwende gerne unseren kostenlosen Versicherungsvergleich:

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So senkst du das Risiko zusätzlich zur Versicherung

Eine Versicherung übernimmt den finanziellen Schaden, verhindert den Unfall selbst aber nicht. Mit ein paar einfachen Maßnahmen reduzierst du die Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt so weit kommt:

  • Zaun und Weide so sichern, dass Fremde nicht einfach ans Pferd herankommen.
  • An öffentlich einsehbaren Weiden ein Schild anbringen ("Bitte nicht füttern/anfassen").
  • Bei Reitbeteiligungen die Erlaubnis schriftlich und mit klaren Grenzen festhalten.
  • Stallkollegen und Nachbarn kurz informieren, wenn dein Pferd z. B. nicht gerne fremde Hände mag.

Ersetzt keine Versicherung, hilft aber, den Ernstfall seltener werden zu lassen.


Reitbeteiligung: Schutz bei abgesprochener Fremdnutzung

Neben den Gefahren einer Nutzung durch unberechtigte Fremdreiter solltest du natürlich auch Reitbeteiligungen und den erlaubten Kontakt mit deinem Pferd umfassend absichern. Denn auch hier können Unfälle und unvorhergesehene Ereignisse passieren, die dich teuer zu stehen kommen können. Alles, was du zur Absicherung und Gestaltung einer solchen Vereinbarung wissen musst, erfährst du auf unserer Informationsseite: Reitbeteiligung.

Deine Ansprechpartner

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