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Unberechtigte Reiter: Warum du haftest und wie du es verhinderst

Reiterin reitet auf dem Pferd weg

Dass du haftest, wenn du einem Fremdreiter oder einer Reitbeteiligung erlaubst, Ddein Pferd zu nutzen, ist dir vielleicht bekannt. Aber leider ist deine Erlaubnis nicht unbedingt notwendig, damit du in der rechtlichen Verantwortung stehst. Das ist auch dann möglich, wenn eine andere Person dein Pferd ohne dein Wissen und entgegen deinem ausdrücklichen Wunsch besteigt oder es anfasst und dabei zum Beispiel selbst zu Schaden kommt. Was du zu diesem Risiko sonst wissen solltest und was du tun kannst, um trotzdem auf der sicheren Seite zu sein, erfährst du im nachfolgenden Text.

Unberechtigte Nutzung: In welchen Fällen ist eine Haftung möglich?

Als unversicherter Pferdebesitzer haftest du grundsätzlich für alles, was dein Tier im Umgang mit anderen Menschen tut. Dies betrifft nicht nur den Fall, dass jemand dein Pferd ohne Einwilligung reitet und dabei zum Beispiel stürzt oder sich anderweitig verletzt, sondern auch jeden anderen Kontakt mit deinem Pferd. Will jemand ohne deine Kenntnis beziehungsweise ohne deine Erlaubnis dein Pferd streicheln oder füttern und wird dabei von deinem Tier getreten, angerempelt oder gebissen, bist du ebenfalls als Halter verantwortlich und trägst entsprechend die Kosten für mögliche Schadensersatzforderungen. Dass dies so ist, wurde auch bereits höchstrichterlich festgestellt.

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BGH-Urteil: prinzipielle Haftung des Tierhalters

2013 wurde ein wegweisender Fall für die Haftungsfrage bei unberechtigten Reitern vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Es ging dabei um eine Frau, die eine Reithalle auf mindestens 20.000 € Schmerzensgeld verklagt hatte. Der Geschäftsführer der Reithalle bestritt, der Frau eine Reiterlaubnis erteilt zu haben. Sowohl das Landgericht Dortmund als auch das Oberlandesgericht Hamm wiesen die Klage ab. Die Klägerin legte jedoch Einspruch ein und erweiterte die Klage unter anderem auf die Halterin des Pferdes. Schlussendlich hob der Bundesgerichtshof jedoch die vorherigen Urteile auf und stellte klar, dass die Tierhalterin grundsätzlich für ihr Tier haften muss, unabhängig vom Nachweis einer Reiterlaubnis. Es sei lediglich möglich, dass die Klägerin eine Mitschuld trägt, die den Haftungsanspruch verringert. Entscheidend sei hierfür, ob die Missachtung von Sicherheitsvorschriften durch die Klägerin zum Unfallgeschehen mit beigetragen hat.

Mit anderen Worten: Der Pferdehalter haftet prinzipiell für Schäden, die unberechtigte Nutzer durch sein Pferd erleiden. Durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und das Fehlverhalten des unberechtigten Reiters verringert sich lediglich potenziell die Schadenssumme. Der einzige wirksame Schutz gegen solche finanziellen Belastungen bleibt demnach eine Versicherung, die dieses Risiko übernimmt.

Braucht man eine Versicherung, die Risiken durch unberechtigte Nutzung versichert?

Das ist auf jeden Fall empfehlenswert. Vor allem, wenn man die Rechtsprechung des BGH betrachtet. Gerade bei größeren Ställen oder Weiden mit vielen Tieren ist es nicht immer möglich, zu kontrollieren, wer sich einem Pferd nähert und wer es womöglich reitet. Das mag vielleicht nicht täglich vorkommen, aber geht einmal etwas schief, ist der Schreck groß. Eine gute Absicherung gegen unberechtigte Nutzung oder „verbotene Eigenmacht“, wie es auch im Versicherungsdeutsch heißt, kann dann verhindern, dass dir im Ernstfall hohe Kosten für Schadensersatz entstehen. Wir raten also zu einer Versicherung, die auch diese Eventualität absichert.


Pferdehaftpflicht: Welche Anbieter decken Schäden durch unberechtigte Dritte ab?

Leider übernehmen viele Versicherungsgesellschaften das Risiko einer unberechtigten Nutzung des Pferdes nicht in ihrer Pferdehaftpflicht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. In der folgenden Übersicht haben wir einige der gängigsten Anbieter von Pferdehaftpflichtversicherungen für dich untersucht und geprüft, ob diese einen entsprechenden Schutz anbieten.

GesellschaftDeckung im Schadenfall
Logo von BarmeniaJa (*)
Logo Haftpflichtkasse VersicherungNein
Logo GVO VersicherungNein
Logo NV Versicherungvom Einzelfall abhängig
Logo MaxpoolNein
Logo rhion.digital VersicherungNein
(*) A1-6.14.5 Unberechtigte Dritte. Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche solcher Personen, die das versicherte Tier ohne Einverständnis und auch ohne Wissen und Willen der die tatsächliche Sachherrschaft ausübenden Person reiten, streicheln, füttern oder mit diesem auf sonstige Weise umgehen.

Wenn du an einer dieser Versicherungen Interesse hast, verwende gerne unseren kostenlosen Versicherungsvergleich:

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Reitbeteiligung: Schutz bei abgesprochener Fremdnutzung

Neben den Gefahren einer Nutzung durch unberechtigte Fremdreiter solltest du natürlich auch Reitbeteiligungen und den erlaubten Kontakt mit deinem Pferd umfassend absichern. Denn auch hier können Unfälle und unvorhergesehene Ereignisse passieren, die dich teuer zu stehen kommen können. Alles, was du zur Absicherung und Gestaltung einer solchen Vereinbarung wissen musst, erfährst du auf unserer Informationsseite: Reitbeteiligung.

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