Pferdekauf - was muss ich bei der Pferdehaftpflicht beachten?
Endlich hast Du Dir den Traum vom eigenen Pferd erfüllt. Für Dich als Pferdefreund ein Glücksmoment. Nun dauert es nicht mehr lange und Du kannst Dein Pferd beim Verkäufer abholen und zum eigenen Stall fahren. Dort lernt es seine neuen Artgenossen kennen und Du wirst schon bald als stolzer Pferdebesitzer viele Stunden bei Ausritten oder bei der Pflege verbringen.
Bei aller Vorfreude gilt es jedoch noch einen wichtigen Aspekt zu klären: Wer ist ab dem Zeitpunkt des Besitzüberganges für die Pferdehaftpflicht verantwortlich? Brauchst Du eine neue Versicherung? Welche Dinge sind dabei zu berücksichtigen?
Der Halterwechsel macht die Pferdehaftpflichtversicherung notwendig
Die Pferdehaftpflicht ist eine wichtige Absicherung für Pferdebesitzer. Daher hatte der Vorbesitzer Deines Pferdes wahrscheinlich auch bereits eine Haftpflicht abgeschlossen. Doch Achtung! Selbst, wenn er diese nicht gekündigt hat, greift die Versicherung ab der Übergabe des Pferdes nicht mehr.
Mit dem Wechsel der Haltereigenschaft musst Du als neuer Eigentümer des Pferdes Dich selbst um eine Pferdehaftpflichtversicherung kümmern. Da das versicherte Pferd nicht mehr im Besitz des Voreigentümers ist, kommt seine Pferdehaftpflicht im Fall der Fälle nicht mehr für den Schaden auf. Mit anderen Worten: Sobald das Pferd abgeholt wird, gehen die Rechte und Pflichten auf Dich als neuen Pferdehalter über. Im Schadenfall damit also auch die Haftung.
Pferd gekauft: Wann nun eine Pferdehalterhaftpflicht abschließen?
Wenn Du ein Pferd gekauft hast, vereinbarst Du mit dem Eigentümer einen Termin zur Übergabe. Die Ankaufuntersuchung verlief problemlos, die Abholung steht an. Es gibt nun zwei Möglichkeiten.
- Der bisherige Pferdehalter überträgt die Pferdehaftpflichtversicherung auf Dich. Das ist problemlos möglich und er muss der Versicherung lediglich Deine Daten und den Zeitpunkt des Wechsels anzeigen. Ab der nächsten Fälligkeit des Vertrages erhältst Du dann die Beitragsrechnung.
- Du schließt selbst eine Pferdehaftpflichtversicherung ab. Diese sollte am besten ab dem Zeitpunkt beginnen, ab dem Du Besitzer des Pferdes bist. Denn wenn das Pferd beispielsweise bei der Abholung mit einem Huftritt den Anhänger beschädigt, stehst Du bereits in der Haftung.
Warum ist eine neue Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoller?
Sicherlich, auf Anhieb mag es bequemer sein, die Pferdehaftpflicht vom Voreigentümer zu übernehmen. Doch bist Du Dir auch im Klaren darüber, welche Leistungen dahinterstecken?
- Ist die Deckungssumme ausreichend hoch?
- Sind Fremdreiterrisiken mit abgesichert oder auch Ansprüche der Reitbeteiligung Dir gegenüber?
- Wie hoch sind Mietsachschäden abgesichert? Wie sieht es damit zum Beispiel am Pferdestall aus oder mit Schäden an geliehenen Sätteln oder Pferdeanhängern?
Es gibt eine Reihe von Punkten, die Du berücksichtigen musst, daher ist ein Neuabschluss sinnvoller. Darüber hinaus bieten die neueren Tarife häufig bessere Leistungen - und das zu teilweise sogar günstigeren Konditionen.
Worauf musst Du bei der Pferdehaftpflicht achten?
Deine Pferdehaftpflicht soll Dich vor Schadensersatzansprüchen schützen. Daher müssen alle Deine Bedürfnisse rund um Dein Reitverhalten darin auch berücksichtigt sein. Handelt es sich um ein Einstellerpferd? Dann musst Du in Deiner Pferdehaftpflicht darauf achten, dass Mietsachschäden mitversichert sind. Ansonsten fällt die Rechnung für einen Schaden im Stall voll und ganz Dir zur Last. Das gilt auch für geliehene oder gemietete Pferdeanhänger. Hier bieten mehrere Gesellschaften Versicherungsschutz. Zwar zum Teil mit einer Selbstbeteiligung, dafür wird der Schaden aber auch bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.
Eine Reitbeteiligung musst Du vollumfänglich absichern
Verträge mit Haftungsausschlüssen im Rahmen der Reitbeteiligung halten im Streitfall vor Gericht nicht stand. Letztendlich hilft es nur, wenn Du im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung das Risiko der Reitbeteiligung restlos berücksichtigst. Wenn Du eine Reitbeteiligung hast, stehst Du auch dann in der Haftung, wenn Dein Pferd zusammen mit der Reitbeteiligung einen Schaden verursacht. Daher ist diese Form der Absicherung unverzichtbar.
Achte mal darauf, dass auch Schadensersatzansprüche der Reitbeteiligung Dir gegenüber mit abgesichert sind. Ein mögliches Szenario: Deine Reitbeteiligung erleidet einen Unfall, weil das Pferd scheut und die Reiterin abwirft. Sicher, im Zweifelsfall kann so etwas auf ein Gerichtsverfahren zur Klärung von Schadenersatzansprüchen hinauslaufen. Wäre die Reitbeteiligung direkt abgesichert, würde sich eine solche Frage aber erst gar nicht stellen.
Häufige Fragen
Ist die Pferdehaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Pferdehalter unterliegen der Gefährdungshaftung. Als Pferdebesitzer haftest Du also für alle Schäden, die vom Pferd ausgehen – ohne Rücksicht auf das eigene Verschulden. Diese Form der Haftung deckt Deine Privathaftpflichtversicherung nicht ab. Dafür gibt es die Pferdehaftpflicht. Diese ist zwar in Deutschland keine Pflichtversicherung, stellt aber im Schadensfall eine absolut notwendige Sicherheit gegen Schadensersatzforderungen dar und sollte tatsächlich von jedem Pferdefreund abgeschlossen werden.
Pferd gekauft: Welche Versicherungen brauche ich?
Nahezu ein Muss für Dich als Pferdebesitzer ist eine Pferdehaftpflicht. Doch möchtest Du Dich nicht nur gegen Schäden absichern, die Dein Pferd eventuell verursacht, sondern auch gegen hohe Tierarztkosten, empfiehlt sich eine OP- oder Krankenversicherung für Dein Pferd.
Pferd gekauft: Wann muss ich die Pferdehaftpflicht abschließen?
Am besten sofort. Sobald das Pferd laut Kaufvertrag Dir gehört, bist Du verantwortlich. Das gilt selbst dann, wenn Du Dein Pferd erst einige Zeit später beim Vorbesitzer abholst. Schließe daher schnellstmöglich eine Versicherung ab. Beim Abschluss kannst Du den Vertragsbeginn festlegen. Unterschreibst Du den Kaufvertrag erst in zwei Wochen? Kein Problem, dann gib einfach diesen Termin als Startdatum an.
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