Weiderisiko in der Pferdehaftpflicht
Es kommt immer wieder vor, dass Pferde von der Koppel oder Weide ausbrechen. Verursachen die Tiere während ihres „Ausflugs“ einen Schaden, haften die jeweiligen Pferdehalter. Dabei ist es nebensächlich, ob die Pferde bei einem Gewitter in Panik geraten sind oder das Gatter von Fremden absichtlich geöffnet wurde. Mit der Weidehaltung kommt ein nicht zu unterschätzendes Risiko auf den Halter des Pferdes zu, das daher auch von der Pferdehaftpflicht abgedeckt werden sollte.
vergleichen-und-sparen.de: nur Tarife inklusive Weiderisiko
Noch vor einiger Zeit schrieben die Bedingungen der Versicherungsgesellschaften genau vor, wie der Weidezaun errichtet sein muss, damit der Versicherungsschutz für das Pferd gegeben ist. Heutzutage sehen die meisten Gesellschaften aber von solchen Auflagen ab. Bei all unseren Anbietern ist das Weiderisiko in der Pferdehaftpflicht abgedeckt, unabhängig davon, wie die Zaunbeschaffenheit ist. Es gilt zunächst einmal die Annahme, dass die Umfriedung pferdegerecht und sicher ist. Hältst Du Dich hierfür an die Vorgaben der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), bist Du grundsätzlich auf der sicheren Seite.
Wie der perfekte Weidezaun aussehen sollte
Zwar gibt es keine DIN-Vorschriften für den Standard-Pferdezaun, jedoch Empfehlungen von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Diese rät, dass die Einzäunung so beschaffen sein muss, „dass größtmögliche Sicherheit für Tier und Mensch gewährleistet ist. Dabei sind die arttypischen Verhaltensweisen des Pferdes als Fluchttier und die Besonderheiten seines Gesichtsfeldes zu berücksichtigen.“
Die Einzäunung soll also für das Pferd gut zu sehen, stabil und möglichst ausbruchsicher sein. Geeignete Materialien sind zum Beispiel Holz, Metallrohre oder auch eine Elektrobandeinzäunung. Weiter gelten besondere Kriterien bei der Beweidungsform (ganzjährig, zeitweise), bei Rasse und Geschlecht der Pferde und vor allem auch bei Art, Lage und Größe der Weide oder ob ein größeres Weiderisiko durch Verkehrsnähe besteht. So müsste eine an der Bundesstraße gelegene Weide mit Pferden besonders hohe Anforderungen aufweisen, um ihre Schutzfunktion zu erfüllen.
Folgende Richtwerte sollen für die Außenzaunausführung eingehalten werden:
- Zaunhöhe über Grund: 0,75 x Widerristhöhe (i. d. R. 1/3 des Pfahls im Boden)
- Pfahlabstand: 260 - max. 500 cm, je nach Zaunmaterial
- Querabgrenzung: mindestens 2 - 4 je nach Risikobereich (außer Portionsweiden)
- Höhe der ersten Querabgrenzung über Grund: 40-70 cm (bei Fohlen, kleinen Ponys und Kaltblütern ggf. entsprechend angepasst)
- Abstand der weiteren Querabgrenzungen: je 40-70 cm in Abhängigkeit von der Zaunhöhe (bei Fohlen, kleinen Ponys und Kaltblütern ggf. entsprechend angepasst)
- Elektrogeräte: Impulsgeräte (mind. 2 000 bis max. 10 000 Volt, max. 5 Joule Impulsenergie, mit VDE-, GSE- oder DLG-Prüfsiegel)
VS.-Tipp:
Kontrolliere den Zaun immer wieder gründlich: Ist er irgendwo locker oder defekt? Oder könnte sich das Pferd an einer Stelle verletzen? Vor und nach der Weidesaison im Frühjahr und Herbst sind ideale Zeitpunkte für Reparaturarbeiten.
Eine Umzäunung mit Stacheldraht oder Knotengitter ist nicht erlaubt
Im Jahr 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht festgelegt: Einen Zaun aus Stacheldraht dürfen die Betreiber einer Weide nicht verwenden. Hier gibt es die Ausnahme: Ist im Abstand von mehr als 50 Zentimetern eine weniger verletzungsträchtige Absperrung vorhanden, darf ein Stacheldrahtzaun von außen vorhanden sein.
Auch die Weidengröße ist relevant
Beim Punkt Weidegang ist die Haftungsfrage oft nicht eindeutig. Vieles ist Ermessenssache des zuständigen Gerichts. So ist nicht nur ein ordnungsgemäßer Weidezaun wichtig, um einen Versicherungsschutz zu haben. Der Bundesgerichtshof hat 2009 bekannt gegeben, dass für die erforderliche Hütesicherheit auch die Auswahl einer entsprechend großen Weide zählt. Begründung: Der Herdeninstinkt der Pferde wird durch die Weidehaltung geweckt. Entsteht Panik, kann es zu einem gemeinsamen Fluchtverhalten kommen. Bei einer ausreichend großen Weide ist das meist kein Problem, weil die Pferde sich auslaufen können. Ist die Weide aber zu klein, kann das dazu führen, dass die Tiere sich nicht beim Weidegang abreagieren können und so vielleicht schneller durch den Zaun brechen.
Hinzu kommt, dass sich in mehreren Regionen Wölfe neu ansiedeln. Die meisten Pferde nehmen diese Raubtiere zwar eher als Hunde wahr. Bricht aber dennoch Panik auf der Weide durch einen sich nähernden Wolf aus oder kommt es gar zu einer Attacke auf einer Weide, gerät natürlich die ganze Herde in Angst und Schrecken und ergreift die Flucht.
Die FN-Leitlinien besagen, dass ein Auslauf für bis zu zwei Pferde mindestens 150 qm groß sein soll. Pro weiterem Pferd werden zusätzlich 40 Quadratmeter Fläche benötigt.
Warum die Pferdehaftpflicht inklusive Weiderisiko unerlässlich ist
Schadensbeispiel 1
Das eigene Pferd muss nicht einmal direkt an einem Schaden beteiligt gewesen sein. Für eine gemeinschaftliche Haftung aller Pferdehalter reicht schon das herdentypische Verhalten eines Pferdes aus. Vor Jahren hat hier der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gefällt. Von fünf ausgebüxten Ponys hat eines einen Radfahrer umgeworfen, so dass dieser eine Querschnittslähmung davontrug. Am Ende mussten die fünf Pferdefreunde mit ihren Versicherungen für den Schadensersatzanspruch über 430.000 € einstehen. Die Begründung: Die Haltung von Pferden ist gleichzeitig eine legale Haltung einer Gefahrenquelle in der Öffentlichkeit. Daher greift hier eine besondere Form der Haftung, die sogenannte „Gefährdungshaftung“. Das bedeutet, dass ein Pferdehalter schon allein aus der Haltung des Tieres heraus haftbar gemacht werden kann.
Schadensbeispiel 2
Zwei Pferde befinden sich auf einer Koppel und es kommt zu einer Rangelei. Dabei verletzt sich eines der Pferde. In der Vergangenheit haben die Versicherer beider Tiere die Kosten für die Behandlung des betroffenen Pferdes zur Hälfte übernommen. Dabei lag immer die Vermutung zugrunde, dass beide Pferde an der Rangelei beteiligt waren. Mittlerweile stellt sich die Rechtslage anders dar: Einen Schaden müssen die Versicherungen des Pferdes, das getreten hat, zu 100 Prozent übernehmen. Ausnahme: Der Besitzer des Pferdes, das keine Verletzungen davongetragen hat, kann beweisen, dass das verletzte Pferd die Rangelei ausgelöst hat. Dieser Nachweis dürfte allerdings für die Versicherung schwierig zu führen sein.
Schadensbeispiel 3
Anders sieht es aus bei mehr als zwei Pferden auf der Weide. Wird eines der Tiere verletzt und es ist nicht auszumachen, welches Pferd der Verursacher ist, kann es passieren, dass der Halter des verletzten Pferdes einen gesamtschuldnerischen Haftungsanspruch gegenüber allen Eigentümern der Pferde hat. Das bedeutet: Alle beteiligten Pferdehalter werden zur Kasse gebeten und ihre Versicherungen müssen den Schaden übernehmen. Allein schon aus diesem Grund macht es Sinn, dass das eigene Pferd über eine Pferdehaftpflichtversicherung verfügt.
Schadensbeispiel 4
Eine Frau holte ihr Pferd von der Weide, wurde dabei von einem anderen Pferd getreten und schwer verletzt. Wochenlang war sie dadurch arbeitsunfähig. Sie verlangte von der Besitzerin des Pferdes Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese wollte nicht zahlen, der Fall landete vor Gericht. Das entschied: Der Frau steht Schmerzensgeld zu, das die Haftpflicht des Pferdes, das getreten hat, zahlen muss. Begründung: Die Verletzungen würden nicht zu einem Tritt durch ihr eigenes Pferd, welches sie führte, passen. Dazu treffe sie keine Mitschuld, da sie ausreichend Abstand eingehalten habe.
An den Beispielen siehst Du, wie unterschiedlich die Schadenszenarien ausfallen können. Deshalb ist es wichtig, einen sehr guten Schutz an Deiner Seite zu haben. Du suchst eine gute Pferdehaftpflichtversicherung, die das Weiderisiko mit abdeckt? Dann schau einmal in unseren Vergleichsrechner.
Deine Ansprechpartner
Katja
Janzen
(02041) 77 44 7 - 57
Petra
Kircheis-Orth
(02041) 77 44 7 - 52
Sandra
Manfrost
(02041) 77 44 7 - 53
Heidi
Petendorf
(02041) 77 447 - 54
Bettina
Spallek
(02041) 77 447 - 55
Manfred
Weiblen
(02041) 77 44 7 - 56