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Mein Pferd ist mir auf den Fuß getreten: Zahlt die Pferde­haftpflicht?

Ein alltägliches Ereignis, wie es sich in jedem Stall abspielen kann: Bei der Pflege Deines Pferdes kommt es zu einer unachtsamen Bewegung, das Pferd wird nervös und tritt Dir auf den Fuß. Nicht selten stellen uns Pferdefreunde nun die Frage, ob dafür ihre eigene Pferdehaftpflicht aufkommt. Schließlich müssen die Krankenkassen oder die privaten Krankenversicherer in so manchem Fall kräftig für die Heilbehandlung und die Genesungsphase zahlen. Deshalb ist die Frage nach der Erstattung aus der Pferdehaftpflicht erst einmal nicht so abwegig. Wir verraten Dir, wann die Versicherung für solch einen Huftritt aufkommt.

Pferdehufe

Ist die Pferde­haftpflicht notwendig oder überflüssig?

Wenn sich die Frage nach einer Leistung aus der Pferdehaftpflicht stellt, setzt das schon mal voraus, dass eine Pferdehaftpflichtversicherung auch konkret vorhanden ist. Das ist glücklicherweise bei den meisten Pferdehaltern der Fall. Denn wenn Du ein Pferd hältst, schaffst Du eine legale Gefahrenquelle, die Du gesondert versichern musst. Die Privathaftpflicht allein reicht dafür nicht aus. Pferde unterliegen wie auch Hunde der sogenannten Gefährdungshaftung. Damit liegt im Schadensfall die Haftung automatisch bei Dir als Pferdehalter, ein Verschulden des Geschädigten muss nicht nachgewiesen werden. Mit anderen Worten: Verursacht Dein Pferd einen Schaden, musst Du dafür aufkommen. Zu diesem Zwecke gibt es die Pferdehaftpflicht, um solche finanziellen Risiken zu vermeiden. Schließlich können bei einem kräftigen Tritt eines Pferdes erhebliche Verletzungen entstehen. Nicht nur bei Menschen, sondern auch bei anderen Tieren.

Pferdetritt: Wer kommt für die Behandlung im Krankenhaus auf?

Der Tritt eines Pferdes ist eine schmerzhafte Angelegenheit und endet nicht selten mit einem Knochenbruch beim Menschen. Daher ist es in einem solchen Fall immer ratsam, einen Arzt aufzusuchen. Da naturgemäß in solchen Situationen die Krankenkasse oder die Krankenversicherung nachfragt, wie sich die Verletzung ereignet hat, kommt schnell das Pferd ins Spiel. Wenn Du als Pferdehalter jedoch selbst Bekanntschaft mit dem „Pferdekuss“ machst, kann die Krankenkasse nicht Deine Pferdehaftpflichtversicherung beanspruchen, sondern muss selbst für die Kosten aufkommen.

Genauso wenig kannst Du als Pferdehalter und zugleich Geschädigter aus Deiner Pferdehaftpflicht Schadensersatzansprüche verlangen. Die Pferdehaftpflicht dient allein dazu, Ansprüche von anderen Personen zu befriedigen. Das gilt in der Regel für alle Personen, die mit dem Pferd Umgang haben. Dabei musst Du als Pferdehalter aber darauf achten, dass die Pferdehaftpflicht auch ergänzenden Schutz für Fremdreiter oder die Reitbeteiligung bietet.


Welche Personen sind über die Pferde­haftpflicht abgesichert?

Grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz aus der Pferdehaftpflicht zunächst erst einmal auf Dich als Pferdehalter. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf Reiter auszuweiten, die nur gelegentlich auf Deinem Pferd sitzen. Hier handelt es sich um das Fremdreiterrisiko. Daneben nutzen viele Pferdefreunde die Möglichkeit einer Reitbeteiligung, die sich einerseits mit um das Pferd kümmert und andererseits einen regelmäßigen Obolus an den Pferdehalter zahlt, um sich an den Haltungskosten des Pferdes zu beteiligen. Die Reitbeteiligung muss ebenfalls in der Pferdehaftpflicht mit eingeschlossen werden. Damit sind Schäden, wenn sie das Pferd in ihrer Obhut hat, ebenfalls versichert.

Mit der richtigen Pferdehaftpflicht sind also folgende Personen abgesichert:

  • Du als Pferdehalter
  • Fremd- und Gastreiter
  • fremde Pferdehüter
  • Reitbeteiligungen

Ansprüche der Reitbeteiligung gegen den Pferdehalter absichern

Manchmal kommt es vor, dass nicht der Halter des Pferdes einen Tritt auf den Fuß erleidet: Es kann genauso gut auch Deine Reitbeteiligung treffen. Muss diese wegen eines Pferdetrittes in ärztliche Behandlung oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, wird die Krankenversicherung oder die Krankenkasse in jedem Fall Ansprüche aus den Kosten für die Heilbehandlung Dir gegenüber geltend machen. Bei einem solchen Unfall hängt es entscheidend vom gewählten Tarif in der Pferdehaftpflicht ab, ob eine Leistung daraus erfolgt. In vielen Tarifen sind die Ansprüche der Reitbeteiligung bei einem Eigenschaden gegenüber dem Pferdehalter nicht versichert. Je nach Rechtsprechung geht entweder der Geschädigte leer aus oder Du als Pferdehalter musst selbst in die Tasche greifen. Daher muss die Reitbeteiligung in jedem Fall ausreichend abgesichert werden. Der Tritt mit dem Huf kann also bei richtiger Wahl des Tarifes bei der Pferdehaftpflicht versichert werden.

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Eine Überlegung wert: Reiterunfall­versicherung

Möchtest Du Dich und alle weiteren Personen, die sich um Dein Pferd kümmern, absichern? Dann ist diese spezielle Unfallversicherung für Reiter definitiv eine Überlegung wert. Kommt es mit Deinem Pferd zu einem Unfall, erhält so beispielsweise auch Deine Reitbeteiligung Leistungen. Weitere Informationen darüber findest Du hier: Reiterunfallversicherung

Häufig gestellte Fragen

Bin ich bei einem Pferdetritt versichert?

Wirst Du als Pferdehalter von Deinem Pferd getreten, kommt Deine Pferdehaftlicht nicht für die Behandlungskosten auf. Hier ist also Deine Krankenversicherung zuständig.

Wer haftet, wenn die Reit­beteiligung durch mein Pferd zu Schaden kommt?

Das ist oft je nach Schadensfall geregelt. Manchmal geht die Reitbeteiligung leer aus und in manchen Fällen haftest Du als Pferdebesitzer. Du solltest Dich also auf jeden Fall vor diesem finanziellen Risiko schützen.

Bin ich versichert, wenn mein Pferd fremde Personen tritt?

Personenschäden sind in der Pferdehaftpflicht grundsätzlich abgesichert. Doch auch Sach- und Vermögensschäden sind eingeschlossen.

Pferde­haftpflicht: Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung bist Du finanziell abgesichert, wenn Dein Pferd anderen Personen, anderen Tieren oder anderen Sachen einen Schaden zufügt. Passende Tarife, die auch Deine Reitbeteiligung einschließen, findest Du schnell und einfach in unserem Online-Rechner.

Fazit: Wer ist bei einem Pferdetritt versichert?

Generell gilt: Wirst Du von Deinem Pferd getreten, kannst Du natürlich keine Ansprüche gegen Deine Pferdehaftpflicht geltend machen. Die medizinische Versorgung wird ungeachtet dessen von Deiner Krankenversicherung übernommen und gedeckt. Tritt Dein Pferd hingegen eine andere Person, so kommt zwar in erster Linie auch die Krankenkasse für die Heilbehandlung auf, nimmt aber im Zuge des Regresses Dich als Pferdehalter in die Pflicht. Dafür musst Du die Pferdehaftpflicht so wählen, dass der Kreis der versicherten Personen möglichst umfangreich ist. Dazu gehört auch die Absicherung von Ansprüchen der Fremdreiter und der Reitbeteiligung gegen den Pferdehalter. Ist eindeutig nachweisbar, dass Dein Pferd ein anderes getreten und verletzt hat, springt auch hier die Pferdehaftpflicht ein. Infos dazu findest Du auch auf dieser Seite: Weiderisiko

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