Am 07.10.2021 schrieb Manfred WeiblenHallo Petra,
antworten
wenn Du nachweisen kannst, welches Pferd zugetreten hat, dann ja.
Ich drücke Dir die Daumen, dass es mit Deiner Samtpfote schnell wieder aufwärts geht.
Viele Grüße aus Bottrop.
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-TeamAm 05.01.2023 schrieb Sabrina GroßeHallo meine Katze wurde vom Pferd getreten, schwere verletzung und op min 2000 Euro, wer kommt auf die haftpflicht vom Pferd?
Ich war ja dabei und habe gesehen welches Pferd es war.
Am 06.10.2021 schrieb PetraMeine Katze wurde durch ein pferdetritt schwer verletzt zahlt da die pferdehaftpficht?
antwortenAm 06.01.2023 schrieb StephanieHallo Sabrina,
wenn Du klar nachweisen kannst, welches Pferd Deine Katze verletzt hat, haftet die Pferdehaftpflicht des Halters komplett für die entstehenden Operationskosten. Wichtig ist jedoch, wie gesagt, dass Du dies auch beweisen kannst. Vielleicht gab es ja einen Augenzeugen?
Viele Grüße aus Bottrop und Deiner Katze gute Besserung
Stephanie vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 21.09.2021 schrieb LavynaWie ist das denn, wenn ein anderes Pferd mir auf den Fuß tritt, ich dadurch verletzt werde mit Krankenhaus und weiterer ärztlichen Behandlung, AU und Einkommenseinbußen und die Pferdebesitzerin verweigert die Herausgabe ihrer Daten. Wie geht man vor.
antwortenAm 22.09.2021 schrieb Manfred WeiblenHallo Lavyna,
das klingt natürlich übel, aber ich gehe davon aus, dass jemand in Deinem Umfeld die Halterin kennt oder zumindest weiß, wer die Halterin ist.
Du hast aber die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen wegen Körperverletzung. Dann wird durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet, über da die Daten der Halterin in jedem Fall auf den Tisch gelangen.
Unabhängig davon wird sich Deine Krankenkasse verstärkt für die Daten interessieren, um ihre Regressansprüche geltend zu machen. Notfalls wird sie selber die Daten der Halterin ermitteln und diese Kosten direkt ihr auch noch "aufbrummen".
Ich würde ihr daher, sofern Du zumindest sie vom Platz her kennst, mal den Tipp geben, etwas kooperativer zu sein. Da wird nämlich in Kürze so Einiges auf sie zurollen. Ob mit Kontaktdaten oder ohne.
Viele Grüße aus Bottrop.
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 04.02.2021 schrieb KimWie ist es denn geregelt, wenn mein Pferd durch ein anderes Pferd verletzt wird und länger als Reitpferd ausfällt. Dann habe ich ja neben den anfallenden Tierarztkosten auch eine Nutzungsminderung meines Tieres. Es könnte ja uach im schlimmsten Fall passieren, dass mein Pferd nach dem Unfall nicht mehr reitbar sein wird. Wie ist denn sowas geregelt?
antwortenAm 08.02.2021 schrieb Manfred WeiblenHallo Kim,
viele Dank für deinen Beitrag. Leider ist es schwierig, Schadenersatz für die Nutzungsminderung geltend zu machen. In welcher Höhe soll diese denn beziffert werden? Bei Pferden gibt es keinen Restwert. Ich denke, dass es hier schlecht aussieht, vor allem, wenn das Pferd weiter den Eigentum bleibt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 02.12.2011 - 3 U 107/11) hat in einem solchen Fall die Ansprüche des Pferdehalters verneint. Lediglich die Kosten zur Heilbehandlung bekam die Halterin erstattet. Wenn ein Pferd nicht der kommerziellen Nutzung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes unterliegt, ist ein Wertverlust leider hinzunehmen.
Es tut mir leid, wenn ich dazu keine befriedigender Antwort parat habe.
Viele Grüße aus Bottrop.
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 14.01.2021 schrieb Manfred WeiblenHallo Tina,
antworten
das ist eine interessante Frage. Die von dir geschilderten Situationen sind ja auch nicht von der Hand zu weisen.
Da müssen wir ein wenig in die Tiefe gehen:
Für beide Tiergattungen gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Halter haften jeweils unabhängig vom Verschulden. In solchen Fällen wie von dir geschildert wird das darauf hinauslaufen, dass eine sogenannte Quotelung erfolgt. Wodurch das Pferd sich nämlich erschreckt, kann kaum jemand nachvollziehen. Die Annahme, dass das durch die Anwesenheit des Hundes passiert sein kann, führt dazu, dass der betroffene Hundehalter einen Teil der Tierarztrechnung selber tragen muss. Wie die Verteilung aussieht, müssen im Zweifelsfall Gerichte klären.
Beispiel 2 würde ich ähnlich einstufen, da der Hund immer der Auslöser eines Schreckmomentes sein kann. Stolpert das Pferd hingegen, kann es sein, dass den Schaden die Pferdehaftpflicht vollständig übernimmt.
Dabei dürfen Hund und Pferd nicht zum selben Halter gehören.
Viele Grüße aus Bottrop
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 14.01.2021 schrieb TinaHallo, das ist ein sehr hilfreicher Artikel!
antworten
Wo ich mich immer wieder frage, wie es gehandhabt wird sind Schäden und Verletzungen anderer Tiere.
Wer würde den Schaden übernehmen bei einer Verletzung durch das eigene (oder ein fremdes) Pferd an meinem eigenen Hund?
Müsste ich die Behandlungskosten selbst übernehmen? Und kommt es auf die Situation an, in der das passiert?
(Also Beispiel 1: Hund und Pferd sind beide frei auf der Koppel, Hund wird von Pferd verletzt vs.
Beispiel 2: Hund und Pferd sind an der Leine bzw. am Halfter und das Pferd erschreckt oder stolpert und verletzt den Hund)
Gibt es da Regelungen?
Beste Grüße!
Am 20.12.2019 schrieb GeriGuter Artikel vielen Dank! Einzige Anmerkung: mit dem Begriff „Pferdekuss“ wird medizinisch üblicherweise keine Fraktur, sondern nur eine Prellung durch einen Huftritt bezeichnet. In diesem Falle wird es synonym verwandt.
antwortenAm 20.12.2019 schrieb Manfred WeiblenHallo Geri,
danke für Ihren Kommentar. Tatsächlich sollte der Begriff „Pferdekuss“ hier als umgangssprachliches Element in den Text einfließen.
Wir wünschen schöne Feiertage und eine guten Rutsch.
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team