Wer haftet, wenn das Pferd Bereiter oder andere Personen verletzt?
Die Gefahr von einem Pferd verletzt zu werden, ist für Bereiter, Tierärzte und Hufschmiede besonders groß. Dieses Risiko gehört zu ihrem Beruf. Doch wer haftet eigentlich in solch einem Fall? Musst Du als Pferdehalter die Schadensersatzforderungen begleichen? Wir verraten Dir, wann Du für Personenschäden dieser Art aufkommen musst und wie Dich eine Pferdehaftpflicht in solchen Fällen unterstützt.
So sieht die Haftung von Pferdehaltern konkret aus
Die Pferdehaltung fällt laut Gesetz unter die Gefährdungshaftung. Als Pferdehalter musst Du nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 833 Satz 1 für alle Schäden aufkommen, die von Deinem Pferd ausgehen. Das gilt nicht nur für Schäden, an denen Du als Pferdehalter durch Dein eigenes Verhalten unmittelbar beteiligt bist. Du haftest auch, wenn Du überhaupt nicht am Ort des Geschehens bist.
Anders kann es jedoch aussehen, wenn sich der Geschädigte in eine Position der drohenden Eigengefährdung begibt. Das ist der Fall, wenn es zu einer Gefahrensituation kommt, die über das Maß der normalen Gefährdung hinausgeht. Zum Beispiel, wenn der Tierarzt Dein Pferd versorgen muss, der Hufschmied neue Hufeisen anlegt oder der Bereiter Dein Pferd in seine Obhut nimmt. In diesen Fällen haben die Personen die Sachherrschaft über Dein Pferd. Kommt es zu einer Verletzung durch Dein Pferd, kann Deine Haftung als Pferdehalter unter Umständen völlig zurücktreten. Das ist aber abhängig von der jeweiligen Situation, weshalb es immer wieder zu Rechtsstreits kommt.
Das Wichtigste noch einmal in Kürze:
- Laut dem BGB haftest Du für alle Schäden, die Dein Pferd verursacht.
- Begibt sich eine Person in Eigengefährdung, kann die Pferdehalterhaftung in manchen Fällen ausgeschlossen werden.
- Bei der Haftungsfrage kommt es in diesen Situationen auf den konkreten Schadensfall an.
- Die Eigengefährdung und das Mitverschulden des Geschädigten müssen nachgewiesen werden.
Mit Hilfe realer Schadensbeispiele und den Gerichtsurteilen, die dabei gefällt wurden, möchten wir Dir das Thema noch etwas genauer erläutern.
Verletzung des Bereiters - haftet der Pferdehalter?
Viele Pferdefreunde lassen ihr Pferd von einem Bereiter Korrektur reiten. Sich auf ein bockendes Pferd zu setzen, ist jedoch für jeden Reiter gefährlich. Ganz gleich, wie erfahren er auch sein mag. Ein Bereiter setzt sich dieser Gefahr also bewusst aus. Doch bedeutet das auch, dass Du im Falle eines Schadens nicht haftest? Ganz so einfach ist es nicht. Schließlich setzt er sich in Deinem Auftrag auf das Pferd. Wird er dabei verletzt, kann er daher Schadensersatz und Schmerzensgeld von Dir verlangen. Und das sogar, wenn er selbst nicht ganz unschuldig an dem Vorfall ist. Allerdings kann sein Anspruch auf Schadensersatz in solchen Fällen gekürzt werden.
Zu diesem Urteil kam 2015 beispielsweise das Oberlandesgericht Schleswig. Damals klagte ein Bereiter, der vom Pferd geworfen wurde, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Da er jedoch aufs Pferd stieg, obwohl es bereits beim Ablongieren buckelte und der Pferdehalter ihm anbot, das Pferd an einem anderen Tag zu reiten, wurde sein Anspruch um 50 % gekürzt.
Kein Anspruch auf Schadensersatz für Bereiterin
Doch was ist, wenn Du im Schadensfall gar nicht anwesend bist, weil der Bereiter Dein Pferd in seine Obhut genommen hat? Musst Du dann trotzdem Schadensersatz leisten, wenn Dein Pferd den Bereiter verletzt? Nicht immer. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz im Jahr 2012 zumindest im folgenden Schadensfall: Eine Bereiterin hatte einen Apfelschimmel mit dem Pferdeanhänger abgeholt und zur eigenen Reitanlage gebracht. Beim Ausladen des Tieres hat die Bereiterin ohne Mithilfe anderer Personen das Pferd aus dem Anhänger holen wollen. Dabei trat das nervöse Pferd aus und verletzte die Bereiterin am Knie. Sie verlangte vom Pferdehalter Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zugunsten des Pferdehalters und ihrer Pferdehaftpflicht. Denn als sich der Unfall ereignete, hatte die Bereiterin die alleinige Sachherrschaft über das Pferd. Ähnlich wie ein Pensionsstallinhaber über die eingestellten Pensionspferde. Zudem hat sie durch ihr Verhalten das Unfallrisiko erhöht und dies bewusst in Kauf genommen. In einer derartigen Situation tritt die Gefährdungshaftung des Pferdehalters vollständig hinter dem riskanten Handeln der Bereiterin zurück, weshalb die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche abgewiesen wurden.
Aus diesem Gerichtsurteil lässt sich Folgendes schlussfolgern: Es ist möglich, dass Du keinen Schadensersatz leisten musst. Und zwar, wenn
- der Bereiter den Unfall durch sein Verhalten selbst auslöst und
- sich das Pferd während des Unfalls in seiner Obhut befindet und er somit die selbstständige Aufsicht über das Tier hat.
Hufschmied verletzt - Haftungsausschluss, ja oder nein?
Auch der Hufschmied begibt sich zwar freiwillig, jedoch in Deinem Auftrag, in den Gefahrenkreis Deines Pferdes. Was also, wenn ihn Dein Pferd tritt? Steht dem Hufschmied dann Schmerzensgeld und Schadensersatz zu? Grundsätzlich ja. Das entschied der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1968. Denn Fakt ist: Wer sich aus beruflichen Gründen in Tiergefahr bringt, ohne die selbstständige Aufsicht über das Tier zu übernehmen, hat Anspruch auf Schadensersatz. Auf den ersten Blick steht dieses Urteil im Widerspruch zu dem Schaden der Bereiterin. Doch das täuscht. Die Bereiterin hatte das Pferd nämlich in Ihre Obhut genommen.
Huftritt - hat der Tierarzt Anspruch auf Schadensersatz?
Das Urteil des Bundesgerichtshofs von 1968 schließt natürlich auch Tierärzte mit ein. Verletzt Dein Pferd einen Tierarzt, haftest Du für den Schaden. Doch was ist, wenn der Tierarzt eine offensichtlich gefährliche Situation ignoriert oder übersieht? Musst Du dann trotzdem Schadensersatz leisten? Grundsätzlich kommt es hier auf die konkrete Situation an. Das Oberlandesgericht Hamm entschied 2016 beispielsweise, dass Tierärzte in solchen Fällen keinen vollen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Der Grund: Um die Gefahr für sich möglichst gering zu halten, muss ein Tierarzt geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen. Tut er das nicht, ist er mitverantwortlich für den entstandenen Schaden. Wird dem Tierarzt ein solches Mitverschulden nachgewiesen, verringert sich sein Anspruch auf Schadensersatz.
Was als Mitverschulden des Tierarztes gilt, macht der Schadensfall von 2016 deutlich. Der Tierarzt, um den es in dem Urteil ging, sollte ein drei Wochen altes Fohlen untersuchen und stieg dafür in die gemeinsame Box von Mutterstute und Fohlen. Die Stute trat aus und verletzte den Tierarzt am Oberschenkel, weshalb er stationär behandelt werden musste. Um das Fohlen zu untersuchen, hätte er Mutterstute und Fohlen jedoch voneinander trennen müssen. Da er das nicht getan hat, wurde sein Anspruch auf Schadensersatz erheblich reduziert.
Häufige Fragen
Wer haftet für Personenschäden im Rahmen tierärztlicher Behandlungen?
Grundsätzlich haftest Du als Pferdebesitzer für alle Schäden, die Dein großer Freund verursacht. Je nach Schadensfall kann es jedoch sein, dass den Tierarzt eine Mitschuld trifft. In solchen Fällen steht ihm dann nur anteilig ein Schadensersatz zu.
Entbindet mich ein Beschlagvertrag aus der gesetzlichen Haftung?
Nein, solch ein Vertrag untermauert unter Umständen sogar, dass der Hufschmied nicht allein auf eigene Gefahr, sondern in Deinem Auftrag gehandelt hat. Es gab für ihn somit einen triftigen Grund sich in den Gefahrenkreis des Tieres zu begeben.
Wer haftet, wenn ein Bereiter vom Pferd verletzt wird?
Hier kommt es auf den konkreten Schadensfall an. Hat der Bereiter Dein Pferd in seine Obhut genommen, kann es durchaus sein, dass Du bei einem Unfall keinen Schadensersatz leisten musst.
Schadensersatzforderungen von Bereiter, Hufschmied oder Tierarzt - die Pferdehaftpflicht hilft
Verlangen Bereiter, Hufschmied oder Tierärzte Schadensersatz, weil sie von einem Pferd verletzt wurden, wird daraus oft ein langwieriger Rechtsstreit. Umso besser, wenn Du eine Pferdehaftpflicht hast. Denn sie leistet in solchen Fällen nicht nur Schadensersatz, sondern wehrt unberechtigte Ansprüche sogar ab. Mit einer Pferdehaftpflicht bist Du also definitiv auf der sicheren Seite. Passende Angebote findest Du in unserem Online-Rechner.
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