Partnerprogramm mit IAK Geld verdienen
Schön, dass Sie sich für eine Zusammenarbeit mit der IAK GmbH interessieren.
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, mit Ihrer Webseite Geld zu verdienen.
Sie können:
- einen Banner auf Ihre Webseite laden
- einen Textlink einsetzen
- unseren Online-Rechner einbinden
Werbemittel
Hier können Sie sich einen Überblick über unsere Werbemittel verschaffen: Werbemittel
Damit Ihnen auch jeder Antrag vergütet werden kann, müssen Sie sich bei uns registrieren (siehe unten). Sie erhalten dann einen Link mit Ihrer persönlichen ID. Dort finden Sie alle Banner, Textlinks und auch den Code für unseren Online-Rechner. Somit kann jeder Antrag Ihnen zugeordnet werden.
Fair geht vor!
Da sich nicht jeder User sofort für ein Angebot entscheidet, ist durch ein 30-tägiges Cookie garantiert, dass auch bei einer späteren Antragstellung, Ihnen keine Provision verloren geht (vorausgesetzt, der User hat seinen Browser so eingestellt, dass er Cookies zulässt)
Verdienst
Hier natürlich das wichtigste - Ihre Provision:
Sie erhalten für jeden Antrag zur Hundehaftpflicht - egal welcher Tarif: 10 Euro als einmalige Tipp-Vergütung
Und wenn sich der User für eine Hunde-OP- oder Hundekrankenversicherung entscheidet, vergüten wir Ihnen sogar 30 Euro als einmalige Tippvergütung
Sie sehen, es lohnt sich!
Registrierung
Hier können Sie sich für eine Zusammenarbeit mit der IAK GmbH registrieren. Bitte wählen Sie dabei zunächst den richtigen Link nach Ihrer Tätigkeit aus, da wir unterschiedliche Banner zur Verfügung stellen:
- Hundezüchter:
Züchter Registrierung
- Andere Webseitenbetreiber:
Webseiten-Registrierung
Rechtlicher Hinweis
Seit dem 01.01.2008 ist das verschärfte Versicherungspflichtgesetz in Kraft getreten. Dieses schreibt vor, dass sich alle Personen/Firmen, die in der Versicherungsvermittlung tätig sind, bei der zuständigen IHK registrieren und eine Berufshaftpflicht nachweisen müssen.
AUSNAHME: reine Tippgeber, die keinen Versicherungsabschluss vornehmen und auch nicht als Ansprechpartner für den Kunden dienen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Daher erhalten Sie offiziell den Status eines Tippgebers und erhalten eine einmalige Tippvergütung.