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Privathaftpflicht - Diese Versicherung darf in keinem Haushalt fehlen!

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Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jeden Haushalt und schützt Sie vor den Ansprüchen Geschädigter, wenn Sie einen Schaden verursacht haben. Denn egal, ob ein Schaden durch Leichtsinn, Fahrlässigkeit oder Unterlassen verursacht wird, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie dem Geschädigten gegenüber für die Wiedergutmachung. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, denn je nach der Höhe der Forderung kann schnell die eigene finanzielle Existenz ruiniert sein.

Die Privathaftpflicht für jeden Lebensabschnitt - egal ob für Singles, Familien oder Senioren

Von einem Schadenereignis kann sich keiner freisprechen. Eine unbedachte Handlung und schon ist das Malheur geschehen. Die umfassende Anzahl unserer Tarife zur Privathaftpflicht ermöglicht Ihnen eine individuelle Absicherung - immer passend zum jeweiligen Lebensabschnitt.

Bitte wählen Sie hier Ihre Privathaftpflicht aus:

Warum ist die Privathaftpflicht ein Muss?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 sind Sie verpflichtet, einen Schaden, den Sie einer anderen Person oder Sache zufügen, zu ersetzen. Dabei haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Der Geschädigte kann im schlimmsten Fall einen Pfändungstitel gegen Sie erwirken, den er bis zu 30 Jahre lang gegen Sie durchsetzen kann. Daher muss in jedem Haushalt - egal ob Single oder Familie eine Privathaftpflicht vorhanden sein. In ca. 77% der Haushalte in Deutschland ist dies heute schon der Fall. Es kann so schnell zu einem großen Schaden kommen - hier einige echte Schadenbeispiele in der Privathaftpflicht:

  • Ein Radfahrer ist unterwegs zu seiner Arbeit. Da er unter Zeitdruck steht, nimmt er eine Abkürzung durch die Fußgängerzone. Mit hoher Geschwindigkeit schlängelt er sich durch die Passanten. Dabei stößt er mit einer Rentnerin zusammen. Diese stürzt und zieht sich schwere Frakturen zu. Fortan ist sie auf ambulante Hilfe angewiesen. Jetzt fallen dauerhaft hohe Kosten an, für die der Radfahrer haften muss.
  • Scheunenbrand nach fahrlässiger Brandstiftung durch Kinder: Zwei 13- und 14-jährigen Jungen haben in einer Scheune mit Feuer gespielt. Als ein Streichholz ins Stroh fällt, ist ein Löschversuch schon zu spät. Die Scheue brennt ab, ein Schaden von rund 150.000 Euro ist die Folge. Dafür müssen die Jugendlichen haften, denn in ihrem Alter ist ihnen die Gefahr, die von ihrer Spielerei ausgeht, bekannt gewesen.

Sie sehen, dass es in allen möglichen Situationen zu schweren Schäden kommen kann, die Sie sicher nicht gewollt haben, für die Sie aber laut Gesetz verantwortlich sind und in der Haftung stehen. Daher darf in keinem Haushalt die Privathaftpflicht fehlen. Aber auch wenn Sie bereits eine Privathaftpflicht haben, sollten Sie diese immer mal wieder überprüfen und an neue Bedingungen anpassen. Oft ist der Wechsel zu einer günstigeren Privathaftpflicht-Versicherung für Sie nicht mit höheren Kosten verbunden. Vergleichen Sie einfach mit unseren obigen Vergleichsrechnern Ihren persönlichen Versicherungsschutz.

Sinnvolle Ergänzung für die Privathaftpflicht

Viele Gesellschaften ergänzen die Privathaftpflicht mit wichtigen Leistungsbausteinen, damit Sie im Schadensfall optimal geschützt sind. So sollte das Thema Forderungsausfalldeckung unbedingt ein Bestandteil Ihrer Privathaftpflicht sein. Aber auch die Punkte Mietsachschäden und Schäden durch deliktunfähige Kinder gehören zu den unverzichtbaren Leistungen.

Ausfalldeckung (Forderungsausfall) in der Privathaftpflicht

Mit dem Einschluss der Ausfalldeckung in der Privathaftpflicht sind Sie auch selbst als Geschädigter geschützt, wenn der Schädiger Ihnen den Schaden nicht ersetzen kann. Ein Beispiel: Sie werden von einem Radfahrer angefahren und stürzen unglücklich: schwerer Beinbruch. Sie müssen wochenlang im Beruf aussetzen und haben enorme Kosten. Der Radfahrer hat jedoch keine Privathaftpflicht und ist mittellos. Hier würde Ihnen Ihre eigene Privathaftpflicht Ihren eigenen Schaden an Sie ersetzen.

Mietsachschäden

Meist sind sie in der Privathaftpflicht eingeschlossen: Mietsachschäden. Wenn Sie z.B. eine Mietwohnung bewohnen und Sie beschädigen das Eigentum des Vermieters, haftet die Privathaftpflicht nur, wenn auch Mietsachschäden eingeschlossen sind. Generell sind Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Der Schaden darf jedoch nicht allmählich entstaden sein - Beispiel: Wasser tropft wochenlang auf das Parkett. Hier müssen Sie sofort eingreifen bzw. den Schaden umgehend melden.

Deckung für deliktunfähige Kinder in der Privathaftpflicht

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr auch teilweise bis zum 10. Jahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Sollten die Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch bleibt meist eine "moralische Verpflichtung" gegenüber den Geschädigten wie z. B. den Nachbarn. Durch den Einschluss dieser Klausel kann die "Einrede der Deliktunfähigkeit" bei Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr - je nach Versicherer auch bis zum 10. Lebensjahr ausgeschlossen werden. Es wird dann in der Privathaftpflicht nur noch geprüft, ob der Schaden im Rahmen der normalen Privathaftpflicht versichert ist. Jedoch ersetzen die Versicherer oft nur begrenzte Summen (z.B. bis 30.000 Euro). Für alle Familien ein Muss in der Privathaftpflicht!

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an unter Tel. (02041) 77 44 7 - 22 oder senden Sie uns eine E-Mail an service@vergleichen-und-sparen.de

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