Privathaftpflicht ab 24,22 Euro
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Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung in jedem Haushalt und sollte auf keinen Fall fehlen - egal ob Single, Senioren oder Familie. Denn bei einem durch Sie verschuldeten Schaden, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Falls es sein muss - ein Leben lang! Sparen Sie in der Privathaftpflicht jetzt. Für Fragen zur Privathaftpflicht wenden Sie sich bitte an Frau Sahm-Röben unter Tel. (02041) 77447 -34.

Je nach Lebenssituation haben wir verschiedene Übersichten für Sie zusammengestellt - bitte wählen Sie:

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In der Privathaftpflicht sind einige Versicherungseinschlüsse besonders wichtig:

Ausfalldeckung (Forderungsausfall) in der Privathaftpflicht

Mit dem Einschluss der Ausfalldeckung in der Privathaftpflicht sind Sie auch selbst als Geschädigter geschützt, wenn der Schädiger Ihnen den Schaden nicht ersetzen kann. Ein Beispiel: Sie werden von einem Radfahrer angefahren und stürzen unglücklich: schwerer Beinbruch. Sie müssen wochenlang im Beruf aussetzen und haben enorme Kosten. Der Radfahrer hat jedoch keine Privathaftpflicht und ist mittellos. Hier würde Ihnen Ihre eigene Privathaftpflicht Ihren eigenen Schaden an Sie ersetzen.

Deckung für deliktunfähige Kinder in der Privathaftpflicht

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr auch teilweise bis zum 10. Jahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Sollten die Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch bleibt meist eine „moralische Verpflichtung“ gegenüber den Geschädigten wie z. B. den Nachbarn. Durch den Einschluss dieser Klausel kann die „Einrede der Deliktunfähigkeit“ bei Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr - je nach Versicherer auch bis zum 10. Lebensjahr ausgeschlossen werden. Es wird dann in der Privathaftpflicht nur noch geprüft, ob der Schaden im Rahmen der normalen Privathaftpflicht versichert ist. Jedoch ersetzen die Versicherer oft nur begrenzte Summen (z.B. bis 30.000 Euro). Für alle Familien ein Muss in der Privathaftpflicht!

Mietsachschäden

Meist sind sie in der Privathaftpflicht eingeschlossen: Mietsachschäden. Wenn Sie z.B. eine Mietwohnung bewohnen und Sie beschädigen das Eigentum des Vermieters, haftet die Privathaftpflicht nur, wenn auch Mietsachschäden eingeschlossen sind. Generell sind Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Der Schaden darf jedoch nicht allmählich entstaden sein - Beispiel: Wasser tropt wochenlang auf das Parkett. Hier müssen Sie sofort eingreifen bzw. den Schaden umgehend melden.

 

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an unter Tel. 02041 - 77 44 7 - 44 oder senden Sie uns eine Email
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Frau Heidrun Sahm-Röben
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