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Ferienhausversicherung

Schutz für dein Ferienhaus im Ausland.
Für Hausrat und Gebäude.

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So versicherst du dein Ferienhaus im Ausland richtig

Ob ein Domizil an der atemberaubenden Atlantikküste Frankreichs, ein Häuschen auf Kreta oder eine Ferienwohnung an der Donau: Wenn du eine Ferienimmobilie im Ausland erwirbst, solltest du unbedingt darauf achten, es mit einer passenden Versicherung auszustatten, damit du lange Freude an deiner Investition hast. Nur so bist du gegen hohe Kosten für defekte Wasserleitungen, Einbrüche, Missgeschicke von Urlaubsgästen oder andere Schäden gefeit.

Als Versicherungsmakler mit mehr als vierzig Jahren Erfahrung klären wir dich darüber auf, welche Versicherungen du für deine Immobilie benötigst und wie sich die Gesetzeslage in den jeweiligen Ländern unterscheidet. Gerne erstellen wir dir auch ein persönliches Angebot, damit du den passenden Versicherungsschutz für dein Feriendomizil findest.

Für welche Länder kann ich eine Ferienhausversicherung abschließen?

Aktuell kannst du für die folgenden 29 Staaten eine Ferienversicherung im Ausland abschließen. Diese Liste wird von uns regelmäßig aktualisiert, wenn neue Länder hinzukommen.


Länder mit Versicherungsschutz

Ägypten Ägypten
Belgien Belgien
Bulgarien Bulgarien
Dänemark Dänemark
Deutschland Deutschland
Finnland Finnland
Frankreich Frankreich
Gibraltar Gibraltar
Griechenland Griechenland
Guernsey Guernsey
Irland Irland
Isle of Man Isle of Man
Flagge Italien Italien
Jersey Jersey
Kapverdische Inseln Kap Verde
Kroatien Kroatien
Luxemburg Luxemburg
Malta Malta
Monaco Monaco
Niederlande Niederlande
Norwegen Norwegen
Österreich Österreich
Polen Polen
Portugal Portugal
Schweden Schweden
Spanien Spanien
Türkei Türkei
Ungarn Ungarn
Zypern Zypern
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Warum ist eine Ferienhaus-Versicherung für Häuser im Ausland wichtig?

Über ein Ferienhaus hast du nicht dasselbe Maß an Kontrolle wie etwa über eine dauerhaft von dir bewohnte Immobilie. Denn in deiner Abwesenheit können Schadensfälle oft lange unbemerkt bleiben und sich verschlimmern. Zum Beispiel kann eine geplatzte Wasserleitung binnen Wochen oder Monaten zu Wasserschäden und massiver Schimmelbildung führen, die die Substanz deines Ferienhauses bedrohen. Ähnlich fatal kann sich beispielsweise ein von Feriengästen falsch genutzter Gasherd bei vermieteten Häusern auswirken. Auch ein dadurch entstehender Brand kann dich schnell das gesamte Haus kosten.

Mit einer guten Versicherung bleibst du auf solchen Schäden nicht sitzen und sparst dir zumindest den finanziellen Ärger, der sonst auch bei weniger gravierenden Vorfällen immer noch ziemlich belastend sein kann.


Vorteile eines Versicherungsabschlusses in Deutschland

Auch wenn du die Landessprache einigermaßen beherrschst, ist es für Nicht-Muttersprachler oft schwierig, komplizierte Versicherungsverträge und Gutachten vollständig zu durchblicken. Selbst kleine Unklarheiten können jedoch zu einem bösen Erwachen führen. Wenn du hingegen einen Versicherungsanbieter in Deutschland wählst, profitierst du von deutschsprachigen Verträgen, Gutachten und Unterlagen und weißt so immer, woran du bist, ohne die Hilfe eines Übersetzers oder Dolmetschers in Anspruch zu nehmen. Vor allem jedoch profitierst du von den hohen Standards des deutschen Versicherungsrechts, die nicht in allen Ländern vergleichbar sind.

Wichtige Versicherungen für deine Ferienunterkunft im Ausland

Damit deine Investitionen vom Kaufpreis über Maklerkosten bis hin zur Renovierung nicht permanent auf dem Spiel stehen, ist ein lückenloser Versicherungsschutz zentral. Nachfolgend stellen wir dir die wichtigsten Versicherungen für dein Ferienhaus oder deine Ferienwohnung im Ausland näher vor.


Gebäudeversicherung

Mit einer Gebäudeversicherung sicherst du dich gegen die finanziellen Folgen bei Schäden am Wohngebäude selbst ab. So trägt die Versicherung beispielsweise die Kosten für den Wiederaufbau deines Ferienhauses, wenn dieses zerstört wurde. Neben dem Mauerwerk beinhaltet die Wohngebäudeversicherung auch die Elemente, die fest mit deinem Ferienhaus verbunden sind. Darunter:

  • Dächer
  • Türen und Fenster
  • Briefkästen
  • Alarmanlagen

Mit in die Gebäudeversicherung einschließen kannst du zudem:

  • Swimmingpools
  • Gartenhäuser
  • Solaranlagen
  • Carports und Garagen
  • Zäune
  • Tore

Die Gebäudeversicherung schützt dich grundsätzlich bei Schäden durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Naturgefahren (Elementarschäden)
  • Einbruch-Diebstahl
  • Raub
  • Vandalismus

Hausratversicherung

Die Couch 1.000 €, der Wohnzimmertisch 300 €, der Kleiderschrank 500 €, der Fernseher 600 €: Der Wert deines Hausrates summiert sich schnell auf ein kleines Vermögen. Selbst wenn ein eintretender Schaden nur die Couch beträfe, wäre die Neubeschaffung ein äußerst ärgerlicher Kostenfaktor. Würde im Falle des Falles sogar die gesamte Einrichtung zerstört, wäre die monetäre Belastung massiv. Mit einer Hausratversicherung kannst du dich vor dem finanziellen Risiko schützen. In die Hausratversicherung eingeschlossen sind:

  • Radio, Fernseher und weitere elektronische Geräte
  • Möbel
  • Kleidung
  • Schmuck
  • Bettwäsche
  • Handtücher
  • Vorhänge
  • Bücher, DVDs und CDs

Dabei ist es kein Muss, dass sich die versicherten Gegenstände innerhalb des Hauses befinden. So sind zum Beispiel folgende Dinge ebenfalls eingeschlossen:

  • Fahrräder
  • Gartenmöbel
  • Schlüsselverlust

Die Hausratversicherung ist die optimale Ergänzung zur Gebäudeversicherung. Du kannst beide Versicherungen jedoch auch unabhängig voneinander abschließen.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ob du morgens das Päckchen vom Briefträger an der Haustür entgegennimmst, abends mit den Nachbarn ein Gläschen auf der Terrasse trinkst oder dein Feriendomizil vermietest: Sobald dritte Personen dein Grundstück oder dein Wohneigentum betreten, zeigst du dich im Sinne der Verkehrssicherungspflicht und der Instandhaltungspflicht verantwortlich. Mit einer Haftpflicht für Haus und Grund schützt du dich finanziell vor Schadensansprüchen, die zum Beispiel aufgrund folgender Ursachen entstehen können:

  • marode Zufahrten zum Haus
  • ungenügende Beleuchtung im Außenbereich
  • zerbrochene Terrassensteine
  • herabstürzende Dachziegel
  • morsche Äste
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Schadensbeispiele

Ob für dich selbst oder für deine Gäste: Ein Ferienhaus ist die gestaltgewordene Erholung und Idylle. Bedauerlicherweise gibt es viele Gefahren, die diese Idylle trüben können. Wir zeigen dir einige beispielhafte Szenarien für mögliche Schadensfälle.

Gebäudeversicherung: Schadensbeispiel

Es ist August. In Südfrankreich zeigt sich die Sonne wieder einmal von ihrer erbarmungslosesten Seite. Es kommt, wie es leider häufiger kommt: Ein Waldbrand entsteht. Schnell breitet sich das Feuer auf dem trockenen Land aus und erreicht auch dein Ferienhaus. Gut, dass in einem solchen Fall deine Gebäudeversicherung den Schaden für das abgebrannte Feriendomizil übernimmt.

Hausratversicherung: Schadensbeispiel

Durch einen Brand in einer Wohnung der Apartmentanlage wird auch deine Ferienwohnung durch Rauch stark in Mitleidenschaft gezogen. Du musst das Mobiliar, das sich nicht mehr reinigen lässt, ersetzen. Der Schaden liegt im vierstelligen Bereich und wird von deiner Hausratversicherung getragen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Beispiel für einen Schaden

Du vermietest ein Ferienhaus am Wörthersee. Bei einem starken Sturm lösen sich Dachziegel und fallen auf das Auto deiner Mieter, die auf deinem Grundstück geparkt haben. Zum Glück ist niemandem etwas passiert. Aber der Schaden am Auto ist groß, und du bist dafür haftbar. Hier übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die finanziellen Kosten.

Ferienhausversicherung: Wonach bestimmen sich die Kosten?

Der Versicherungsbeitrag wird für dein Ferienobjekt individuell ermittelt, da er sich aus den verschiedensten Faktoren zusammensetzt. Er hängt nicht nur von der Größe und der Lage deines Feriendomizils ab, sondern auch von der Versicherungsgesellschaft und den gewählten Leistungen.

Hier einmal einige der möglichen Faktoren im Überblick:

  • die bewohnte Fläche
  • die Grundstücksfläche
  • die Anzahl der Schlafzimmer
  • das Baujahr
  • die Lage
  • Ferienhaus oder Ferienwohnung
  • Eigennutzung und/oder Vermietung

Exemplarisch haben wir dir zwei Kostenbeispiele für die Versicherung deines Ferienhauses oder deiner Ferienwohnung zusammengestellt.

Hausratversicherung

  • Wohnung: 70 m²
  • Hausrat: 25.000 €

194,64 €/Jahr

Gebäudeversicherung

  • Haus: 70 m², 1980 gebaut
  • Gebäudewert: 210.000 €

370,22 €/Jahr

Nachfolgend erhältst du weitere Berechnungsbeispiele für kombinierte Ferienhausversicherungen verschiedener Anbieter.


Beitragsbeispiele zur Ferienhausversicherung im Ausland

Doch wie hoch sind die Kosten für eine komplette Ferienhausversicherung im Ausland? In dieser Übersicht präsentieren wir dir Berechnungsbeispiele für drei EU-Länder und zwei Anbieter, damit du eine ungefähre Vorstellung vom Kostenrahmen hast. Die konkreten Kosten und Leistungen für deine Situation und deine Bedürfnisse berechnen unsere Experten dann natürlich ganz individuell für dich.

Land
Frankreich
  • Wiederaufbauwert 250.000 €
  • mit Elementarversicherung
  • ab 546,65 €/Jahr
  • Wiederaufbauwert 250.000 €
  • mit Elementarversicherung
  • ab 751,58 €/Jahr
Italien
  • Wiederaufbauwert 250.000 €
  • mit Elementarversicherung
  • mit Erdbebenversicherung
  • ab 753,54 €/Jahr
  • Wiederaufbauwert 250.000 €
  • mit Elementarversicherung
  • mit Erdbebenversicherung
  • ab 550,13 €/Jahr
Niederlande
  • Wiederaufbauwert 250.000 €
  • mit Elementarversicherung
  • mit Erdbebenversicherung
  • mit Überschwemmungsversicherung
  • ab 591,14 €/Jahr
  • Wiederaufbauwert 250.000 €
  • mit Elementarversicherung
  • mit Erdbebenversicherung
  • mit Überschwemmungsversicherung
  • ab 544,50 €/Jahr
Beispiele für ein Ferienhaus im Ausland, freistehend, massive Bauweise, harte Bedachung

Feriendomizil im Ausland: Dein persönliches Versicherungsangebot

Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung im Ausland ist eine große Investition. Um diese zu schützen, ist die passende Versicherung das A und O. Bei der Suche nach dem richtigen Tarif spielen viele Faktoren eine Rolle. Zudem kommt nicht jede Versicherung für jedes Ferienobjekt infrage. Unsere Experten wissen, was hier die beste Lösung ist. Gerne erstellen wir dir ein persönliches, unverbindliches Angebot, das genau zu deinem Objekt passt. Nutze einfach unser Angebotsformular über die Schaltfläche „Angebot anfordern“. Gerne stehen wir dir auch per Telefon, E-Mail oder WhatsApp zur Seite.

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Sonderregelungen in den einzelnen Staaten

Selbst innerhalb verschiedener europäischer Länder unterscheiden sich die gesetzlichen Regelungen und Anforderungen stark. Ganz besonders, wenn es um den Kauf von Immobilien und die notwendigen Versicherungen geht. Im Folgenden erfährst du, auf welche Besonderheiten du dich in den jeweiligen Ländern einstellen solltest.


Was du in allen Ländern beachten solltest

Zunächst einmal wollen wir dir noch ein paar Hinweise geben, die du unabhängig vom Standort deines Ferienobjekts berücksichtigen musst:

  • Grundsätzlich solltest du über das Katasteramt und Liegenschaftsregister prüfen, ob der Verkäufer auch der Eigentümer ist. Ansonsten kann eine Kaufrückabwicklung zu deinen Lasten an den rechtmäßigen Eigentümer erfolgen.
  • Damit du keine kostenpflichtigen Rückbauten vornehmen musst, solltest du das Objekt gründlich darauf prüfen, ob alle Anbauten und Umbauten legal sind. Ziehe bei Zweifeln einen Sachverständigen hinzu.
  • Sind im Umfeld des Feriendomizils Baumaßnahmen geplant? Neben Baulärm können diese eventuell die schöne Sicht mindern und auch den Wert des Eigenheims drastisch reduzieren.
  • Um gerade bei älteren Gebäuden kein unnötiges Risiko einzugehen, solltest du die Immobilien vor Ort mit einem Gutachter besichtigen.

Frankreich

Immobilienkauf Frankreich: Daten auf einen Blick

  • Maklercourtage: 4 bis 6 %
  • Notarkosten und Grunderwerbsteuer: zwischen 6 und 8 %

Was in Frankreich beim Hauskauf zu beachten ist

  • In Frankreich sind viele Objekte sanierungsbedürftig, daher ist eine Besichtigung durch Bauexperten unabdingbar. Schalte grundsätzlich einen Makler ein, da dieser bei Schwierigkeiten haftet, denn in Frankreich gibt es eine sehr strenge Gesetzgebung.
  • Zur Abwicklung ist ein Notar erforderlich. Dieser prüft das Objekt auf bestehende Lasten im Grundbuch und überwacht den Zahlungsverkehr.
  • Der Verkäufer und du solltet in Frankreich zur Vermeidung von Interessenskonflikten unterschiedliche Notare haben.
  • Vor dem Kaufvertrag steht der Vorvertrag, in dem unter anderem auch Bankdarlehen vermerkt werden. Wird der Kredit nicht gewährt, so kannst du als Käufer vom Vorvertrag zurücktreten.
  • Kommt es zum Kaufvertrag, setzt eine zehntägige Widerrufsfrist ein. In dieser kannst du als Käufer ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
  • Der Kaufpreis fließt auf das Konto des Notars und wird an den Verkäufer weitergeleitet.
  • Soll das Objekt später vererbt werden, solltest du dich mit dem komplexen Erbrecht in Frankreich befassen.

Griechenland

Immobilienkauf Griechenland: Daten auf einen Blick

  • Maklercourtage: 5 %, teilbar durch Käufer und Verkäufer
  • Notarkosten: 1,2 %
  • Bei Unterzeichnung des obligatorischen Vorvertrags: Anzahlung von etwa 10 bis 15 % des Kaufpreises
  • Grunderwerbssteuer: etwa 3 % des Kaufpreises, wird von den griechischen Behörden als Schätzwert festgelegt
  • Spekulationssteuer: 25 %, fällt beim Verkauf des Hauses innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf auf den Wertzuwachs an

Was in Griechenland noch beim Hauskauf zu beachten ist

  • Der Verkäufer und du lasst über einen Rechtsanwalt einen Vorvertrag aufsetzen.
  • Nach ein bis zwei Monaten erfolgt die Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages.
  • Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages müssen Kaufpreis, Notarkosten und die Grunderwerbsteuer bezahlt werden.
  • Der Kauf wird beim Grundbuchamt hinterlegt und ins Grundbuch eingetragen.

Italien

Immobilienkauf in den Niederlanden: Daten auf einen Blick

  • Maklercourtage: 2,5 bis 6 %
  • Vorvertrag mit dem Käufer über Notar, rechtlich bindend, wie der Kaufvertrag selbst

Was in Italien beim Hauskauf zu beachten ist

  • Als EU-Bürger kannst du ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Italien erwerben.
  • Schalte am besten einen Makler ein, der sich auf dem regionalen Immobilienmarkt auskennt.
  • Erkundige dich, ob im Umfeld des Ferienhauses Baumaßnahmen geplant sind (Gewerbe, Industrie etc.).

Infos zur Steuernummer/Codice Fiscale:
Um in Italien rechtmäßig ein Haus erwerben zu können, benötigst du zwingend eine italienische Steuernummer, die auf Italienisch „Codice Fiscale“ genannt wird. Diese Steuernummer setzt sich aus Geburtsjahr, Land, Geschlecht und den ersten drei Buchstaben von Nachname und Vorname zusammen.

Während es in Deutschland eher der Ausnahmefall ist, die eigene Steuernummer anzugeben, ist dies in Italien gang und gäbe. Bereits beim Erwerb einer Waschmaschine kann es durchaus geschehen, dass du im Geschäft um die Angabe deiner Steuernummer gebeten wirst. Daher ist auch die Beantragung des Codice Fiscale in Italien problemlos möglich. Du erhältst diesen bei der Auslandsvertretung Italiens oder bei der Steuerbehörde vor Ort.

Niederlande

Immobilienkauf in den Niederlanden: Daten auf einen Blick

  • Maklercourtage: 1 bis 2 %
  • Vorvertrag bei Kauf üblich: dreitägiges Rücktrittsrecht, 10 % des Kaufpreises an den bisherigen Eigentümer bei Inanspruchnahme, notarielle Beurkundung erfolgt erst mit dem Hauptvertrag

Was in den Niederlanden beim Hauskauf zu beachten ist

  • Der Erwerb eines Ferienhauses ist jedem EU-Bürger mit ausreichenden finanziellen Mitteln möglich.
  • Sinnvoll ist das Einschalten eines Maklers, der den regionalen Immobilienmarkt kennt.
  • Wo befindet sich das Objekt? In vielen niederländischen Orten sind in Innenstadtlage oder Zentrumslage die Wohnhäuser nur noch zum dauerhaften Wohnen zugelassen.

Hochwasser in den Niederlanden: So schützt du dich mit einer Versicherung

  • Kaum ein europäisches Land ist so sehr durch Überschwemmungen gefährdet wie die Niederlande. Kein Wunder: Immerhin liegen rund 25 % des Staates unterhalb des Meeresspiegels. Trotz neuer Deiche, Sperrwerke und ausgeklügelter Wasserpumpensysteme kommt es immer wieder zu örtlichen Überschwemmungen. Die wohl bekannteste Katastrophe fand 1953 statt, als eine Springflut Deiche auf mehr als 200 Kilometern Länge einbrechen ließ und weite Teile des Landes unter Wasser setzte.
  • Das Problem: In den Niederlanden findest du kaum eine Versicherung, die dein Feriendomizil vor Hochwasser schützt. Ein großer Vorteil also, wenn du dein Ferienhaus in den Niederlanden in Deutschland versicherst. Denn dann kannst du derartige Naturkatastrophen miteinschließen. Achte beim Abschluss darauf, ob Elementarschäden in deiner Ferienhaus-Versicherung enthalten sind und wenn ja, welche dies sind.

Österreich

Immobilienkauf in Österreich: Daten auf einen Blick

  • Maklercourtage: 3 bis 4 %, plus 20 % Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % des Kaufpreises, abweichende Tarife beim Kauf innerhalb der Familie
  • Anwalt- und Notarkosten: 1 bis 3 % des Kaufpreises, Orientierung an Kammertarifen, Pauschalhonorare möglich
  • Grundbucheintrag: 1,1 % des Kaufpreises, bei einer Hypothek zusätzlich 1,2 % vom Wert des Pfandrechts

Was in Österreich beim Hauskauf zu beachten ist

  • Der Erwerb eines Ferienhauses ist dir als EU-Bürger grundsätzlich möglich.
  • Das Einschalten eines regionalen Maklers, der den dortigen Immobilienmarkt kennt, ist empfehlenswert.
  • Die Kaufabwicklung einer Immobilie ist vergleichbar mit der in Deutschland.
  • Denk daran: Lokale Abgaben können hinzukommen (zum Beispiel Wassergebühren). Erfrage die Kosten am besten vor dem Kauf, nicht dass unliebsame Überraschungen auf dich zukommen.

Spanien

Immobilienkauf in Spanien: Daten auf einen Blick

  • Die Maklercourtage wird in Spanien zwar durch den Verkäufer getragen, allerdings versuchen diese häufig, die Kosten in den Kaufpreis mit einzurechnen.
  • Im Rahmen einer Besichtigung kann der Verkäufer dir einen Vorvertrag ausfertigen. Mit dem Vorvertrag wird eine Anzahlung von zehn Prozent fällig.
  • Ist der Vertrag unterzeichnet, erstellt ein Notar einen öffentlichen Vertrag und beglaubigt diesen.
  • Es erfolgt die Eintragung im Grundbuchamt und der restliche Kaufpreis wird fällig.

Was in Spanien beim Hauskauf noch zu beachten ist

  • Der Erwerb eines Ferienhauses ist dir als EU-Bürger, aber auch als Nicht-EU-Bürger möglich, sofern du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst.
  • Schalte einen Makler ein, der den regionalen Immobilienmarkt kennt.
  • Für den Kauf benötigst du eine spanische Steuernummer, die sogenannte NIE. Diese kannst du über die Ausländerabteilung der für die Region zuständigen Polizeidienststelle beantragen.
  • Damit das Objekt nicht an Dritte veräußert wird, bietet sich ein Sicherungsvermerk im Grundbuch an.
  • Du solltest generell einen Anwalt mit dem Verfassen des Kaufvertrages beauftragen.

Consorcio: die spanische Pflichtversicherung
In Spanien gibt es eine versicherungstechnische Besonderheit: das Consorcio de Compensación de Seguros, kurz „Consorcio“. Dabei handelt es sich um eine Art staatliche Katastrophenversicherung, die dich vor den finanziellen Folgen bei Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutschen, Wirbelstürmen oder Terroranschlägen schützt. Also bei genau den Extremfällen, deren Schäden viele Versicherungsgesellschaften nicht übernehmen. Durch die Ferienhausversicherung wird direkt ein anteiliger Betrag für das Consorcio abgeführt. Besitzt du eine solche Versicherung nicht, musst du die Beiträge direkt an die staatliche Katastrophenversicherung entrichten.

Risiken bei leerstehenden Ferienimmobilien in Spanien
Bei leerstehenden Ferienhäusern in Spanien ist Vorsicht geboten. Denn nisten sich Hausbesetzer bei dir ein, kann es trotz neuen Gesetzes Wochen dauern, bis du dein Domizil wieder für dich hast. Hier die Sachlage im Überblick:

  • Durch die Wirtschaftskrise ab 2008 verloren viele Spanier ihren Grundbesitz.
  • Obdachlose Familien verschafften sich Zutritt zu nicht bewohnten Ferienhäusern.
  • Der Einbruch selbst ist zwar strafbar, die Polizei räumt aber nur dann, wenn du die Besetzung innerhalb von 72 Stunden meldest, nachdem diese erfolgt ist.
  • Ist diese Frist verstrichen, musst du als Eigentümer die Besetzer herausklagen.
  • Die Räumung des Objektes von dort unberechtigt wohnenden Personen soll seit dem neuen Gesetz innerhalb von 20 Tagen möglich sein.

Opfer einer Hausbesetzung zu werden, ist zwar eher unwahrscheinlich, doch ist Vorsicht bekanntlich besser als Nachsicht. Denn auch wenn du die Besetzer hinausklagen kannst, ist der Weg bis dahin mühselig und langwierig. Und du möchtest deinen Urlaub mit Sicherheit anders verbringen. Du solltest dein Domizil daher sehr gut absichern und eventuell in eine Alarmanlage und ein einbruchssicheres Schloss investieren. Eine gute Maßnahme ist auch ein regelmäßiger Kontrollgang eines Nachbarn oder eines Verwalters.

PIAT: Wichtige Infos für Vermieter auf Mallorca
Planst du, dein Ferienhaus oder deine Ferienwohnung auf Mallorca an Touristen zu vermieten? Dann aufgepasst: Auf der beliebten Urlaubsinsel gibt es zahlreiche Restriktionen und Vorschriften, an die du dich halten musst. Erkundige dich also vor dem Kauf, ob eine Vermietung deines Wunschobjektes an Urlaubsgäste überhaupt erlaubt ist.

Auslöser Wohnungsmangel
Eine kurzfristige Vermietung an Feriengäste ist ein rentables Geschäft, das mitunter mehr Einnahmen erwirtschaftet als eine dauerhafte Vermietung an Inselbewohner. So entwickelte sich im Laufe der letzten Jahre ein Mangel an bezahlbarem Langzeit-Wohnraum. Um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken und gleichzeitig die Natur Mallorcas vor den stets wachsenden Touristenmassen zu schützen, brachte der Inselrat Mallorcas PIAT auf den Weg.

Mallorca: Was ist PIAT?
PIAT steht für „Plan de Intervención en Ámbitos Turísticos“, das übersetzt so viel heißt wie „Plan zur Intervention in touristischen Gebieten“. Dieser Interventionsplan beinhaltet unter anderem folgende Punkte:

  • Limitierung der Gästebetten
  • Verbot von Golfplatzprojekten
  • Verbot von Landhotels

Zudem legte der Inselrat einen Zonenplan fest, der die Insel in verschiedene Vermietungs-Bereiche unterteilt. So gibt es beispielsweise Ballungsgebiete, in denen du deine Ferienwohnung nur zwei Monate im Jahr an Besucher vermieten darfst. In anderen Gebieten ist es ganzjährig erlaubt oder auch komplett untersagt.

Vorschriften zur Vermietung an Urlaubsgäste
Um deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus auf Mallorca überhaupt an Urlauber vermieten zu dürfen, musst du zudem folgende Dinge berücksichtigen:

  • Du benötigst eine gültige Lizenz.
  • Zum Erhalt der Lizenz müssen strikte Auflagen erfüllt werden. So muss die Ferienwohnung unter anderem älter als 5 Jahre sein und über einen eigenen Wasser- und Stromzähler verfügen. Auch die Badezimmeranzahl wird vorgegeben: So kommt auf maximal vier Schlafplätze ein Bad.
  • Auf den Balearen gibt es die sogenannte Bettenbörse, die die Anzahl an vermietbaren Gästebetten auf den Inseln festlegt. Möchtest du eine Unterkunft für vier Personen anbieten, musst du dort vorab die Erlaubnis für vier Schlafplätze erwerben.
  • Wenn du deine Immobilie über das Internet vermieten möchtest, musst du die Lizenznummer immer angeben.

Bitte beachte: Die Lizenzvorschriften sind weitaus komplexer als hier dargestellt und ändern sich regelmäßig. Erkundige dich daher im Vorhinein, ob eine Vermietung deiner Ferienimmobilie an Urlaubsgäste überhaupt rechtens ist.

Übrigens: Um als Gast überprüfen zu können, ob die gebuchte Ferienwohnung legal vermietet wird, gibt es nun digitale Unterstützung vom Tourismusministerium. Über die App „Verificador alquiler turístico Mallorca“ kannst du mithilfe weniger Angaben prüfen, ob eine Lizenz vorhanden ist.

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