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Die Hundehaftpflicht ist in einigen Bundesländern bereits Pflicht
Die meisten Hundebesitzer handeln sehr verantwortungsbewusst und empfinden eine Hundehaftpflicht als sinnvoll und als empfehlenswerte Risikoabsicherung. In Deutschland haftet dem Gesetz nach nämlich der Besitzer eines Hundes immer und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für alle Schäden, die sein Hund verursacht. Das wird als „Gefährdungshaftung“ bezeichnet.
Eine Haftpflicht für Hunde sorgt dafür, dass die Folgekosten z.B. von Verletzungen an Menschen über die jeweilige Versicherung beglichen werden und für den Geschädigten zumindest die finanziellen Sorgen (Arztkosten, Reparaturkosten bei Sachschäden usw.) geklärt sind. Das ist besonders wichtig, wenn der Besitzer des Hundes, der den Schaden verursacht hat, kein Geld hat, den Gesamtschaden aus der eigenen Tasche zu begleichen.
Die Hundehaftpflicht ist in Deutschland jedoch nicht flächendeckend in jedem Bundesland vorgeschrieben.
Bisher wurden in
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
die Hundegesetze dahingehend verändert. Zum Schutz der Bürger vor einem verantwortungslosen oder leichtsinnigen Umgang mit dem Vierbeiner haben diese Bundesländer alle Hundehalter zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet. Das betrifft alle Hunderassen unabhängig von Größe, Alter oder Gewicht des Tieres. Bei Verstoß gegen diese Pflicht drohen ein Verwarn- bzw. ein Bußgeld, das den Jahresbeitrag für eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung bei weitem übersteigen kann.
Vergleichsübersicht zur Hundehaftpflicht
Eine Hundehaftpflicht bietet grundsätzlich jeder Person Schutz, die den im Vertrag genannten Hund beaufsichtigt. Dazu zählen sowohl Sie und Ihre Familienmitglieder als auch Ihre Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die sich ohne Bezahlung um Ihr Tier kümmern. Sie ist ein Risikoschutz für den Fall, dass Ihr Hund doch einmal einen Schaden verursacht. Damit ist sie einer privaten Haftpflichtversicherung ziemlich ähnlich, die jedoch keine Hunde mitversichert.
Hier ein erster Überblick:
| Deckungssumme | Selbstbeteiligung | Alter | Jahresbeitrag | Weitere Infos |
|---|---|---|---|---|
| 10 Mio. Euro | 1000 Euro | ab 60 | 30,59 Euro | |
| 5 Mio. Euro | 150 Euro | ab 40 | 36,50 Euro | |
| 5 Mio. Euro | 100 Euro | für alle | 39,79 Euro | |
| 5 Mio. Euro | ohne SB | ab 50 | 43,90 Euro | |
| 5 Mio. Euro | ohne SB | ab 40 | 46,90 Euro | |
| 5 Mio. Euro | ohne SB | für alle | 49,90 Euro |
Ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Auswahl ist natürlich ein günstiger Versicherungsbeitrag. Wir empfehlen Ihnen darüberhinaus auch die Leistungen der Anbieter sehr genau zu prüfen. Klären Sie die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden, die Deckungssumme für Vermögensschäden und die Frage einer möglichen Selbstbeteiligung im Schadensfall im Vorfeld genau ab. Achten Sie auch auf Details wie das Führen ohne Leine sowie das Hüten des Tieres durch fremde Personen.
Was empfinden Sie als besonders wichtig? Hier einige Aspekte, die bei Ihrer Entscheidung helfen könnten:
| Ihr nicht angeleinter Hund wird von seinem Instinkt gepackt, jagt plötzlich im Wald einem Tier hinterher und verursacht einen Unfall mit anschließenden Schadenersatz-Forderungen an Sie als Halter. Achten Sie daher beim Tarifvergleich der Angebote darauf, dass das Führen ohne Leine im Versicherungsschutz enthalten ist. | Eine von Ihrem Hund zerkratzte Wohnungstür – ob unterwegs mit Ihrem Hund in einer Ferienwohnung oder zuhause in der Mietwohnung – ist nicht nur ein hässliches Missgeschick. Eine Hundehaftpflicht sollte Sie in einem solchen Fall davor schützen, enorme Reparaturkosten aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen.. |
| Wenn sich jemand aus Ihrer Familie, ein Nachbar oder ein Freund ab und an ohne Bezahlung um Ihren Vierbeiner kümmert und Ihr Hund schädigt dabei Drittpersonen, sollte Ihr „Fremdhüter“ über die Hundehaftpflicht geschützt sein. | Wenn Ihr Tier Sie begleitet: auch auf Reisen mit Ihrem Hund sollte Ihre Hundehaftpflicht Sie und Ihren Vierbeiner absichern. |
| Ihr Versicherungsvertrag sollte eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro ausweisen. Der Beitrag erhöht sich im Vergleich zu einer niedrigeren Deckungssumme dabei nur minimal. Da Sie aber als Besitzer eines Hundes für Schäden, die Ihr Tier verursacht, dem Gesetz nach immer in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen haften, könnte ein Schadenfall ohne Versicherungsschutz u.U. Ihren finanziellen Ruin bedeuten. | |
Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Wenn Sie sich überzeugt haben und möchten die Haftpflicht für Hunde beantragen, bietet vergleichen-und-sparen.de zwei Varianten:
| Variante 1: |
|---|
| Sie schließen den Vertrag hier auf vergleichen-und-sparen.de online ab. Füllen Sie einfach die Felder aus und klicken Sie auf „Antrag stellen“. |
| Variante 2: |
|
Sie laden sich von hier ein Antragsformular (PDF-Datei als Download) auf Ihren Rechner, drucken es zuhause aus, füllen den Antrag aus, unterschreiben ihn und senden ihn uns per Fax oder auf dem Postweg zu. |
Der Versicherer Ihrer Hundehaftpflicht sendet Ihnen Ihren Versicherungsschein in der Regel innerhalb von zwei Wochen mit der Post zu. So können Sie sich alles in Ruhe durchlesen und den Vertragsabschluss nochmals prüfen. Beachten Sie: Sie haben in jedem Fall ein 14-tägiges Widerspruchsrecht!
Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns telefonisch unter (02041) 77 44 7 - 44 oder senden Sie uns eine E-Mail an service@vergleichen-und-sparen.de
Was passiert, wenn der Hund stirbt oder abgegeben wird?
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, falls Ihr Hund vor Ablauf der Vertragslaufzeit stirbt oder abgegeben wird. Dazu reichen Sie eine Tierarztbescheinigung als Todesnachweis bzw. einen Nachweis über den Verkauf Ihres Tieres bei Ihrem Versicherer ein und der Versicherungsvertrag wird vor Ablauf aufgelöst. Der bereits bezahlte Beitrag wird Ihnen von Ihrer Versicherung anteilig zurückerstattet.
Was tun im Schadenfall?
Falls Ihr Hund doch einmal einen Schaden verursacht hat, sollten Sie Ihren Versicherer möglichst schnell und umfassend benachrichtigen. Sie finden in unserem Vergleichsportal vergleichen-und-sparen.de ein Kontaktformular, mit dem Sie den Schaden online melden können. Wir leiten Ihre Angaben an Ihren Versicherer umgehend weiter.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne telefonisch unter (02041) 77 447 – 38 oder per E-Mail an unsere Schadenabteilung wenden.
Gutscheinaktion - nicht nur bei der Hundehaftpflicht
Unsere Partner-Hundeshops im Internet halten für Sie als Neukunde von vergleichen-und-sparen.de für Ihre Erstbestellung Gutscheine bzw. Rabatte bereit. Die Codes zur Einlösung der Gutscheine oder Rabatte erhalten Sie automatisch mit der E-Mail-Bestätigung nach Abschluss Ihrer Versicherung. Wie das genau geht, erfahren Sie hier Gutschein-Aktion . Übrigens: auch bei Rücktritt oder Kündigung des Versicherungsvertrages behalten die Gutscheine bzw. Rabatte ihre Gültigkeit!


