Hundehaftpflicht

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Leistungen der Hunde­haftpflicht: was ist versichert?

Die Tarife der Hundehaftpflicht unterscheiden sich zum Teil stark in ihren Leistungen. Doch welche Leistungen sind wichtig? Du haftest als Hundehalter für alle Schäden, die Dein Tier bei anderen verursacht. Ohne den passenden Versicherungsschutz kann das richtig teuer werden. Wir erklären Dir, worauf Du achten solltest und welche Leistungen für wen interessant sind.

Versicherungs­umfang: wichtige Details

Die Hundehaftpflicht leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dein Hund anderen verursacht. Diese Schäden sind immer bis zu einer gewissen Summe mitversichert (siehe Deckungssumme). Achte darüber hinaus auf Leistungen, die für Dich individuell wichtig sein können und die nicht unbedingt im Versicherungsumfang enthalten sind. Dazu zählen Mietsachschäden, Fremdhüter, Auslandsschutz etc.


Deckungssumme/Versicherungssumme

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Wichtig für: alle Hundehalter!

Die Deckungssumme, auch als Versicherungssumme bezeichnet, zählt zu den wichtigsten Bausteinen der Hundehaftpflicht. Sie legt fest, wie viel die Versicherung bei einem Schaden bezahlt. Dabei handelt es sich immer um den maximalen Betrag, der übernommen wird.

Aus unserer Erfahrung empfehlen wir Dir, eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro zu wählen. Häufig sind Tarife mit höheren Versicherungssummen nur geringfügig teurer. Wäge in diesem Fall ab, ob Du für eine deutlich größere Sicherheit ein bisschen mehr investieren möchten.

Sicherlich erscheint Dir eine Summe von 5 Millionen im ersten Moment sehr hoch. Verständlich, immerhin sprechen wir hier von einem Millionenbetrag. Wenn allerdings Personen durch Deinen Hund verletzt und dauerhaft geschädigt werden, relativieren sich sogar Millionensummen schnell.

Beispiel für einen Fall mit hoher Deckungssumme:
Du gehst mit Deinem Hund spazieren. Eine Fußgängerin stolpert über die Leine und bricht sich den Oberschenkelhalsknochen. Langwierige Reha-Maßnahmen und ein behindertengerechter Umbau der Wohnung verursachen enorme Kosten. Ohne Versicherung ist dieser Unfall lebenslang eine finanzielle Belastung.

Weitere Informationen zum Thema: Deckungssumme


Mietsachschäden

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Wichtig für: Hundehalter, die häufig Ferienwohnungen oder -häuser mieten

Nicht alles, was sich in einer gemieteten Wohnung befindet, gehört auch dem Mieter. Das gilt einmal mehr für gemietete Ferienwohnungen und -häuser. Deshalb gibt es in der Hundehaftpflicht den Baustein Mietsachschäden. Beinhaltet Dein Tarif diese Leistung, übernimmt die Versicherung auch Schäden, die Dein Hund am Eigentum des Vermieters hinterlässt.

Beispiel für einen Mietsachschaden:
Dein Hund zerkratzt die Wohnungstür der Ferienwohnung. Hierfür kannst Du Deine Hundehaftpflicht in Anspruch nehmen.

Mehr zu dem Thema: Mietsachschäden


Auslandsschutz

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Wichtig für: Hundehalter, die ihren Hund mit ins Ausland nehmen

Wenn Dein Hund Dich auf Reisen ins Ausland begleitet, sollte Deine Hundehaftpflicht Dich und Deinen Vierbeiner dort absichern. So bist Du finanziell geschützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dein Hund eventuell verursacht. Unserer Erfahrung nach sind Mietsachschäden in Ferienwohnungen und an Mietwagen während eines Urlaubs am häufigsten unter den Schadenmeldungen vertreten.

In vielen Tarifen ist der Aufenthalt für das EU-Ausland zeitlich unbegrenzt versichert. Für den weltweiten Auslandsaufenthalt außerhalb der EU gelten hier andere Bestimmungen. Achte bei der Wahl Deines Tarifs auf die angegebene Dauer.

Voraussetzung ist übrigens, dass sich Dein Hauptwohnsitz in Deutschland befindet.

Weitere Informationen: Auslandsschutz


Fremdhüter

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Wichtig für: Hundehalter, die Freunde oder Bekannte auf den Hund aufpassen lassen

Kümmert sich jemand aus Deiner Familie, ein Nachbar oder ein Freund ab und an ohne Bezahlung um Deinen Vierbeiner, so heißt diese Person in der Versicherungssprache „Fremdhüter“. Schädigt Dein Hund während dieser Zeit jemand anderen, ist das nicht unbedingt über Deine Hundehaftpflicht versichert. Sondern erst, wenn Du im Vorfeld bei Abschluss den Leistungspunkt „Fremdhüter“ eingeschlossen hast.

Weitere Infos: Fremdhüter


Fremdhüterbiss

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Wichtig für: Hundehalter, die Freunde oder Bekannte auf den Hund aufpassen lassen

Diese Option gehört nicht zu den Standardleistungen einer Hundehaftpflicht, sollte aber in Betracht gezogen werden, wenn Du Deinen Hund ab und zu von Freunden, Nachbarn oder Verwandten unentgeltlich betreuen lässt. Beißt Dein Hund den Fremdhüter, kann das durch die Versicherung gedeckt sein. Folgendes ist zu bedenken:

Hier ist nur der Biss am Fremdhüter versichert. Wird dieser von Deinem Hund gebissen, so springt die Versicherung ein.

Achtung: Wirst Du von Deinem eigenen Hund gebissen, ist das Dein persönliches Risiko und wird nicht von der Versicherung übernommen.

Forderungs­ausfall­deckung

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Wichtig für: Hundehalter, die auf Nummer sicher gehen wollen

Dieses kompliziert klingende Versicherungswort ist in Wahrheit einfach zu erklären. Am besten geht dies mit einem

Beispiel für den Forderungsausfall:
Du bist mit Deinem angeleinten Hund im Park unterwegs. Plötzlich stürmt ein fremder Hund auf Dich zu und beißt Dir in die Wade. Es stellt sich heraus, dass der Hundebesitzer des aggressiven Tieres weder eine Hundehaftpflicht besitzt, noch finanziell in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen. Jetzt würdest Du im Normalfall auf Deinem Schaden sitzen bleiben, da Deine Forderung nach Wiedergutmachung an den anderen Hundehalter wortwörtlich ausfällt. Es sei denn, die Forderungsausfalldeckung ist in Deiner Hundehaftpflicht als Leistung eingeschlossen. Dann ersetzt die Versicherung den Schaden finanziell.

Weitere Infos: Forderungsaufalldeckung


Führen ohne Leine

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Wichtig für: Hundehalter, die ihren Vierbeiner frei laufen lassen

Lässt Du Deinen Hund unangeleint laufen, solltest Du auf „Führen ohne Leine“ im Versicherungsschutz achten. So kannst Du sicherstellen, dass Du auch in diesem Fall umfangreich geschützt bist.

Beispiel für Führen ohne Leine:
Bei einem Waldspaziergang wird Dein nicht angeleinter Hund von seinem Instinkt gepackt und jagt plötzlich einem Kaninchen hinterher. Dadurch verursacht er auf einer nahegelegenen Straße einen Unfall. Die anschließenden Schadenersatzforderungen werden an Dich als Halter gerichtet.

Achtung: Besteht ein gesetzlicher Leinenzwang, wird Deine Hundehaftpflicht hier nicht für eine Wiedergutmachung sorgen. Ein Beispiel wäre die Brutzeit von Wildvögeln im Frühling. Planst Du in dieser Zeit Ausflüge mit Deinem Vierbeiner, informiere Dich bitte vorab, ob in Deiner Region Leinenzwang besteht.

Mehr zum Führen ohne Leine: Leinenzwang


Hundesport-Veranstaltungen

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Wichtig für: Hundehalter, deren Vierbeiner an Veranstaltungen teilnehmen

Schäden, die während der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, können versichert werden. Zu solchen Veranstaltungen zählen zum Beispiel Rennen (mit und ohne Schlitten), Schauvorführungen, Turniere sowie die Vorbereitungen. Nicht immer sind alle Veranstaltungen gleichermaßen abgesichert. Nimmst Du mit Deinem Hund an solchen teil, solltest Du prüfen, ob diese im Versicherungsschutz enthalten sind.

Weiterführende Infos: Hundesportveranstaltungen


Ungewollter Deckakt

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Wichtig für: Hundehalter von unkastrierten Rüden

Diese Leistung kann für Dich als Hundehalter wichtig sein, wenn Du einen Rüden hast, der nicht kastriert oder sterilisiert ist. Wäge einfach im Vorfeld ab, ob diese Leistung für Dich sinnvoll ist. Zum Hintergrund: Gesetzlich wird ein ungewollter Deckakt als Sachbeschädigung eingestuft. Ein Beispiel verdeutlicht die Konsequenzen.

Beispiel für ungewollten Deckakt:
Beim Gassigang im Park deckt Dein Rüde die läufige Hündin eines anderen Hundehalters ohne dessen Einverständnis. Diese wird trächtig und bringt später einen Wurf mit 6 Welpen zur Welt. Nun stehst Du in der Pflicht, sämtliche Tierarztkosten sowie alle weiteren Kosten für die Aufzucht der Welpen zu übernehmen.

Weitere Informationen: ungewollter Deckakt beim Hund


Welpenschutz

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Wichtig für: Hundehalter von Hündinnen, die trächtig sind/werden könnten

Wenn Deine Hündin Nachwuchs bekommt oder es geplant ist, achte auf den Zusatz Welpenschutz. Dann sind die kleinen Hunde bis zu einem Jahr über ihre Mutter mitversichert.

Ausführliche Informationen: Welpenschutz


Selbstbeteiligung

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Wichtig für: alle Hundehalter. Entscheide, ob Du einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung wählst

Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Möchtest Du lieber eine Hundehaftpflicht ohne Selbstbeteiligung, die die Kosten komplett übernimmt? Oder möchtest Du lieber am Beitrag sparen und zahlst dafür bei einem Schaden eine Selbstbeteiligung? Unser Tipp: Da sich die Beiträge mit und ohne Selbstbeteiligung nur gering unterscheiden, solltest Du genau hinschauen.

Ein Vergleich der Hundehaftpflicht lohnt immer!

Mit unserem Vergleich zur Hunde­haftpflicht­versicherung kannst Du schnell und einfach die Leistungen der einzelnen Tarife miteinander vergleichen. So findest Du mit Sicherheit genau den Tarif, der zu Deinen Bedürfnissen passt.

Deine Ansprechpartner

Petra
Kircheis-Orth

  (02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost

  (02041) 77 44 7 - 53

Heidi
Petendorf

  (02041) 77 447 - 54

Bettina
Spallek

  (02041) 77 447 - 55

Manfred
Weiblen

  (02041) 77 44 7 - 56

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