Wo ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
In Deutschland ist die Versicherungspflicht für Hundehalter nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland entscheidet eigenständig darüber, welche Pflichten für Hundebesitzer gelten. Ob die Hundehaftpflicht für Dich gesetzlich verpflichtend ist, hängt von Deinem Hund und Deinem Wohnort ab.
Auf den ersten Blick ist dieser Flickenteppich aus Verordnungen sehr undurchsichtig. Eines ist klar: Eine Hundehaftpflicht ist in jedem Fall sinnvoll investiertes Geld. Sie bietet Dir Versicherungsschutz bei berechtigten und unberechtigten Forderungen.
Die Versicherungspflicht auf einen Blick
Du wirst schnell erkennen: Eine Versicherungspflicht ist die Regel. Mit Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit nur ein einziges Bundesland in Deutschland, in dem kein Hund zwingend versichert werden muss.
In sieben Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht für ausnahmslos jeden Hundehalter Pflicht. Namentlich sind das Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Und in acht Bundesländern gibt es zwar nicht für alle, aber zumindest für bestimmte Hunde eine Versicherungspflicht. Dabei handelt es sich um Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Brandenburg. Für welche Rasse und ab welchem Alter die Hundehaftpflicht Pflicht ist, hängt in diesen Ländern von verschiedenen Kriterien ab.
Gesetzliches für Hundehalter
Informiere Dich frühzeitig über Deine Pflichten als zukünftiger Hundehalter. Von der Hundesteuer über die Leinenpflicht bis zum Sachkundenachweis: Es gibt neben der Haftpflichtversicherung weitere Aspekte, die zu bedenken sind.
Du findest alle Gesetze und Verordnungen rund um die Haltung von Hunden frei zugänglich im Internet. Je nach Bundesland tragen die Gesetze und Verordnungen allerdings sehr unterschiedliche Bezeichnungen. Erfahrungsgemäß gelangst Du mit dem Suchbegriff „Hundegesetz“ in Kombination mit Deinem Bundesland am schnellsten zu den Regularien.
Die Pflicht zur Hundehaftpflicht: die Bundesländer
Das föderale System in Deutschland bringt viele unterschiedliche Regelungen mit sich. Diese sind nicht zwingend für die nächsten Jahrzehnte gesetzt, sondern können sich ändern. Deshalb lautet unser Rat: Erkundige Dich lieber einmal zu viel, als am Ende falsch informiert zu sein. Wende Dich mit Deinen Fragen an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Für Dich haben wir nach bestem Wissen und Gewissen die Vorschriften der einzelnen Bundesländer zusammengestellt. Verstehe unsere Informationen als ersten Anhaltspunkt. Für die Richtigkeit der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen.
Klicke einfach auf Dein Bundesland, um die für Dich relevanten Bestimmungen im Detail nachzulesen (Stand: Januar 2024).
Baden-Württemberg
Im Bundesland Baden-Württemberg sind „Kampfhunde“ versicherungspflichtig. Halter eines solchen Hundes müssen spätestens ab seinem siebten Lebensmonat eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Unterschieden werden zwei Kategorien:
1. Nach Baden-Württembergischem Recht gelten die nachfolgenden Rassen sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden als besonders aggressiv und gefährlich.
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Halter solcher Hunde können sich an die zuständige Behörde wenden, um das Gegenteil nachzuweisen und die Einstufung aufheben zu lassen.
2. Die zweite versicherungspflichtige Gruppe sind Hunde, die einer bestimmten Rasse angehören und bei denen „sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren […] bestätigt haben und die Kampfhundeeigenschaft […] amtlich festgestellt wird“.
Von dieser Regelung sind folgende Rassen betroffen:
- Bordeaux Dogge
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Im Unterschied zu den Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sind die zuletzt genannten Rassen nicht per se Kampfhunde und nur bei festgestellter Gefährlichkeit versicherungspflichtig.
Bayern
Der Freistaat Bayern schreibt Besitzern von „Kampfhunden“ eine Hundehaftpflicht vor. Die Haftpflichtversicherung muss eine Versicherungssumme von mindestens 1 Million € für Personenschäden und von mindestens 250.000 € für Sachschäden umfassen. Das Bayerische Gesetz versteht unter Kampfhunden „Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist“. Dabei werden drei Gruppen von Hunden unterschieden.
Kategorie 1 enthält alle Hunderassen, denen das Bayerische Gesetz „die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt“. Betroffen sind auch Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden. Dazu zählen die Rassen:
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Pit Bull
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Kategorie 2 führt Rassen auf, denen Aggressivität und Gefährlichkeit „widerlegbar unterstellt werden“. Das bedeutet: Bis die Ungefährlichkeit des Hundes nicht mittels Gutachten nachgewiesen wurde, wird er wie die Rassen der ersten Kategorie behandelt. Von dieser Regelung sind die nachfolgenden Rassen sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden betroffen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge)
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin (Ca de Bou)
- Rottweiler
Die dritte Kategorie der versicherungspflichtigen Hunde ist unabhängig von einer Rassezugehörigkeit. Die Einstufung ergibt sich aus der Sozialisation des Hundes. Laut Bayerischem Gesetz kann ein Hund auch durch seine „Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit“ zum Kampfhund werden.
Berlin
In der Hauptstadt Berlin ist die Haftpflicht für alle Hunde Pflicht. Du musst Deinen Vierbeiner versichern - unabhängig von seiner Rasse.
Für Personen- und Sachschäden ist eine Mindestdeckung vorgeschrieben: Pro Versicherungsfall muss die Versicherungssumme mindestens 1 Million € betragen. Die Selbstbeteiligung darf im Versicherungsjahr maximal 500 € betragen.
Brandenburg
In Brandenburg gilt die Versicherungspflicht für Besitzer eines „gefährlichen Hundes“. Laut Brandenburger Hundehalterverordnung gelten solche Hunde als gefährlich,
- „bei denen […] von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen […] vergleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen [ist.]"
- „die als bissig gelten, weil sie einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu […] provoziert worden zu [sein. Oder] weil sie einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen [haben.]“
- „die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder [reißen.]“
- „die ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt Menschen gefährdet haben oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.“
Darüber hinaus sind die nachfolgenden Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden als gefährlich eingestuft:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Auch die folgenden Rassen, Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden gelten als gefährlich. Allerdings können sich Hundehalter von Auflagen wie der Haftpflichtversicherung befreien lassen. Sie müssen nachweisen, „dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere […] vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist“.
- Alano
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Español
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Bremen
In Bremen herrscht keine allgemeingültige Versicherungspflicht. Versichert werden müssen aber Hunde, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten. Darunter fallen:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Hamburg
In Hamburg werden alle Hundehalter gleichbehandelt, die Haftpflichtversicherung ist für jeden Hund Pflicht. Die Versicherungssumme muss mindestens 1 Million € betragen, die Selbstbeteiligung darf bei maximal 500 € liegen.
Hessen
In Hessen sind alle Besitzer eines als gefährlich geltenden Hundes verpflichtet, eine Haftpflicht für ihren Hund abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 500.000 € aufweisen.
Die Gefährlichkeit eines Hundes wird im Hessischen Gesetz zum einen durch die Rassezugehörigkeit und zum anderen durch Verhaltensauffälligkeiten definiert.
Bei den nachfolgenden Rassen wird eine Gefährlichkeit vermutet:
- American Bulldog
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Pitbull Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire Terrier
- deren Kreuzungen untereinander
- deren Kreuzungen mit anderen Hunden
Außerdem gelten Hunde als gefährlich, die
- „einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass [geschah.]“
- „ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen [haben.]“
- „durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder [reißen.]“
- „aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen.“
Mecklenburg-Vorpommern
Im Freistaat Mecklenburg-Vorpommern ist die Haftpflichtversicherung für den Hund eine rein freiwillige Angelegenheit. Die Landesregierung schreibt Hundehaltern keine Haftpflichtversicherung vor. Im bundesweiten Vergleich ist Mecklenburg-Vorpommern damit eine Ausnahme.
Niedersachsen
In Niedersachsen gilt die Versicherungspflicht für jeden Hundebesitzer. Befreit sind Hunde, die jünger als sechs Monate sind.
Die Versicherungssumme der Hundehaftpflicht muss bei mindestens 500.000 € für Personenschäden und bei 250.000 € für Sachschäden liegen.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen unterscheidet das Gesetz vier Gruppen von Hundehaltern, die eine Versicherung abschließen müssen. Für Personenschäden muss die Versicherungssumme mindestens 500.000 € betragen. Sonstige Schäden müssen mit 250.000 € abgedeckt sein.
1. Die erste Gruppe, die von der Pflicht betroffen ist, sind Halter eines aufgrund seiner Rassezugehörigkeit in Nordrhein-Westfalen als gefährlich geltenden Hundes. Dazu gehören:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- deren Kreuzungen untereinander
- deren Kreuzungen mit anderen Hunden
2. Die zweite Gruppe sind Besitzer eines Hundes, der nach NRW-Gesetz unter die Gruppe „Hunde bestimmter Rassen“ fällt. Zu diesen Rassen zählen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
- deren Kreuzungen untereinander
- deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
3. Die dritte versicherungspflichtige Gruppe betrifft Besitzer von Hunden, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde. Gründe der Feststellung können sein, dass
- der Hund „mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden“ ist
- mit dem Hund „eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden“ ist
- der Hund einen Menschen gebissen hat, ohne dass dies „zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah“
- der Hund „einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen“ hat
- der Hund „einen anderen Hund durch Biss verletzt“ hat, „ohne selbst angegriffen worden zu sein“, oder der Hund „einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen“ hat.
4. Darüber hinaus ist die Haftpflicht für Halter eines großen Hundes Pflicht. Nach Nordrhein-Westfälischem Gesetz sind dies Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder/und einem Gewicht von mindestens 20 kg.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz schreibt den Besitzern als gefährlich eingestufter Hunde eine Haftpflicht-versicherung vor. Für Personen- und Sachschäden muss die Versicherungssumme bei mindestens 500.000 € liegen. Sonstige Schäden müssen mit mindestens 250.000 € abgesichert sein.
Wie viele andere Bundesländer legt Rheinland-Pfalz durch zwei verschiedene Kriterien fest, ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Zum einen gilt ein Hund als gefährlich, wenn er einer oder mehreren der nachfolgenden Rassen angehört oder von ihr abstammt:
- American Staffordshire Terrier
- Pit Bull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Laut Landesgesetz über gefährliche Hunde werden darüber hinaus Hunde als gefährlich eingestuft,
- „die sich als bissig erwiesen haben
- die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen
- die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben
- die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.“
Saarland
Im Saarland unterliegen die Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes der Versicherungspflicht. Ob ein Hund als gefährlich gilt, ist zum einen von seiner Rasse und zum anderen von seinem Verhalten abhängig. Besitzer eines versicherungspflichtigen Hundes müssen jährlich nachweisen, dass die Haftpflichtversicherung ihres Hundes Bestand hat.
Die Hundehaftpflicht muss folgende Kriterien erfüllen: Die Deckungssumme beträgt für Personenschäden mindestens 1 Million €. Für Sachschäden zahlt die Versicherung mindestens 500.000 €.
Nach Saarländischem Gesetz sind Hunde gefährlich,
- „die sich als bissig erwiesen haben
- die in aggressiver und gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere angesprungen haben
- die auf Angriffslust oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder ausgebildet wurden.“
Darüber hinaus kommt folgenden Rassen eine Sonderrolle zu:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Hat ein Wesenstest nicht das Gegenteil bewiesen, gelten Hunde der genannten Rassen als gefährlich. Wie bei allen anderen „gefährlichen Hunden“ ist eine Haltungserlaubnis erforderlich und die Hundehalterhaftpflicht Pflicht.
Sachsen
In Sachsen sind Besitzer von als gefährlich geltenden Hunden zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Dabei gibt es zwei verschiedene Kriterien, die darüber entscheiden, ob ein Hund gefährlich ist: die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse und Verhaltensauffälligkeiten.
Das sächsische Recht versteht unter gefährlichen Rassen:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- deren Kreuzungen untereinander
Ausgenommen sind Welpen und Junghunde bis zu einem Alter von sechs Monaten. Darüber hinaus können betroffene Hundehalter die Ungefährlichkeit ihres Hundes per Gutachten nachweisen und sich so von den Auflagen befreien lassen.
Des Weiteren gelten laut Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden Hunde als gefährlich, die
- „sich gegenüber Menschen oder Tieren als aggressiv erwiesen haben“
- „zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Nutztieren neigen“
- „durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen“.
Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet jeden Hundebesitzer dazu, eine Haftpflicht für sein Tier abzuschließen. Diese muss spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes abgeschlossen werden. Die Deckungssumme muss mindestens 1 Million € für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 € für Vermögensschäden betragen.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein verpflichtet alle Hundebesitzer zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Bei Welpen haben Hundehalter die ersten drei Lebensmonate Zeit, die Versicherung abzuschließen. Diese muss eine Versicherungssumme von mindestens
- 500.000 € für Personenschäden
- 250.000 € für Sachschäden
aufweisen. Weitere Voraussetzung: Die Versicherung muss die volle Deckungssumme für mindestens zwei Schadensfälle im Jahr zur Verfügung stellen (zweifache Jahresmaximierung).
Thüringen
Thüringen trifft keine Unterscheidungen zwischen den Hunden. Stattdessen gilt eine allgemeine Versicherungspflicht. Folglich muss in Thüringen jeder Hundehalter eine Hundehaftpflicht abschließen. Für Personen- und Sachschäden muss die Deckungssumme bei mindestens 500.000 € liegen. Sonstige Schäden müssen bis mindestens 250.000 € von der Versicherung übernommen werden.
Hundehaftpflicht: für alle Hunde, für alle Fälle
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Deine Ansprechpartner
Katja
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(02041) 77 44 7 - 57
Petra
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(02041) 77 44 7 - 52
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