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Tabelle der Gliedertaxe: So viel sind Hand, Schulter und Knie wert

In der sogenannten Gliedertaxe regeln die Versicherer einer privaten Unfallversicherung, welchen Grad der Invalidität, also einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung, sie beim Verlust eines Körperteils anerkennen. Wie hoch die Leistungen bei der Funktionsunfähigkeit von zum Beispiel Augen oder Ohren sind, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als standardisierte Richtwerte in einer Tabelle festgelegt. Von Versicherer zu Versicherer kann es allerdings Unterschiede geben.

Die Gliedertaxe beeinflusst entsprechend den festgelegten Prozent-Werten die Höhe der Auszahlung im Schadenfall. Jedem Körperteil wird ein Invaliditätsgrad in % zugeordnet. Beispiel: Ein Angestellter hat eine Versicherungssumme von 100.000 € vereinbart. Bei einem Autounfall verliert er einen Fuß. Den Grad der Invalidität setzt die Versicherung daher auf 40 % fest. Dementsprechend zahlt sie 40 % der vereinbarten Versicherungssumme: also 40.000 €. In unserem Vergleichsrechner kannst du zudem bestimmen, wie hoch die Leistung für bestimmte Körperteile mindestens sein soll. So kannst du individuell festlegen, welche Körperteile in deiner persönlichen Unfallversicherung wie hoch versichert werden.

Gliedertaxe-Tabelle und Berechnung

In der folgenden Tabelle findest du die standardisierten Vorgaben des GDV zu den Invaliditätsgraden beim Verlust bestimmter Körperteile.

Körperteil Grad der Invalidität
Arm
Arm komplett 70 %
bis oberhalb des Ellenbogens 65 %
unterhalb des Ellenbogens 60 %
Hand 55 %
Finger
Daumen 20 %
Zeigefinger 10 %
ein anderer Finger 5 %
Bein
über Mitte des Oberschenkels 70 %
bis Mitte des Oberschenkels 60 %
bis unterhalb des Knies 50 %
bis Mitte des Unterschenkels 40 %
Fuß 40 %
Zehen
große Zehe 5 %
eine andere Zehe 2 %
Augen
beide Augen 100 %
ein Auge 50 %
Ohr
Gehör beider Ohren 60 %
Gehör auf einem Ohr 30 %
Beeinträchtigung der Sinne
Geruchssinn 10 %
Geschmackssinn 5 %

Wie der Invaliditätsgrad bei einem Unfall berechnet wird

Mensch mit Behinderung im Park

Die Prozentangaben beziehen sich dabei immer auf den vollständigen Funktionsverlust der Körperteile. Das heißt, die Unfallversicherung erkennt bei dem Verlust des kompletten Daumens einen Invaliditätsgrad von 20 % an. Ist der Daumen hingegen nur zu 50 % in seiner Funktion geschädigt, liegt ein Invaliditätsgrad von 10 % vor (50 % von 20 %).

Bei einem Unfall kann es passieren, dass mehrere Körperteile von einem Funktionsverlust betroffen sind. Wenn jemand bei einem Autounfall beispielsweise den kompletten Fuß verliert (40 % Invalidität), das Gehör auf einem Ohr (30 %) und einen Zeigefinger (10 %), dann liegt insgesamt eine Invalidität von 100 % vor. Werden die Prozentsätze addiert, kann die Summe niemals 100 % übersteigen.


Beispiel:

Bei einem schweren Motorradunfall verunglückt ein Büroangestellter, der mit 200.000 € für einen Invaliditätsfall versichert ist. Er quetscht sich den Fuß unter dem heißen Motorradauspuff ein und verletzt sich schwer an der Hand. Der Fuß ist funktionsunfähig und die Hand zu 50 % geschädigt.

Der Versicherer rechnet:
Für den Fuß 40 % = 80.000 €
Für die Hand 50 % von 55 % = 27,5 % = 55.000 €
Insgesamt ist der Verunfallte also zu 67,5 % Invalide und erhält 135.000 € von der Versicherung.

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