Kann mir durch Hundegebell mein Hund weggenommen werden?
Dass Hunde bellen ist normal und gehört zu den Geräuschquellen, die im Alltag immer irgendwo auftauchen. Allerdings hat Hundegebell auch seine Grenzen, nämlich dort, wo die Belästigung von Nachbarn Höchstmaße annimmt.
Vor allem in der Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens darf von einem Hund keine größere Lärmbelästigung, das heißt Gebell länger als 15 Minuten, ausgehen. Sonst darf das Ordnungsamt informiert werden. Tritt die Lärmbelästigung mehrfach auf und der Hundehalter zeigt sich nicht einseitig, droht neben einem Bußgeld auch die Wegnahme des Hundes. Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg bereits im Frühjahr 2014.
Hundegebell in der Nacht: keine Ruhe für die Nachbarn
Wenn in der Nacht ein Hund dauerhaft bellt, ist das eine erhebliche Lärmbelästigung für Nachbarn. Der gestörte Schlaf kann sich gesundheitlich negativ auswirken. Aus diesem Grund wurde einem Hundehalter angeordnet, seinen pyrenäischen Hirtenhund in der Nacht nicht auf dem Grundstück, sondern in geschlossenen Räumen zu halten. Der Hundehalter zeigte jedoch wenig Einsicht und prompt wurde ein Ordnungsgeld von 100 € verhängt. Das brachte den Hundehalter aber nicht zur Vernunft, er ließ den Hund in der Nacht weiter außerhalb geschlossener Räume. Das Gebell ging also weiter. Ein zweites durch die Gemeinde verhängtes Zwangsgeld brachte ebenfalls keinen Erfolg. Durch das zuständige Landratsamt wurde nun die Hundehaltung verboten und der Hund sollte in fachlich geeignete Privatpersonen oder in ein Tierheim abgegeben werden. Der Fall landete wegen des Widerspruches schließlich vor dem Verwaltungsgericht Würzburg.
Hundegebell während der Nachtzeit stellt eine erhebliche Ruhestörung dar
Die Richter am Verwaltungsgericht Würzburg zeigten wenig Verständnis für den Hundehalter. Er hätte im Laufe des vorangegangenen Verfahrens ausreichend Gelegenheit gehabt, die Lärmbelästigung zu unterbinden. Er war entweder nicht willens oder nicht in der Lage, das Hundegebell zu unterbinden. Üblicherweise fallen nach der Ansicht der Richter in der Nacht die üblichen Lärmquellen weg, wodurch das Hundegebell sich umso störender auswirkt. An durchgehenden Schlaf sei in der Nachbarschaft nicht mehr zu denken gewesen, was letztendlich auch eine gesundheitliche Beeinträchtigung darstellt. Da der Hundehalter der behördlichen Anordnung, den Hund nachts nicht in den Garten zu lassen, hatten die Richter auch kein Mitleid mehr. Es sei zwar ein schwerwiegender Eingriff, den Hund abzugeben, letztendlich müsse aber das Allgemeinwohl im Vordergrund stehen, so die Richter. Angesichts einer dauerhaften Lärmbelästigung bestand eine konkrete Gesundheitsgefährdung der Nachbarn.