Schneeräumen im Winter - unsere Tipps für Hauseigentümer

Wenn die ersten weißen Flocken fallen, löst das vor allem bei Hauseigentümern reges Treiben aus. Denn die gesetzliche Pflicht zum Schneeräumen sorgt dafür, dass früh morgens schon die Schneeschaufeln über die Gehwege scharren, damit niemand auf Schnee und Eis ausrutscht.
Die Rechtsprechung zeigt: Wenn du diese Verpflichtung vernachlässigst, kann es zu Unfällen kommen - und du haftest, wenn sich dabei eine Person verletzt.
Schnelle Übersicht: Deine Pflichten zum Schneeräumen
- Auf den Gehwegen, die an deinem Grundstück angrenzen, bist du für das Schneeschippen verantwortlich.
- Städte und Gemeinden sind für Straßen und Haltestellen zuständig.
- Jede Kommune regelt für sich, ab welcher Uhrzeit und an welchen Tagen der Gehweg von Schnee befreit werden muss.
- Als Eigentümer von Mietwohnungen und -häusern kannst du die Räumpflicht bei Schnee auf die Mieter übertragen.
- Daneben musst du Passanten vor Dachlawinen oder herabfallenden Eiszapfen schützen.
Schneeräumen ist gesetzlich geregelt
Damit im Winter erst gar keine Unfälle passieren, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, dass du dein Grundstück sowie angrenzende Wege bei Schnee, Eis und Glätte frei von Rutschgefahren halten musst. Wenn jemand vor deinem Grundstück ausrutscht, haftest du und musst für alle Kosten aufkommen. Dazu gehört unter anderem auch die medizinische Behandlung des Geschädigten, wenn sich dieser verletzt. Vor den möglichen finanziellen Folgen durch Schadenersatzansprüche kannst du dich mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützen.
Wo musst du als Hauseigentümer den Schnee beseitigen?
Viele Städte und Gemeinden streuen Gehwege, wenn diese nicht an private Grundstücke angrenzen. Damit bist du auf der anderen Seite per Ortssatzung verpflichtet, den Gehweg vor deinem Haus von Eis und Glätte zu befreien. Das gilt aber nicht zwingend für den gesamten Bürgersteig, der mitunter auch mal mehrere Meter breit sein kann. In der Regel reicht aus, wenn du auf einer Breite von 1,50 Meter Schnee schippst, damit Fußgänger sich problemlos ausweichen können.
Ab wann musst du Schneeräumen?
Eines sei vorweggesagt: Du musst nicht in der Nacht zur Schneeschaufel greifen. Aber in den frühen Morgenstunden, wenn die ersten Fußgänger unterwegs sind, musst du Schneeräumen. Üblicherweise beginnt die Räumpflicht um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Die genauen Zeiten kannst du bei deiner Stadt oder Gemeinde erfahren.
Aber Achtung: Wenn dein Gehweg schon früher stark frequentiert wird, etwa, weil sich in der Nähe eine Bushaltestelle befindet, musst du ihn unter Umständen schon eher Schneeräumen.
Am Sonntag oder an Feiertagen kannst du auch ein bisschen länger schlafen. Hier beginnt die Räumpflicht in den meisten Fällen erst um 9.00 Uhr.
Übrigens: Abwesenheit entbindet dich nicht von der Räumpflicht. Wenn du arbeiten musst oder im Urlaub bist, muss jemand anders für dich Schnee schippen.
Was passiert, wenn du deine Räumpflicht vernachlässigst?
Die Pflicht zum Schneeräumen ist gesetzlich festgelegt. Selbst wenn niemand auf dem zugeschneiten Gehweg vor deinem Haus ausrutscht, musst du mit einem Bußgeld rechnen, wenn er nicht geräumt ist. Am teuersten wird es in diesen Bundesländern:
- Hamburg: bis 50.000 €
- Brandenburg: bis 2.500 €
- Mecklenburg-Vorpommern: bis 1.300 €
- Schleswig-Holstein: 511 €
In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen liegt das Bußgeld bei bis zu 500 €, in allen anderen Bundesländern gelten individuelle Regelungen.
Hauseigentümer und Schneeräumen - das sind deine Pflichten
Du bist als Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, dass nicht nur der Gehweg vor dem Haus frei von Schnee und Eis ist, sondern auch der Zugang zum Haus. Das ist insofern wichtig, da zum Beispiel regelmäßig der Postzusteller dort entlang geht oder auch Mitarbeiter von Lieferdiensten. Stürzen diese aufgrund von Glätte, stehst du ebenfalls in der Haftung.
Als Eigentümer eines persönlich genutzten Einfamilienhauses bist du dafür verantwortlich, dass Schnee und Eis beseitigt werden. Dabei musst du nicht zwingend selbst zur Schneeschaufel greifen, sondern kannst das auch an einen Dienstleister übertragen. Du musst allerdings überwachen, ob dieser den Aufgaben bei Schneefall und Eisbildung nachkommt.
Räumpflicht an Mieter übertragen
Wenn du Eigentümer von vermietetem Wohneigentum bist, kannst du die Räumpflicht auf den oder die Mieter übertragen. Das muss aber klar im Mietvertrag regelt werden. Alternativ kannst du das auch in der Hausordnung verankern, wenn diese Bestandteil des Mietvertrages ist. Diese Verpflichtung musst du zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbaren, der Mieter muss diese Vereinbarung ebenfalls unterschreiben. Geschieht das nicht, bist du als Vermieter verantwortlich für das Schneeräumen. Ein Aushang im Treppenhaus oder die mündliche Anordnung zum Beispiel an die Bewohner der Erdgeschosswohnungen sind rechtlich wirkungslos.
Wenn ein Mieter seiner Verpflichtung nicht nachkommt und den Schnee liegen lässt, kannst du ihn abmahnen oder sogar das Mietverhältnis kündigen. Letzteres ist aber nur möglich, wenn sich der Mieter mehrfach beharrlich weigert und es dadurch bereits zu Unfällen gekommen ist. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, dem Mieter eine Frist zu setzen, um seiner Räumpflicht nachzukommen. Du kannst auch einen Dienstleister zum Schneeschieben beauftragen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung reinholen.
Keine Behinderung von Fußgängern
Viele stellen sich die Frage: Wohin mit dem Schnee? Denn diesen darfst du nicht einfach so zur Seite räumen, dass wiederum andere Verkehrskehrsteilnehmer gefährdet werden.
Beispiel: Du kehrst den Schnee vollständig auf die Fahrbahn neben dem Gehweg. Durch die aufgetürmten Schneemengen kommt es zu Einschränkungen für Radfahrer, die den Fahrbahnrand nutzen, wenn kein Radweg verfügbar ist.
Besser ist es, wenn du den Schnee am Rande des Gehweges aufschüttest. Dabei ist ebenfalls wichtig, dass Straßenabläufe und vor allem Hydranten nicht zugeschüttet werden.
Wer haftet bei einem Unfall?
Als Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstückes bist du verantwortlich dafür, dass der Gehweg vor deinem Eigentum im Winter sicher zu nutzen ist. Stürzt dort jemand, stehst du in der Haftung. Natürlich hat jeder Fußgänger auch ein Stück Eigenverantwortung.
So trägt dieser eine Mitschuld, wenn der Gehweg nur stellenweise gefroren ist und diese Stelle gut sichtbar sind. Ebenso ist eine Mitschuld gegeben, wenn jemand nicht auf dem geräumten Bereich des Fußweges läuft, sondern an den Stellen, an denen der Schnee zur Seite geräumt wurde.
Ist der Gehweg aber nicht geräumt oder gestreut und die Flächen sind großflächig gefroren oder verschneit, musst du haften. Für die finanziellen Folgen daraus kannst du dich mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern.
Wie dokumentierst du einen Unfall?
Wenn es zu einem Unfall kommt, solltest du oder ein Angehöriger, der vor Ort ist, unmittelbar den Gehweg in seinem Zustand fotografieren. Das kann dich womöglich entlasten, wenn dadurch ersichtlich ist, dass die Stelle ausreichend geräumt oder gestreut war. Kam es durch den Sturz zu Verletzungen, musst du die Polizei hinzuziehen und je nach Schwere der Verletzung einen Krankenwagen rufen - sofern das der Geschädigte nicht bereits selbst erledigt hat. Notiere, wenn möglich, auch die Daten von Unfallzeugen. Das kann helfen, dich im Streitfall von der Haftung zu befreien.
Welche Mittel darfst du zum Streuen verwenden?
Streusalz oder Auftausalz ist zwar sehr beliebt, da sich Eisschichten dadurch relativ schnell entfernen lassen. Allerdings ist das bei den meisten Städten und Gemeinden verboten - aus Umweltaspekten. Du darfst lediglich Sand, Granulat oder Split verwenden. Als Vermieter musst du den Mietern das Streumittel sowie Schaufeln zur Verfügung stellen - außer, du regelst im Mietvertrag, dass die Mieter diese Dinge eigenständig besorgen müssen.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte zum Schneeräumen
- Jede Stadt hat in ihrer kommunalen Satzung andere Zeiten zum Räumen festgelegt. Üblicherweise setzt die Räumpflicht ab 7.00 Uhr ein, an Sonn- und Feiertagen um 8.00 Uhr.
- Der Gehweg muss auf eine Breite geräumt werden, dass sich zwei Fußgänger ungehindert begegnen können.
- Bei anhaltendem Schneefall musst du mehrmals am Tag den Gehweg freischaufeln.
- Bei Glätte musst du den Gehweg und auch Zugänge zum Haus eisfrei halten.
- Regele mit deinen Mietern unmissverständlich, wer für das Schneeräumen verantwortlich ist.
Wichtigster Schutz: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Ohne Versicherungsschutz wird ein Unfall bei Schnee und Glätte für dich zu einem erheblichen finanziellen Risiko. Daher ist vor allem für Eigentümer von vermietetem Wohneigentum die passende Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Die besten Tarife findest du in unserem Vergleichsrechner zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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