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Bäume fällen - Vorsicht beim Sägen!

Baum wird gefällt

Bäume im eigenen Garten sind im Sommer Schattenspender und bieten vielen Tieren Lebensraum. Doch manchmal wird der Baum zum Hindernis oder gar zur Gefahr, beispielsweise wenn er morsch wird oder nach einem Sturm seine Standfestigkeit verloren hat. In diesen Fällen muss er gefällt werden. Auf der anderen Seite darfst du auch dann Bäume fällen, wenn du das Holz für den Kamin verwendest oder einfach nur den Garten umgestalten möchtest.

Die Regelungen für den Gehölzschnitt von März bis September greifen nicht für den Baumschnitt. Im Bundesnaturschutzgesetz ist klar geregelt, dass Bäume auf privaten Grundstücken oder in Kleingärten grundsätzlich ganzjährig geschnitten oder auch gefällt werden dürfen.

Gibt es Einschränkungen, wenn du Bäume fällen willst?

Auch wenn das Bundesnaturschutzgesetz das ganzjährige Fällen von Bäumen erlaubt, musst du dennoch bei deiner Stadt oder Gemeinde eine Fällgenehmigung einholen. Denn so gut wie jede Kommune hat eine Baumschutzsatzung, die Regelungen zum Bäume fällen vorgibt. Diese Faktoren können dafür ausschlaggebend sein:

  • Art des Baumes
  • Stammumfang
  • Höhe der Krone

Es gibt hierzu kein einheitliches Maß. Und einen Baum zu fällen ohne vorherige Genehmigung, kann mit hohen Bußgeldern verbunden sein. Je nach Bundesland kann das Bußgeld bis zu 10.000 € betragen. Insbesondere wird es dann teuer, wenn du Bäume fällst, in denen sich gerade brütende Tiere befinden. Ohne triftigen Grund, den Lebensraum von Tieren zu zerstören, ist verboten! Anders verhält es sich natürlich, wenn von dem betroffenen Baum eine Gefahr ausgeht, etwa weil dieser nach einem Sturm umzustürzen droht. Nicht selten landen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Fällen von Bäumen entstehen, auch vor Gericht.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema Bäume fällen

Es kann durchaus vorkommen, dass du durch die Fällarbeiten einen Schaden verursachst, etwa weil der Baum auf die Hecke des Nachbarn oder sogar auf dessen Garage oder Haus stürzt. In einem solchen Fall bist du nach höchstrichterlicher Betrachtung im Rahmen deiner Privathaftpflicht abgesichert . Denn aus Sicht der Richter ist es durchaus eine private Tätigkeit, wenn du im Garten einen oder mehrere Bäume fällst. Auch setzt die Eintrittspflicht der Privathaftpflicht nicht nur ein spontanes Handeln voraus, sondern sie muss auch bei einem Schaden, der bei einem geplanten Vorgehen ausgelöst wird, leisten (BGH 2011, Az. IV ZR 115/10).

Darf ich einen Baum wegen einer Photovoltaikanlage fällen?

Es kann durchaus vorkommen, dass Hauseigentümer eine Photovoltaikanlage installieren möchten, aber der Baum am Haus die benötigte Sonneneinstrahlung erheblich beeinträchtigt. Darfst du den Baum deshalb fällen?

Es hängt von der Rechtsprechung ab, ob ein Baum zugunsten einer Photovoltaikanlage weichen darf. Auf der einen Seite steht das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energie, auf der anderen Seite die Baumschutzsatzung. Zwar sieht das Energierecht einen Vorrang für Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien vor, aber bislang musste in Einzelfällen der Baumschutz oder auch der Denkmalschutz noch nicht zurückstecken. Das kann sich angesichts der geplanten Energiewende schnell ändern.


Darf ich einen Baum an der Grundstücksgrenze fällen?

Solange der Baum vollständig auf deinem Grundstück steht, darfst du diesen auch fällen. Steht das Gewächs hingegen genau auf der Grundstücksgrenze, musst du deinen Nachbarn um Genehmigung fragen, wenn du den Baum fällen möchtest. Wenn du hier gegen den Willen des Nachbarn oder der Miteigentümer auf eigene Faust zu Axt und Kettensäge greifst, löst das nicht nur einen Nachbarschaftsstreit aus, sondern du machst dich unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig.


Kann ich die Wurzeln des Nachbarbaums kappen?

Wenn dein Grundstück durch die Wurzeln des Nachbarbaums beeinträchtigt wird, darfst du tatsächlich hier die Wurzeln kappen. Das ist auch dann der Fall, wenn dadurch der Baum absterben kann. Denn hier gilt der Vorrang für das Eigentum. Es müssen aber zumindest triftige Gründe vorliegen. Wenn die Wurzel nicht sichtbar ist und auch keine Schäden verursacht, darfst du nicht zur Tat schreiten. Beschädigen die Wurzel aber zum Beispiel von unten die Terrasse, sodass die Pflastersteine hochgedrückt werden, dann liegt eine Beeinträchtigung deines Eigentums vor.

Das gilt im Übrigen auch für überstehende Äste, wenn dein Grundstück dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil im Jahr 2019 entschieden (BGH, Az. V ZR 102/18). Allerdings musst du in diesem Fall dem Nachbarn die Möglichkeit geben, das Problem zu lösen. Tut er das nach einer angemessenen Fristsetzung nicht, kannst du aktiv werden. Eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung besteht bereits dann, wenn durch die überhängenden Äste permanent Blätter, Nadeln oder Tannenzapfen auf dein Grundstück fallen.

Was sagt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zum Thema Bäume fallen?

Wenn alle Parteien in einem Mehrfamilienhaus ein Gartennutzungsrecht haben, schließt das nicht automatisch auch das Recht ein, einen Baum zu fällen. Als Mieter darfst du es ohnehin nicht, da der Baum nicht dein Eigentum ist. Sprechen triftige Gründe für eine Fällaktion, musst du deinen Vermieter darauf ansprechen. Ansonsten gilt bei Gemeinschaftseigentum: Niemand darf allein zur Axt greifen und einen Baum fällen. Dazu ist immer ein Beschluss durch die Eigentümergemeinschaft erforderlich.

Muss ich als Mieter für das Fällen von Bäumen bezahlen?

Unter Umständen kann der Vermieter einen Teil der Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Das gilt auch für den Fall, wenn der Baum morsch ist und eine Gefährdung darstellt. Auch hier gibt es eine entsprechende Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 107/20).


Wer darf Bäume fällen?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, wer auf einem Privatgrundstück einen Baum fällen darf. Allerdings solltest du dabei deine Fähigkeiten nicht überschätzen, da ein zu Boden stürzender Baum durchaus Schäden verursachen kann. Sicherlich kannst du einem Baum mit einer Höhe von drei Metern ohne Weiteres selbst fällen. Bei einem ausgewachsenen Baum, der mit seiner Krone zum Beispiel 20 Meter in die Höhe ragt, sollten Fachleute ran - vor allem wenn das Grundstück nicht dem Fallradius des Baumes entspricht. Dann muss womöglich eine Fachfirma ran, die den Baum von oben her abträgt, bevor der Rest gefällt werden kann.

Wie gehst du bei einer Baumfäll-Aktion richtig vor?

Beim Bäume fällen ist die richtige Vorbereitung das A und O. Diverse Faktoren wie Wetter, angemessene Schutzkleidung oder auch die räumlichen Gegebenheiten spielen eine Rolle, wenn du einen Baum auf deinem Grundstück fällen möchtest:


Wetter

Icon Sonne und Wolken

Um einen Baum planmäßig zu fällen, braucht es stabile Wetterverhältnisse. Wind oder sogar Böen machen eine Fällaktion unkalkulierbar, da der zu fällende Baum mit aller Wahrscheinlichkeit nicht in die richtige Richtung fällt.


Schutzkleidung:

Icon Handschuhe für eine Baumfäll-Aktion

Dazu gehören Helm mit Gesichts- und Gehörschutz sowie zumindest eine Schnittschutzhose und Arbeitshandschuhe. Bedingt durch die fehlende Routine im Umgang mit der Kettensäge, ist das Unfallrisiko relativ hoch.


Arbeitsbereich festlegen:

Icon Baum mit Fallrichtung

Bestimme die Fallrichtung des Baumes, damit du diesen Bereich und auch den Bereich, in dem du mit der Kettensäge arbeitest. Hier dürfen sich keine Hindernisse befinden und vor allem auch niemand aufhalten. Rechne dabei grob mit der anderthalbfachen Höhe des Baumes beim Fallen.


Sicherheitsbereich festlegen:

Icon Baum mit Fallrichtung und Sicherheitsbereich

Wenn der Baum fällt, musst du dich in einen sichereren Bereich zurückziehen. Dieser sollte hinter dem Baum, also entgegen der Fallrichtung gewählt werden und mindestens 45 Grad betragen.


Hindernisse beseitigen:

Icon Schubkarre mit Spaten für eine Baumfäll-Aktion

Was sich jetzt noch an losem Gehölz, Gartenmöbeln oder Spielgeräten im Gefahrenbereich befindet, musst du beseitigen. Einerseits um Schäden zu vermeiden, andererseits damit du einen sicheren Fluchtweg ohne Stolperfallen hast.


Fallkerbe ansetzen:

Icon Baum mit einer Fallkerbe

Mit der Fallkerbe bestimmst du die Fallrichtung des Baumes. Du setzt zunächst einen waagerechten Schnitt mit einer Tiefe von 20 bis 30 Prozent des Stammdurchmessers an. Dann setzt du von oben nach unten einen Schnitt mit einem Winkel von etwa 45 bis 60 Grad, mit dem du auf das Ende des waagerechten Schnitts im Baum triffst. Entferne das ausgesägte Stück.


Fällschnitt ansetzen:

Icon Baum mit Fallschnitt

Nun trittst du auf die Rückseite des Baumes und platzierst dort den Fällschnitt. Diesen setzt du etwa 5 Zentimeter oberhalb des waagerechten Schnitts der Fallkerbe an. Dadurch verliert der Stamm seine Stabilität und fällt in die gewünschte Richtung.


Fallrichtung unterstützen:

Icon Baum mit einem Seil bei einer Baumfäll-Aktion

Sofern du auf tatkräftige Helfer zurückgreifen kannst, besteht die Möglichkeit, mit einer Leine die Fallrichtung zu unterstützen. Dabei musst du eine Leine im oberen Drittel des Baumes ansetzen, die beim Fällen von den Helfern in die gewünschte Richtung gezogen werden kann. Wichtig ist dabei, dass die Länge das Anderthalbfache der Baumhöhe beträgt, damit die Helfer den Baum aus einem geschützten Bereich herausziehen können.


Baumstumpf entsorgen:

Icon Baumstumpf mit einem Spaten

Das Wurzelwerk musst du nun komplett entfernen, da der Baum ansonsten wieder austreiben kann.

Was passiert, wenn der Baum aufs Haus fällt?

Wir hoffen, dass dieses Szenario nicht eintreten wird, aber je nach Größe des Baumes kann es passieren, dass dieser durch einen Fehler beim Fällen aufs Haus stürzt oder eine Gartenlaube oder Schuppen beschädigt. In dem Fall kommt deine Gebäudeversicherung zum Zuge, die den Schaden reguliert. Aber Achtung: Sorge dafür, dass deine Gebäudeversicherung auf dem neuesten Stand ist. Ansonsten könnte der Versicherungsschutz wegen grob fahrlässigem Verhalten deutlich gekürzt werden.

Übrigens: Es kann auch passieren, dass der Baum auf das Nachbargrundstück fällt. Natürlich ruft der Nachbar dann laut nach deiner Privathaftpflichtversicherung. Das kann er machen, es ergibt aber keinen Sinn. Wenn dein Baum auf die Gartenhütte des Nachbarn fällt, leistet deine Privathaftpflicht nur für den Zeitwert. Nimmt der Nachbar zuerst seine Gebäudeversicherung in Anspruch und sind seine Nebengebäude in den Schutz eingeschlossen, wird der Wiederaufbauwert erstattet. Im Anschluss kann seine Gebäudeversicherung dich in Regress nehmen und dafür wiederum hast du deine Privathaftpflicht.

Unser Fazit zum Bäume fällen

Es bedarf einer gründlichen Vorplanung, wenn du einen oder mehrere Bäume fällen möchtest. Ab einer gewissen Stammhöhe solltest du jedoch die Beauftragung eines Baumfälldienstes in Erwägung ziehen. Insbesondere dann, wenn dein Grundstück nicht die ausreichende Größe für den Fallschatten hat. Dazu kommt, dass ein hohes Maß an Sicherheit erforderlich ist. Denn beim Bäume fällen kann es schnell zu einem Unfall kommen, bei dem du oder auch deine Helfer verletzt werden können.