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Nach einem Einbruch: 5 Schritte, wie du richtig vorgehst

Mann telefoniert in seiner ausgeräumten Wohnung mit der Versicherung

Ein Horrorszenario: Bei dir wurde eingebrochen. Du kommst zurück in deine Wohnung und die Tür steht offen. Im schlimmsten Fall ist alles verwüstet. Ein Riesenschreck! Wichtig ist jetzt, dass du nicht hektisch handelst. Wir geben dir hier gerne eine kleine Checkliste an die Hand, wie du richtig vorgehst.

Checkliste: So gehst du nach einem Einbruch richtig vor

Ein Einbruch ist eine schlimme Sache. Gerade dort, wo wir uns sicher und geborgen fühlen, hat jemand sein Unwesen getrieben und unsere Privatsphäre verletzt. Der Schock sitzt zu Recht tief. Daher gilt erst einmal: Tief durchatmen, dann loslegen.

Sobald du den Einbruch entdeckt hast, gehst du am besten wie folgt vor:

  1. Polizei anrufen
  2. Versicherung informieren
  3. Nichts anfassen
  4. Sammle Beweise
  5. Folgeschäden verhindern
Infografik: So gehst du nach einem Einbruch richtig vorInfografik: So gehst du nach einem Einbruch richtig vor

1. Polizei rufen

Das Wichtigste zuerst: Ruf die Polizei (Telefonnummer 110). Egal, ob du den Einbruch erst später bemerkst oder du denkst, dass bei dir eh nichts Wertvolles zu holen war – informiere immer die Polizei. Und zwar aus verschiedenen Gründen:

  1. Zu deiner eigenen Beruhigung. Es stärkt dein Sicherheitsgefühl, wenn du weißt, dass sich jemand um die Sache kümmert und du nicht allein dastehst.
  2. Damit die Polizei Spuren sichern und den Einbruch dokumentieren kann. Ein wichtiges Zeugnis, wenn du den Einbruch deiner Versicherung melden möchtest.
  3. Selbst wenn die Chancen gering erscheinen, die Einbrecher im Nachhinein zu fassen, liefern die Spuren der Polizei wertvolle Hinweise. Denn auch wenn du die Hoffnung aufgegeben hast, taucht Diebesgut bisweilen doch noch wieder auf.

Wichtig: Ruf auch die Polizei, wenn nichts gestohlen wurde oder nur versucht wurde, einzubrechen. Auch dann brauchst du für die Schadenregulierung die Nachweise der Polizei. Außerdem ist es gut möglich, dass dir erst später auffällt, dass doch etwas fehlt.

2. Versicherung informieren

Hast du eine Hausratversicherung, musst du dir zumindest um die finanziellen Schäden keine Sorgen machen. Die Versicherung ersetzt dir nicht nur gestohlene Gegenstände bis zu einem gewissen Wert, sondern übernimmt auch die Kosten für die Reparatur der Tür oder des Fensters.

Wichtig ist, dass du deinen Versicherer schnellstmöglich informierst. Speichere dir für solche Fälle die Nummer am besten vorab auf deinem Handy ab. So kannst du die Versicherungsgesellschaft zum Beispiel schon informieren, während du noch auf die Polizei wartest. Dein Versicherer teilt dir dann auch mit, welche Unterlagen du brauchst, um den Schadensfall geltend zu machen.

Hast du keine Zeit oder nicht die Nerven, deinen Versicherer zu kontaktieren, bevor die Polizei eintrifft, kannst du die Meldung auch im Anschluss machen. Vergiss es aber nicht: Die Meldung muss zeitnah erfolgen – am besten noch am selben, spätestens am nächsten Tag. So bist du auf der sicheren Seite.

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Unser Tipp:

Ein Einbruch ist ein einschneidendes Erlebnis. Das muss erst einmal verarbeitet werden. Denn ein Einbruch hinterlässt nicht nur materielle Schäden – auch die Seele wird dabei verletzt. Häufig leiden Betroffene eines Einbruchdiebstahls noch Monate später unter den Folgen. Nimm Hilfe in Anspruch, wenn du dich nicht wohlfühlst. Im Rahmen der Hausratversicherung bieten einige Versicherer eine psychologische Betreuung an und vermitteln dir ein Gespräch mit einem Psychologen, in dem du das Geschehene verarbeiten kannst.

3. Nichts anfassen

Nimm keine Veränderungen vor, bis die Polizei eintrifft. Ein Einbruch hinterlässt leider nicht immer verwertbare Spuren, aber oft ein Chaos in den Wohnräumen. So unerträglich die Situation beim Entdecken des Einbruchs ist – du musst dich für den Moment in Geduld üben. Die Polizei muss die vorhandenen Spuren sichern. Selbst wenn keine Fingerabdrücke auffindbar sind, lässt das Einbruchmuster zumindest auf bestimmte Tätereigenschaften oder Bandenaktivitäten schließen.

Natürlich ist es parallel zur Arbeit der Polizei erforderlich, eine erste Sichtung vorzunehmen, um den Schaden ungefähr beziffern zu können. Sprich dich dazu am besten mit der Polizei vor Ort ab.

4. Sammle Beweise & erstelle eine Stehlgutliste

Wurde bei dir eingebrochen, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Schäden. Wichtig ist aber, dass du den Einbruch nachweisen kannst.

Notwendig und hilfreich können dafür sein:

  • eine Kopie der Strafanzeige der Polizei
  • Beweisfotos (fotografiere auch die Einbruchsspuren an Haustür oder Fenster)
  • Zeugen (sind durch die Polizei gegeben)

Haben die Einbrecher deine Haustür aufgebrochen? Oder sind sie über ein aufgehebeltes Fenster eingestiegen? Für eine Schadensersatzleistung spielt das eher eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist aber, dass Einbruchsspuren vorhanden sind. Fehlen diese, wird die Beweislage schon etwas schwieriger. Schließlich bist du in der Beweispflicht, dass es zu einem Einbruch gekommen ist. Bei äußerer Gewaltanwendung und entsprechenden Spuren in den Wohnräumen ist das kein Problem.

Was ist aber, wenn sich die Täter mit falschen Schlüsseln unberechtigt Zugang verschafft haben? Dann hilft oft nur noch die Dokumentation des Chaos, das die Einbrecher hinterlassen haben. Vor allem gilt eins: Schalte immer die Polizei ein, damit sie Spuren sichert und alles dokumentiert. Ohne das Einschalten der Polizei wird die Hausratversicherung in der Regel nicht zahlen.

Erst wenn die Polizei den Tatort freigibt, darfst du mit dem Aufräumen anfangen. Denk aber daran: Fotos der Einbruchsspuren können hilfreich sein, um die Lage bei der Versicherung zu verdeutlichen. In der Regel ist jedoch die Strafanzeige der wichtigste Nachweis.


Was ist eine Stehlgutliste?

Auch wenn der Einbruch psychologisch Spuren hinterlässt, musst du zeitnah aktiv werden: Die Polizei und die Hausratversicherung brauchen eine sogenannte Stehlgutliste. Das ist eine Liste, in der die gestohlenen und auch beschädigten Gegenstände aufgeführt werden. Die Stehlgutliste wird zur Bewertung des Schadens benötigt, aber auch zur Fahndung nach Diebesgut. Ohne das Einreichen einer Stehlgutliste kann die Hausratversicherung die Schadensersatzleistung verweigern.

Wichtig ist außerdem, dass du belegen kannst, dass sich die gestohlenen Gegenstände in deinem Besitz befanden. Einfach Dinge auf die Liste zu setzen, für die keine Belege existieren, kann zum Problem werden. Selbst wenn nicht alle Kaufbelege vorhanden sind, gibt es in vielen Fällen noch Bedienungsanleitungen zu den gestohlenen Gegenständen. Das reicht häufig fürs Erste auch aus.

So könnte deine Stehlgutliste aussehen (Felder, die du gerade nicht ausfüllen kannst, lässt du erstmal leer): Stehlgutliste

VS.-Tipp:
Erstelle am besten schon vorher eine Wertgegenstandsliste und speichere sie online ab. Das hilft dir, wenn ein Schadensfall eintritt. Denn es muss nicht immer ein Einbruch sein: Auch wenn es brennt oder ein Leitungswasserschaden die Wohnung verwüstet, kann dir eine vorhandene Auflistung viel Stress ersparen.


Wie schnell muss eine Stehlgutliste der Hausratversicherung vorgelegt werden?

In den Bedingungen zur Hausratversicherung wird das Einreichen der Stehlgutliste „unverzüglich“ gefordert. In der Regel ist damit eine Frist von etwa einer Woche gemeint. Bist du durch den Einbruch erst einmal wegen eines Nervenzusammenbruchs außer Gefecht gesetzt oder beruflich sehr stark eingespannt, können unter Umständen Ausnahmen möglich sein. Ein Monat nach dem Einbruch kann aber schon zu spät sein, wie das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2001 befand. Auch das Oberlandesgericht Celle urteilte im Jahr 2014, dass selbst bei beruflicher Auslastung die Stehlgutliste nach ein bis zwei Wochen eingereicht werden kann.

5. Verhindere Folgeschäden

Goldschmuck, Bargeld oder teure Uhren: Viele Einbrecher sind auf Diebesgut aus, das sie schnell und leicht entwenden können. Manchmal stehlen sie aber auch Dinge, die Folgeschäden nach sich ziehen können. Zum Beispiel:

  • EC-/Kreditkarten
  • Kundenkarten mit Zahlfunktion
  • Sparbücher
  • Autoschlüssel
  • Mobiltelefone
  • Ausweise

VS.-Tipp:

Unter dem Sperr-Notruf 116 116 kannst du Giro- und Kreditkarten sowie E-Personalausweise direkt sperren lassen.

Achte darauf, dass du entsprechende Vorsichtsmaßnahmen triffst und so Folgeschäden vermeidest. Das gilt zum Beispiel auch für aufgebrochene Türen oder Fenster, die sich nicht mehr verschließen lassen. Wende dich dafür am besten an Fachbetriebe, die auf Einbruchschadensanierung spezialisiert sind. Sie kennen sich aus und wissen, wie der Schaden am besten behoben werden kann.