Herbstlaub entfernen: Wenn Blätter zur Rutschgefahr werden

Wenn der Sommer sich dem Ende neigt, beginnt der goldene Herbst. Doch die farbenprächtigen Blätter an den Bäumen fallen nach und nach zu Boden. Irgendwann sind die Gehwege damit bedeckt und die Frage stellt sich: Wer muss das Herbstlaub entfernen?
Herbstlaub stellt eine Gefahr für Fußgänger und auch Radfahrer dar, denn bei Nässe wird es extrem rutschig. Schmerzhafte Ausrutscher oder sogar Verletzungen können die Folge sein. Dabei ist nicht die Stadt oder die Gemeinde für die Beseitigung von Herbstlaub verantwortlich.
Wer muss das Herbstlaub vom Gehweg entfernen?
Im Herbst fallen viele bunte Blätter von den Bäumen und schnell bedecken sie Straßen und Gehwege. Dabei stellt sich für viele die Frage: Wer ist eigentlich für das Entfernen des Herbstlaubs zuständig? Grundsätzlich sind die Kommunen dafür verantwortlich, dass die Straßen von Laub befreit werden, damit der Verkehr sicher bleibt. Für die Gehwege vor deinem Grundstück sieht die Sache jedoch anders aus.
Damit du genau weißt, worauf du achten musst, haben wir die wichtigsten Fragen rund ums Thema Herbstlaub für dich zusammengestellt:
- Wer ist für das Laub auf dem Gehweg verantwortlich?
- Ab wann solltest du das Laub entfernen?
- Wer fegt das Laub, wenn du einmal verhindert bist?
- Wo darfst du das Laub entsorgen?
- Was ist besser: Laubbläser oder Besen?
- Musst du auch das Laub vom Nachbarn entfernen?
Laub fegen auf dem Gehweg
Die Stadt ist grundsätzlich verantwortlich dafür, dass die Gehwege von Laub befreit werden. Das gilt übrigens auch für Schnee und Eis. Es gibt eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass Eigentümer dafür sorgen müssen, dass Straßen und Gehwege keine Gefahren für Passanten darstellen. Die Bürger müssen sich auf Straßen oder Gehwegen sicher bewegen können.
Allerdings haben die meisten Städte und Gemeinden diese Pflicht im Rahmen ihrer Ortssatzungen an die Grundstückseigentümer übergeben. So übernimmst du, sofern du über Wohneigentum verfügst, zunächst selbst die Verantwortung. Im Schadensfall haftest du als Eigentümer auch finanziell. Stürzt also jemand auf dem Gehweg vor deinem Haus, so haftest du finanziell für die möglichen Folgen.
Unser Tipp:
Schadensersatzforderungen dieser Art sind in der Regel über die Privathaftpflicht abgesichert, sofern du Eigentümer eines Einfamilienhauses bist. Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses benötigst du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, um dich vor Schadenersatzansprüchen finanziell zu schützen.
Mieter in die Pflicht nehmen
Natürlich kannst du per Mietvertrag die Verantwortung an deine Mieter übertragen. Damit sind diese zuständig und müssen das Herbstlaub entfernen und der Räumpflicht bei Schnee nachkommen. Doch Vorsicht: Wenn du nicht kontrollierst, ob sich dein Mieter an die Vereinbarung hält, stehst du trotzdem in der Haftung.
Bei Mehrfamilienhäusern und einer Eigentümergemeinschaft gilt: Wenn die Räumpflicht im Herbst nicht eindeutig geregelt ist, haften im Falle eines Unfalls alle Miteigentümer. Das gilt sowohl bei der Vermietung der Wohnungen als auch dann, wenn das Mehrfamilienhaus von den Eigentümern gemeinsam genutzt wird.
Sofern du Mieter bist: Ist im Mietvertrag die Reinigungspflicht von Gehwegen oder Wegen zur Haustür nicht ausdrücklich geregelt, kannst du dich entspannt zurücklehnen. Dann bleibt die Haftung klar beim Eigentümer.
Wann muss ich überhaupt Herbstlaub entfernen?
Die gute Nachricht ist: Du musst nicht mit dem Besen parat stehen, sobald das erste Blatt vom Baum herunterrieselt. Auch wenn der Gehweg an vereinzelten Stellen mit Blättern bedeckt ist, musst du nicht sofort den Laubbläser anwerfen. Hier ist es der Rechtsprechung nach für Fußgänger zumutbar, mal einen Ausweichschritt zu machen, um nicht auf vereinzelte, laubbedeckte Stellen zu treten.
Aktiv werden musst du aber dann, wenn sich eine durchgehende Laubschicht bildet. Spätestens dann besteht bei Regen oder Bodenfrost starke Rutschgefahr. Hier ist es auch nicht mehr möglich, der Laubschicht auszuweichen.
Es dauert einige Wochen, bis die Bäume alle Blätter verloren haben. In dieser Zeit musst du immer wieder zum Besen oder Laubbläser greifen - das ist zugegebenermaßen lästig. Allerdings muss der Gehweg nicht rund um die Uhr frei von Blättern sein.
Der Gesetzgeber spricht von üblichen Zeiten, in denen Fußgänger draußen unterwegs sind. Das ist an Werktagen in der Regel von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr der Fall, am Wochenende kannst du dir bis 9.00 Uhr Zeit lassen. Vorsicht beim Einsatz von Laubbläsern: Hier musst du die gesetzlichen Ruhezeiten berücksichtigen. In der Mittagsruhe ist also nur der Besen erlaubt, der Laubbläser ist tabu.
Urteile zum Thema Herbstlaub beseitigen
Die Gerichte nehmen nicht nur Hauseigentümer in die Verantwortung, sondern auch Fußgänger. Schließlich gilt ein Stück weit auch Eigenverantwortung.
Kein Schmerzensgeld bei Sturz durch nasses Laub
Eine Frau rutschte auf einer nasses Laubschicht auf dem Gehweg aus und zog sich einen Bruch des Handgelenks zu. Das Landgericht Berlin lehnte die Schadensersatzforderung ab, da die Grundstückseigentümerin sechs Tage zuvor den Gehweg komplett von Laub befreit hatte. Das erneut Blätter auf den Gehweg fallen oder sogar darauf geweht werden, sei jahreszeitlich hinzunehmen (LG Berlin, Az.: 13 O 192/03).
Gehweg muss nicht permanent von Herbstlaub befreit werden
Grundstückseigentümer sind nicht verpflichtet, den Gehweg permanent von Laub freizuhalten. Die Reinigungspflicht muss sich im zumutbaren Rahmen bewegen. Allein schon durch die Witterung ist es nachvollziehbar, dass eine ständige Räumung des Gehweges erfolglos ist. So lehnte das Landgericht Coburg auch die Schmerzensgeldforderung einer Fußgängerin ab, die sich bei einem Sturz die Schulter gebrochen hatte (LG Coburg, Az.: 14 O 742/07).
Verkehrssicherungspflicht gilt nur eingeschränkt
Grundstückseigentümer müssen nicht jeder möglichen Gefahr vorbeugen. Sie müssen also nur Maßnahmen im zumutbaren Rahmen treffen, so der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1984 (BGH, Az.: VI ZR 218/83). Begründet wird das damit, dass Fußgänger mit Glätte bei Herbstlaub rechnen müssen.
Wie entsorge ich Herbstlaub bei Krankheit oder Abwesenheit?
Wenn du im Herbst in den Urlaub fährst oder krankheitsbedingt nicht aus dem Haus kommst, musst du für eine Vertretung sorgen, die das Laub auf dem Gehweg vor deinem Haus entfernt. Denn Abwesenheit oder Krankheit sind kein Grund, dass du im Falle eines Sturzes von Passanten aus deiner Haftung entlassen wirst. Hier musst du die Nachbarn oder Verwandte um Hilfe bitten.
Leider sind auch ältere, gesundheitlich eingeschränkte Menschen nicht von der Räumpflicht befreit. Senioren müssen sich mit Nachbarn oder Verwandten arrangieren, damit die Räumpflicht erfüllt ist.
Wohin mit dem Herbstlaub?

Laub fällt in den meisten Fällen in großen Mengen an - über Wochen fallen schließlich immer weitere Blätter von den Bäumen. Wie wird das Laub eigentlich entsorgt? Ganz einfach in der Biotonne. Auch die Restabfalltonne ist dafür zulässig. Sind diese voll, wird es sprichwörtlich eng. Viele Städte und Gemeinden stellen an Straßen mit Baumbewuchs separate Tonnen auf, in denen du das Laub entsorgen kannst.
Wenn du über einen Garten verfügst, besteht die Möglichkeit, das Laub dort in einer Ecke zu sammeln. Damit bietest du zum Beispiel dem Igel ein gutes Winterquartier. Ein weiterer Vorteil ist, dass im Laufe der Monate die Blätter zu wertvollem Humus verrotten, den du im Frühjahr für deine Beete nutzen kannst. Du kannst das Laub auch auf deinen Beeten verteilen. Denn die Laubschicht ist Winter ein guter Schutz gegen Frost und Kälte.
Was ist bei der Entsorgung von Herbstlaub tabu?
Was hingegen nicht erlaubt ist: Du darfst das Laub nicht im Garten verbrennen. Einerseits handelt es sich hier um verbotene Abfallverbrennung, andererseits entwickelt das nasse Laub massiv Rauch und setzt Feinstaub frei. Das kann zu einem Bußgeld führen. Im ungünstigen Fall steht sogar die Feuerwehr bei dir vor der Tür, wenn diese mit dem Stichwort "unklare Rauchentwicklung" alarmiert wird.
Ebenso wenig darfst du das Laub vom Gehweg auf die Straße fegen oder blasen. Denn auch das erfüllt eine Ordnungswidrigkeit, nämlich die unerlaubte Abfallentsorgung. Ein weiterer schwerwiegender Effekt ist: Das Laub, das du auf die Straße entsorgst, verstopft innerhalb kurzer Zeit die Regenabläufe und kann so Überschwemmungen verursachen. Da es im Herbst regelmäßig zu Starkregen kommt, sammeln sich dadurch Wassermassen, da diese nicht abfließen können. In solchen Fällen können auch Gehwege überschwemmt werden und das Regenwasser kann über ebenerdig angelegte Kellerfenster in Gebäude hineinlaufen.
Herbstlaub mit Besen oder Laubbläser entfernen?
Der Traum vieler Heimwerker ist der Laubbläser. Macht er doch mit ordentlich Dezibel dem Laubbefall den Garaus. Meistens verstoßen die Grundstückseigentümer dabei aber gegen geltendes Recht, indem sie das Laub einfach auf die Straße pusten. Bedingt durch die Lautstärke von rund 100 Dezibel kannst du diese ohnehin nur eingeschränkt einsetzen, da du sonst gegen Ruhezeiten verstößt.
Wenn der Laubbefall noch übersichtlich ist, eignet sich der gute, alte Besen. Der macht keinen Lärm und verursacht auch keine umweltschädlichen Abgase. Abgesehen davon haben Kleintiere, die sich im Laub verstecken, dem Besen mehr entgegenzusetzen als dem Laubbläser. Wie schon beschrieben eignet sich das Laub im Winter sehr gut für Igel, Käfer oder Schmetterlingslarven, um darin zu überwintern.
Was ist mit dem Herbstlaub des Nachbarn?
Beim Beseitigen von Herbstlaub gilt leider nicht das Verursacherprinzip. Du musst herabfallendes Laub in deinem Garten selbst zusammenfegen, auch wenn es vom Baum des Nachbarn kommt. Er kann schließlich nichts dafür, wenn das Laub durch den Wind auf dein Grundstück oder auf den Gehweg vor deinem Haus flattert. Es ist dein Gefahrenbereich und den musst du sauber und sicher halten. Solange keine wesentliche Beeinträchtigung daraus entsteht, musst du den nachbarlichen Laubbefall hinnehmen.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn der übliche Reinigungsaufwand als stark erhöht zu betrachten ist, kannst du eine sogenannte Laubrente fordern. Das gilt auch, wenn eine größere Zahl von Bäumen auf dem Nachbargrundstück dazu führt, dass im Herbst deine Dachrinne mit Laub verstopft ist. Hier sagt der Bundesgerichtshof ganz klar, dass dem betroffenen Grundstückeigentümer aufgrund der erheblichen Beeinträchtigung die Laubrente zusteht (BGH, Az.: V ZR 102/03).
Unser Fazit zum Thema Herbstlaub entfernen
Rutschiges Herbstlaub stellt ganz klar eine Unfallgefahr dar. Deshalb stehst du in der Pflicht, diese Gefahrenquelle vor und auf deinem Grundstück zu beseitigen. Kommt es zu einem Unfall, stehst du in der Haftung. Bei Schadenersatzforderungen kannst du dich nur über eine Privathaftpflicht oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern.