Haus winterfest machen und Frostschäden verhindern

Sinken die Temperaturen in den Minusbereich, drohen Frostschäden an Haus und Wohnung. Als Hauseigentümer solltest du daher Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um Rohrbrüche, eingefrorene Leitungen und Co. zu vermeiden. Gleichzeitig stellst du so sicher, dass du den Schutz deiner Gebäudeversicherung nicht verlierst. Wir verraten dir, wie du dein Haus winterfest machst.
Tipp 1: So bleiben deine Wasserleitungen eisfrei
Bei Temperaturen im Minusbereich sind deine Rohrleitungen durch Frost bedroht und können brechen. Damit deine Leitungen eisfrei bleiben, solltest du Folgendes beachten:
- Beheize auch leer stehende Gebäude und Wohnungen sowie selten genutzte Räume (z. B. die Abstellkammer) ausreichend.
- Kontrolliere die Heizungsanlage von unbewohnten Gebäuden regelmäßig. Je nach Froststärke am besten etwa alle zwei bis drei Tage oder sogar täglich.
- Entleere die Wasserleitungen von ungenutzten Gebäuden.
- Drehe Außenwasserhähne ab und entleere auch hier die Leitungen.
- Verbessere die Isolierung von undichten Fenstern und Türen.
- Isoliere freiliegende Wasserrohre mit wärmedämmendem Material.
Problem - leer stehende Wohnungen im Mehrfamilienhaus
Mehrfamilienhäuser, in denen Wohnungen leer stehen, sind besonders anfällig für Frostschäden am Leitungssystem. Der Grund: Die Wasserversorgung kann nicht komplett unterbrochen werden. Die bewohnten Einheiten benötigen schließlich Wasser. Daher musst du die leer stehenden Wohneinheiten zumindest ausreichend beheizen, auch wenn dies mit hohen Heizkosten verbunden ist. Kommst du hier deiner Sorgfaltspflicht nicht nach, bleibst du im Schadensfall möglicherweise auf den Kosten sitzen.
Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber unter Heizung einstellen.
Vorsicht bei Leerstand während der Renovierungsphase
Wenn du dein Haus umbaust oder renovierst, musst du dennoch alle Maßnahmen treffen, um einen Rohrbruch zu vermeiden. Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2008. Damals erlitt ein Hauseigentümer einen Leitungswasserschaden in Höhe von 38.000 €, den die Gebäudeversicherung aufgrund des Urteils nicht übernehmen musste. 2019 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem ähnlichen Fall ebenfalls zugunsten der Gebäudeversicherung. Auch in diesem Fall kam der Versicherungsnehmer der vertraglichen Frostvorsorge nicht nach und verlor dadurch den Leistungsanspruch.
Info:
Vor allem bei älteren Versicherungsverträgen drohen dir im Schadensfall Leistungsabzüge, wenn du die oben genannten Sicherungsmaßnahmen nicht erfüllt hast. Mittlerweile gibt es jedoch diverse Gebäudeversicherungen, die auch bei grober Fahrlässigkeit leisten. Liegt der Abschluss deiner Gebäudeversicherung bereits einige Jahre zurück, ist daher ein Preis-Leistungs-Vergleich ratsam.
Tipp 2: Ab aufs Dach
Das Dach schützt dein Haus gegen alle Witterungseinflüsse und trägt gleichzeitig zur Wärmedämmung bei. Es sorgt dafür, dass die Wärme, die im Haus produziert wird, nicht an allen Ecken und Kanten wieder abziehen kann. Das wirkt sich ansonsten negativ auf deine Heizkosten aus. Ein undichtes Dach hat aber noch andere langfristige Folgen: Es kann im Winter Feuchtigkeit eintreten, die bei frostigen Temperaturen Folgeschäden verursacht. Ebenso führen lockere Dachziegel dazu, dass bei einem Unwetter Regenwasser ins Haus eindringt oder bei einem Sturm das Dach noch weiteren Schaden nimmt. Sicherlich, die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden durch Sturm und Hagel. War das Dach vor dem Schaden jedoch in keinem guten Zustand, kann die Gebäudeversicherung unter Umständen die Schadensersatzleistung reduzieren. Lass ein undichtes Dach daher schnellstmöglich vom Dachdecker reparieren. Das gilt übrigens auch für die Dächer von Garagen, Carports und Nebengebäuden.
Tipp 3: Dachrinne und Fallrohre kontrollieren
Stehen im Umfeld deines Hauses viele Bäume? Dann kennst du das Problem: Der Weg zum Haus ist im Herbst andauernd mit Laub bedeckt und du musst es beseitigen. Wirf dabei am besten auch mal einen Blick in deine Dachrinne. Da sammelt sich nämlich ebenfalls jede Menge Laub an. Die Folge: Bei Regen wird das Laub bis zum Abfluss gespült und sorgt dort für Verstopfungen. Das Wasser aus der Regenrinne kann nicht mehr abfließen und tritt aus der Dachrinne aus, es sickert an der Fassade herunter. Das Mauerwerk nimmt die Feuchtigkeit langfristig auf, wodurch bei Frost Schäden an der Fassade und der Dämmung auftreten können. Es ist wesentlich günstiger, einen Fachmann mit der Reinigung der Dachrinne zu beauftragen, als später die Schäden an der Fassade auszubessern. Nebenbei: Für solche Nässeschäden, die auch in das Innere eines Hauses dringen können, kommt die Gebäudeversicherung generell nicht auf.
Ist die Dachrinne frei, solltest du zur Sicherheit auch die Fallrohre kontrollieren. Nimm dafür einfach deinen Gartenschlauch. Das Wasser sollte problemlos abfließen. Bemerkst du dabei undichte Stellen am Fallrohr, solltest du diese ebenfalls schnellstmöglich ausbessern.
Tipp 4: Risse in der Fassade schließen
Haben die Außenwände deines Hauses Risse? Dann solltest du diese unbedingt schließen. Denn wie bereits erwähnt, führt Wasser, das durch die Fassade dringt und gefriert, zu großen Schäden. Besonderes Augenmerk solltest du dabei auch auf die Übergänge zwischen Fassade und Balkon, Vordach sowie Fenster legen. Hier bilden sich mit der Zeit häufig Risse. Kleinere Spalten kannst du selbst ausbessern, bei größeren Problemen solltest du jedoch einen Profi hinzuziehen.
Tipp 5: Fenster und Türen nicht vergessen
Undichte Fenster und Türen treiben deine Heizkosten in die Höhe. Um das zu vermeiden, solltest du folgendermaßen vorgehen:
- Prüfe die Scharniere und stelle diese, falls nötig, neu ein.
- Erneuere brüchige Gummidichtungen an den Fenstern.
- Du solltest ältere Fenster austauschen, die einen geringen U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) aufweisen.
- Prüfe die Funktionsfähigkeit deiner Rollläden und der Rollladengurte. Geschlossene Rollläden verringern den Energieverlust.
- Entweicht die warme Luft durch einen Spalt in der Haustür, solltest du den Spalt mit einer Bürstendichtung oder einem Türstopper verschließen.
Tipp 6: Denke an die Außenbeleuchtung
Treppen, Zufahrten und Hauseingänge sollten ausreichend beleuchtet werden. Schließlich wird es im Winter besonders früh dunkel. Was vor allem bei Glätte zu einem erhöhtem Unfallrisiko führt. Prüfe daher zur Sicherheit deine Außenbeleuchtung. Kommen nämlich Besucher oder der Paketbote auf deinem Grundstück zu Fall, weil dies nicht richtig beleuchtet war, haftest du dafür. Denn du bist deiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.
Info:
Als Hauseigentümer musst du nicht nur für eine ausreichende Beleuchtung sorgen. Auch das Streuen und Räumen der Gehwege vor deinem Haus gehören bei Eis und Schnee zu deinen Pflichten. Alle wichtigen Infos zu diesem Thema findest du hier: Räumpflicht bei Schnee.
Tipp 7: Mache deinen Garten fit für den Winter
Nicht nur dein Haus, sondern auch dein Gartenzubehör ist von Frost bedroht. Damit deine Gartenutensilien den Winter unbeschadet überstehen, solltest du
- deine Regentonne leeren und anschließend umdrehen.
- die Teichpumpe vor dem ersten Frost abschalten, entleeren und frostsicher lagern.
- deine Gartengeräte reinigen und im Schuppen, Keller oder in der Garage verstauen.
- den Gartenschlauch entleeren, aufrollen und an einem geschützten Ort aufbewahren.
- deine Gartenmöbel in einem trockenen Raum lagern oder zumindest mit Schutzhüllen abdecken.
- empfindliche Pflanzen warm einpacken oder winterfest verwahren.
Frostschaden - so solltest du dich verhalten
Die meisten Frostschäden entstehen durch geplatzte Wasserleitungen. Das Problem: Ein solcher Leitungswasserschaden wird erst Tage später sichtbar, wenn die Temperaturen sinken und das gefrorene Wasser taut.
Sobald du den Rohrbruch bemerkst, solltest du daher den Hauptwasserhahn und Strom abstellen. Es gilt den Schaden so gut wie möglich zu begrenzen. Wichtig ist auch, dass du den Schaden dokumentierst und dich schnellstmöglich an deine Versicherung wendest. Sind nicht nur Schäden am Gebäude, sondern auch an deinen Möbeln entstanden, muss auch deine Hausratversicherung informiert werden.