Gebäudeversicherung – der wichtigste Schutz für Ihr Eigentum
Mit der Gebäudeversicherung schützen Sie Ihre eigenen vier Wände vor den Gefahren des Alltages. Sie haben sich mit dem Kauf oder dem Bau eines Hauses eine wichtige Altersvorsorge geschaffen, die vernünftig abgesichert sein muss. Was geschieht, wenn durch einen Brand das Haus einen Totalschaden erleidet? In der Regel ist kaum ein Hausbesitzer in der Lage, einen solchen Schaden aus eigener Kraft zu bewältigen - hier hilft Ihnen guter Versicherungsschutz weiter.
Gebäudeversicherung - Ihr Vergleich aus 360 Tarifen
Wir bieten Ihnen mit unserem Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung einen umfassenden Überblick aus 360 Tarifen. Hier finden Sie garantiert den optimalen Schutz für Ihr Wohneigentum.
Wofür leistet die Gebäudeversicherung
Die wichtigsten Gefahren sind in jeder Gebäudeversicherung Bestandteil der allgemeinen Bedingungen:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
Darüber hinaus lassen sich auch noch weitere Risiken mit einschließen. Prüfen Sie auch, ob der Einschluss von Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen) für Ihre vier Wände notwendig ist.
Viele Anbieter der Gebäudeversicherung zeichnen sich durch erweitere Leistungsmerkmale aus
In einer aktuellen Marktstudie zum Thema Gebäudeversicherung wurden verschiedene Leistungsmerkmale betrachtet, die den Umfang der gängigen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm sinnvoll und notwendig ergänzen. Exemplarisch ist hier die Rede von Schäden an Gasrohren innerhalb eines Gebäudes sowie Ableitungs- und Zuleitungsrohre auf und außerhalb des Grundstückes.
Ferner bilden zusätzliche Leistungen wie Aufräumungskosten oder Dekontaminationskosten z. B. für einen Brandschaden eine erhebliche Erweiterung des Versicherungsschutzes. Mehrkosten für behördliche Auflagen bei einem Wiederaufbau sollten ebenfalls ein Bestandteil der Leistungen sein. Auch der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit wird immer mehr zu Thema. Dabei verzichtet die Gebäudeversicherung auf die Prüfung der groben Fahrlässigkeit.
Prüfen Sie einmal die Bedingungen Ihrer Gebäudeversicherung
Im Januar 2012 wurde die Gebäudeversicherung bei Ökotest thematisiert. Dabei unterzog das Fachjournal insgesamt 113 Tarife von 46 Versicherern einer Bewertung. Schwerpunkt dabei waren u. a. Leistungen, die in den letzten Jahren erst in die Bedingungswerke der Versicherer aufgenommen wurden. In der Regel müssen Sie als Hauseigentümer z. B. bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden erhebliche Abstriche bei der Schadensregulierung in Kauf nehmen. Manche Anbieter verzichten aber mittlerweile auf die Prüfung dieser Frage – gut für Sie als Versicherungsnehmer. Daher ist ein regelmäßiger Vergleich der verschiedenen Anbieter unverzichtbar. Nur so können Sie auch von Neuerungen profitieren.
Neue Leistungen und wichtige Ergänzungen zur Gebäudeversicherung
Ihr Versicherungsschutz beginnt nicht erst am Tag des Kaufes oder des Bezuges. Schon viel früher müssen Sie sich Gedanken um den Schutz Ihrer eigenen vier Wände machen. Wir haben Ihnen mal einige dieser Leistungen kurz beschrieben, einen ausführlichen Überblick erhalten Sie auf unserem
Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung.
| Risiko | Erläuterung |
| Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit | Sie verursachen fahrlässig einen Schaden, etwa wenn Sie Ihre brennende Fritteuse mit Wasser ablöschen und es dadurch zu einer Explosion kommt. Trotz grober Fahrlässigkeit erfolgt eine Übernahme des Schadens. |
| Aufräumungskosten | Nach einem Brand muss der Brandschutt fachgerecht entsorgt werden, da dieser mit Ruß und kontaminierten Löschwasser verseucht ist. Zusätzlich lässt sich über eine Zusatzklausel auch die Entsorgung von Erdreich versichern. |
| Fahrzeuganprall | Wenn z. B. der Fahrer eines Lieferwagens die Kontrolle über sein Gefährt verliert und in Ihre Hauswand prallt, übernimmt Ihre Versicherung die notwendigen Kosten einer Reparatur. |
| Feuerrohbauversicherung | In der Bauphase ist die Feuerrohbauversicherung unverzichtbar. Sie schützt gegen Brand, Blitzschlag oder Explosion. Nach Baufertigstellung wird sie in eine Gebäudeversicherung umgewandelt. Viele Gesellschaften bieten diesen Service ohne Mehrkosten an. |
Versicherte Sachen in der Gebäudeversicherung
Der Schutz der Gebäudeversicherung bezieht sich auf das im Versicherungsschein genannte Gebäude: Nach der Definition ist ein Gebäude ein Bauwerk, das aus Bauteilen und Baustoffen hergestellt und mit dem Grund und Boden fest verankert ist. Das setzt eine Verbindung z. B. mit einem Keller oder einer Bodenplatte aus Beton voraus. Zusätzlich sind auch noch die folgenden Bestandteile versichert:
- Gebäudezubehör, z. B. Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen, Terrasse
- Sonstige Grundstücksbestandteile, z. B. Carport, Garage, Gartenhäuser, Hof- und Gehwegbefestigungen (diese müssen bei den meisten Versicherern separat mit angegeben werden)
- Einbaumöbel, z. B. Einbauküche und Einbauschränke
- Gebäudezubehör, soweit es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist und zu Wohnzwecken oder der Instanthaltung des Gebäudes dient
Wenn an einem vermieteten Gebäude der Mieter Sachen auf eigene Kosten anbringt, so sind diese nicht Umfang der Gebäudeversicherung, wie etwa eine Markise oder eine Gartenlaube, versichert.

