Privathaftpflicht: Pkw durch Sperrmüll beschädigt - zahlt die Versicherung?

Möbel und alte Elektrogeräte kannst du meist problemlos als Sperrmüll entsorgen. Allerdings solltest du die ausgemusterten Gegenstände mit Bedacht auf die Straße stellen, um beispielsweise Schäden an parkenden Fahrzeugen zu vermeiden. Doch was ist, wenn du als Entsorger keinen Einfluss auf mögliche Schäden hast?
Wann darfst du Sperrmüll an die Straße stellen?
In der Regel schreiben die Kommunen fest, wann du das Sperrgut aus dem Haus an der Straße deponieren darfst. Für gewöhnlich ist es frühestens am Vorabend, in manchen Städten sogar erst am Vormittag des Abholtages. Das führt vor allem bei Berufstätigen zu Problemen, da sie kaum zwei Stunden vorher aufstehen können, um noch den Sperrmüll an die Straße zu stellen. Kommt es dabei zu einem Schaden, würde zwar die private Haftpflichtversicherung zahlen. Wenn die Kommune aber ganz knickerig ist, wird ein Bußgeld fällig wegen illegaler Abfallentsorgung. Besser ist es, wenn du dich vorher beim Entsorger erkundigst und dementsprechend fristgerecht den Sperrmüll rausstellst.
So könnte also dein Ablaufplan aussehen:
- Sperrmüll beantragen. In der Regel kannst du online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin beim zuständigen Entsorgungsunternehmen vereinbaren.
- Fristen beachten. Oftmals darfst du das Sperrgut frühstens am Vorabend herausstellen. Am Abholtag muss es meist spätestens bis 07.00 Uhr bereitstehen.
- Sperrmüll rausstellen. Bring das Sperrgut vorsichtig nach draußen. Stell nur die Sachen raus, die du bei dem Antrag angegeben hast.
- Platzwahl beachten. Stell den Sperrmüll so platzsparend wie möglich auf. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dadurch nicht behindert werden. Zudem sollte das Sperrgut für die Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes gut erreichbar sein.
- Foto vom Sperrmüll machen. Sollten Plünderer nachts alles durcheinanderbringen oder Fremde einfach etwas dazustellen, dient dir das Foto als Beweis.
- Gehweg von Sperrmüllresten befreien. Nach dem Sperrmülltermin musst du den Gehweg und – falls nötig – auch die Fahrbahn reinigen. Vor allem Nägel, Schrauben, Scherben und abgesplittertes Holz solltest du schnellstmöglich entfernen.
Zahlt die Privathaftpflicht im Schadensfall?
Grundsätzlich ist ein Schaden, der sich im Rahmen der Sperrgutentsorgung ereignet, auch über die Privathaftpflicht abgesichert. Du führst einen Schaden schließlich nicht vorsätzlich herbei. Verrutscht ein Möbelstück beim Abstellen und beschädigt einen daneben stehenden Pkw, machst du das ja nicht mit Absicht. Es sei denn, du ärgerst deinen Nachbarn so richtig und schubst den ausgemusterten Kleiderschrank auf sein Auto. Das wäre Vorsatz und nicht versichert. Grundsätzlich gilt: Du hast eine Verkehrssicherungspflicht und musst dafür sorgen, dass der Sperrmüll nicht verrutscht. Vor allem bei Unwetter musst du darauf achten, dass einzelne Möbelstücke nicht durch Windstöße in Bewegung geraten und Schäden verursachen.
Parkendes Auto durch Sperrmüll beschädigt - Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
Das Amtsgericht Neustadt hat im Jahr 2012 eine Frau zu Schadensersatz verurteilt, weil durch ihren Sperrmüll ein parkendes Auto beschädigt wurde. Da die Frau den Sperrmüll bereits am Vortag an die Straße gestellt hatte, entschieden die Richter auf Schadensersatz für die Lackschäden am Auto. Schadenshöhe ca. 385 Euro. In einem solchen Fall hätte die Privathaftpflicht den Schaden übernommen, diese war aber nicht vorhanden. Es spielte für die Richter keine Rolle, ob das Fahrzeug dort erst später stand oder fremde Personen im Sperrmüll herumgewühlt haben - ausschlaggebend war das zu frühe Herausstellen des Sperrmülls. Damit war die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begründet.
Wann haftest du nicht für deinen Sperrmüll?
Wenn du die Verkehrssicherungspflichten berücksichtigst und den Sperrmüll termingerecht an die Straße stellst, kannst du dich für den Schadensfall erheblich entlasten. Grundsätzlich kannst du bei einer Schadensersatzforderung deine Privathaftpflicht mit ins Boot holen. Das macht sogar Sinn: Deine Privathaftpflicht ist schließlich auch eine passive Rechtsschutzversicherung. Eine unberechtigte Schadensersatzforderung würde also notfalls gerichtlich abgewehrt werden. Hast du deine Pflichten erfüllt, kann dir kaum jemand etwas vorwerfen. Wenn nach der Satzung deiner Stadt oder Gemeinde der Sperrmüll am späten Vorabend an die Straße gestellt werden darf, kannst du das entsprechend auch machen. Ab diesem Zeitpunkt bist du nicht mehr verantwortlich dafür. Kleiner Tipp am Rande: Sobald alles aus dem Haus geschafft ist, mach ein Foto von deinem Sperrmüll.
Probleme mit den Müll-Plünderern
Es passiert regelmäßig, dass in der Nacht noch Müllfledderer kommen, die wenig zimperlich mit dem Sperrmüll umgehen. Diese reißen Kabel aus Kühlschränken oder brauchbare Möbel von unten aus dem Stapel, so dass alles auf der Straße liegt. Mit einem Foto kannst du nachweisen, dass du zumindest den Müll ordentlich entsorgt hast. So mancher Sperrmüll verteilt sich nach solchen Fleddereien nämlich meterweise auf dem Gehweg. Wer natürlich als Autofahrer den Sperrmüll neben seinem Pkw abstellt, geht damit ein gewisses Risiko ein. Schließlich ist immer damit zu rechnen, dass der Müll ins Rutschen gelangt.
Dass dafür derjenige, der den Müll dort abgestellt hat, auch für den Schaden verantwortlich ist, muss der Geschädigte nachweisen. Im Rahmen der Verschuldenshaftung gilt also: Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten. Kommen in der Nacht die Müllfledderer, ist dir kaum ein Vorwurf zu machen – außer, der Müll steht zu früh an der Straße. Gut, wenn in solchen Fällen die Privathaftpflicht finanzielle Sicherheit bietet.