Ehrenamt - im Einsatz für die Gesellschaft

Das Ehrenamt ist in Deutschland eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Rund 31 Millionen Bürger engagieren sich unentgeltlich und leisten dabei eine wichtige Unterstützung für andere Bürger. Ob in der Pflege, bei der Betreuung von Kindern oder als Übungsleiter in Sportvereinen - die ehrenamtlichen Tätigkeiten sind sehr vielfältig.
Bestes Beispiel der vergangenen Jahre ist zum Beispiel die Flüchtlingshilfe für ukrainische Bürger oder der beherzte Einsatz im Ahrtal nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021. Hier sind viele Menschen ehrenamtlich tätig geworden und haben so einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft geleistet.
Was ist ein Ehrenamt?
Eine ehrenamtliche Tätigkeit übst du aus, wenn du aus freien Stücken und ohne eine Vergütung für eine gemeinnützige oder eine am Gemeinwohl orientierte Organisation tätig bist. Der Einsatz ist in den unterschiedlichsten Gruppen, Organisationen und Vereinen möglich. Ehrenämter erfüllen in Deutschland einen wichtigen Zweck, denn dadurch entstehen neue soziale Bindungen, sie fördern den Zusammenhalt und nebenbei wird darüber auch noch wichtige Arbeit geleistet, die Bund, Länder oder Kommunen überhaupt nicht bezahlen können.
Worin liegen die Hauptgründe, ein Ehrenamt auszuüben?
Um den Ursachen für die Übernahme eines Ehrenamts auf die Spur zu kommen, haben wir eine Studie zu Hilfe genommen, die das Bundesfamilienministerium Ende 2020 zu diesem Thema in Auftrag gegeben hatte. Darin ging es unter anderem darum, welche Motivation die Bürger für die Ausübung eines Ehrenamtes haben. Die Ergebnisse:
- 95 % gaben an, einfach aus Freude ehrenamtlich tätig zu sein
- 86 % der Ehrenamtler möchten anderen Menschen helfen
- 83 % wollen einfach nur etwas bewegen
- 82 % sehen im Ehrenamt die Chance, neue Kontakte zu knüpfen
Finanzielle Anreize spielen mit 13 % eine deutlich untergeordnete Rolle.
Gibt es eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit?
Der Begriff Ehrenamt an sich besagt, dass eine geleistete Tätigkeit ohne Entgelt erfolgt. Dennoch zahlen Vereine oder auch Kommunen einen kleinen Obolus dafür, dass sich Menschen ehrenamtlich engagieren. Diese beiden Modelle gibt es:
Aufwandspauschale:
Wer ehrenamtliche Arbeit leistet, darf dafür eine Aufwandspauschale von bis zu 840 € steuerfrei kassieren. Dabei spielt die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit keine Rolle.
Übungsleiterpauschale:
Als Ausbilder, Erzieher oder Dozent darfst du sogar bis zu 3.000 € jährlich erhalten, ohne dafür Steuern zu zahlen.
Je nach Tätigkeit kannst du sogar beide Pauschalen ausschöpfen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du in einem Verein einerseits die F-Jugend trainierst und andererseits die Vereinskasse verwaltest und regelmäßig als Kassierer tätig bist. Durch deinen doppelten Einsatz erhältst du einerseits eine Aufwandsentschädigung für dein Ehrenamt und auch die Übungsleiterpauschale.
Auch wenn innerhalb dieser Grenzen keine Steuern anfallen, musst du diese Ankünfte dennoch über die Steuererklärung angeben.
Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es?
Wenn du ehrenamtlich tätig sein möchtest, solltest du dir im Vorfeld Gedanken über das Einsatzgebiet machen. Manche Ehrenämter verlangen viel Zeit und ständige Abrufbereitschaft ab – lässt sich das mit deinem Privatleben, dem Partner und der Familie, in Einklang bringen? Das beste Beispiel dafür ist die Freiwillige Feuerwehr. Dort musst du auch mal zu nachtschlafender Zeit aus dem Bett springen, um anderen Menschen in Not zu helfen.
Betreuung alter und kranker Menschen
Zahlreichen älteren und kranken Menschen fehlt es an Hilfe im Alltag, sei es beim Einkauf oder bei der Haushaltsführung. Viele Vereine und Institutionen unterstützen diese Menschen mit ehrenamtlicher Hilfe, damit sie noch am Alltag teilhaben können. Das kann zum Beispiel auch in Hospizvereinen erfolgen, wo Menschen unheilbar Kranken ehrenamtlich in der Phase des Sterbens beistehen.
Flüchtlingshilfe
Die Flüchtlingshilfe ist seit Jahren nicht mehr wegzudenken. Immer wieder führen Bürgerkriege dazu, dass Menschen aus ihrer Heimat fliehen und hier Schutz suchen müssen. Durch ihren Einsatz tragen ehrenamtliche Helfer dazu bei, dass die Flüchtlinge hier Fuß fassen können. Sie leisten Unterstützung bei Behördengängen, aber auch der Wohnungssuche. Teilweise engagieren sich Ehrenamtler auch bei der Versorgung mit Lebensmitteln, Bekleidung oder Möbeln.
Tierschutz
In Deutschland gibt es viele Tierheime, die ohne Ehrenamt überhaupt nicht existieren könnten. Über den unentgeltlichen Einsatz wird der Fortbestand der Tierauffangstationen gesichert - sei es, indem die Helfer Tiere ausführen, Käfige reinigen oder Tiergehege pflegen. Auch das Sammeln von Futterspenden ist eine wertvolle ehrenamtliche Tätigkeit.
Feuerwehr und THW
Der Brand- und Katastrophenschutz ruht in Deutschland wesentlich auf den Schultern von ehrenamtlichen Einsatzkräften. Hier ist das Ehrenamt besonders vielfältig, bedingt durch die Art der Einsätze. Jährlich retten die Helfer bei der Feuerwehr und beim THW zehntausenden Menschen das Leben bei Bränden, Unfällen und flächendeckenden Katastrophen.
Jugendhilfe
Viele junge Menschen benötigen neben der Schule Möglichkeiten, sich mit anderen zu verabreden. In den Jugendtreffs der Städte und Gemeinden finden sie Möglichkeiten, gemeinschaftlich ihre Hausaufgaben zu machen oder auch einfach nur, um gemeinsam die Freizeit zu verbringen. Viele Jugendtreffs bieten darüber hinaus auch ein großes Freizeitangebot, das nur ehrenamtliche Helfer durch ihr Engagement ermöglichen.
Sportvereine
Ohne ehrenamtliche Arbeit würde in Sportvereinen kaum etwas laufen - statt Bewegung stünde dort stattdessen Stillstand an der Tagesordnung. Von Fußball bis Schwimmen: Für alle Bereiche benötigen die Sportvereine ambitionierte Menschen, die als Trainer oder Betreuer tätig sind, um eine sportliche Betätigung oder auch Wettkämpfe zu ermöglichen.
Kirche und Politik
Sowohl in der Kirche als auch in der Kommunalpolitik engagieren sich Menschen auf ehrenamtlicher Basis. Sei es als Kommunalpolitiker im Gemeinderat oder als Küster oder Sakristan in der Kirche. Sie alle sorgen für reibungslose Abläufe im Gemeindewesen oder in der Kirchengemeinde bei Gottesdiensten.
Wie bist du im Ehrenamt versichert?
Keine ehrenamtliche Arbeit ohne Versicherungsschutz. Denn für sein sozialen Engagement darf niemand schlechter gestellt werden als angestellter Arbeitnehmer. Daher gilt im Ehrenamt auch der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Darüber sind Unfälle bei der Ausübung des Ehrenamtes versichert, aber auch Wegeunfälle. Zusätzlich kannst du dich auch noch mit einer privaten Unfallversicherung absichern: Vorteil dabei ist: Für kleines Geld bist du im Falle einer möglichen Invalidität finanziell abgesichert.
Welche Tätigkeiten im Ehrenamt sind durch die Gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt?
Kraft Gesetz sind die folgenden Personengruppen versichert:
- Mitglieder der Freiwilligen Feuer und der Bergwacht
- ehrenamtliche Ratsmitglieder
- Mitglieder von Industrie- und Handelskammern
- ehrenamtliche Richter und Richterinnen
- gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer
Ebenfalls gesetzlich versichert sind alle Ehrenamtler, die sich in der Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinde oder im Gesundheitswesen engagieren.
Zu den gesetzlich versicherten Personen gehören weiterhin Personen, die sich im Bildungswesen betätigen, wie zum Beispiel Elternvertreter in der Klassen- oder Schulpflegschaft.
Es gibt natürlich auch Personengruppen in ehrenamtlichen Bereichen, die nicht Kraft Gesetz versichert sind. Hier kannst du prüfen, ob eine Unfallversicherung zum Beispiel über den Verein besteht. Ist das nicht der Fall, solltest du auf unbedingt das Thema private Unfallversicherung näher ins Auge fassen. Diese macht ohnehin Sinn, da du darüber generell in deiner Freizeit versichert bist.
Ist ehrenamtliche Tätigkeit immer freiwillig?
Wenn du dich für ein Ehrenamt entscheidest, dann machst du das aus freien Stücken. Es gibt aber tatsächlich auch Ehrenämter, die du ausführen musst, wenn du dazu aufgefordert wirst. Das ist dann der Fall, wenn für bestimmte Bereiche nicht genug freiwillige Personen tätig sind. Dazu drei Beispiele:
- Du wirst zum Schöffen berufen und musst zwei bis drei Mal im Monat zusammen mit Berufsrichtern Urteile in Strafprozessen fällen.
- Bei Wahlen wirst du als Wahlleiter oder als Wahlhelfer berufen.
- Es finden sich nicht genug Mitglieder für eine Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde. Dann kannst du als Mitglied einer Pflichtfeuerwehr zum Einsatzdienst herangezogen werden.
Gegen die Einberufung in diese Ehrenämter kannst du dich nur mit guten Gründen wehren:
- Du bist Arzt, Hebamme oder Apotheker ohne Angestellte oder im Bereich der Krankenpflege tätig.
- Die Fürsorge für deine Familie ist in besonderem Maße erschwert, etwa wenn du ein krankes Kind pflegst.
- Durch die ehrenamtliche Tätigkeit ist deine berufliche Lebensgrundlage gefährdet.
- Du bist älter als 65 Jahre.
Wer kommt für einen Schaden auf, wenn etwas passiert?
Natürlich kann es passieren, dass dir bei der Ausübung deiner ehrenamtlichen Tätigkeit ein Malheur passiert. Allein die Konstellation, dass du in diesem Moment Aufgaben innerhalb eines Ehrenamtes ausgeführt hast, entlässt dich nicht aus der Haftung. Wenn du beispielsweise bei der Betreuung einer Seniorin in deren Haushalt etwas versehentlich beschädigst, musst du trotzdem für den Schaden aufkommen.
In solchen Fällen springt deine Privathaftpflicht ein und schützt dich finanziell vor den Schadensersatzansprüchen. Das ist aber nicht in allen Versicherungen der Fall. Wenn du eine alte Privathaftpflicht hast, kann es sein, dass dieser Punkt noch gar nicht berücksichtigt ist. Prüfe das auf alle Fälle.
Nicht versichert im Rahmen der Privathaftpflicht sind beispielsweise ehrenamtliche Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder oder auch Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren. Sie sind über eine Haftpflichtversicherung der Kommune abgesichert, wenn es in der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem Schaden kommt.
Welche rechtlichen Aspekte gelten für das Ehrenamt?
Wenn du ein Ehrenamt ausübst, musst du dabei noch einige Kleinigkeiten berücksichtigen. Informiere dich daher rechtzeitig vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit, welche Aspekte bei dir greifen:
- Als Bezieher von Bürgergeld kannst du im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit bis zu 184 € monatlich hinzuverdienen. Das bezieht sich auf die Einkünfte aus einer Übungsleiterpauschale und der Aufwandspauschale. Die darüber hinaus gehenden Zahlungen werden auf das Bürgergeld angerechnet.
- Studenten müssen die Einkünfte aus dem Ehrenamt in ihrem Bafög-Antrag mit angeben. Angerechnet werden diese Einkünfte jedoch nicht.
- Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter musst du die Einkünfte aus Übungsleiterpauschale und Aufwandsentschädigung bei deiner Steuererklärung angeben. Innerhalb der Steuerfreibeträge fällt dafür kein Abzug an.
- Für ehrenamtliche Helfer gelten keine Kündigungsschutzregelungen. Es handelt sich nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Von daher greifen hier keine Regelungen wie bei einer beruflichen Kündigung.
- In verschiedenen Bundesländern kannst du dich bis zu 12 Tage als Arbeitnehmer von deiner Arbeit freistellen lassen, um die Jugendarbeit zu unterstützen, beispielsweise bei Ferienfreizeiten.
Hohe Anerkennung für das Ehrenamt in Deutschland
Ohne Ehrenamt sähe es für manche Bereiche in Deutschland düster aus. Das betrifft zum Beispiel die Jugendarbeit, die Förderung von Kindern in Sportvereinen und Jugendorganisationen. Aber auch die innere Sicherheit hängt ein Stück weit im Ehrenamt ab. Zum Vergleich: Während rund 35.000 Beamte und Angestellte im Brandschutz und Katastrophenschutz hauptberuflich tätig sind, stehen dem rund 1 Mio. Menschen gegenüber, die freiwillig und ohne Entgelt in der Feuerwehr den Schutz der Bevölkerung sicherstellen.