Zahnzusatzversicherung - Zahn-Zusatzversicherung - private Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung - hier vergleichen! Jetzt mit neuem Vergleichsrechner zur Zahnzusatzversicherung! Sie sehen mit einem Blick die Leistungen der verschiedenen Anbieter zur Zahnzusatzversicherung.

Sichern Sie sich jetzt mit Hilfe der Zahnzusatzversicherung - 30 Tarife im Vergleich - ab. Die Zahnzusatzversicherung ist für Sie als gesetzlich Krankenversicherter besonders wichtig. Im Jahr 2005 wurden die Ersatzleistungen für Zahnersatz der gesetzlichen Krankenversicherung drastisch verändert und zum Teil erheblich gekürzt! Hier können Sie sich unverbindlich die Tarife zur Zahnzusatzversicherung von bis zu 30 Gesellschaften berechnen lassen:

Bei Fragen rufen Sie Ihre Ansprechpartnerin, Frau Seelbinder-Jahn, an: Tel. (02041) 77 44 7 - 22 . Wir sind gerne für Sie da!

Volle Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung nur bei der Regelversorgung

Die Frage, die sich viele Kunden beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung stellen ist: Gibt es eine Gesellschaft, die 100 Prozent der Zahnarztkosten übernimmt? Grundsätzlich wird von manchen Gesellschaften mit der vollen Kostenübernahme, sprich 100 Prozent geworben. Hier empfiehlt es sich aber genau hinzuschauen. Denn: Diese Höhe der Erstattung wird von der Zahnzusatzversicherung nur erbracht, wenn es sich um die Regelversorgung handelt.

Dahinter steckt der folgende Gedanke: Wenn eine Zahnzusatzversicherung alle Kosten mit 100 Prozent abdeckt, achtet der Patient nicht mehr auf die Kosten. So werden in der Regel von Leistungen, die außerhalb der Regelversorgung liegen, wie z. B. höherwertige Füllungen oder Implantate von manchen Gesellschaften mit 80 bis 90 Prozent abdeckt, aber eben nicht komplett. So achtet der Kunde auch darauf, wie hoch der Eigenanteil sein wird. Wenn die Behandlung nämlich für den Kunden nichts mehr kostet, müsste die Zahnzusatzversicherung immense Mittel aufwenden, um die Behandlungen aller Patienten abzudecken.

Gesundheitsprüfung bei der Zahnzusatzversicherung weiter


Was hat sich seit dem 01. Januar 2005 für Sie im Bereich Zahnzusatzversicherung verändert?

Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Zahnersatz:

Zum 01. Januar 2005 hat der Gesetzgeber eine Änderung der Erstattung im Bereich Zahnersatz beschlossen. Der Versicherte erhält seit dem nicht mehr einen prozentualen Zuschuss auf die tatsächlich angefallenen Kosten (50 - 65%), sondern "lediglich" einen befundbezogenen Festzuschuss! Die Folge: Der Eigenanteil für Versicherte für diverse dentale Zahnersatzmaßnahmen ist größer als je zuvor. Daher ist die Zahnzusatzversicherung so wichtig. So wird eine Regelversorgung festgelegt. Für Brücken, Kronen oder Prothesen gibt es festegelegte Höchstbeträge (z.B. für eine Brücke 546,60 Euro). Der Zuschuss für den Versicherten beträgt 50 % (bei Vorsorge bis zu 65%). Somit erhält der Versicherte in der Regel deutlich weniger - eben wegen der festgelegten Höchstzuschüsse. Laut einer Studie der AOK-Bayern ist die Eigenbeteiligung der Patienten sogar um 65% gegenüber 2004 gestiegen! Da sich die meisten Patienten aber meist für einen höherwertigen Zahnersatz (über der Regelversorgung) entscheiden, ist der Eigenanteil noch deutlich höher - für viele Patienten nicht mehr finanzierbar.

Hier ein Beispiel zur Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

Zahnersatzversorgung-
durch
Brücke
(Regelversorgung)
Voll verblendete Brücke
(Hochwertige Ausführung)
Implantat
Gesamtkosten 700,00 Euro 1.000,00 Euro 1.600,00 Euro
Festzuschuss GKV 350,00 Euro    350,00 Euro    350,00 Euro
Ihre Kosten! 350,00 Euro    650,00 Euro 1.250,00 Euro

Sie sehen, wie wichtig eine Zahnzusatzversicherung geworden ist! Sichern Sie sich jetzt Ihren Versicherungsschutz bis zu 100 % Erstattung mit einer Zahnzusatzversicherung. Wir haben für Sie einen Vergleichsrechner zur Zahnzusatzversicherung entwickelt. Hier finden Sie den für Sie passenden Tarif. Achten Sie dabei auch nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen der Zahnzusatzversicherung, die sich zum Teil deutlich unterscheiden.


Ihre Ansprechpartner zur Zahnversicherung Frau Seelbinder-Jahn/Herr Weiblen
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Frau Seelbinder-Jahn/Herr Weiblen
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Email: kranken@iakgmbh.de
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