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Arbeitszimmer absetzen - so gibt es was von der Steuer zurück

Angestellter sitzt im Arbeitszimmer am Schreibtisch

Wenn dir für deine berufliche Tätigkeit kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kannst du dir ein häusliches Arbeitszimmer einrichten. Für die Einrichtung oder die Ausstattung fallen Kosten an. Dadurch kannst du aber bei der Steuererklärung diese Kosten für das Arbeitszimmer absetzen.

Allerdings gelten bei der Steuererklärung strenge Regelungen, wenn du das Arbeitszimmer absetzen willst. Es reicht nicht aus, wenn du im Schlafzimmer eine Ecke freiräumst und dort einen Schreibtisch und einen Bürostuhl platzierst.

Wie lässt sich das Arbeitszimmer steuerlich absetzen?

Wir schicken erst einmal vorweg, dass wir nicht auf Sonderregelungen eingehen, die während der Corona-Pandemie greifen. Damit du ein Arbeitszimmer auch abseits von Corona steuerlich absetzen kannst, musst du eine von zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Wenn dir für deine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kannst du Kosten für dein Arbeitszimmer absetzen - und zwar bis zu 1.250 € jährlich. Hier sprechen die Steuerrechtler vom beschränkten Abzug, da hier eine Obergrenze für den Abzug gegeben ist. Ab dem Jahr 2023 soll hieraus eine Jahrespauschale werden. Damit werden 1.250 € pauschal von der Steuer abgezogen - vergleichbar mit der Werbungskostenpauschale.
  • Ist dein Arbeitszimmer hingegen der Dreh- und Angelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit, kannst du alle Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe geltend machen.
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Unser Tipp:

Unabhängig davon, ob du dein Arbeitszimmer und das Inventar von der Steuer absetzen kannst - in der Hausratversicherung ist dein Arbeitszimmer in jedem Fall mit abgesichert. Das gilt für Schäden beispielsweise durch Feuer, Einbruch oder auch Leitungswasserschäden.

Wann ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt deiner Tätigkeit?

Damit du das Arbeitszimmer absetzen kannst, muss der qualitative Umfang der Tätigkeit zu mehr als der Hälfte vom Arbeitszimmer aus erfolgen. Da die Beurteilung dieses Aspekts sehr unterschiedlich ausfallen kann, müssen sich damit regelmäßig die Finanzgerichte beschäftigen. Höchstrichterlich ist mittlerweile geklärt, dass Lehrer oder Hochschulprofessoren ein Arbeitszimmer zwar absetzen können, obwohl der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit eben nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt. Ihnen steht aber für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.

Ein Kfz-Gutachter kann das Arbeitszimmer ebenfalls absetzen, wenn seine Gutachtertätigkeit vor Ort in Kfz-Werkstätten oder auch bei Gericht den kleineren zeitlichen Anteil seiner Tätigkeit einnimmt.

Wenn dir im Büro ein vollwertiger Arbeitsplatz zur Verfügung steht und du dir nach Absprache mit deinem Arbeitgeber einen Telearbeitsplatz einrichtest, um dort beispielsweise an einzelnen Tagen in der Woche zu arbeiten, besteht keine Abzugsmöglichkeit. Dir steht ja ein vollwertiger Arbeitsplatz zur Verfügung.

Anders sieht es allerdings aus, wenn dein Arbeitgeber lediglich Pool-Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. In deiner Abteilung arbeiten zehn Kollegen und es gibt vier Arbeitsplätze, die wechselweise genutzt werden. Dann bist du auf ein häusliches Arbeitszimmer angewiesen und kannst wiederum hier Kosten absetzen.


Für wen gilt der begrenzte Abzug beim Arbeitszimmer?

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Es gibt Personengruppen, denen für ihre Tätigkeit kein individueller Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Es gibt also keinen Arbeitsplatz beispielsweise im Büro des Arbeitsgebers. Neben ihrer Tätigkeit, die sie ohne eigenen Arbeitsplatz ausüben, benötigen sie ein Arbeitszimmer, in dem sie Arbeitsunterlagen, Projekte oder Verträge vorbereiten. Da hier das Arbeitszimmer nicht den Hauptschwerpunkt der täglichen Arbeit darstellt, ist in diesem Fall nur der begrenzte Abzug möglich.


Wer kann das Arbeitszimmer unbegrenzt absetzen?

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Wer seine berufliche Tätigkeit von zu Hause ausübt, ohne dabei an einem anderen Ort außerhalb des häuslichen Bereichs zu arbeiten, der kann hingegen die Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe geltend machen. Das gilt zum Beispiel für Heimarbeiter, die über ihren Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz in der Firma haben, aber auch für Schriftsteller, Künstler oder Journalisten.

Welche Voraussetzungen musst du für ein Arbeitszimmer erfüllen?

Wie bereits eingangs beschrieben, reicht es nicht aus, wenn du irgendwo in einer Ecke des Hauses oder der Wohnung einen Schreibtisch und einen Drehstuhl platzierst. Das erfüllt allein schon von der Begrifflichkeit nicht die Voraussetzungen an ein Arbeitszimmer. Damit du ein Arbeitszimmer absetzen kannst, müssen die folgenden Eigenschaften gegeben sein:

  • räumliche Verbindung: Das Arbeitszimmer muss eine Verbindung mit deinem Wohnsitz haben. Es muss also im Haus selbst untergebracht sein. Wenn du eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus hast, kann das Arbeitszimmer auch in einem Keller- oder Dachraum liegen, wenn dieser zu deiner Wohnung gehört. Allerdings muss trotz des Arbeitszimmers noch genug Wohnraum übrigbleiben. Eine Ein-Zimmer-Wohnung gibt nicht genug Platz für ein Arbeitszimmer her.
  • Nutzung: Es liegt ja der Gedanke nahe, das Arbeitszimmer gleichzeitig noch als Lesezimmer zu nutzen oder dort alle Spielkonsolen aufzubauen, um in der freien Zeit dort online zu spielen. Dem schieben die Finanzbehörden aber einen klaren Riegel vor. Eine private Nutzung ist nur bis zu 10 Prozent erlaubt. Da kann schon das Sofa zum kurzen Ausruhen vom Finanzamt zum Anlass genommen werden, um das Arbeitszimmer als Wohnzimmer einzustufen.
  • Ausstattung: Ein Arbeitszimmer muss büromäßig ausgestattet sein oder so gestaltet sein, dass dort eine regelmäßige berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann. Das muss bei Künstlern nicht zwingend eine Büroeinrichtung sein. Allerdings darf das Zimmer bedingt durch die Einrichtung auch für niemand anderen nutzbar sein. Bei der Angabe in der Steuererklärung solltest du entweder eine Skizze der Wohnung oder Fotos vom Arbeitszimmer einreichen.
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Info:

Das Finanzamt darf nicht unangekündigt dein Arbeitszimmer überprüfen (Urteil Bundesfinanzhof von 12.07.2022, Az. VIII R8/19). Eine Unternehmensberaterin hatte missverständliche Angaben gemacht und schon stand die Steuerfahndung vor der Tür. Sie widersprach der Besichtigung nicht, allerdings blieb trotz dessen die Besichtigung rechtswidrig.

Wie lässt sich das Arbeitszimmer absetzen?

Es ist nicht damit getan, dass du bei der Anschaffung von Regalen, Schreibtisch oder Bürostuhl die Anschaffungskosten steuerlich geltend machst. Es steckt noch eine Menge mehr Potenzial im Arbeitszimmer zur steuerlichen Absetzbarkeit. Du musst die Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche deiner Wohnung oder deines Hauses setzen und kannst dann anteilig die nachstehenden Kosten geltend machen:

  • Miete oder Schuldzinsen für Hypothekendarlehen
  • Gebäudeabschreibung und Grundsteuer
  • Energiekosten wie Strom, Gas oder Heizöl
  • Wasser- und Abwasserkosten
  • Gebühren für Müllabfuhr oder Schornsteinfeger
  • Gebäudeversicherung und Hausratversicherung
  • Rechtsschutzversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Vorsicht bei Renovierungskosten: Diese sind nur absetzbar, wenn diese das gesamte Haus umfassen. Dazu gehören zum Beispiel das Dach, die Kellersanierung oder die Fassadensanierung. Wenn du hingegen nur die Küche sanierst, dann kannst du diese Kosten nicht anteilig für das Arbeitszimmer absetzen.

Renovierst du das Arbeitszimmer hingegen, kannst du diese Kosten entweder bis zur beschränkten Absetzbarkeit anrechnen lassen oder - je nach beruflicher Tätigkeit - sogar in voller Höhe.

Ist dein Arbeitszimmer beschränkt abzugsfähig, kannst du dir voraussichtlich ab 2023 den Aufwand sparen, diese Kosten für die Steuererklärung aufzulisten. Sobald die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 erfolgt ist, kannst du die Kosten für dein Arbeitszimmer pauschal mit 1.250 € ansetzen. Wenn du dein Arbeitszimmer hingegen als Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit nutzt, musst du alle Aufwendungen zusammenstellen. Schließlich werden dadurch vermutlich deutlich höhere Kosten als der Pauschalbetrag herauskommen.


Für wen gilt der Höchstbetrag von 1.250 €?

Seit ein paar Jahren gilt: Wenn mehrere Personen das Arbeitszimmer nutzen, können sie die Aufwendungen und Kosten jeder für sich steuerlich geltend machen. Das Arbeitszimmer wird also nicht objektbezogen bei der steuerlichen Betrachtung berücksichtigt, sondern personenbezogen (Urteil BFH VI R 53/12). Wenn du beispielsweise mit dem Ehepartner das Arbeitszimmer teilst, könnt ihr beide - je nach Tätigkeit - entweder den Abzug von 1.250 € anwenden oder die Gesamtkosten ansetzen. Damit ist beispielsweise in der Zusammenveranlagung eine Absetzbarkeit von 2.500 € möglich.

Achtung: Da das Arbeitszimmer objektbezogen betrachtet wird und nicht mehr personenbezogen, kannst du auf der anderen Seite aber nicht mehrere Arbeitszimmer geltend machen wie beispielsweise am Erstwohnsitz und am Zweitwohnsitz (Urteil BFH, Az. VII R 15/15).

Kann ich mein Arbeitszimmer an meinem Arbeitgeber vermieten?

Das ist durchaus denkbar. Wenn dein Arbeitgeber tatsächlich einen Raum in deinem Haus anmietet, den du als Arbeitszimmer vollumfänglich nutzt, dann ergibt sich die folgende Konstellation: Dadurch, dass dein Arbeitgeber den Raum mietet, erzielst du aus steuerlicher Sicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - unabhängig von den Gehaltszahlungen. Diese musst du bei deiner Steuererklärung in voller Höhe berücksichtigen. Dafür hast du aber auch die Möglichkeit, die Kosten für das Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe abzusetzen. Eine solche Konstellation ist denkbar, wenn dir in deiner Firma kein geeigneter Arbeitsplatz für eine dauerhafte Tätigkeit zur Verfügung steht.


Besonderheit der Homeoffice-Pauschale durch die Corona-Pandemie

Seit dem Jahr 2020 haben viele Arbeitnehmer teilweise auch auf gesetzlicher Basis im Homeoffice gearbeitet. In der Regel war damit aber kein vollwertiges Arbeitszimmer verbunden. Vielfach wurde eine Zimmerecke genutzt, um von dort aus der betrieblichen Tätigkeit nachzugehen. Damit ergeben sich steuerlich ein paar Besonderheiten, denn auch dafür ist ein steuerlicher Abzug möglich, auch wenn es sich nicht um ein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne handelt:

Junde Frau arbeitet am Küchentisch
  • für die Jahre 2020 bis 2022 kann für jeden Tag im Homeoffice eine Pauschale von 5,00 € angesetzt werden
  • die Begrenzung liegt bei 120 Tagen, in Summe also 600 €
  • diese 600 € fließen zunächst in die Werbungskostenpauschale von 1.200 € (seit 2022) ein
  • abzugsfähig ist die Homeoffice-Pauschale nur dann, wenn zusätzlich die Werbungskostenpauschale voll ausgeschöpft wird

Der Bund plant aber, die Homeoffice-Pausche auch bis zum Jahr 2023 und darüber hinaus zu verlängern. Zudem sollen dann bis zu 200 Arbeitstage, also im Ergebnis 1.000 €, steuerlich absetzbar sein.

Knackpunkt dabei ist aber, dass du in diesem Fall die Entfernungspauschale nicht mehr vollständig ansetzen kannst. Die Entfernungspauschale beträgt bis zu 20 Kilometer 0,30 €, ab dem 21. Kilometer sind es 0,38 € ab 2022. Damit erleidest du rechnerisch einen steuerlichen Nachteil, wenn die einfache Strecke zum Arbeitsplatz mehr als 17 Kilometer beträgt. Du kannst dann nicht die Entfernungspauschale ansetzen, auch wenn diese höher ausfällt als die Homeoffice-Pauschale von 5,00 €.

Beide Pauschalen kannst du hingegen nutzen, wenn du einerseits betrieblich reisen musst und andererseits deine Tätigkeit vom häuslichen Arbeitszimmer aus verrichtest. Das ist dann der Fall, wenn du zum Beispiel für eine Montagefirma arbeitest: Du musst einerseits einmal täglich zur Baustelle fahren, um den Baufortschritt zu überprüfen, andererseits aber die weitere Planung von zu Hause aus durchführen, weil dir dafür kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann stehen dir an solchen Tagen beide Pauschalen zu.

VS.-Tipp: Prüfe unbedingt, welche Aufwendungen du für Arbeitszimmer tätigst. Trage dabei ruhig alle Belege und Zahlen zusammen. Das Finanzamt kann besser Aufwendungen streichen als wenn du zu wenig Kosten abrechnest. Sogar die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung kannst du anteilig nach der Wohnfläche hier berücksichtigen.