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Hundesteuer - oft kontrovers diskutiert

Die Hundesteuer – eine ungerechte und überflüssige Luxus-Steuer?

Wussten Sie, dass die Hundesteuer zu den so genannten „Luxussteuern“ zählt? Unser Gesetzgeber betrachtet das Halten von Hunden als Luxus (ähnlich wie das Kaufen von z. B. Schmuck, teuren Autos oder Yachten). Aber kann eigentlich bei der Hundehaltung von einem Luxusgut die Rede sein? Das Besitzen eines Hundes zieht sich durch alle Bevölkerungsschichten, unabhängig vom Einkommen. Nicht selten sind Hunde bei Obdachlosen das letzte, was diese noch ihr Eigentum nennen können. Daher sind kontroverse Diskussionen beim Thema Hundesteuer natürlich vorprogrammiert.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Oft ändert sich der Steuersatz je Hund, wenn mehr als ein Tier gehalten wird. Als Besitzer eines als gefährlich geltenden Hundes bzw. eines so genannten Kampfhundes, also z.B. eines Pitbulls, eines Staffordshire Bullterriers, Dobermanns usw., müssen Sie häufig mit einem erhöhten Hundesteuer-Satz rechnen. Hier erfahren Sie, wie viel Hundesteuer pro Jahr Sie derzeit in Ihrer Stadt bezahlen müssen:

Hier finden Sie die Hundesteuersätze in Ihrer Stadt:

zwei Hunde

Ist die Hundesteuer rechtmäßig?

Seit ihrer Einführung im damaligen Preußen um das Jahr 1810 wird die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer immer wieder in Frage gestellt. Hundesteuer-Gegner beklagen, dass andere Haustierarten wie Katzen oder Pferde nicht besteuert werden und weisen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im deutschen Grundgesetz hin. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Verfahren über dieses Thema beraten und entschieden, dass kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz durch die Erhebung einer Hundesteuer vorliegt, wenn gleichzeitig keine anderen Tierarten mit besteuert werden.

Wer muss Hundesteuer zahlen?

Jeder Einwohner einer Stadt, der zu privatem Zweck einen Hund hält, muss die Hundesteuer als Gemeindesteuer entrichten. Besteuert wird nicht der Hund an sich, sondern die Tatsache, dass der Besitzer des Tieres das Geld hat, den Vierbeiner zu halten. Die Hundesteuer muss jährlich pro Hund bezahlt werden.

Was passiert mit der bezahlten Hundesteuer, wenn man in eine andere Stadt umzieht?

Falls Sie als Hundehalter im Laufe des Steuerjahres den Wohnort wechseln und in eine andere Stadt umziehen, erhalten Sie vom alten Wohnort die Hundesteuer anteilig zurückerstattet.

Was passiert mit der bezahlten Hundesteuer, wenn der Hund verstirbt oder abgegeben wird?

Falls Ihr Hund vor Ablauf des Steuerjahres verstirbt bzw. abgegeben wird, erhalten Sie die zu viel gezahlte Hundesteuer anteilig zurückerstattet. Dazu benötigen Sie lediglich eine Tierarztbescheinigung als Todesnachweis bzw. einen Nachweis über den Verkauf Ihres Tieres und wenden sich damit an Ihr zuständiges Amt.

Gewerbliche Hundehaltung ist von der Hundesteuer ausgenommen

Für den Handel oder die gewerbliche Zucht vorgesehene Hunde muss keine Hundesteuer bezahlt werden. Ausnahmen von der Hundesteuer existieren außerdem für Blinden-, Jagd- und Hütehunde, die oft steuerfrei oder ermäßigt sind, teils für Wachhunde sowie für Hunde im Dienst von Polizei oder Rettungsdiensten.

Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden

Anders als häufig vermutet, ist die Hundesteuer nicht dazu gedacht, den Stadtbereich von Hinterlassenschaften der Vierbeiner zu reinigen. Im Gegenteil: lassen Sie als Hundehalter den Haufen Ihres Vierbeiners zurück und werden dabei erwischt, droht Ihnen ein saftiges Bußgeld. Die Kommunen können selbst entscheiden, was sie mit dem über die Hundesteuer eingenommenen Geld anfangen. Sei es, dass neue Straßenschilder aufgestellt oder die Politessen mit neuen Regenmänteln ausgestattet werden. Auch die Höhe der Hundesteuer dürfen die Städte selbst bestimmen.



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