IAK_GmbH

 Servicebereich für Kunden
Haftpflichtschaden melden
Sachschaden melden
Adressänderung melden

 Private Versicherungen
Hundeversicherungen
Pferdeversicherungen
Katzenversicherungen
Kfz-Versicherung
Haftpflichtversicherungen
Hausratversicherungen
Gebäudeversicherungen
Bauversicherungen
Reiseversicherung
Rechtsschutzversicherungen
Berufsunfähigkeitsrente
Lebensversicherungen
Sterbegeldversicherung
Krankenversicherungen
Spezialangebote
Unfallversicherungen

Firmen Versicherungen
Betriebshaftpflicht
Arzthaftpflicht
Architektenhaftpflicht
Haftpflicht Freiberufler
Büroversicherung
Elektronikversicherung
Geschäftsversicherung
Firmenrechtsschutz

 Wir über uns...
Wir über uns
Pressemitteilung / PR
AGB / Impressum
Gästebuch
Top-Links
Unsere "linken" Dinger
Sitemap

Hundesteuer - Datenbank Hundesteuer - Informationen zur Hundesteuer

Leider immer wieder ein aktuelles Thema: Die Hundesteuer. Jede Gemeinde kann Hundesteuer erheben. Die Höhe ist daher auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Hier haben wir Ihnen einige Informationen zur Hundesteuer hinterlegt:  Zunächst finden Sie in unserer Hundesteuer - Datenbank eine Übersicht über die Höhe der Hundesteuer in Ihrem Ort:

Hier finden Sie die Hundesteuersätze in Ihrer Stadt:

 

   Kennen Sie schon die günstige
   Hundehaftpflicht ab 35,90 Euro?


   Jetzt kostenlos vergleichen:
    Hundehaftpflicht nur 35,90 Euro
Was wird besteuert?

Besteuert wird die Hundehaltung.

Wer zahlt die Hundesteuer?

Steuerpflichtig ist der Hundehalter, dessen Aufwand für die Hundehaltung von der Steuer getroffen werden soll.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die landesrechtlichen Regelungen lassen nur eine begrenzte Variation der Abgabensätze zu. Der Steuersatz kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen. Das Halten z.B. von Blindenführhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist nach Maßgabe der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen von der Steuer befreit.

Wie lautet die Rechtsgrundlage?

Rechtsgrundlage sind die landesgesetzlichen Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen.


Wer zahlt Hundesteuer?

Besitzt eine Familie einen Hund und sind dafür Hundesteuern zu zahlen, so spielt es für das Finanzamt keine Rolle, welchem Familienmitglied der Vierbeiner gehört. Die Hundesteuer schuldet immer der Wohnungseigentümer. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 4 W 3575/96)

Wer erhebt diese Hundesteuer?

Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Mit ihr werden v.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.


Wie hat sich die Hundesteuer entwickelt?

In ost- und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein "Hundekorn" auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung "Bede" in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde; es diente der Ablösung der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten. Zu Hundefutter verbacken und später auch "Hundebrot" genannt, wurde diese Abgabe z.B. nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 "zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten" verwendet. Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden. Im Allgemeinen haben von Anfang an die Gemeinden das Besteuerungs- und Ertragsrecht erhalten, doch wurde von einigen Ländern (z.B. Baden und Hessen-Darmstadt) noch lange ein staatlicher Anteil abverlangt. Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer- und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den "örtlichen Abgaben" gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" (seit der Finanzreform 1969 "örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern") und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt.

Das Aufkommen betrug 2002   211,6 Mio. €.




Quelle: Bundesfinanzministerium