Wohngebäudeversicherung bei uns vergleichen
Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer die wichtigste Absicherung. Immerhin ist ein Haus vielen Gefahren, wie Unwettern und Vandalismus, ausgesetzt. Die Unterschiede zwischen den Anbietern von Gebäudeversicherungen sind jedoch enorm. Einen passenden und vor allem auch leistungsstarken Schutz für dein Eigenheim findest du daher am besten über einen Vergleich.
Mit unserem Onlinevergleich kannst du die auf deine Bedürfnisse zugeschnittenen Tarife der Gebäudeversicherung schnell, einfach und kostenlos vergleichen. Das Beste: Da wir bereits seit Jahrzehnten als Versicherungsmakler am Markt tätig sind, konnten wir für dich sogar exklusive Sondertarife mit sehr guten Leistungen und hohen Rabatten aushandeln. Nutze also jetzt die Chance und vergleiche die Beiträge, Leistungen und Bedingungen beim Experten. Du hast Fragen? Kein Problem, melde dich einfach bei uns. Wir helfen dir gerne weiter!
Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Mit der Gebäudeversicherung ist in erster Linie dein Haus versichert. Entsteht ein versicherter Schaden am Gebäude, zahlt die Versicherung den Geldwert, um diesen Schaden auszugleichen.
Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst:
Dein Gebäude mit allen An- und Zubauten (soweit in der Versicherungssumme berücksichtigt)
Mitversichert werden - soweit angegeben
- Wintergärten
- Schwimmbäder
- Gartenhäuser
- Garagen
- Carports
- Gebäudezubehör (z. B. Briefkasten, Markisen und Müllboxen)
- Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlage (optional auswählbar)
Graffiti-Schäden: Hohe Kosten im fünfstelligen Bereich
Für Hauseigentümer sind Graffiti-Schäden ein Albtraum. Sie verschandeln nicht nur das Haus mit unschönen Sprüchen oder Bildern, sondern verursachen auch erhebliche Kosten für die Beseitigung.
Laut der polizeilichen Kriminalstatistik gab es im Jahr 2023 rund 97.000 Fälle von Sachbeschädigungen durch Graffitis. Neben Verkehrsbetrieben waren davon auch viele Hauseigentümer betroffen. Die Schäden an Fassaden und Fenstern von Wohngebäuden können, je nach Aufwand der Beseitigung, schnell in den fünfstelligen Bereich gehen. Die Aufklärungsquote liegt dabei lediglich bei 15 bis 20 %.
Überprüfe daher unbedingt deine Gebäudeversicherung, ob eine Absicherung gegen Graffiti-Schäden enthalten ist. So kannst du dich zumindest finanziell gegen die Kosten der Beseitigung dieser unerwünschten Schmierereien absichern.
Welche Schäden sind über eine Gebäudeversicherung abgedeckt?
In deiner Wohngebäudeversicherung sind grundsätzlich folgende Schäden (Gefahren) versichert:
Schäden durch Feuer und Blitzschlag
Wird dein Haus durch einen Brand oder Blitzschlag beschädigt, zahlt die Gebäudeversicherung die Schäden. Übernommen werden auch die Kosten für die Beseitigung von Löschwasserschäden, Ruß sowie die Aufräumarbeiten und das Entsorgen von Brandschutt. Allerdings sind diese Kosten je nach Tarif unterschiedlich hoch im Gebäudeschutz enthalten. Darauf solltest du beim Vergleich der Wohngebäudeversicherung achten, ebenso wie auf den Inhalt des Versicherungsschutzes. Oft sind Feuerschäden für außerhalb des Gebäudes befindliche Dinge, wie Schaukeln, Pflanzen oder Gartenhäuschen, nämlich nicht Teil der Erstattungsleistungen.
Schäden durch Explosion
Kommt es beispielsweise aufgrund einer defekten Gasleitung zu einer Explosion, greift die Wohngebäudeversicherung ebenfalls.
Schäden durch Überspannung
Gelangt die Energie eines Blitzes durch die Telefon- oder Stromleitung in dein Eigenheim, verursacht dies durch die Überspannung meist Sengschäden an den Stromleitungen und/oder elektrischen Geräten. Sind dabei auch Schäden an deiner Immobilie entstanden, sind diese mitversichert. Allerdings nur, wenn der Blitzeinschlag erkennbar ist oder von deinem Stromanbieter bestätigt wird.
Schäden durch Leitungswasser (Austreten von Wasser nach einem Rohrbruch)
Reparaturarbeiten, die Trocknung des Hauses, Hotelaufenthalte - ein Rohrbruch kann bis zu 25.000 € kosten. Doch keine Sorge, deine Gebäudeversicherung greift auch bei Leitungswasserschäden. Sollte also das Rohr deiner Heizungsanlage brechen oder der Wasch- bzw. Spülmaschinenschlauch, bist du abgesichert. Und wenn du dich für einen Tarif entscheidest, bei dem Ableitungsrohre auf und außerhalb deines Grundstücks eingeschlossen sind, gilt dein Versicherungsschutz sogar für alle wasserführenden Leitungen und Anlagen.
Schäden durch Sturm (in der Regel ab Windstärke 8)
In Deutschland wird es immer stürmischer. Schäden durch umgestürzte Bäume auf Gebäude häufen sich. Beschädigt ein Sturm der Windstärke 8 oder höher dein Eigenheim, zahlt die Versicherung. Die Windstärke kannst und musst du mit Hilfe von Wetterportalen ganz einfach nachweisen.
Schäden durch Hagel
Hagelunwetter nehmen ebenfalls an Intensität zu. Zum Glück sind Hagelschäden in der Regel auch mitversichert.
Leitungswasserschaden im leer stehenden Haus
Hauseigentümer müssen unbewohnte Gebäude im Winter ausreichend beheizen. Alternativ ist es möglich, die Leitungswasserrohre zu entwässern, um Bruchschäden durch Frost zu vermeiden. Wer als Hauseigentümer das vernachlässigt, kann im Schadenfall auf den Kosten sitzenblieben.
Das geht aus einem Urteil des OLG Frankfurt hervor. Im konkreten Fall versäumte der Hauseigentümer, in der Kälteperiode Maßnahmen zum Schutz gegen Frostschaden zu treffen. Dabei kam es zwischen Oktober 2020 und März 2021 zu einem frostbedingten Rohrbruch. Die Sanierungskosten von rund 36.000 € musste die Gebäudeversicherung nicht übernehmen (Az.: 18 U53/22).
Zwar haben während des Leerstandes mehrere Besichtigungen zum Verkauf des Hauses stattgefunden. Das hat in der richterlichen Betrachtung nicht den Leerstand des Hauses aufgehoben. Der Hauseigentümer hat damit grob fahrlässig gehandelt.
Ursachen für Leitungswasserschäden 2003 bis 2022
Leitungswasserschäden haben viele Ursachen. Der klassische Rohrbruch tritt tatsächlich eher selten auf. Der durchschnittliche Schaden liegt bei 3.213 €. Die Gebäudeversicherer kommen jährlich für etwa 1,2 Millionen gemeldete Schäden auf.
Legende:
- Verbindungen/Dichtungen: 26 %
- Schläuche: 10 %
- Rohrbruch: 19 %
- Geräte/Bauteile: 25 %
- Amaturen: 18 %
- Anlagen: 2 %
Ein Schaden am Haus ist schnell passiert. Doch was tun, wenn es wirklich ernst wird? Wir zeigen dir neben häufigen Schadenfällen auch, wie du im Schadenfall Schritt für Schritt richtig vorgehst:
Schaden Gebäudeversicherung
Zusatzbausteine der Gebäudeversicherung
Standardschutz
- Feuer
- Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Überspannung
- Leitungswasser (Rohrbruch)
- Sturm und Hagel
Zusätzlicher Schutz
- Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
- Glasbruch
- Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie und Wärmepumpenanlagen
Den Leistungsumfang deiner Wohngebäudeversicherung kannst du mit diversen Zusatzbausteinen erweitern. Vor allem auf den Einschluss der Elementarversicherung solltest du auf keinen Fall verzichten! Diese schützt dich vor Naturrisiken, wie Hochwasser, Überschwemmung und Erdrutschen, die nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt werden.
Elementarversicherung: wichtiger Schutz vor Hochwasser und Überschwemmung
Geflutete Häuser, umgestürzte Bäume und eingedrückte Seitenwände: Die Unwetter in Deutschland werden immer schlimmer. Trotz des enormen Risikos sind in Deutschland nur 41 % der Gebäude gegen solche Naturgefahren versichert. Dabei hast du als Hausbesitzer es selbst in der Hand. Schließlich bietet eine Elementarversicherung finanziellen Schutz bei Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung. Am besten entscheidest du dich also für eine Gebäude- bzw. Hausratversicherung mit dem Baustein „Elementarschäden“.
Staatliche Hilfen bieten keine Sicherheit
Dass dieser Zusatz sinnvoll ist, bestätigten die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits 2017 auf einer Konferenz. Sie halten „eine ausreichende Absicherung gegen Elementarschadenereignisse für zwingend geboten“. Alle Bürger sind dazu aufgefordert, sich selbst gegen Elementarschäden zu versichern. Denn es gilt: Wer sich nicht um eine Versicherung kümmert, bekommt im Schadenfall auch keine staatliche Unterstützung.
Weitere Zusatzleistungen in der Wohngebäudeversicherung
Neben der Elementarversicherung kannst du die Gebäudeversicherung mit weiteren Zusatzleistungen ergänzen. Welche Bausteine sich für dich lohnen, hängt u. a. von deinen Gebäuden und Anlagen ab.
Photovoltaikanlagen und ähnliches
Anlagen alternativer Energiequellen sind nicht automatisch im Versicherungsschutz enthalten. Verfügst du über eine Anlage, gib das im Rechner einfach mit an. Im Schadensfall ist deine Anlage gegen alle versicherten Gefahren mitversichert, der Ertragsausfall hingegen nicht.
Ableitungsrohre
Ableitungsrohre sind Rohre, die Abwasser aus dem Gebäude führen. Das Problem ist, dass solche Rohre selten gewartet werden. Deshalb sind sie nicht automatisch mitversichert. Achte also auf den Zusatz „Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks“.
Einbruch
Manche Tarife schließen Einbrüche ein und kommen für beschädigte Haustüren und gestohlene Dinge auf, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Für Beschädigung oder Verlust deines persönlichen Inventars ist dagegen die Hausratversicherung zuständig.
Glasversicherung
Hast du zahlreiche Glasfronten in deinem Haus, solltest du eine zusätzliche Glasversicherung erwägen. Dann zahlt die Versicherung, wenn Glas durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt wird.
Immer auf der sicheren Seite mit der Best-Leistungs-Garantie
Auf dem Markt gibt es viele Gebäudeversicherer. Die klassischen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel sind überall mitversichert. Es gibt mittlerweile aber immer mehr Leistungen, mit denen die Versicherer den bestmöglichen Schutz für dein Wohngebäude gewährleisten.
Die Best-Leistungs-Garantie wird bei manchem Versicherer auch Markt-Garantie genannt. Dahinter steckt im Grunde genommen die gleiche Leistung:
Wenn deine Gebäudeversicherung diesen Baustein enthält, orientiert sich dein Versicherer im Schadensfall am Versicherungsschutz anderer Gesellschaften. Das sieht dann so aus:
- Deine Fassade wird durch den Nestbau eines Spechtes beschädigt. Deine Gebäudeversicherung enthält keine Absicherung für Schäden durch Wildtiere. Da aber ein anderer Versicherer auf dem deutschen Markt eine solche Leistung enthält, übernimmt deine Versicherung deinen Schaden.
- Durch den Bruch eines Zuleitungsrohres musst du wasserführende Armaturen im Wert von 800 € austauschen. Diese Leistung ist in deinem Vertrag auf 500 € begrenzt - ein anderer Versicherer auf dem Markt leistet dafür bis zu 1.000 €. Folglich bekommst du über deinen Vertrag 800 € erstattet.
So bist du mit deiner Gebäudeversicherung nach den besten Konzepten auf dem Markt im Schadensfall geschützt, selbst wenn der Schaden bei deiner Versicherung nicht abgedeckt ist.
Was kostet die Wohngebäudeversicherung?
Anders als zum Beispiel in der Privathaftpflicht, sind die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung nicht fest. Diese richten sich nach verschiedenen Merkmalen wie der Versicherungssumme, dem Ort des Gebäudes, dem Baujahr und dem gewünschten Versicherungsumfang. So liegt das Risiko für einen Leitungswasserschaden in Düsseldorf höher als in Leipzig - aufgrund des deutlich kalkhaltigeren Wassers in Düsseldorf.
Du findest hier die Kosten für eine Gebäudeversicherung anhand eines Mustergebäudes aufgeführt (*):
Kosten der Gebäudeversicherung
| Ort | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Flensburg | 134,01 € |
| Wismar | 98,99 € |
| Leipzig | 119,06 € |
| Nürnberg | 128,28 € |
| Mainz | 146,20 € |
| Düsseldorf | 160,53 € |
| Bremen | 142,61 € |
| (*) Gebäude: Einfamilienhaus, Baujahr 2018, 140qm Wohnfläche, Wiederaufbauwert: 295.000 € | |
Kosten der Gebäudeversicherung inkl. Elementarschäden
| Ort | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Flensburg | 172,19 € |
| Wismar | 123,73 € |
| Leipzig | 148,83 € |
| Nürnberg | 166,13 € |
| Mainz | 193,09 € |
| Düsseldorf | 218,05 € |
| Bremen | 185,14 € |
| (*) Gebäude: Einfamilienhaus, Baujahr 2018, 140qm Wohnfläche, Wiederaufbauwert: 295.000 € | |
Du siehst, die Kosten bzw. Beiträge variieren je nach Region sehr stark. Vergleiche jetzt für dein Gebäude deinen persönlichen Versicherungsschutz!
Wie berechnet sich die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung?
Die Versicherungssumme für dein Gebäude wird in der Regel mit Hilfe des Neubauwertes ermittelt. Um diesen sogenannten gleitenden Neuwert zu berechnen, nutzen die meisten Versicherer den Wert 1914. Also den Preis, den der Bau deines Hauses im Jahr 1914 theoretisch gekostet hätte.
Das Jahr wird als Basis verwendet, da es das letzte Jahr war, in dem die Baupreise stabil waren. Um diesen Wert 1914 auf den heutigen Neubauwert umzurechnen, wird der 1914er Wert mit dem Baupreisindex multipliziert. Dieser Index ändert sich jedes Jahr und passt so deinen Gebäudewert immer den aktuellen Baupreisen an. Eine Unterversicherung wird so verhindert. Denn deine Gebäudeversicherung kommt in diesem Fall auch Jahre nach dem Bau noch für den Neubau deines Hauses auf, wie die folgende Beispielrechnung zeigt:
Beispiel für ein Gebäude aus dem Jahr 2011 - Umrechnung auf Wert 1914
| Jahresvergleich | Wert/Kosten |
|---|---|
| Baukosten im Jahr 2011 | 250.000 € |
| Baupreisindex im Jahr 2011 | 12,328 |
| Wert 1914 | 20.279 Mark (250.000 : 12,328) |
| Baupreisindex im Jahr 2025 | 21,924 |
| Versichert im Jahr 2025 | 444.596 € (20.279 x 21,924) |
Der Versicherer würde also im Jahr 2025, sollte das Gebäude einen Totalschaden nach einem Brand erleiden, nicht die 250.000 € erstatten, sondern den aktuellen Neubauwert von 444.596 €. So kannst du sicher sein, nicht auf gestiegenen Baukosten sitzen zu bleiben. Vorausgesetzt der Wert 1914 wurde z. B. mithilfe des Wertermittlungsbogens korrekt berechnet. Die Versicherungssumme kannst du ganz bequem online mit unserer Wertermittlung 1914 berechnen oder direkt in unserem Onlinerechner. Dafür musst du einfach nur vor dem Tarifvergleich die Fragen über dein Gebäude beantworten und als Berechnungsgrundlage den Wert 1914 in Mark auswählen.
Info: Der Wert 1914 dient nur zur Berechnung der Versicherungssumme. Dieser Wert entspricht weder dem Verkaufswert noch dem Einheitswert.
Gebäudeversicherung im Test
Die Qualität der Anbieter und Tarife der Wohngebäudeversicherung wird regelmäßig von verschiedenen Instituten und Fachzeitschriften überprüft. Auf dieser Seite findest du immer die neuesten Tests und Ergebnisse und die Testsieger der letzten Jahre, um dir die Entscheidung zu erleichtern:
TestDie Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf: Darauf musst du achten
Nach dem Verkauf einer Immobilie gilt zum Schutz des Käufers Folgendes:
- Der Verkäufer hat nicht das Recht, seine bisherige Gebäudeversicherung zu kündigen.
- Der Versicherer muss umgehend über den Eigentümerwechsel informiert werden. Dabei müssen ihm Name und Anschrift des Käufers mitgeteilt werden.
- Der Eigentumswechsel erfolgt mit der Bekanntgabe im Grundbuchauszug. Mit dieser Eintragung geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Dieser hat nun an alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen.
- Der neue Hausbesitzer hat jetzt zwei verschiedene Optionen.
- Er kann den bestehenden Versicherungsvertrag vom Verkäufer übernehmen. In diesem Fall sind beide Parteien für das restliche Versicherungsjahr zur Zahlung der Absicherung verpflichtet. Sie müssen sich also untereinander einigen.
- Er kann sein Sonderkündigungsrecht nutzen und innerhalb eines Monats den bestehenden Vertrag kündigen. Dies macht jedoch nur Sinn, wenn er zu einem anderen Versicherer mit besseren Konditionen wechselt. Ansonsten kommt es zu einer Versicherungslücke.
Tipp: Erbst du eine Immobilie, hast du keinen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht. Du musst den alten Vertrag der Gebäudeversicherung weiterführen. Kündigen kannst du erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wie berechne ich die Wohnfläche für meine Gebäudeversicherung?
Für die Beitragsberechnung zur Gebäudeversicherung spielt die Wohnfläche eine wichtige Rolle. Darüber ergibt sich unter anderem der Wiederaufbauwert deines Hauses. Daher ist es wichtig, die richtige Wohnfläche zu ermitteln. Das erweist sich in der Praxis jedoch oft als etwas knifflig. Denn es gibt drei verschiedene Grundlagen zur Berechnung der Wohnfläche:
- Nach DIN277: Hier fällt die gesamte Nutzfläche deines Hauses unter die Wohnfläche, einschließlich Garage, Balkon oder auch Terrasse.
- Nach Wohnflächenverordnung (WoFlV): Bereiche mit Dachschrägen und Deckenhöhe von 1 bis 2 Meter zählen nur zur Hälfte. Balkon, Terrasse oder Loggia mit 25 % der Fläche.
- Nach Vorgabe der Gebäudeversicherer wie in der nachstehenden Grafik – das ist die gängigste und einfachste Form der Berechnung.
Zur Berechnung der Wohnfläche kannst du die Grundfläche der Wohnräume ansetzen. Dabei erfolgt durch Dachschrägen kein Abzug bei der Wohnfläche.
Hier siehst du, welche Bereiche deines Hauses in die Wohnfläche miteinberechnet werden können.
mitgerechnet:
- Gästezimmer
- Arbeitszimmer
- Schlafzimmer
- Wintergarten
- Wohnzimmer
- Küche
- Bad
- Partykeller
nicht mitgerechnet:
- Dachboden
- Abstellkammer/Abstellraum
- Treppenhaus
- Balkon
- Garage
- Heizungsraum
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?
Laut der Verbraucherzentrale ist „eine Wohngebäudeversicherung für jeden Hauseigentümer ein Muss.“ Denn wird dein Haus beschädigt, ist das für Eigentümer ohne Versicherung häufig eine große finanzielle Belastung. Fehlt dir das Geld, könntest du dein Eigenheim am Ende sogar verlieren. Dabei muss guter Schutz nicht teuer sein. Bei uns kannst du eine Wohngebäudeversicherung bereits ab 90,00 € im Jahr abschließen. Vergleiche also am besten jetzt die Angebote für dein Eigenheim.
Welche Gebäude können versichert werden?
Die Gebäudeversicherung kann für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser abgeschlossen werden ebenso wie für Doppelhaushälften, freistehende Häuser und Reihenhäuser. Für Ferienhäuser haben wir eine eigene Seite erstellt, da diese einen anderen Versicherungsschutz benötigen:
Ferienhausversicherung
Was muss ich tun, wenn mein Haus beschädigt wurde?
Im Schadensfall gehst du am besten wie folgt vor:
- Dokumentiere die Schäden. Mach Fotos und schreibe einen Bericht. Melde den Schaden anschließend direkt deiner Versicherung.
- Ergreife - wenn möglich - Notfallmaßnahmen, um Folgeschäden abzuwenden. Bei einem Leitungswasserschaden musst du beispielsweise den Haupthahn zudrehen. Und ein kaputtes Dach musst du mit einer Plane abdecken.
- In akuten Fällen, wenn das Haus durch den Schaden unbewohnbar ist, kannst du auch schon Fachleute mit der Reparatur beauftragen.
Was mache ich, wenn der Versicherer die Gebäudeversicherung kündigt?
Nach einem Schadenfall kann dein Versicherer Gebrauch von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht machen. In solch einem Fall kann es für dich schwierig sein, eine neue Gebäudeversicherung mit guten Leistungen zu bekommen. Beim Antrag musst du nämlich angeben, wer die bisherige Versicherung gekündigt hat. Am besten fragst du den Versicherer daher nach einer Kündigungsumkehr. In diesem Fall würdest du und nicht das Versicherungsunternehmen kündigen.
-Tipp: Das Risiko einer Kündigung kannst du durch eine Selbstbeteiligung verringern. Kleinere Schäden an deinem Eigenheim würdest du dann selbst zahlen. In unserem Vergleichsrechner kannst du zwischen Tarifen ohne Selbstbeteiligung und Tarifen mit einer Selbstbeteiligung von maximal 2.000 € wählen.
Wann kann ich meine Wohngebäudeversicherung kündigen?
In der Regel hast du bei deiner Wohngebäudeversicherung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Im Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung von über 10 Prozent kannst du die Versicherung jedoch auch vorzeitig kündigen. In diesem Fall kannst du dich auf dein Sonderkündigungsrecht berufen und den Vertrag vorzeitig beenden. Allerdings musst du die Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach der Schadensregulierung bzw. nach der Mitteilung über die Beitragserhöhung einreichen.
Tipp: Kündige deine Gebäudeversicherung nicht vorschnell. Besser ist es, wenn du deine vorhandene Police zunächst in unserem Tarifrechner vergleichst und auf diesem Weg eine Versicherung mit besseren Konditionen findest. Sobald du diese abgeschlossen hast, kannst du kündigen, ohne eine Versicherungslücke zu riskieren.
Ist die Gebäudeversicherung Pflicht?
Nein, als Hauseigentümer bist du nicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung verpflichtet. Allerdings bestehen viele Banken bei einem Immobilienkredit auf den Abschluss einer Gebäudeversicherung. Doch auch, wenn du keine Finanzierung benötigst, ist die Versicherung mehr als sinnvoll für dich. Denn sollte dein Haus einmal beschädigt werden, musst du die meist sehr hohen Reparaturkosten dank dieser Absicherung nicht selbst tragen.
Was muss ich beim Umbau meines Hauses beachten?
Bei Anbauten, Umbauten und Renovierungsmaßnahmen musst du deine Gebäudeversicherung umgehend informieren. Immerhin bergen solche Maßnahmen gewisse Risiken. Verschweigst du dies, könnte der Versicherer im Schadenfall den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verweigern. Passt du deinen Versicherungsvertrag nach einem Umbau nicht an, könnte dir zudem eine Unterversicherung drohen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Gebäudeversicherung und einer Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude sowie allen An- und Zubauten auf. Mitversichert ist zudem fest verbautes Inventar wie Heizungen und Einbauküchen. Eine Hausratversicherung hingegen deckt das lose Inventar ab. Also u.a. Möbel, Elektrogeräte, Bücher, Kleidung und Musikinstrumente. Als Mieter benötigst du also keine Wohngebäudeversicherung. Für Eigenheimbesitzer, Vermieter und Bauherren hingegen ist die Versicherung sehr wichtig.
Günstige Gebäudeversicherung im Preisvergleich
Wenn du die Gebäudeversicherung wechselst oder erstmalig abschließen möchtest, empfehlen unabhängige Verbraucherschützer den Vergleich. Die Preisunterschiede der Gesellschaften sind groß und nicht immer sind bei teureren Tarifen auch die Leistungen besser. Bei uns kannst du Tarife der Gebäudeversicherung kostenlos vergleichen und so genau die Absicherung finden, die zu deiner Immobilie passt.
Deine Ansprechpartner

Anne Christin
Döpping
(02041) 77 44 7 - 50

Katja
Janzen
(02041) 77 44 7 - 57

Petra
Kircheis-Orth
(02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost
(02041) 77 44 7 - 53

Heidi
Petendorf
(02041) 77 447 - 54

Bettina
Spallek
(02041) 77 447 - 55

Manfred
Weiblen
(02041) 77 44 7 - 56