Spinnen versichern: wie Dein Tier nicht zum finanziellen Risiko wird
Als Spinnenhalter hast Du nicht nur ein aufregendes Hobby, sondern auch eine besondere Verantwortung. Denn ohne einen adäquaten Versicherungsschutz bleibst Du auf den Kosten für alle Schäden sitzen, die Deine Spinne direkt oder indirekt verursacht. Wir informieren Dich über Pflichten, Risiken und Versicherungsmöglichkeiten, damit Du Dein Hobby ohne Sorgen genießen kannst.
Spinnenhaltung: Diese Gefahren gibt es ohne Versicherung
Wenn Du Spinnen hältst, gibt es viele denkbare Szenarien, in denen Dir durch sie ein Haftpflichtschaden entstehen kann. Das beginnt damit, dass Besucher ins Terrarium fassen könnten und zum Beispiel von giftigen oder aggressiven Arten gebissen werden könnten. Das Gleiche kann natürlich passieren, wenn Du Dein Tier einem Freund zeigen willst und es ihm dafür auf die Hand setzt.
Noch gefährlicher wird es, wenn Dein Tier Dir versehentlich aus dem Terrarium entkommt, etwa bei der Fütterung oder Reinigung. Verlässt es dabei Deine Wohnung, kann es Passanten verletzen oder erschrecken und so Unfälle oder medizinische Notfälle verursachen, für die Du aufkommen musst. Auch wenn zum Beispiel Haustiere durch Deine Spinne indirekt oder direkt verletzt werden, wirst Du zur Verantwortung gezogen. Hinzu kommen die Kosten für etwaige Sucheinsätze, um Dein Tier wieder einzufangen.
All das kannst Du vermeiden, wenn Du Dein Tier mit einer Exotenhaftpflicht absicherst. Diese zahlt nämlich an Deiner Stelle für den entstandenen Schaden.
Mögliche Folgen von Spinnenbissen
Nicht jede Spinne hat einen gefährlichen Biss, aber die Bisse von Arten wie Taranteln, Schwarzen Witwen, Braunen Einsiedlerspinnen und anderen giftigen Spinnen können für den Geschädigten zu einem echten Gesundheitsrisiko werden. Denkbare Folgen eines Spinnenbisses sind je nach Spezies und Gift-Typ:
- Juckreiz, Taubheit oder leichte bis starke Schmerzen
- Krämpfe, Kopfschmerzen und Erbrechen
- verstärktes Schwitzen und erhöhter Speichelfluss
- Ausschlag und Ödeme
- Fieber und Bluthochdruck
- in seltenen Fällen: Nierenversagen, Schock und Tod
Selbst wenn es nicht zum Allerschlimmsten kommt, bedeutet dies für Dich als Halter Schmerzensgeld und teils hohe Arztkosten, für die Du aufkommen musst, wenn Du keine Haftpflicht für Dein Tier abgeschlossen hast.

So profitierst Du als Spinnenbesitzer von der Exotenhaftpflicht
- Schäden an Personen, Sachen und Vermögen werden bis 10 Mio. € Schadenshöhe übernommen
- Du bist auch vor den Kosten von Sucheinsätzen, Bergungseinsätzen und Rettungseinsätzen geschützt
- die Versicherung sichert Dich auch auf Veranstaltungen und Messen ab
- auch Jungtiere sind mitversichert
- eine gewerbliche Tätigkeit ist bis zu einem Umsatz von 22.000 € im Jahr abgesichert
- erfüllt alle Vorgaben der Pflichtversicherung nach dem NRW-Gifttiergesetz
Die Exotenhaftpflichtversicherung bietet Dir noch weitere Vorteile. Welche das sind, liest Du auf unserer Seite zur Exotenhaftpflicht.
Exotenhaftpflicht: Spinnen zuverlässig absichern, schon ab 4,00 € im Monat
Die Exotenhaftpflicht ist bereits ab 4,00 € pro Monat und Spinne verfügbar. So kannst Du Deinem Interesse an exotischen Tieren unbeschwert nachgehen, ohne Dich zu sorgen, dass Deine Spinne ungewollt für Probleme sorgt. Über die Schaltfläche „Zum Antrag“ gelangst Du direkt zum Versicherungsantrag. Oder Du lässt Dich kostenlos von unseren Experten beraten, per Telefon, E-Mail, Chat oder WhatsApp: Kontakt.
Haftpflichtversicherung: wann ist sie für Spinnen Pflicht?
Eine Tierhaftpflicht für Deine Spinne abzuschließen ist immer eine gute Idee, da auch harmlose Exemplare Panik auslösen können. Jedoch kommst Du gerade bei giftigen Exemplaren unter bestimmten Umständen gar nicht um eine solche Versicherung herum. So gilt etwa in Nordrhein-Westfalen ein Gifttiergesetz, das eine solche Absicherung für bestimmte Arten vorschreibt, die eine besondere Gefahr für Menschen darstellen können.
Doch selbst außerhalb von NRW verlangen einige Städte und Kommunen von Spinnenbesitzern ihre Tiere zu versichern. Informiere Dich hier am besten bei Deiner zuständigen Behörde.
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