Ausfalldeckung: Damit niemand auf seinem Schaden sitzen bleibt
Es kann schnell passieren: Du musst als Radfahrer einem Fußgänger ausweichen, der mit dem Blick auf sein Handy unvermittelt auf die Straße läuft. Du stürzt und ziehst dir Verletzungen zu. Der Fußgänger jedoch hat keine Haftpflichtversicherung und kann weder Schmerzensgeld noch den Schaden an deinem Fahrrad bezahlen. Nun kommt die Ausfalldeckung deiner Haftpflichtversicherung zum Zuge.
Was ist eine Ausfalldeckung?
Die Ausfalldeckung - auch Forderungsausfalldeckung genannt - ist ein wichtiger Baustein in deiner Privathaftpflichtversicherung. Du bist darüber abgesichert, wenn dir jemand einen Schaden zufügt und
- der Schädiger selbst keine Privathaftpflicht und
- kein Geld hat, um den Schaden zu bezahlen.
Allein der Umstand, dass der Schädiger nicht versichert ist oder kein Geld hat, führt nicht dazu, dass derjenige aus der Haftung entlassen wird. Diese bleibt bestehen und natürlich auch deine Ansprüche.
Vereinfacht gesagt: Deine Privathaftpflicht kommt für deinen erlittenen Schaden auf, für den eigentlich der Schädiger aufkommen muss, es aber nicht kann.
Unser Tipp:
Prüfe beim Vergleich der Privathaftpflicht unbedingt, ob die Ausfalldeckung mitversichert ist. Übrigens gibt es sogar Tarife, die auch Gewaltopferschutz anbieten.
Für welche Schäden kommt die Ausfalldeckung auf?
Im Grunde genommen leistet die Forderungsausfalldeckung für alle Schadenarten, die in deiner Privathaftpflicht versichert sind. Das lässt sich an einem Beispiel wie oben darstellen:
Der Fußgänger, der dich mit seiner Unachtsamkeit zu Fall gebracht hat, muss für den Schaden aufkommen. Dadurch ergeben sich, unterschieden in die jeweiligen Schadenarten, folgende Ansprüche:
Personenschaden
Du hast Anspruch auf ein Schmerzensgeld, das dir gerichtlich zugesprochen wird. Kann die Gegenseite nicht zahlen, kommt deine Ausfalldeckung ins Spiel.
Sachschaden
Für dein beschädigtes Fahrrad hast du ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz. Hier leistet deine Privathaftpflicht.
Vermögensschaden
Die Verletzungen durch den Sturz führen dazu, dass du deinen Urlaub nicht antreten kannst. Für die Stornokosten muss der Schädiger ebenfalls aufkommen. Da er dies nicht kann, greift deine Ausfalldeckung.
Warum ist die Ausfalldeckung für dich wichtig?
Vereinfacht ausgedrückt schützt dich die Ausfalldeckung finanziell, wenn dir jemand unbeabsichtigt einen Schaden zufügt und nicht zahlen kann. In Deutschland verfügen zwar 83 % der Haushalte über eine Privathaftpflichtversicherung, im Umkehrschluss sind 17 % der Haushalte jedoch nicht versichert. Es besteht das Risiko, dass jemand, der dir einen Schaden zufügt, nicht zahlen kann.
Im wahren Leben kann es somit zu einer solchen Situation kommen: Ein Radfahrer kollidiert in der Fußgängerzone mit dir, du stürzt und ziehst dir eine komplizierte Fraktur zu. Die Folge: eine lebenslange Einschränkung der Beweglichkeit im Ellenbogen. Unabhängig von den Behandlungskosten muss der Schädiger für mögliche Zusatzkosten wie Verdienstausfall oder auch barrierefreie Umbauten aufkommen. Ist dieser nicht versichert, bleibst du auf den Kosten sitzen. Jetzt greift die Forderungsausfalldeckung deiner Privathaftpflicht: Diese kommt nun für deine Kosten auf.

So findest du die Haftpflicht-Tarife mit Forderungsausfalldeckung
Nach nur wenigen Angaben zeigt dir unser Vergleichsrechner alle Tarife zur Privathaftpflicht an, die für dich in Betracht kommen. Achte bei der Leistungsübersicht auf den Bereich "Weitere Leistungseinschlüsse". Hier findest du den Punkt der Ausfalldeckung. In den meisten Tarifen ist diese ohne Mindestversicherungssumme abgedeckt.
Wie kann ich die Ausfalldeckung in Anspruch nehmen?
Stellt sich heraus, dass der Verursacher nicht in der Lage ist, deinen Schaden zu bezahlen, musst du ihn auf Schadenersatz verklagen. Gerichtlich wird nun geklärt, ob und in welcher Höhe du Ansprüche hast. Danach erhältst du ein rechtskräftiges Urteil, mit dem du nun in die Vollstreckung gehst. Dieser Schritt ist notwendig, um die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers nachvollziehen zu können. Ist der Vollstreckungsversuch nämlich gescheitert, kommt deine Haftpflichtversicherung zum Einsatz und deckt deine Kosten ab.
Typischer Irrglaube: Die Haftpflichtversicherung leistet nicht bei Fahrlässigkeit
Immer wieder kommt es zu dem Irrglauben, dass die Privathaftpflicht bei einem Schaden durch Fahrlässigkeit nicht leisten würde. Genau das Gegenteil ist der Fall, denn tatsächlich entstehen Haftpflichtschäden im täglichen Leben durch Fahrlässigkeit. Diese ist dann gegeben, wenn du bei einer Handlung schlicht und ergreifend unvorsichtig warst. Die grobe Fahrlässigkeit ist ebenfalls versichert. Das ist dann der Fall, wenn du einfachste Aspekte der üblichen Sorgfalt außer Acht lässt. Erst bei Vorsatz kommt die Privathaftpflicht nicht mehr zum Zuge.
Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz
- Fahrlässigkeit: Du verhältst dich bei einer Handlung oder einem Ablauf unvorsichtig
- grobe Fahrlässigkeit: Du lässt einfachste Sorgfaltsmaßnahmen außer Acht
- bedingter Vorsatz: Du entschließt dich zu einer Handlung, bei der du einen Schaden in Kauf nimmst
- direkter Vorsatz: Du entschließt dich dazu, einen Schaden gegenüber einer Person oder einer Sache herbeizuführen
In welchen Fällen greift die Forderungsausfalldeckung?
Wie bereits beschrieben müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Forderungsausfalldeckung in deiner Privathaftpflicht greift. Folgende Punkte sind dabei sind berücksichtigen:
- Der Schaden fällt in den Bereich der Privathaftpflicht hinein. Ein klassischer Autounfall ist also nicht darüber abgedeckt.
- Du musst die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers nachweisen. Dazu benötigst du ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichts und den Nachweis der erfolglosen Vollstreckung deiner Forderung.
- Der Schaden hat sich im Geltungsbereich deiner Haftpflichtversicherung ereignet. Alte Haftpflichtversicherungen greifen nur in Deutschland oder Europa, aber noch nicht weltweit.
- Es war kein Vorsatz im Spiel, sondern lediglich Fahrlässigkeit. Wenn jemand dich mit Absicht geschädigt hat, muss ein Gericht über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden.
- Die Mindestschadenhöhe wird nicht unterschritten. Manche Versicherer leisten bei der Ausfalldeckung beispielsweise erst bei Schäden ab 2.500 €.
- Der Schaden hat sich nicht durch eine gewerbliche Tätigkeit ereignet. Hat ein Handwerker deinen Flachbildfernseher demoliert, kommt dafür seine Betriebshaftpflichtversicherung auf.
Gibt es bei der Ausfalldeckung eine Mindestschadenhöhe?
Damit du die Ausfalldeckung in Anspruch nehmen kannst, musst du prüfen, ab welcher Schadenhöhe deine Privathaftpflicht greift. Die Ausfalldeckung ist ein Baustein in der Privathaftpflicht, der erst in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat.
Dadurch haben manche ältere Tarife womöglich noch eine sogenannte Mindestschadenhöhe. Damit werden solche Schäden erst ab einer bestimmten Summe übernommen. Diese kann beispielsweise bei 500 €, 1.000 € oder auch 2.500 € liegen. Kleine Schäden sind darüber also nicht abgedeckt. Daher musst du bei deiner Privathaftpflicht darauf achten, dass bei der Ausfalldeckung keine Mindesthöhe vereinbart ist.
In welchen Fällen kann ich die Ausfalldeckung nutzen?
Es ist immer von Vorteil, wenn ein Schaden, den du erlitten hast, durch deine Haftpflichtversicherung übernommen wird. Allerdings musst du dich im Einzelfall auch fragen, ob die Ausfalldeckung dann Sinn macht. Wenn du beispielsweise durch einen Radfahrer verletzt wirst und deine Ansprüche dazu dienen, deine finanzielle Existenz abzudecken, macht die Ausfalldeckung als Ass im Ärmel durchaus Sinn.
Hat hingegen jemand deine Jacke beschädigt, ist es wenig sinnvoll, die Ausfalldeckung für einen Schaden von weniger als 100 € in Anspruch zu nehmen. Theoretisch ist es möglich, aber dafür musst du das ganze Prozedere durchlaufen. Ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Warum gibt es die Ausfalldeckung?
Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen in Deutschland, aber längst nicht jeder Haushalt verfügt darüber. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass dich jemand schädigt, der nicht versichert ist. Dazu kommt, dass vor allem Haushalte mit knappem Geldbeutel auf die Haftpflichtversicherung verzichten. Daher könnte ein Schädiger mit geringem Einkommen deinen Schaden auch nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Für gewöhnlich sind Familien mit Kindern und Haushalte mit höheren Einkommen ausreichend versichert. Hingegen sind Singles ohne Kinder, Geringverdiener und Nicht-Erwerbstätige deutlich seltener versichert.
Kann ich mich auch gegen eine Gewalttat schützen?
Eine Gewalttat gegen die körperliche Unversehrtheit ist immer mit Vorsatz verbunden. Damit ist auf jeden Fall der Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung des Täters nicht mehr vorhanden. Finanzielle Folgen aus der Tat muss dieser selbst bezahlen. Das ist in den meisten Fällen nicht möglich. Manche Haftpflichtversicherer bieten neben der Ausfalldeckung auch einen Opferschutz im Falle von Gewalttaten an. Damit sind deine Kosten und Ansprüche wie bei der Ausfalldeckung über deine eigene Privathaftpflicht abgedeckt.
Ausfalldeckung günstig über die Privathaftpflicht absichern
Wenn du dich gegen unkalkulierbare Risiken im Alltag absichern möchtest, lohnt sich der Vergleich deiner Privathaftpflicht. Ist deine Versicherung noch auf dem neuesten Stand? Wenn nicht, solltest du reagieren. Neue Tarife bieten dir nicht nur besseren Schutz, sondern sind vom Beitrag sogar teilweise noch günstiger!
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