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Hunde am Arbeitsplatz

Hund zerfetzt wichtige Bürounterlagen

Chaotisch, nervig oder doch ein absoluter Gewinn? Bei der Frage nach Hunden am Arbeitsplatz gehen die Meinungen auseinander. Fest steht, dass nicht nur die Vierbeiner sich freuen, in der Nähe ihres Frauchens oder Herrchens zu sein. Auch viele Arbeitskollegen profitieren davon. Sie schwören darauf, dass allein die Anwesenheit eines Hundes Stress reduziert. Und damit liegen sie richtig: Die beruhigende und entspannende Wirkung von Hunden am Arbeitsplatz ist durch Studien belegt. Es gibt aber auch klare Regeln, wie das Miteinander von Kollege Hund und Kollege Mensch verlaufen muss.

Darf der Chef Hundehaltung verbieten?

Grundsätzlich kann der Vorgesetzte eine Erlaubnis zur Hundehaltung am Arbeitsplatz erteilen. Wenn die Mitnahme des Hundes ins Büro schon seit Jahren geduldet wurde, kann daraus ein gewisser Vertrauensschutz entstehen. Ein fester Rechtsanspruch ergibt sich daraus in der Regel aber nicht. Der Chef muss die Bedürfnisse der anderen Angestellten mit in die Waagschale werfen. Schließlich ist er für das Wohl aller Mitarbeiter verantwortlich. Bei Allergikern oder Kollegen mit starker Angst vor Hunden müssen diese Interessen besonders berücksichtigt werden. Ist keine Lösung im Sinne aller Beteiligten möglich, kann die Mitnahme untersagt werden.

Spezielle Vorschriften für die Hundehaltung im Büro gibt es nicht. Es sollte aber klar sein, dass der Vierbeiner dabei nicht zu kurz kommen darf. Ein einsames, beengtes Plätzchen in der Putzkammer ist also beispielsweise ausgeschlossen! Und: Eine Extrawurst gibt es für Frauchen oder Herrchen nicht. Sie müssen in der Mittagspause Gassi gehen. Meldet der Bürohund seine tierischen Bedürfnisse zwischendurch an, so muss die Zeit nachgearbeitet werden.

Wenn der Hund stört: Kann der Chef die Erlaubnis widerrufen?

Auch wenn es jahrelang geklappt hat: Bellt der Hund im Büro plötzlich ständig oder beginnt er damit, Unruhe zu verbreiten, kann es sein, dass der Vorgesetzte dieses Verhalten des Hundes nicht länger duldet. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber seine Erlaubnis zurückziehen. Es geht schließlich um die Produktivität der Mitarbeiter und das Allgemeinwohl. Sinnvoll ist es außerdem, wenn der Chef bestimmte Regeln aufstellt, damit die Interessen von Mitarbeitern, Firma und auch Hund gewahrt bleiben:

  • Der Hund muss geimpft und entwurmt sein. Außerdem solltest Du unbedingt eine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben.
  • Alle Mitarbeiter des Unternehmens müssen über mögliche Bürohunde informiert werden.
  • Gassi- und Spielzeiten müssen von der Arbeitszeit abgezogen werden.
  • Bestimmte Bereiche sind tabu, wie beispielsweise Teeküche, Kantine, Serverräume, Lager oder Archive.
  • Verunreinigungen und Hundehaare muss der Hundehalter selbst und außerhalb der Arbeitszeit entfernen.
  • Vom Hund sollten keine unangenehmen Gerüche ausgehen.
  • Für das Wohl des Hundes muss der Arbeitnehmer stets sorgen. Ausreichend Wasser, Futter und ein Rückzugsort sind also unerlässlich.
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Die Rechtslage bei Hunden am Arbeitsplatz: sind Hunde im Büro erlaubt?

Das Arbeitsrecht sagt aus, dass die Entscheidungsgewalt über Hunde am Arbeitsplatz allein beim Arbeitgeber liegt. Dieses Weisungsrecht ist in der Gewerbeordnung begründet. Wichtig ist allerdings, dass der Arbeitgeber den Grundsatz der Gleichbehandlung einhält. Er kann nicht willkürlich einem Mitarbeiter das Mitbringen des Hundes erlauben und einem anderen wiederum nicht. Dazu musste sogar 2017 das Arbeitsgericht Bonn eine Entscheidung treffen:

Ein im Forstamt beschäftigtes Ehepaar durfte bereits seit Jahren seinen Schäferhund mit zur Arbeit nehmen. Bei der Anschaffung eines zweiten Schäferhundes legte das Forstamt sein Veto ein. Mitarbeiter in anderen Forstämtern des Landes Nordrhein-Westfalen durften hingegen ihre Hunde mitnehmen. Das Arbeitsgericht Bonn stellte klar, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur im direkten Betrieb gilt, sondern auch für andere Standorte der Forstbehörde. Das Land Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber verlor den Prozess.

Das heißt im Umkehrschluss: Hat das Unternehmen mehrere Niederlassungen, gelten die Bestimmungen für das Mitbringen von Hunden in allen Bereichen gleichermaßen.

Bei welcher Arbeit kann ich Hunde mitnehmen?

Hund liegt im Büro unter dem Schreibtisch

Arbeitnehmer im Büro sind deutlich im Vorteil: Im Büro können sich Hunde relativ entspannt bei Frauchen oder Herrchen am Arbeitsplatz hinlegen. Das geht womöglich in Produktionsbereichen, in denen viel Lärm vorherrscht und der Hundehalter permanent seinen Standort wechselt, weniger gut. In diesem Fall stellt sich auch die Frage, inwiefern das Tierwohl unter diesen Bedingungen möglicherweise leidet. Außerdem gibt es berufliche Tätigkeiten, die das Mitbringen von Hunden generell nicht ermöglichen.

Dazu gehören beispielsweise Baustellen oder auch Gastronomiebetriebe. Ebenso sind Angestellte in Bereichen der ärztlichen Versorgung oder der Pflege nicht in der Lage, ihren Hund mitzunehmen. Ausnahmen gibt es wenige: Nämlich dann, wenn der Chef den Hund ausdrücklich als eine Art Therapiehund akzeptiert. In diesem Fall spendiert der Arbeitgeber dafür jedoch keine finanzielle Extrawurst, da sonst der Hundehalter womöglich selbst in den gewerblich tätigen Bereich hineinrutscht.

Welche Hunde eignen sich für das Büro?

Bei dieser Frage scheiden sich die Gemüter. Viele Hundefreunde sind der Ansicht, dass sich ihr eigener Vierbeiner bestens fürs Büro eignet und sie ihn problemlos mit zur Arbeit nehmen können. In vielen Fällen ist dies aber ein klarer Trugschluss. Es gibt nun einmal Hunderassen, die lebhafter sind und sich nicht damit zufriedengeben, wenn sie stundenlang bei Frauchen oder Herrchen unterm Schreibtisch liegen müssen. Sogenannte Arbeitshunde sind beispielsweise schon aus der Sicht des Tierwohls nicht dafür geeignet, im Büro stundenlang untätig zu verharren. Wichtig ist auch, dass kein menschlicher Kollege unter dem Vierbeiner im Team leiden muss. Sei es aufgrund einer Hundehaarallergie oder wegen negativer Gefühle wie Unbehagen oder Angst vor dem Hund. Auf der anderen Seite gibt es auch Hunderassen, die als sehr geruhsam und deshalb als besonders bürotauglich gelten:

  • Als einer der gemütlichsten Hunde geht der Neufundländer durch. Er ist ein wahrer Riesenhund und dennoch sehr gutmütig.
  • Der beliebte und familienfreundliche Golden Retriever ist ebenfalls mehr ein Ruhepol im Büro als ein Draufgänger.
  • Labrador Retriever sind bei guter Erziehung ebenfalls für das Büro geeignet, vor allem aufgrund ihres freundlichen, aufgeschlossenen Charakters.
  • Ein fröhlicher und aktiver Hund ist der English Cocker Spaniel. Er braucht zwar regelmäßig etwas Auslauf, ist aber ansonsten ein recht entspannter Zeitgenosse.

Haftung im Schadensfall

Ohne Hundehaftpflicht geht es nicht. Daher sollte sich auch der Chef davon überzeugen, dass diese vorhanden ist. Denn ein Biss in das Bein des Kollegen unter dem Schreibtisch wird unweigerlich Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüche auslösen. Eine Abmahnung für den Mitarbeiter und Hundehalter kann aber nur dann erfolgen, wenn die Aufsichtspflicht über den Hund nachhaltig verletzt wurde.

Problematisch ist, dass bei einem Biss des Hundes der jeweilige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung darauf aufmerksam wird. Wenn jemand im Büro von Deinem Hund gebissen wird oder über ihn stolpert, so kann das als Arbeitsunfall betrachtet werden. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten, kann aber dann in Regress gegen den Hundehalter gehen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Also, wenn schon mit Hund ins Büro, dann nur mit der Hundehaftpflicht. Damit Du nicht irgendeine, sondern eine wirklich leistungsstarke Versicherung abschließt, die Dir an Deinem Arbeitsplatz viel Ärger erspart, kannst Du Dich an den Empfehlungen unserer Tierversicherungsexperten orientieren.


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Arbeitsunfälle mit Bürohund: Gerichtsurteil schafft Klarheit

Nicht jeder Zwischenfall mit einem Hund im Büro ist automatisch ein privates Risiko. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az. L 6 U 3127/17) sorgt für mehr Rechtssicherheit:
Im konkreten Fall war eine Mitarbeiterin im Büro über die Leine eines erlaubten Bürohundes gestolpert und hatte sich verletzt. Die Berufsgenossenschaft lehnte zunächst eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab und wertete das Geschehen als Privatsache. Das Gericht entschied jedoch anders: Wenn der Arbeitgeber das Mitbringen von Hunden ausdrücklich genehmigt hat, gehören diese Hunde zur „betrieblichen Sphäre“. Passiert in diesem Zusammenhang ein Unfall während der Arbeitszeit, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dann die Behandlungskosten.

Praktische Konsequenz:
Erlaubt ein Unternehmen Hunde am Arbeitsplatz, gehören die typischen Risiken dazu, Unfälle im Zusammenhang mit dem Bürohund sind dann arbeitsrechtlich abgesichert. Bei nicht erlaubten Hunden gilt dies hingegen nicht.

Hund im Büro: So überzeugst Du Team und Chef

Bevor Du das offizielle Gespräch mit der Geschäftsleitung suchst, ist Diplomatie gefragt. Ein Bürohund ist ein Gewinn für alle, aber nur, wenn die Bedenken des ganzen Teams ernst genommen werden.


Schritt 1: Die Kollegen ins Boot holen

Bevor Du an die Tür des Chefs klopfst, solltest Du das Stimmungsbild im Team einfangen. Nichts killt das Projekt „Bürohund“ schneller als der Widerstand der direkten Sitznachbarn.

  • Allergien und Ängste klären:
    Frage offen nach Tierhaarallergien oder Angst vor Hunden. Diese Einwände haben immer Vorrang.
  • Rücksichtnahme garantieren:
    Versichere Deinen Kollegen, dass der Hund sauber, ruhig und erzogen ist. Dein Arbeitsplatz darf kein Spielplatz werden.
  • Testlauf anbieten:
    Schlage vor, den Hund erst einmal für einen Nachmittag mitzubringen, damit die Kollegen ihn unverbindlich kennenlernen können.

Schritt 2: Den Chef mit Fakten gewinnen

Wenn das Team „Ja“ sagt, hast Du das stärkste Argument bereits in der Tasche. Jetzt geht es darum, dem Arbeitgeber den geschäftlichen Nutzen aufzuzeigen.

  • Das „Wir-Gefühl“:
    Erwähne, dass die Kollegen bereits zugestimmt haben. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein.
  • Positives Arbeitsklima:
    Studien belegen, dass Hunde Stress reduzieren und die Stimmung im Büro heben.
  • Kein Risiko durch Probezeit:
    Biete eine schriftliche Vereinbarung für eine Probezeit (zum Beispiel 4 Wochen) an. Wenn es nicht klappt, endet das Projekt ohne Diskussion.
  • Versicherungsschutz:
    Lege unaufgefordert den Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung vor (siehe oben). Das signalisiert Professionalität.
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Viele Mitarbeiter würden für ihren Hund die Firma wechseln

Es gibt zahlreiche Umfragen rund um das Thema Hundehaltung. Da viele Hundefreunde beruflich stark eingespannt sind, bleibt weniger Zeit für den vierbeinigen Liebling. Umso weniger verwundert es, wenn jeder zweite Hundehalter sogar auf eine Gehaltserhöhung verzichten würde, wenn er den Hund mit ins Büro nehmen dürfte. Jeder dritte Mitarbeiter spielt sogar mit dem Gedanken, die Firma zu wechseln, wenn woanders der Hund am Arbeitsplatz willkommen ist. Ebenso denken Hundefreunde eher über einen Verzicht von Firmenwagen, Firmenhandy oder Altersvorsorge nach, als auf den vierbeinigen Liebling an ihrer Seite zu verzichten.

Fazit: Ein Gewinn für alle, mit klaren Spielregeln

Hunde am Arbeitsplatz sind heute weit mehr als nur ein nettes Extra. Sie senken nachweislich das Stresslevel und fördern ein gesundes, lockeres Betriebsklima. Damit das Projekt „Bürohund“ langfristig Erfolg hat, sind jedoch gegenseitige Rücksichtnahme und klare Absprachen unerlässlich. Sind alle Kollegen an Bord und der Versicherungsschutz geklärt, wird der Vierbeiner schnell zum unverzichtbaren Feel-Good-Manager für das ganze Team.

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