Welche Vorteile hat das Firmenfahrrad?

Ab aufs Fahrrad und weg mit dem Auto? Für viele Arbeitnehmer ist das mit dem Firmenfahrrad eine gute Alternative, um schnell und ohne Stau über kurze Strecken ins Büro oder in die Firma zu kommen.
Eine steuerliche Regelung macht es möglich, dass ein Firmenfahrrad nicht nur für dienstliche Zwecke genutzt werden darf, sondern auch privat. Das Großartige daran: Der monatliche Aufwand ist so gering, dass du für ein hochwertiges Fahrrad locker 30 bis 50 % beim Kaufpreis gegenüber einer privaten Anschaffung einsparst.
Steuerliche Vorteile für das Firmenfahrrad
Seit dem Jahr 2021 ist das Firmenfahrrad dem Dienstwagen aus steuerlicher Betrachtung gleichgestellt. Anders aber als beim Firmenwagen musst du aber nicht 1 % des Listenpreises versteuern, sondern lediglich 0,25 %. Diese Regelung gilt seit dem Jahr 2020. Der Listenpreis für das Firmenfahrrad ist dabei die verbindliche Bruttopreis-Empfehlung des Fahrradhändlers zum Zeitpunkt der Beschaffung.
Zusätzlich bieten Firmenfahrräder noch einen weiteren Vorteil gegenüber dem Firmenwagen: Du musst den Weg zur Arbeit nicht über die Gehaltsabrechnung versteuern. Zusätzlich gilt: Du kannst die derzeit gültige Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer in deiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Kann ich das Firmenfahrrad auch ohne geldwerten Vorteil nutzen?
Es ist durchaus denkbar, dass du das Fahrrad auch ohne den geldwerten Vorteil nutzt. Dazu darfst du aber nur dienstliche Fahrten damit durchführen und um das zu belegen, musst du sogar ein Fahrtenbuch führen. Da auf der anderen Seite alle Fahrten von deiner Wohnung zur Arbeitsstätte ohnehin schon unter die private Nutzung fallen, ist der Wegfall des geldwerten Vorteils also rein hypothetisch.
Wie kann der Arbeitgeber ein Firmenfahrrad beschaffen?
Radfahren ist auf kurzen Strecken die bessere Alternative zum Auto. Vor allem in größeren Städten kommst du mit dem Fahrrad schneller voran als mit dem Auto. Zudem belegt eine niederländische Studie, dass Arbeitnehmer seltener krankheitsbedingt ausfallen, wenn sie häufiger Rad fahren.
Bei der Anschaffung des Firmenfahrrads gibt es zwei Varianten. Entweder den Kauf oder das Leasing. Beim Kauf kann der Arbeitgeber dir ein Fahrrad zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellen. Du musst dabei steuerlich nichts berücksichtigen. Statt einer Gehaltserhöhung hast du ein Fahrrad und der Chef kann die Anschaffungskosten über sieben Jahre abschreiben.
Häufiger jedoch wird die Variante Leasing genutzt. Hier arbeitet dein Arbeitgeber mit einem Leasinganbieter zusammen. Über einen Vertragshändler, der dem Leasinganbieter angeschlossen ist, kannst du dir dann ein Fahrrad aussuchen. Vom Ablauf her sieht das Leasingmodell so aus:
Dein Arbeitgeber wird zum Leasingnehmer und schließt nach der Auswahl des Fahrrades einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber ab.
Du schließt mit deinem Arbeitgeber einen Nutzungsvertrag für das Fahrrad.
Die Leasingrate zieht dein Chef von deinem Bruttogehalt ab - dadurch zahlst du weniger Steuern und Sozialversicherung.
Auf dein Gehalt kommt ein Zuschlag von 0,25 % des Fahrradpreises als geldwerter Vorteil.
Dein Abreitgeber zahlt durch diese Gehaltsumwandlung ebenfalls weniger Beiträge zur Sozialversicherung. Diesen Anteil kann er dir dazu schießen.
Warum sollte sich der Arbeitgeber am Firmenfahrrad beteiligen?
Wenn du das Firmenfahrrad komplett aus der eigenen Tasche bezahlst, hat das mehrere Nachteile:
Die Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung oder Elterngeld, also das Bruttogehalt, wird gemindert. Dadurch können spätere Ansprüche geringfügig geschmälert werden. Ohne Arbeitgeberzuschüsse betrachtet das Finanzamt dich als Leasingnehmer. Das wirkt sich auf die Entgeltumwandlung aus.
Hilfreich ist, wenn der Arbeitgeber beim Firmenfahrrad einen Teil der Kosten hinzusteuert. Das kann zum Beispiel die Ersparnis aus der reduzierten Sozialversicherung sein, aber ein pauschaler monatlicher Festzuschuss oder die Kostenübernahme für Reparaturen oder die Fahrradversicherung.
Unser Tipp:
Prüfe in jedem Fall, ob das Leasingangebot eine Fahrradversicherung enthält und, wenn ja, welche Leistungen darin enthalten sind. Alternativ kannst du einen Vergleich zur Fahrradversicherung anstellen. Achte dabei darauf, ob auch Leistungen wie Teilediebstahl, Vandalismus oder Verschleiß mitversichert sind.
Kannst du das Firmenfahrrad nach Vertragsende kaufen?
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Firmenfahrrad nach Ablauf der Leasinglaufzeit zu kaufen. Dabei kannst du aber schnell in eine steuerliche Falle tappen. Vor allem wenn du das Fahrrad komplett aus eigener Tasche bezahlt hast, kann das Finanzamt, da du wirtschaftlich der Leasingnehmer bist, Lohnsteuer und Sozialversicherung nachfordern. Daher solltest du die Kaufoption nicht schon im Vorfeld vertraglich vereinbaren.
Günstige Übernahme - höhere Steuern?
Viele Leasinganbieter werben damit, dass du das Firmenfahrrad zum Ende der Laufzeit günstig übernehmen kannst. Oftmals liegt der Übernahmepreis bei zehn Prozent des ursprünglichen Neupreises. Auf den ersten Blick hast du das Fahrrad also deutlich günstiger erworben als bei einem regulären Kauf.
Auf den zweiten Blick kommt aber da Finanzamt ins Spiel. Da das Fahrrad nach drei Jahren einen deutlich höheren Restwert hat, ist diese Differenz als Arbeitslohn von Dritten zu bezeichnen. Diesen Differenzbetrag musst du als geldwerten Vorteil versteuern.
Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium jedoch eine Lösung gefunden, um Arbeitnehmer zu entlasten. Schließlich sollen für das Radfahren ja auch finanzielle Anreize gesetzt werden. In der Regel bekommst du vom Leasing-Unternehmen rechtzeitig vor dem Ablauf eine Kaufofferte für das Fahrrad. Der Restwert wird nicht mehr mit zehn Prozent ausgewiesen, sondern liegt ja nach Anbieter beispielsweise bei 15 oder 18 %. Dafür ist der geldwerte Vorteil, der versteuert werden muss, niedriger. Nun können nach den geltenden Regelungen der Finanzverwaltung die Leasinganbieter diese pauschale Steuer selbst übernehmen.
Unterm Strich ist das geleaste Fahrrad immer noch 12 bis 15 % günstiger als bei einem Direktkauf. Zudem musst du die Kaufsumme nicht auf einmal aufbringen. Alternativ hast du natürlich die Möglichkeit, nach Ablauf der dreijährigen Leasingzeit das Fahrrad zurückzugeben und ein neues Modell auszusuchen. Damit lassen sich dauerhaft Kosten sparen, wenn du ohnehin regelmäßig ein neues Rad beschaffen würdest.
Musst du ein Firmenfahrrad versichern?
Allein schon der hohe Wert eines solchen Fahrrads macht den Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder auch Vandalismus notwendig. In vielen Fällen geben die Leasingfirmen direkt eine Fahrradversicherung dazu. Ist das nicht der Fall, musst du dich selbst um eine Fahrradversicherung bemühen. Hier lohnt sich definitiv ein Vergleich der einzelnen Gesellschaften. Schließlich gibt es nicht nur eine Diebstahlversicherung, sondern auch die Absicherung gegen Teilediebstahl, Vandalismus oder Verschleiß.
Welches Fahrrad eignet sich als Firmenfahrrad?

Unter die zuvor genannten steuerlichen Regelungen fallen grundsätzlich alle Fahrräder ohne motorgestützte Anfahrhilfe, also klassische Fahrräder, sowie Pedelecs bis 25 Kilometer pro Stunde. S-Pedelecs oder E-Bikes bis 45 Kilometer pro Stunde fallen steuerlich unter die Kategorie Kraftfahrzeuge. Dazu musst du die Fahrten zwischen Wohnstätte und Betrieb als geldwerten Vorteil mit 0,03 % des Kaufpreises pro Kilometer versteuern. Bei einem Bruttopreis von 4.000 € und einer Fahrstrecke von 10 Kilometer musst du also je Strecke 12 € versteuern.
Kann der Arbeitgeber die Anschaffung komplett übernehmen?
Das ist ohne Weiters möglich. In diesem Fall trägt der Chef die monatlichen Leasingkosten und der Arbeitnehmer hat keine Kosten. Dazu kommt, dass seit 2019 neue steuerliche Regeln gelten. Du hast keinen steuerlichen Mehraufwand für das Fahrrad.
Darf die Familie das Dienstfahrrad benutzen?
Das hängt davon ab, welche Vereinbarung du mit deinem Arbeitgeber getroffen hast. Denn die Nutzung durch die Familie ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Chef möglich. Rechtlich bist du nämlich lediglich der Besitzer des Fahrrads, aber nicht der Eigentümer.
Kann ich mein Firmenfahrrad im Betrieb aufladen?
Wenn du ein Pedelec oder ein E-Bike geleast hast, bietet es sich, den Akku während der Arbeitszeit wieder aufzuladen. Sofern dein Chef das ermöglicht, stellt das steuerlich auch kein Problem dar. Das Aufladen wird also nicht als geldwerter Vorteil betrachtet. Es erfolgt auch keine Anrechnung auf die Sachbezugfreigrenze von 50 €.
Unser Fazit zum Firmenfahrrad
Es ist durchaus praktisch, wenn dein Chef eine Vereinbarung mit einem Leasingunternehmen trifft und du dadurch ein modernes und hochwertiges Fahrrad beschaffen kannst. Du musst den Anschaffungspreis nicht selbst auf den Tisch legen, sondern zahlst stattdessen in der Regel über drei Jahre die festgelegte Leasingrate. Beim Ablauf des Leasingvertrages fällt zwar eine Schlussrate an, doch in der Gesamtbetrachtung ist der Leasingvertrag für das Firmenfahrrad günstiger als die private Beschaffung.