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Fremdhüterbiss

Fremdhüterbiss beschreibt einen Vorfall, bei dem ein Hund oder ein anderes Haustier während der Betreuung durch jemanden, der nicht Eigentümer des Tieres ist, diese Person beißt oder verletzt. Diese Situation kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Haustierbesitzer nach sich ziehen, insbesondere wenn der Fremdhüter verletzt wird und Schadensersatzansprüche geltend macht.

Wichtige Punkte zum Fremdhüterbiss sind:

  • Haftung: Ein Haustierbesitzer wird aufgrund der Gefährdungshaftung immer für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch seinen Hund verursacht werden, auch wenn dieser in der Obhut eines Fremdhüters ist. Ist der Fremdhüter nicht gewerblich tätig und umfasst zum Beispiel die Hundehaftpflichtversicherung den Passus „Hüterbiss mit versichert“, so sind hier die finanziellen Folgen des entstandenen Schadens abgedeckt.
  • Versicherungsdeckung: Es ist ratsam, bei der Wahl einer Hundehaftpflicht darauf zu achten, dass auch Fremdhüterbisse abgedeckt sind. Sehr viele gute Angebote findest Du dazu in unserem Vergleichsrechner.
  • Einschränkungen bei Familienangehörigen: Besonders zu beachten ist, dass Schäden, die Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt erleiden, nicht von der Versicherung gedeckt sind. Diese Angehörigen werden rechtlich nicht als Dritte betrachtet.

Ein Beispiel zum Begriff Fremdhüter:

Wenn Du Deinen Hund einem Fremdhüter, zum Beispiel Deinem Nachbarn, anvertraust, und Dein Hund beißt in seiner Obhut den Postboten, kommt es zu einem Fremdhüterbiss. In diesem Fall kann der Postbote Schadensersatzansprüche gegen Dich als Haustierbesitzer geltend machen. Eine gute Hundehaftpflichtversicherung hilft, die Kosten zu decken, die aus einem solchen Vorfall entstehen können. Hier aber vorausgesetzt, dass der Passus „Hüterbiss mitversichert“ im Versicherungsumfang enthalten ist.

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