Top-Bedingungen zu unserer Unfall-Versicherung
Bei der Unfall-Versicherung zählt nicht nur der Beitrag, sondern auch die mitversicherten Leistungen.
Sie können sich auf uns verlassen - in beiden Bereichen stehen wir fast durchweg an Platz 1!
Sie finden hier weitere, interessante Informationen rund um die Unfallversicherung:
Die mitversicherten Leistungen sehen Sie hier:
- Vergiftung durch Staubwolken und Säuren sind mitversichert
- Vergiftungen durch Aufnahme von giftigen Pflanzen (auch bei Kindern)
- In der Infektionsklausel gilt als plötzliches Eindringen durch das Anhusten und Anniesen
- Gesundheitsschädigungen durch Erfrieren, Ersticken, Ertrinken gelten mitversichert
- Bei Verschollenheit wird u. U. eine evtl. Todesfallsumme fällig
- Invaliditäten durch Maniküre, Pediküre, Entfernen von Hühneraugen/Hornhaut sind mitversichert
- Erheblich verbesserte Gliedertaxe (auch für Ärzte und Musiker)
- Keine Berufsgruppeneinteilung - einheitliche Prämie für alle Erwachsenen
- Die Trunkenheitsklausel wurde auf 1,5 %o angehoben
- Krankenhaustagegeld wird statt für 2 Jahre bis zu 1.000 Tage gezahlt
- Auslandskrankenhaustagegeld wird bis zu drei Wochen gezahlt
- Bei gleichzeitigem Unfalltod der Eltern wird die versicherte Todesfallsumme verdoppelt
- Bei Familienzuwachs ist das neugeborene Kind zu 100 % über die höchstversicherte Leistung des jeweiligen Elternteils in diesem Vertrag für die Dauer eines Jahres beitragsfrei mitversichert
- Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit bis zu 12 Monate je Schadenfall
- Rückholkosten aus dem Ausland bis zu 3.000 Euro
- Kosmetische Operation bis zu 10.000 Euro
- Kurkostenbeihilfe bis zu 5.000 Euro
- Umschulungsmaßnahmen nach einem Unfall bis zu 8.000 Euro
- Bergungskosten bis zu 25.000 Euro
- Sofortleistung bis zu 10.000 Euro
- Behinderungsbedingte Umbaukosten nach einem Unfall bis zu 10.000 Euro
- Rooming-In-Leistung bis zu 30 Euro je Tag, max. 500 Euro
- Generelle Kapitalzahlung - auch über das 70. Lebensjahr hinaus