Das Haustier ist krank: Muss ich arbeiten oder nicht?
Wenn der geliebte Hund, die Katze oder das Pferd leidet, sind auch wir betroffen. Wir fühlen mit dem kranken Vierbeiner, müssen vielleicht mit ihm zum Tierarzt und möchten jetzt einfach für ihn da sein. Darf ich mir in diesem Fall einen freien Arbeitstag nehmen? Steht mir dafür gar Sonderurlaub zu? Oder kann mein Chef verlangen, dass ich trotz krankem Haustier arbeiten komme? Wir klären auf!
Sonderurlaub bei krankem Haustier?
Mütter und Väter kennen diese oder ähnliche Situationen nur allzu gut: Gestern Abend noch war das Kind topfit, am nächsten Morgen liegt es kreidebleich, von Bauchkrämpfen und Fieber geschüttelt, im Bett. Trotz krankem Kind zur Arbeit? Wohl kaum! Gerade jetzt muss sich doch jemand um den angeschlagenen Schützling kümmern. Und wie heißt es so schön, Gesundheit geht schließlich vor!
Deshalb stehen arbeitenden Müttern und Vätern per Gesetz auch pro Jahr jeweils 15 Kinderkrankentage je gesetzlich versichertem Sprössling bis 12 Jahre zu. Für mehrere Kinde besteht der Anspruch je Elternteil für maximal 35 Tage. Bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage pro Kind, bei mehreren höchstens 70 Tage. Gilt diese Regelung aber auch für Hundemamas oder -papas und für Pferde- und Katzenhalter, wenn deren tierische Schützlinge kränkeln? Oder anders ausgedrückt:
Was Du als Arbeitnehmer tun kannst, wenn Dein Tier erkrankt ist
Grundsätzlich kannst Du keinen freien Tag bei Deinem Vorgesetzen einfordern, wenn Du einen kranken tierischen Patienten zuhause hast. Dennoch weißt Du aber, dass Dein Vierbeiner genau wie ein Mensch Schmerzen empfindet und Unterstützung, Pflege sowie vielleicht auch Medikamente benötigt. Schon allein aus Gründen des Tierschutzes darfst Du Deinen Schützling dann nicht im Stich lassen.
Wie aber verhältst Du Dich richtig? Anhand eines kleinen Beispiels möchten wir Dir dies gern erläutern: Stelle Dir dafür bitte folgende Situation vor:
Wie jeden Morgen stehst Du zur gewohnten Zeit auf. Normalerweise begrüßt Dich Dein dreijähriger Golden Retriever-Rüde Piet bereits an der Bettkante mit freudigem Schwanzwedeln und läuft zielstrebig zur Wohnungstür voraus. „Auf zur morgendlichen Gassirunde“ will er Dir üblicherweise damit signalisieren.
Heute aber ist alles anders. Piet liegt apathisch in seinem Hundebett und macht keine Anstalten, aufzustehen. Du streichelst behutsam über seinen wuschelig-weichen Kopf, der sich seltsam heiß anfühlt. Als er dann auch noch das Leckerli, dass er sonst schon begierig aus der Entfernung wittert, ohne Regung verschmäht, ist Dir spätestens klar, dass mit Piet etwas nicht stimmt. Der sonst so muntere Rüde ist offenkundig krank.
Was kannst Du unternehmen, um Deinem kranken Liebling gerecht zu werden und gleichzeitig keinen Ärger bei der Arbeit zu riskieren?
Lage abwägen und den Chef informieren
Auch wenn Dein Hund anscheinend erhöhte Temperatur hat, heißt es nun für Dich, erstmal einen kühlen Kopf zu bewahren.
Wie ernst ist die Lage wirklich? Vielleicht ist Dein Hund nur etwas schlapp und überhitzt, weil er sich am Vortag beim Toben mit seinen Hundekumpels ein wenig verausgabt hat oder ein anderer harmloser Grund steckt dahinter. Du kennst Dein Tier selbst am besten und wirst schnell abschätzen können, ob die ungewöhnliche Lethargie und das veränderte Verhalten harmloser Natur sind oder eine echte Erkrankung vermuten lassen.
Wenn Dein Hund wirklich fiebert, nichts frisst und auch nicht aufstehen will, solltest Du unbedingt mit ihm zum Tierarzt, damit dieser der Ursache auf den Grund gehen und den Vierbeiner gezielt behandeln kann. Eine Hundekrankenversicherung kommt in diesem Fall für die anfallenden Tierarztkosten auf.
Wenn Katzen oder Pferde ähnliche Beschwerden haben, gilt die Empfehlung, mit ihnen zum Tiermediziner zu gehen, natürlich genauso. Hierfür machen sich dann eine entsprechende Katzenkrankenversicherung beziehungsweise eine Pferdekrankenversicherung bezahlt.
Informiere Deinen Arbeitgeber so schnell es geht, dass Dein Haustier starke Beschwerden hat und Du in großer Sorge bist. Sage ihm, dass Du erst mal mit Deinem kranken Vierbeiner zum Tierarzt gehst und Du Dich anschließend sofort wieder meldest. Damit zeigst Du, dass Du verantwortungsbewusst und besonnen handelst, sowohl hinsichtlich Deiner Arbeitsstelle als auch was Dein Haustier betrifft.
Wie es dann weiter geht, hängt davon ab, was der Tierarzt für eine Diagnose stellt. Handelt es sich nur um einen akuten harmlosen Infekt, der mit etwas Schonung und vielleicht der Gabe eines Medikaments schnell wieder vorübergeht? In diesem Fall reichen wahrscheinlich schon ein oder zwei freie Tage, an denen Du Deinem angeschlagenen Vierbeiner zuhause zur Seite stehst, aus. Ein verständnisvoller Chef wird Dich für diese kurze Zeit dann von der Arbeit freistellen, wohlgemerkt unbezahlt. Die versäumten Stunden musst Du in der Regel später nacharbeiten.
Haben Haustierhalter das Recht auf Tierkrankentage?
Wenn Tiere erkranken, sieht das Gesetz eine solche Regelung leider nicht vor. Der Grund: Rein rechtlich gesehen sind Katzen, Hunde und Co. keine Familienmitglieder, auch wenn die Halter dies ganz anders empfinden. Glücklicherweise gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, mit der Situation umzugehen.
Gibt es einen Tierbetreuer, der einspringen kann?
Eine für Dich und Deinen Arbeitgeber optimale Lösung für den Krankheitsfall Deines Vierbeiners ist eine verlässliche und flexible Betreuungsperson. Vielleicht gibt es jemanden in Deiner Familie oder aus dem engen Bekanntenkreis, der mit Deinem Haustier vertraut ist und spontan die tierische Patientenpflege bei Dir zuhause übernehmen kann. So wüsstest Du Deinen angeschlagenen Liebling in guten Händen, während Du arbeiten bist.
Tier mit zur Arbeit nehmen oder zuhause arbeiten
Unter Umständen besteht auch die Chance, die Arbeit ausnahmsweise nach Hause zu verlagern? So könntest Du Tagesgeschäft und Tierkrankenpflege unter einen Hut bekommen! Wenn Dein Job dies erlaubt, frage Deinen Vorgesetzten ruhig nach dieser Möglichkeit, das zeugt von Initiative und Einsatz!
Oder wäre es vielleicht auch eine Option, den schlappen Vierbeiner ausnahmsweise zur Arbeit mitzunehmen? Pferde klammern wir hier mal aus, das dürfte allein von der Größe her etwas schwierig werden. Neben dem Okay des Arbeitgebers und der Kollegen hängt die Entscheidung, ob Deine Katze oder Dein Hund mit zur Arbeit dürfen, natürlich auch vom Gesundheitszustand Deines tierischen Patienten ab. Ist dieser allzu arg mitgenommen, ist ihm der stundenlange Aufenthalt in fremder Umgebung sicherlich nicht zuzumuten.
Wenn das Tier dauerhafter Pflege bedarf
Was aber, wenn Dein Haustier wirklich schwer erkrankt ist und längerfristig Beistand und Pflege benötigt?
Nun, auch in diesem Fall raten wir Dir dazu, das direkte Gespräch mit Deinem Vorgesetzen zu suchen. In einem offenen Dialog lässt sich für beide Seiten am besten eine Lösung finden.
Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass Du Dein Tier mit ins Büro mitbringst, vorausgesetzt die Belegschaft ist damit einverstanden und der Gesundheitszustand Deines Tiers lässt es zu. Zudem wäre auch in diesem Fall eine Homeoffice-Regelung denkbar, die es Dir erlaubt, gewissenhaft zu arbeiten und gleichzeitig für Deinen pflegebedürftigen Vierbeiner da zu sein.
Wenn das Haustier stirbt
Auch das gehört zur Haustierhaltung dazu und es ist wohl das traurigste und schlimmste Szenario, dass Du Dir vorstellen kannst: Die letzten Tage Deines Lieblings sind angebrochen, der Tierarzt kann nichts mehr für ihn tun, außer vielleicht Schmerzen zu lindern.
Oft merkst Du an einem plötzlich anderen Verhalten Deines Haustiers, dass dessen Leben zu Ende geht. Viele Katzen, Hunde und andere Tiere spüren selbst, wenn ihr eigenes Ende naht. Manche werden unruhig, andere verkriechen sich unter die Couch oder ziehen sich in eine abgelegene Nische zurück. Der Gedanke, den treuen Gefährten nun in seinen letzten Tagen und Stunden allein lassen zu müssen, tut höllisch weh.
Deinem Tier und auch Dir selbst zuliebe solltest Du auf dein Herz hören und Dein Haustier auch auf seinem letzten Weg begleiten. Für die meisten Tiere ist es ungeheuer tröstlich, wenn ihre Menschen am Ende bei ihnen sind. Sie fühlen sich dadurch bis zum Schluss beschützt, geliebt, werden ruhiger und entspannter.
Hast Du jetzt ein Anrecht auf Freistellung oder gar Sonderurlaub? Auch wenn es unmenschlich erscheinen mag, aus juristischer Sicht lautet die Antwort Nein. Dem Gesetz nach darfst Du nämlich der Arbeit nicht einfach fernbleiben, wenn Dein Haustier stirbt. In einem Unternehmen, das Wert legt auf ein gutes Miteinander und in dem Mitgefühl kein Fremdwort ist, wird man Dir in einer solchen Situation aber bestimmt die Möglichkeit geben, für Deinen Vierbeiner gerade in seinen letzten Stunden da zu sein.
Du weißt ja bereits: Offen mit der Situation umgehen und darüber reden kann durchaus auf Verständnis treffen. Und ist es nicht tröstlich, in einer so schweren Situation wie beim Abschied vom geliebten Haustier Mitgefühl und Unterstützung auch von Seiten der Arbeitsstelle zu erfahren?
Für diejenigen, die bereits einmal einen Abschied vom Haustier durchlitten und Schwierigkeiten bei der Trauerbewältigung haben, und für alle, denen dieser schwere Schritt bevorsteht, haben wir einige weitere hilfreiche Informationen zusammengestellt.
Bei VS., Deinem Tierversicherungsexperten, spielen Tiere eine genauso große Rolle wie Menschen. Hier können Mitarbeiter in Absprache mit dem Vorgesetzten und Kollegen ihre Vierbeiner mit ins Büro bringen. Und wenn die felligen Freunde mal krank werden, darf die Arbeit, wann immer möglich, selbstverständlich auch im „mobilen Büro“ von zuhause aus erledigt werden. „Alles ist eine Frage der Absprache“, betont Geschäftsführer Jörg Hüwels. Selbst seit vielen Jahren Katzenhalter mit Herz und Seele, fügt er hinzu: „Für mich sind Haustiere wie eine kleine Vitaminkur, die unsere körperliche und geistige Fitness stärken. Obendrein sind sie, das ist nicht zu vergessen, auch besonders gut für unser Herz. Deshalb tun wir bei VS. nicht nur alles für das Wohlergehen unserer menschlichen Mitarbeiter, sondern auch für das ihrer Vierbeiner!“