Hund und Pferd: Wer haftet bei einem Schaden?

Wenn sich Hunde und Pferde in der Natur begegnen, ist ein besonderes Maß an Rücksicht notwendig. Beide Tiere können gleichermaßen auf den anderen Vierbeiner eine erschreckende Wirkung haben.
Darum müssen Pferdehalter und auch Hundehalter bei einem Zusammentreffen wachsam reagieren, damit es nicht zu einem Unfall kommt. Erst im August 2017 musste sich das Oberlandesgericht Karlsruhe mit einem solchen Unfall befassen. Wie ist der Fall ausgegangen und welche Bedeutung hatten dabei die Tierhaftpflichtversicherungen?
Ein frei laufender Hund und die Begegnung mit zwei Reitern
Im August 2014 kam es zu einem Unfall zweier Reiter, die mit ihren Pferden einen Ausritt unternommen haben. Eine Hundehalterin war zur gleichen Zeit unterwegs, der Hund bewegte sich ohne Leine und folgte zunächst den beiden Pferden. Die Halterin des Hundes wollte ihren Hund mit der Hundepfeife zur Rückkehr bewegen. Als das nicht auf Anhieb gelang, pfiff sie mindestens noch ein weiteres Mal mit der Pfeife. Dabei gingen die Pferde durch und warfen die Reiter ab. Der Halter beider Pferde und gleichzeitig einer der geschädigten Reiter forderte Schadensersatz von der Hundehalterin.
Haben die Pfiffe die Reaktion der beiden Pferde ausgelöst?
Der Kläger vertrat die Auffassung, dass das Scheuen der Pferde allein dadurch zustande gekommen sei, dass der Hund zunächst die Verfolgung aufgenommen hat und dann die Halterin nach ihm mehrfach gepfiffen hätte. Daher legte er Klage ein, da die Hundehalterin aus seiner Sicht für die verursachten Verletzungen haften müsse. Die Hundehaftpflicht der Hundehalterin zahlte daraufhin 1.000 € Schmerzensgeld. Der Kläger forderte hingegen ein höheres Schmerzensgeld und die Feststellung, dass die Hundehaftpflicht auch für die künftig zu behandelnden Unfallfolgen einstehen solle.
Landgericht Karlsruhe: Hundehalter gegen Reiter
Zunächst verurteilte das Landgericht Karlsruhe die Hundehalterin, sich mit einer Quote von 30 % an dem Schaden zu beteiligen. Die Halterin des Hundes hätte bereits nach dem ersten Pfiff erkennen müssen, dass die Pferde auf weitere Pfiffe unkontrolliert reagieren würden. Die Kürzung kam daher zustande, dass auch die betroffenen Reiter einen Teil ihres Schadens tragen mussten, da sich mit dem Scheuen der Pferde eine typische Tiergefahr verwirklicht hat.
In solchen Fällen ist die Pferdehaftpflicht unverzichtbar. Denn wenn Pferde scheuen, ihre Reiter abwerfen und durchgehen, kann es auch zu weiteren Unfällen kommen. Etwa, wenn die Tiere in ihrer Panik auf die Straße laufen und dort einen Auffahrunfall verursachen. Für den Schaden muss der Pferdehalter haften. Und das kann ganz schön ins Geld gehen. Die Pferdehaftpflicht trägt für Dich die Kosten bei
- Vermögensschäden
- Sachschäden
- Personenschäden
Außerdem springt die Versicherung auch für Deine Reitbeteiligung ein. Je nach Tarif beinhaltet sie auch eine Forderungsausfalldeckung. Das heißt, sie greift auch, wenn Du auf einem Schaden durch ein anderes Pferd sitzen bleibst, weil der Pferdehalter keine Versicherung hat und den Schaden nicht bezahlen kann. Wir bieten Pferdehaftpflichtversicherungen schon ab 29,20 € im Jahr. Gerne kannst Du bei uns die Tarife vergleichen und auf die Hilfe unserer Berater zurückgreifen:
Doch zurück zu unserem Fall. Wie ging es denn da nun weiter?
Oberlandesgericht Karlsruhe verneinte die Schuld der Hundehalterin
Beide Parteien gingen gegen das Urteil des Landgerichtes Karlsruhe in Berufung. Hier führte die Berufung zur Abweisung der Klage. Entgegen den Richtern am Landgericht befand das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass die Hundehalterin keine Schuld an dem Unfall treffe. Vielmehr stellte die Nutzung der Hundepfeife eine angemessene Reaktion dar, um den frei laufenden Hund zu sich zurückzubeordern. Schließlich wollte sie damit vermeiden, dass die Pferde durch den herannahenden Hund erschreckt werden. Sie musste auch nicht zwangsläufig erkennen, dass die Pferde bereits nach dem ersten Pfiff nervös reagiert hätten. Dazu konnte der Kläger, also der geschädigte Reiter, nicht ausreichend darlegen, dass die Pferde allein wegen der Pfiffe gescheut hatten. Die Klage wurde damit abgewiesen.
Warum ist Versicherungsschutz für Hunde und Pferde unverzichtbar?
Ein Vorgang, der sich in der freien Natur überall erneut zutragen kann: Hund trifft auf Pferd und es kommt zu einem Unfall. Entweder scheut das Pferd, weil beim Hund der Jagdinstinkt geweckt wird oder das Pferd tritt beim Ausritt einen an der Leine laufenden Hund und verletzt ihn. Denkbar ist alles. Letztendlich führt die Verwirklichung der Tiergefahr zu einem solchen Unfall und die jeweiligen Halter von Pferd oder Hund haften für die Folgen.
Die Verwirklichung der Tiergefahr bedeutet, dass ein Hund oder ein Pferd aus dem tiertypischen Verhalten heraus einen Schaden verursachen. Eine Haftung der Tierhalter ist hier grundsätzlich gegeben, es hängt dann davon ab, welches Tier den Unfall verursacht hat. Der Halter trägt dann die volle Verantwortung für den Schaden. Daher ist für Hundefreunde die Hundehaftpflicht und für Reitfreunde die Pferdehaftpflicht unverzichtbar, damit die Folgen eines Unfalles abgedeckt sind und nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Der Tritt mit dem Huf kann beim Hund schwere Verletzung auslösen, die tierärztlich behandelt werden müssen. Das kann dann durchaus im vierstelligen Bereich liegen. Ebenso ist durch die Attacke eines Hundes das Scheuen des Pferdes möglich. Wird dabei auch noch Reiter abgeworfen, dürften die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen noch um ein Vielfaches höher ausfallen.