Hunderatgeber: Formalitäten und gesetzliche Regelungen
In Deutschland gibt es kein allgemeingültiges Hundegesetz. Die Rechte und Pflichten eines Hundehalters variieren von Bundesland zu Bundesland - darüber hinaus können Vorschriften einzelner Gemeinden hinzukommen. Da die Hundeverordnungen einem ständigen Wandel unterliegen, wendest Du Dich im Zweifelsfall für aktuelle Informationen am besten an Deine Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Einige kurze Informationen zu den wichtigsten Bestimmungen liefern wir Dir aber gerne schon einmal an dieser Stelle.
Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf
- die Hundesteuer
- den Sachkundenachweis bzw. Hundeführerschein
- den Leinen- und Maulkorbzwang
- die Haltungsbeschränkungen
- die Hundehaftpflichtversicherungspflicht
- die Chip- und Registrierungspflicht
- besondere Bestimmungen für Listenhunde
Die Höhe der Hundesteuer wird von den einzelnen Kommunen festgelegt. Je nach Kommune hängt der Beitrag, den Du entrichten musst, von der Hunderasse und der Anzahl der gehaltenen Vierbeiner ab. Für Blinden- oder Therapiehunde und andere speziell ausgebildete Tiere besteht bisweilen die Möglichkeit einer Steuererleichterung.
Sehr wichtig ist auch der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Selbst wenn Du in einem Bundesland lebst, in dem die Hundehaftpflicht noch nicht als Pflichtversicherung eingeführt wurde, ist ihr Abschluss ratsam. Denn Deine Privathaftpflicht kommt nicht für Schäden auf, die Deine Fellnase verursacht. Alle wichtigen Informationen sowie leistungsstarke und preisgünstige Tarife im Überblick findest Du auf unserer Seite zur Hundehaftpflicht. Wenn Du, beispielsweise als Züchter, mehrere Hunde hältst, solltest Du Dich am besten für eine Zwingerhaftpflicht entscheiden. Um Dir Ärger mit Deinem Vermieter zu ersparen, ist auch eine Abdeckung von Mietsachschäden in der Versicherung relevant.
Je nach Hunderasse und Bundesland bist Du dazu verpflichtet, einen Hundeführerschein bzw. Sachkundenachweis zu erlangen. Mit diesem kannst Du nachweisen, dass Du über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügst, Deinen Hund zu halten.
Beispiel: In Nordrhein-Westfalen brauchst Du einen Sachkundenachweis, wenn Dein Hund einer als gefährlich geltenden Rasse angehört oder wenn er schwer bzw. groß gewachsen ist, also entweder höher als 40 cm oder schwerer als 20 kg ist. Den Sachkundenachweis erhältst Du beispielsweise, wenn Du eine Prüfung ablegst oder nachweisen kannst, dass Du durchgängig Hunde gehalten hast. Ausgestellt wird der Sachkundenachweis von einem anerkannten Sachverständigen oder durch die Tierarztkammer benannte Tierärzte.
Welche Regeln genau für die Hundehaltung und den Nachweis der Sachkunde gelten, unterscheidet sich je nach Bundesland. In einigen Ländern wird für die meisten Hunde überhaupt keine Prüfung benötigt und manchmal brauchst Du anstelle eines Sachkundenachweises auch einen Hundeführerschein.
Selbst wenn Du einen Hund hast, für den ein Sachkundenachweis oder Hundeführerschein nicht verpflichtend ist, kann sein Erwerb durchaus sinnvoll für Deine Halterkompetenz sein. Denn ein solcher Nachweis soll sicherstellen, dass Du Deinen Hund im Alltag so gut unter Kontrolle hast, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet. Grundsätzlich ist das Absolvieren eines Sachkundenachweises oder Hundeführerschein deshalb gerade für Ersthundehalter eine gute Idee, um Sicherheit im Umgang mit dem neuen Familienmitglied zu gewinnen.
Dein Hund muss zudem vielerorts fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Ein solcher Chip wird Deinem Hund mit einer Nadel unter die Haut injiziert. Er kann ausgelesen werden und im Zweifel beweisen, dass Dein Hund zu Dir gehört, wenn er einmal entlaufen sollte. Eine Chipverpflichtung besteht zumeist nur im Falle von Listenhunden und bei Auslandsreisen. Dennoch würden wir das Chippen schon aus dem zuvor genannten Grund unbedingt empfehlen.
Es lohnt sich, die Versicherung direkt bei Einzug des neuen Mitbewohners abzuschließen. Sie trägt die Kosten, wenn Dein Welpe fremde Sachen kaputt beißt, weil die Zähnchen wehtun oder wenn er - noch etwas ungestüm - einen Radfahrer ins Straucheln und zu Fall bringt. Im Speziellen solltest Du vor Abschluss der Haftpflicht für Deinen Vierbeiner auf folgende Punkte achten:
Wähle einen Tarif mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen €. Gerade bei Personenschäden ist dieser hoch erscheinende Betrag durchaus angemessen. Der Einschluss von Mietsachschäden ist vor allem wichtig, wenn Du zur Miete wohnst; er empfiehlt sich darüber hinaus, wenn Du gern mit Deinem Hund in den Urlaub fährst und dabei ein Feriendomizil mietest. Weiterhin sollte in der Haftpflicht für Deinen Hund das Führen ohne Leine und durch dritte Personen eingeschlossen sein. Achte darauf, dass die Teilnahme an der Hundeschule mit abgedeckt ist, sowie der Versicherungsschutz im Ausland. Die Forderungsausfalldeckung kann wichtig sein, wenn Dir ein Schaden von dem Tier eines anderen Hundehalters zugefügt wird, er diesen aber nicht bezahlen kann und selbst keinen Hundehaftpflichtschutz besitzt.
Noch ein Hinweis: Als Besitzer eines Listenhundes gelten für Dich noch einmal besondere Regeln. In unserem Artikel dazu findest Du Informationen zu den Listenhund-Bestimmungen für alle Bundesländer. Doch nicht nur die Länder und Kommunen stellen besondere Anforderungen an Besitzer dieser Hunde. Auch manche Versicherer haben eine Rassenausschlussliste, die die sogenannten Listenhunde gar nicht erst aufnimmt. Es gibt jedoch auch für solche Fälle eine alternative Kampfhundehaftpflicht.
Die Testsieger aus diversen Testvergleichen findest Du hier:
Test zur Hundehaftpflicht