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Das Berliner Hundegesetz und seine Tücken

Hund läuft an der vorgeschriebenen Leine

Gut Ding will Weile haben - ein Sprichwort, das die Berliner mitunter wörtlich nehmen. Beste Beispiele: der Flughafen Berlin, der bis zur Eröffnung etwas länger brauchte als geplant. Und das Hundegesetz von Juli 2016, für das zweieinhalb Jahre später - zu Beginn des Jahres 2019 - die Durchführungsverordnung in Kraft trat. Diese regelt, wie das Gesetz durchgeführt wird. 2022 kam mit der Registrierungspflicht eine Anpassung hinzu.

Das Tückische am Berliner Hundegesetz: Es ist sehr „schwammig“ und lässt viel Raum für verschiedene Auslegungen zu. Wir haben die wichtigen Punkte zusammengefasst, damit Du einen Einblick in die Regelungen für Hundehalter bekommst:

Registrierungspflicht seit 2022

Seit Januar 2022 sind alle, die einen Hund in Berlin halten, verpflichtet, ihn auf eigene Kosten (17,50 € online, 26,50 € offline) in einem zentralen elektronischen Register anzumelden. Jeder Hund in Berlin muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Durch das Hunderegister können die gechipten Tiere identifiziert und die Halter festgestellt werden. Es soll auch Aufschluss darüber geben, welche Rassen potenziell gefährlich sind. Mit der Registrierung haben Sozialleistungsbeziehende und Rentner außerdem die Möglichkeit, die Hundesteuer dauerhaft erlassen zu bekommen.

Umgang mit gefährlichen Hunden

Die so genannte Rassenliste wurde mit dem Inkrafttreten des Berliner Hundegesetzes in eine Verordnung überführt. In dieser ist festgelegt, welche Hunderassen als gefährlich gelten. Eine Verordnung soll ermöglichen, flexibler auf neue, potenziell risikobehaftete Hunderassen zu reagieren. Zu den gefährlichen Hunden in Berlin zählen derzeit die Rassen Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterriers sowie Kreuzungen dieser Rassen. Außerdem gehören Tiere dazu, die das Ordnungsamt aufgrund ihres Verhaltens (ein Bissvorfall oder Anspringen) als bedrohlich eingestuft hat. Die Haltung muss unverzüglich beim Ordnungsamt gemeldet werden und der Halter ein Führungszeugnis beantragen. Innerhalb von acht Wochen muss er zudem einen Sachkundenachweis, einen Wesenstest sowie eine bestehende Haftpflichtversicherung nachweisen. Für die gefährlich eingestuften Hunde gilt ausnahmslos Maulkorbpflicht. Aber: In Einzelfällen, etwa wenn vom Hund lange Zeit keine Gefahr ausgegangen ist oder der Halter als besonders sachkundig gilt, kann ein Antrag auf die Befreiung der Leinenpflicht gestellt werden.

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Leinenpflicht für alle Hunde in Berlin

Die Leinenpflicht gilt, sobald der Hund das Privatgrundstück oder die Wohnung des Halters verlässt. Im gesamten Stadtgebiet, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln müssen Hunde an der Leine geführt werden. Das betrifft auch die Vierbeiner von Touristen. Freilaufen dürfen die Tiere auf ausgewiesenen Hundeflächen. Allerdings: Hundehalter, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2016 nachweislich einen Hund besaßen oder einen Sachkundenachweis haben, sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie dürfen ihren tierischen Freund auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen ohne Leine führen. Wichtig: Diese Vorschrift gilt nur für die Halter und im selben Haushalt lebende Personen, nicht aber für andere Menschen, die den Hund ausführen. Der Leinenzwang kann aber angeordnet werden, wenn der Hund auffällig geworden ist.


Welche Regeln gelten für „Dogwalker“?

So genannte Dogwalker, also Menschen, die gewerbsmäßig mit Hunden Gassi gehen, benötigen eine Genehmigung des Ordnungsamtes, um mehr als 4 Hunde auszuführen. Sie müssen vertiefte Kenntnisse über die Fellnasen und Fähigkeiten im Umgang mit ihnen nachweisen. Zudem ist ein polizeiliches Führungszeugnis nötig, um die Eignung zu bezeugen.


Sachkundenachweis für Hunde

Wer Tierarzt oder Diensthundeführer ist und einen Hund innerhalb der letzten drei Jahren ohne Beanstandung gehalten hat, gilt als sachkundig und kann eine Bescheinigung darüber beim Ordnungsamt beantragen. Ansonsten gilt für Dich als Berliner Hundehalter: Büffeln für den Sachkundenachweis, sofern Du Deinen Liebling stellenweise vom Leinenzwang befreien möchtest. Diese Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil. Diese Prüfung muss auf eigene Kosten erfolgen. Die Prüfung kannst Du in Deinem zuständigen Bezirksamt anmelden.

Mit einer theoretischen Prüfung fragen die Ämter Dein Wissen als Hundehalter ab. Dazu gibt es einen Fragenkatalog, aus dem für die Prüfung 30 Fragen zusammengestellt werden. Die Fragen beschäftigen sich mit den Themen Haltung, Sozialverhalten, Pflege, Körpersprache und Kommunikation. Die Prüfung dauert 45 Minuten, 70 Prozent der Fragen musst Du richtig beantworten.

Hundeschulen führen dann die etwa ein- bis zweistündige praktische Prüfung durch. Der Hund sollte dafür mindestens ein Jahr alt sein. Beim Praxisteil geht es vor allem darum, dass Deine Schnüffelnase die Grundkommandos versteht und Du bestimmte Reize, wie beispielsweise den Jagdinstinkt, mit einem Befehl unterdrücken kannst. Wenn Du Dich gründlich auf den Sachkundenachweis vorbereiten möchtest, solltest Du erfahrungsgemäß mindestens drei Monate Zeit in den Besuch einer Hundeschule investieren. Die Kosten dafür variieren stark. Es hängt davon ab, ob Du Einzelunterricht für Deinen Liebling willst oder die Vorbereitung auch in einer kleinen Hundegruppe stattfinden kann. Das Gruppentraining kann ungefähr bei 25 € je Stunde liegen, wobei das Einzeltraining zwischen 60 und 100 € kostet. Achtung: Der Sachkundenachweis gilt nur für den Hund, mit dem die praktische Prüfung absolviert wurde – für jeden weiteren gehaltenen Hund ist eine weitere Bescheinigung erforderlich.

Der Sachkundenachweis kostet etwa 60 €. Wirst Du mit Deinem Hund ohne Leine und ohne Sachkundenachweise erwischt, ist lediglich ein Verwarngeld in Höhe von 25 € fällig. Bei den kaum umzusetzenden Kontrollen wird das der eine oder andere Hundehalter ohne weiteres in Kauf nehmen.

Dem Welpenhandel den Kampf ansagen

Der Handel mit Hundewelpen stellte längere Zeit ein Problem dar. Züchter aus Osteuropa boten die jungen Hunde teilweise auf Autobahnraststätten zu Dumpingpreisen an. Oftmals waren diese Tiere schwer krank – was aber auf den ersten Blick nicht ersichtlich war. Mit dem Hundegesetz dürfen Hundekinder nur noch von sachkundigen Züchtern oder Haltern sowie von Tierheimen mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis verkauft werden. Der Verkäufer muss dem Käufer eine schriftliche Bescheinigung ausstellen, mit der er seine Identität und Sachkunde nachweist sowie Auskunft über die Rasse des Vierbeiners gibt. Diese Bescheinigung ist auch für den Erwerb von Hunden über einem Jahr erforderlich.

Wo ist das Ausführen von Hunden verboten?

Die einzelnen Berliner Bezirksverwaltungen können per Verordnung Hundeverbote erlassen. Dazu gehören Spielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen oder Badeanstalten. Öffentliche Badestellen an Seen oder Flüssen können die Berliner Bezirksämter ebenfalls mit einem Hundeverbot belegen. Allerdings müssen dafür Ausweichzonen für Hunde angeboten werden. Irgendwo müssen die Vierbeiner schließlich auch mal ohne Leine laufen können.


Hundekot musst Du direkt entfernen

Kampf den tierischen Hinterlassenschaften. Bekanntlich sind diese ein stinkendes Dauerärgernis. Dagegen richtet sich das Berliner Hundegesetz. Hundehalter müssen fortan Kotbeutel mitführen, um die Hinterlassenschaften ihres Tieres sofort aufzunehmen und zu entsorgen. Geschieht das nicht, erheben die Kontrolleure Bußgelder. Das gilt im Übrigen auch für Hundehalter, die keine Kotbeutel mitführen.

Apropos Kotbeutel: Bislang gelang es den Berliner Bezirksämtern nicht, diese Regelung zu überprüfen. Dazu können die Ordnungsämter bei Kontrollen den Hundefreunden kaum nachweisen, dass sie kein geeignetes Behältnis zum Einsammeln des Hundekotes mitführen. Das können neben dem Kotbeutel genauso Taschentücher oder Plastikbecher sein, die sie anschließend im Müll entsorgen können.


Versicherungspflicht für Hunde - schon seit Jahren ein Bestandteil des Hundegesetzes

Keine Änderung bei der Haftung für Hunde: In Berlin gilt schon seit Jahren, dass alle Hundehalter eine Pflichtversicherung für ihren Liebling nachweisen müssen. Die Rasse oder die Größe spielen dabei keine Rolle. Schließlich geht von jedem Hund potenziell eine Gefährdung aus. Nicht etwa, dass jeder Hund von vorn herein als Beißer eingestuft wird. Reißt sich aber ein kleiner Vierbeiner von der Leine los und gerät dabei auf die Straße, sind größere Sachschäden und unter Umständen verletzte Menschen vorprogrammiert. Da sollte der Halter abgesichert sein. Nicht zuletzt kommt das auch dem Geschädigten zugute, der natürlich seinen Schaden ersetzt bekommt.

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