GHV Pferde-OP-Versicherung – die neue Versicherung
Die GHV Versicherung aus Darmstadt bietet seit 2020 drei Tarife zur Pferde-OP-Versicherung an. Die GHV ist eine alte landwirtschaftliche Versicherung aus dem Jahr 1907. Man hat also mit Pferden eine langjährige Erfahrung.
Die Highlights der GHV Pferde-Operationsversicherung
- Leistungen bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung
- verschiedene Selbstbeteiligungen
- keine Wartezeit nach Unfällen
- Wartezeit bei Kolik nur 7 Tage
- Tierklinik / Tierarzt frei wählbar
Die Tarife der GHV zur Pferde-OP-Versicherung heißen:
- Basis
- Komfort
- Premium
Vertrau den Schutz Deines Pferdes der Erfahrung und Kenntnis der GHV, einer der ältesten Versicherungen Deutschlands an.
Was kostet die Pferde-Operations-Versicherung der GHV?
Bei der GHV berechnen sich die Beiträge bzw. Kosten einer Operationsversicherung für Dein Pferd anhand des gewählten Tarifes und der gewünschten Selbstbeteiligung. Du kannst den OP Schutz bis zum 20. Lebensjahr Deines Pferdes beantragen. Es muss jedoch mind. 8 Wochen alt sein.
Hier einige Beispiele zu den Kosten einer Pferde-OP-Versicherung der GHV
Tarife | Selbstbeteiligung | Beitrag |
---|---|---|
Pferde – OP Basis | 1.000 € | 10,13 € |
Pferde – OP Basis | keine | 16,08 € |
Pferde – OP Komfort | 1.000 € | 15,83 € |
Pferde – OP Komfort | keine | 27,36 € |
Pferde – OP Premium | 1.000 € | 26,67 € |
Pferde – OP Premium | keine | 38,72 € |
(Monatsbeiträge inkl. 19 % Versicherungssteuer) |
Schon ab 10,13 € kannst Du Dich vor hohen OP-Kosten Deines Pferdes schützen. Berechne jetzt Dein Angebot!
Welche Leistungen bieten die Tarife der GHV Pferde-OP-Versicherung?
Die GHV Versicherung bietet verschiedene Tarife an. Du kannst Dir so die für Dich passende Absicherung aussuchen. Hier eine Tarifübersicht:
Basis | Komfort | Premium | |
---|---|---|---|
Kostenerstattungssatz nach GOT | Bis 2-facher Satz | Bis 2-facher Satz | bis 2-facher Satz (Notfall bis 4-facher Satz) |
Jahreshöchstleistung | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Selbstbeteiligung | keine, 250 €, 500 € oder 1.000 € | keine, 250 €, 500 € oder 1.000 € | keine, 250 €, 500 € oder 1.000 € |
Kosten der Untersuchung am letzten Untersuchungstag vor der Operation |
|||
Unterbringung in der Tierklinik am letzten Untersuchungstag vor der Operation bis |
15 €/Tag | 25 €/Tag | |
Unterbringung in der Tierklinik unmittelbar nach der Operation bis |
15 €/Tag | 25 €/Tag | |
Nachsorge / Nachbehandlung / Physiotherapie und verordnete Arzneimittel unmittelbar nach der Operation bis |
3 Tage | 7 Tage | 10 Tage |
Nachsorge / Nachbehandlung mit alternativen Heilmethoden je Versicherungsjahr |
80 % max. 300 € | ||
Bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen ) bis | 500 € | 1.000 € | unbegrenzt |
Zusatzbaustein Krankenversicherung | möglich | ||
Zusatzbaustein Bestattungsversicherung | möglich | möglich | möglich |
Einige Fragen und Antworten zur GHV Operationskostenversicherung für Pferde
Welche Wartezeiten sind bei der GHV vorgesehen?
Bei einem Unfall und einer daraus erfolgenden Operation gibt es bei der GHV keine Wartezeit. Bei Kolik-Operationen beträgt die Wartezeit nur 7 Tage - für alle anderen krankheitsbedingten Operationen gilt eine Wartezeit bis zur Leistungserbringung von drei Monaten.
Was bedeutet Leistungen bis zum zweifachen Satz der GOT?
Die GOT ist die Gebührenordnung der Tierärzte. Sie ist die Grundlage für die Abrechnung der Operationskosten. Der Tierarzt kann hier bis zum dreifachen - in Notdiensten auch zum vierfachen Satz - der GOT abrechnen. Die GHV versichert den zweifachen Satz in den Tarifen Pferde – OP Basis und Pferde – OP Komfort. Im Tarif Pferde – OP Premium ist im Notfall sogar der 4-fache Satz mit abgedeckt.
Gibt es eine Höchstentschädigung?
Nein, bei den Tarifen der GHV sind keine Höchstgrenzen vorgesehen. Es werden somit pro Jahr und OP alle Kosten erstattet.
Habe ich freie Tierarzt- / Tierklinik-Wahl in der GHV Pferde-OP-Versicherung?
Du hast freie Wahl bei der Auswahl Deiner Tierklinik oder Deines Tierarztes.
Gibt es Einschränkungen bei der Pferderasse oder Alter?
Ja. Das Pferd muss mind. 8 Wochen alt sein und darf bei Antragsstellung das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wenn das Pferd einmal bei der GHV versichert ist, kann es ohne Altersbeschränkung versichert bleiben.
Hinsichtlich der Rasse gibt es keine Einschränkung.
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