Wartezeit in der Pferdekrankenversicherung
In der Pferdekrankenversicherung gibt es eine „Wartezeit“. Wir erläutern, was es damit genau auf sich hat.
Bedeutung der Wartezeit
In Versicherungsverträgen beschreibt der Begriff „Wartezeit“ eine vertraglich festgelegte Frist, die verstreichen muss, bis der Schutz greift und Leistungen erstmals in Anspruch genommen werden können.
Mit der Einführung einer solchen Wartezeit möchten die Gesellschaften verhindern, dass Halterinnen und Halter eine Pferdekrankenversicherung kurzfristig abschließen, wenn das Tier bereits erkrankt ist.
Beginn der Wartezeit
Generell beginnt die Wartezeit ab dem Tag des in der Versicherungspolice angegebenen Versicherungsbeginns. Die Beiträge sind bereits in der Wartezeit zu zahlen, eventuell währenddessen anfallende Behandlungskosten beim Tierarzt oder in der Tierklinik werden in diesem Zeitraum jedoch noch nicht erstattet.
Achtung:
Ein Zahlungsversäumnis und verspätete Beitragszahlungen können zu einem Aufschub der Wartezeit führen. Darauf weisen einige Versicherer explizit in ihren Bedingungen hin. Pünktliche und regelmäßige Beitragszahlungen gewährleisten, dass es zu keinerlei Verzögerungen der Wartezeit kommt.
Dauer der Wartezeit

Aktuell bieten wir nur einen Tarif zur Pferdekrankenversicherung an - von der Uelzener. Die allgemeine Wartezeit beträgt hier 3 Monate.
Wie bereits erläutert, zahlst Du während der zweimonatigen Wartezeit bereits Beiträge. Sollten in diesem Zeitraum ein Krankheitsfall und notwendige Tierarztbehandlungen anstehen, übernimmt die Versicherung die Tierarztkosten dafür generell noch nicht.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen Leistungen teilweise bereits zu einem früheren Zeitpunkt als vor Ablauf der Wartezeit gewährt werden. Bei bestimmten Erkrankungen kommt die Pferdekrankenversicherung aber auch erst später für entstehende Behandlungskosten auf. Die jeweiligen Sonderfälle erläutern wir im Folgenden.
Verkürzte und verlängerte Wartezeiten bei bestimmten Erkrankungen
Da Pferde besonders häufig unter Koliken leiden und diese ohne einen raschen Eingriff oft lebensbedrohlich für den tierischen Patienten sein können, ist bei Koliken die Wartezeit auf nur 5 Tage verkürzt.
Nach einem Jahr leistet die Krankenversicherung für Dein Pferd im Fall von notwendigen Gelenk-Operationen. Erfahrungsgemäß sind diese Eingriffe sehr kompliziert und mit hohen Kosten verbunden - nach der verlängerten Wartefrist kannst Du, zumindest was die finanzielle Belastung angeht, ein Stück weit gelassener sein.
Im Folgenden zeigen wir Dir noch einmal alle wichtigen Details auf einen Blick. Neben der allgemeinen und besonderen Wartezeit findest Du auch Angaben zu einer möglichen Selbstbeteiligung.
Allgemeine und besondere Wartezeit in der Krankenversicherung für Pferde: Dauer, Leistungen, Selbstbeteiligung
2 Monate Wartezeit
Besondere Wartezeit
Kolik: 5 Tage
Gelenk-OP: 1 Jahr
Die Tarife der Uelzener mit weiterführenden Informationen zu Leistungen und Co. kannst Du auch direkt in unserem Vergleichsrechner einsehen. Schau gerne mal rein!
Sinn und Vorteile der Wartezeit
Warum ist aber überhaupt eine Wartezeit in der Pferdekrankenversicherung notwendig? Welcher Gedanke sowie tiefere Sinn stecken dahinter, dass der Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss der Versicherung greift und die Kostenübernahme für notwendige Tierarztbehandlungen, Operationen und Co. erst nach einer gewissen Zeit erfolgt?
Um die Gründe zu verstehen, genügt schon ein Blick auf die hohen Kosten, die Behandlungen im Allgemeinen und Operation bei Pferden im Speziellen verschlingen. Schnell summieren sich die dafür anfallenden Tierarztrechnungen auf Hunderte bis Tausende Euro. Im Verhältnis dazu sind die Versicherungsbeiträge sehr gering.
Stelle Dir nun einmal vor, zahlreiche Pferdehalter schließen eine Krankenversicherung für ihre Vierbeiner ab, wenn diese schon gesundheitlich angegriffen sind und deshalb innerhalb kürzester Zeit für einen Eingriff in die Tierklinik müssen. In diesem Fall kämen auf einen Schlag umfangreiche Kosten auf die Versicherungsgesellschaft zu. Um diese tragen zu können, wären zwangsläufig sehr viel höhere Beiträge die Folge.
Um Dich vor solch hohen Beiträgen zu schützen, ist die Einführung einer Wartezeit zwangsläufig notwendig. Sie verlangt zwar ein wenig Geduld von Dir, sichert Dir aber auf der anderen Seite dauerhaft angemessen niedrige Beiträge und fängt im Schadenfall zuverlässig die Kosten für Dich auf! Aus diesem Blickwinkel betrachtet hat die Wartezeit durchaus Vorteile, oder?
Gründe für die Kündigung der Krankenversicherung für Pferde in der Wartezeit
Vorweggesagt: Fast nie kommt es praktisch zu einer Kündigung der Pferdekrankenversicherung in der Wartezeit. Theoretisch besteht jedoch diese Möglichkeit. Die Versicherungsbedingungen berechtigen die Gesellschaften nämlich dazu, einen Vertrag sofort zu kündigen, wenn das Pferd während der Wartezeit erkrankt. Glücklicherweise kommt es jedoch nur äußerst selten zu diesem unschönen Szenario.
Fazit zur Wartezeit in der Pferdekrankenversicherung
Die Wartezeit ist ein wichtiges Kriterium bei Abschluss der Krankenversicherung für Dein Pferd. Bei der Uelzener beträgt die allgemeine Wartezeit 2 Monate. Zudem gibt es eine besondere Wartezeit. Hier gilt in bestimmten Fällen eine verkürzte Frist, in anderen Fällen leistet die Versicherung nach einer verlängerten Wartezeit.
Bei der Uelzener Pferdekrankenversicherung sind bereits nach 5 Tagen Eingriffe bei Koliken abgedeckt. Nach einem Jahr kannst Du auf die Absicherung verschiedener Gelenkoperationen zählen.
Neben der Wartezeit spielen bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung für Dein Pferd natürlich noch andere Faktoren eine erhebliche Rolle. In unserem Versicherungsrechner kannst Du alles Wichtige erfahren und den optimal auf Deine Bedürfnisse zugeschnittenen Schutz finden!