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Pferde im Straßenverkehr: Worauf musst du achten?

Ausritt auf der Straße

Du planst einen kleinen Ausritt mit dem Pferd nach Feierabend: Eben schnell zum Stall, das Pferd gesattelt und auf geht‘s. Auf dem Weg zum nahegelegenen Wäldchen müssen Pferd und Reiter kurz an der Straße entlang. Da passiert es:

Ein Auto nähert sich, das Pferd scheut und der Fahrer lenkt das Fahrzeug, um einen Unfall zu vermeiden, in den Graben. Das Ergebnis sind zum Glück keine Verletzten, aber hoher Schaden am Pkw. Wer trägt in diesem Fall eigentlich die Verantwortung?

Pferde werden Fahrzeugen gleichgestellt

Durch ihre Größe dürfen Reiter mit ihren Pferden an der Straße eventuell vorhandene Gehwege oder Radwege nicht nutzen. Ist parallel dazu kein Reitweg vorhanden, so muss das Pferd tatsächlich am Straßenrand geführt oder geritten werden. Dabei gilt, dass in diesen Situationen das Pferd nur von erfahrenen Personen geführt und geritten werden darf. Das bedeutet, dass die Person, die das Pferd unter Kontrolle hat, körperlich auch dazu geeignet sein muss, ein eventuelles Fluchtverhalten in einer unübersichtlichen Situation sofort einzudämmen. Kommt es zu einem Unfall im Straßenraum, tritt unter Umständen die Haftung des Führers eines Kraftfahrzeuges hinter die Gefährdungshaftung des Pferdehalters zurück. Schon aus diesem Grund benötigen Pferdehalter eine vernünftige Absicherung gegen mögliche Schadensersatzforderungen, nämlich die Pferdehaftpflicht.

Wie müssen Pferde im Straßenverkehr ausgerüstet sein?

Grundsätzlich dürfen nur aufgetrenste Pferde im Straßenverkehr geführt werden. Es reicht also nicht aus, wenn das Pferd mit einer Leine oder am Halfter geführt wird. Geritten wird dabei immer am rechten Straßenrand, da Pferde wie langsame Fahrzeuge zu betrachten sind. Anders als Fußgänger, die ohne Gehweg die linke Straßenseite nutzen dürfen, gilt das nicht für Pferde. Zwei Pferde zu führen, ist ebenfalls eine heikle Angelegenheit. Sie dürfen nicht rechts und links vom Führer an der Straße laufen, sondern müssen aneinander gekoppelt hintereinander laufen. Sonst wären sie ein zu breites Hindernis.

Übrigens: Die Nutzung des Smartphones ist dabei untersagt. Da das Pferd wie ein langsames Kraftfahrzeug zu betrachten ist, gilt hier ein Handyverbot beim Führen oder Reiten. Wenn die Polizei dich als Pferdeführer dennoch bei der Handynutzung erwischt, wird es teuer. Kommt es zu einem Unfall, während du mit deinen Pferden unterwegs bist, und du passt nicht angemessen auf, wird dich als Pferdehalter die Hauptschuld treffen.


Was gilt für Pferd und Reiter bei Dunkelheit im Straßenverkehr?

Bei Einbruch der Dämmerung müssen Pferd und Reiter ausreichend beleuchtet sein. Daran halten sich manche Reiter aber nicht und sind mit ihrem Pferd nach Feierabend bei aufkommender Dunkelheit ohne jede Lichtquelle unterwegs, im Glauben, dass die untergehende Sonne oder der Vollmond genug Licht spenden. Dem ist nicht so, da das Pferd ja wie ein Fahrzeug zu betrachten ist. Daher gilt in jedem Fall: Eine Beleuchtung nach vorne, die nicht blendet und eine rote Beleuchtung nach hinten sind also zwingend erforderlich. Für Pferde gibt es mittlerweile reflektierende Gamaschen, Reiter können Warnwesten nutzen. So können herannahende Autofahrer schneller die Konturen von Pferd und Reiter ausmachen und dementsprechend ihre Fahrweise anpassen.

Weitere Informationen: Ausritt in der Dunkelheit


Was gilt im Straßenverkehr, wenn mehrere Reiter unterwegs sind?

Sind mehrere Pferde unterwegs, dürfen sie bei sechs oder mehr Reitern auch nebeneinander geritten werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht mehr als zwei Pferde nebeneinander und nicht mehr als zwölf Pferde zusammen laufen. Sind es mehr Pferde, so muss eine zweite Kolonne gebildet werden, die mit einem Abstand von 25 Metern von der ersten Kolonne aus geritten wird. Da zwei Pferde nebeneinander ein Hindernis darstellen, müssen Autofahrer die Möglichkeit haben, beim Überholen einzuscheren. Daher sind kleinere Kolonnen zu bilden. Bei Dunkelheit müssen die Kolonnen ebenfalls beleuchtet sein: nach vorne mit weißer, blendfreier Beleuchtung und nach hinten mit einem Rotlicht. Zusätzlich ist ein gelbes Blinklicht erforderlich, ähnlich wie die orange Rundumleuchte auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die ebenfalls langsam unterwegs sind.

In unserem Pferderatgeber bieten wir dir ausführliche Informationen zum Thema: Ausreiten in Gemeinschaft

Wer zahlt, wenn Pferde ausbrechen und den Verkehr lahmlegen?

Pferde sind von ihrem Wesen her scheue Tiere und neigen in Schrecksituationen zu unkontrollierbaren Reaktionen. Es kann immer passieren, dass Pferde oder Ponys von ihrer Weide ausbüxen und in den öffentlichen Straßenraum geraten.

Das passiert auf Landstraßen ebenso wie auf Autobahnen. In den meisten Fällen läuft es glimpflich ab, wenn es der Polizei oder der Feuerwehr gelingt, die Tiere einzufangen. Manchmal kommt es jedoch auch zu einem Unfall: Personen- und Sachschäden sind die Folge. Wer kommt für die Kosten auf?


Gebühren für Polizeieinsatz fallen auf den Pferdehalter zurück

Das Verwaltungsgericht Trier hatte sich in der Vergangenheit mit der Frage befasst, wer den Polizeieinsatz bezahlen muss, wenn Pferde ausbrechen und ein Einfangen durch Sicherheitskräfte notwendig wird. In dem damaligen Fall sind Ponys von einer Weide ausgebrochen und auf die Bundesstraße 51 gelangt. Der Halter der Ponys hatte die Polizei über den Vorfall informiert und begann mit der Suche nach den Ponys. Die Polizei entsandte Einsatzkräfte dorthin. Diese trieben die Ponys mit einem Streifenwagen zusammen, sodass das Einfangen erleichtert wurde. Der Kostenbescheid des Landes Rheinland-Pfalz folgte prompt: Rund 210 € kostete der Polizeieinsatz. Dagegen klagte der Halter der Ponys und verlor. Auch wenn die Umzäunung wegen eines Unwetters beschädigt wurde, stehe immer noch der Pferdehalter in der Haftung.


Feuerwehr und Polizei im Einsatz, um entlaufene Pferde einzufangen

Es kommt immer wieder vor, dass Pferde von ihrer Weide ausbrechen und ein erhebliches Risiko für den öffentlichen Verkehr darstellen. Daher müssen in einer solchen Situation zahlreiche Einsatzkräfte anrücken, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern oder auch, um die Pferde wieder einzufangen. In den seltensten Fällen bekommen die Halter der Pferde etwas vom Geschehen mit, da Pferde ja nicht pausenlos unter Beaufsichtigung stehen. Die Städte, welche die jeweilige Feuerwehr unterhalten, oder die Bundesländer, die für die Polizei verantwortlich sind, haben die Möglichkeit, die Kosten für den Einsatz dem Pferdehalter in Rechnung zu stellen. Wie lassen sich solche Kosten absichern?

Warum ist die Pferdehaftpflicht für den Schadensfall unverzichtbar?

Da Pferde nun einmal schreckhafte Tiere sind, lässt sich das Risiko eines Schadens nicht wegdiskutieren. Dadurch besteht für den Pferdehalter auch ein höheres Risiko einer Schadensersatzforderung. Zum Glück kannst du mit der Pferdehaftpflicht eine vernünftige Absicherung zu treffen, die solche Schäden auffängt oder sogar abweist, wenn der Schadensersatzanspruch unbegründet ist. Ein solcher Schutz ist oft nötig, da die Ansprüche enorme Höhen erreichen können. Ein Fall, den der Bundesgerichtshof im Jahr 2013 entscheiden musste, zeigt, wie hoch die Schadenersatzforderungen sein können, wenn es zum Zusammentreffen von Pferden und anderen Verkehrsteilnehmern kommt. Fünf Ponys hatten einen Unfall verursacht, der zu einer Querschnittslähmung eines Radfahrers führte. Die Pferdehalter mussten gemeinschaftlich 430.000 € Schadensersatz leisten.

Bei Kraftfahrzeugen sieht die Sachlage etwas komplexer aus. Zwar unterliegen Pferde der Gefährdungshaftung, weswegen Pferdehalter auch für alle Schäden, die von ihrem Tier ausgehen, haften. Kraftfahrzeuge unterliegen aber ebenfalls der Gefährdungshaftung. Wer trägt also die Schuld bei einem Unfall, wenn Pferd und Autofahrer aufeinandertreffen? In vielen Fällen wird ein Teil der Schuld und damit auch der Haftung am Autofahrer hängenbleiben, wenn er bei Erkennen des Reiters seine Fahrweise nicht angepasst hat. Scheut das Pferd, obwohl der Autofahrer den Reiter langsam passiert, und es kommt zum Unfall, so kann die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges jedoch vollständig hinter die Tiergefahr zurücktreten. Ein möglicher Sach- oder Personenschaden fällt dann vollumfänglich in die Haftung des Pferdehalters.

Unterm Strich kann man also sagen, dass eine Pferdehaftpflicht unbedingt zu empfehlen ist, wenn es um die anschließende Regulierung von Schadenersatzansprüchen geht. Egal in welcher Verkehrssituation.

Perfekter Schutz im Schadensfall

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Die Pferdehaftpflicht übernimmt auch Kosten bei Vermögensschäden

Viele Pferdehalter haben eine Absicherung gegen mögliche Schadensszenarien getroffen und sich mit der Pferdehaftpflicht abgesichert. Das ist auch dringend notwendig, da jeder Schaden, den das Pferd verursacht, auf den Halter zurückfällt. Das liegt daran, dass Pferdefreunde mit der Haltung ihrer großen Tiere eine Gefahrenquelle schaffen, für die eine besondere Form der Haftung gilt. Die sogenannte Gefährdungshaftung ist nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, daher ist zum Schutz gegen Schadenersatzforderungen eine Pferdehaftpflicht zwingend notwendig. Diese leistet nicht nur bei Personen- oder Sachschäden, sondern auch bei den sogenannten Vermögensschäden. Diese Form von Schäden tritt auf, wenn niemand durch das Pferd zu Schaden kommt, sondern lediglich ein finanzieller Aufwand oder Verlust entsteht.


Was sind Vermögensschäden in der Pferdehaftpflichtversicherung?

Bei einem Vermögensschaden wird durch das Pferd niemand verletzt und auch kein fremdes Eigentum beschädigt. Das Verhalten des Pferdes löst eine Situation aus, die an anderer Stelle Kosten verursacht. Das kann entweder der Polizeieinsatz sein, aber auch ein versäumter Termin wegen der Sperrung einer Straße. Ein Beispiel dafür ist der verpasste Flug in den Urlaub, wenn der Autofahrer aufgrund der gesperrten Straße den Flughafen nicht mehr rechtzeitig erreicht. Er hat tatsächlich die Möglichkeit, den Pferdehalter in Anspruch zu nehmen. Das ist vielen Pferdefreunden so nicht bewusst. Vom normalen Verständnis her könnte man meinen, dass der Pferdehalter ja nicht die Straße blockiert hat. Vom rechtlichen Aspekt her aber steht dem die Gefährdungshaftung entgegen. Diese bewirkt, dass jeder Schaden, den das Pferd aus der Verwirklichung der Tiergefahr verursacht, auf dich als Pferdehalter zurückfällt. Das sind dann auch die Kosten, die durch einen Vermögensschaden entstehen.