Hundekrankenversicherung

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Hundekrankenversicherung ohne Wartezeit: Geht das?

Wenn Du eine Krankenversicherung für Deinen Hund abschließt, musst Du bei den meisten Tarifen mit einer sogenannten Wartezeit rechnen. Welche Auswirkungen diese für den Versicherungsschutz hat, welcher Sinn hinter der Wartezeit steckt und welche unterschiedlichen Fristen es gibt, erklären wir im Folgenden.

  • Definition: Was heißt Wartezeit?
  • Dauer: Wartezeiten von 0 Tagen bis 3 Monaten
  • Details: Wartezeit in allen Tarifen, Ausnahmeleistungen in der Wartezeit
Hund liegt auf einem Bett und warter neben einer Uhr

Was heißt Wartezeit in der Hundekrankenversicherung?

In diesem Fall bezeichnet die Wartezeit einen festgelegten Zeitraum, nach dessen Ablauf erst der eigentliche Versicherungsschutz mit den vereinbarten Leistungen eintritt. Anders ausgedrückt: Die Versicherung ist zwar abgeschlossen und Beiträge werden bereits gezahlt, jedoch kommt die Versicherung noch nicht für Leistungsfälle auf, die in der Wartezeit eintreten.

Erkrankt der Hund also in der Wartezeit, übernimmt die Hundekrankenversicherung noch nicht die entstehenden Tierarztkosten, sondern erst für danach erfolgende Leistungsfälle.

Hintergrund der Einführung einer solchen Wartezeit und somit der zeitlich verzögerten Leistungsübernahme ist, dass früher viele Hundehalter erst einen Krankenschutz für die Fellnase abgeschlossen haben, wenn diese bereits gesundheitlich angeschlagen war.

Wie wird die Wartezeit berechnet?

Nur wenige Tarife verzichten auf eine Wartezeit. Ansonsten gibt es unterschiedliche Fristen, die je nach Tarif mal drei Monate betragen, mal einen Monat oder auch mit 30 Tagen beziffert werden.

Gerade bei den beiden Varianten 30 Tage und 1 Monat stellen sich manche Versicherungsnehmer die Frage, worin der Unterschied besteht und welche Auswirkungen dies für den Termin hat, an dem der Versicherungsschutz greift, hat. Deshalb kurz erklärt:

Wartezeit 1 Monat:
Bei Versicherungsstart am 1. Januar greift die Kostenübernahme einen Monat später, also ab dem 1. Februar.

Wartezeit 30 Tage:
Ausgehend vom gleichen Vertragsbeginn, also am 1. Januar, greift die Kostenübernahme erstmals bereits ab dem 31. Januar.

Das heißt also:

  • während der Wartezeit werden bereits Beitragszahlungen fällig
  • für Eingriffe, die in der Wartezeit erfolgen, übernimmt die Versicherung die Tierarztkosten in der Regel noch nicht

Wohlgemerkt „in der Regel noch nicht“, Ausnahmen gibt es jedoch schon, was wir im Folgenden näher erläutern.

Welche Leistungen gibt es innerhalb der Wartezeit?

Manchmal kannst Du als Versicherungsnehmer auch schon innerhalb der Wartezeit bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen. In welchen Fällen das möglich ist, um welche Leistungen es sich konkret handelt und in welchem Umfang sie bereitgestellt werden, hängt vom gewählten Tarif ab.


Kostenübernahme bei Unfällen und für Vorsorgemaßnahmen

In fast allen zur Auswahl stehenden Tarifen kommt die Hundekrankenversicherung für Operationskosten auf, die in Folge eines Unfalls entstehen. Nur wenige Versicherungsgesellschaften beschränken den Begriff „Unfälle“ dabei auf Verkehrsunfälle. In den meisten Tarifen sind auch andere, alltägliche Missgeschicke mit gesundheitlichen Folgen, dazu zählen beispielsweise Stürze, miteingeschlossen. Erleidet der Hund nach einem solchen Unfall zum Beispiel einen Knochenbruch oder Bänderriss, leistet die Krankenversicherung vielfach bereits in der Wartezeit.

In einigen Tarifen sind zudem die Kosten für Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen oder Wurmkuren in der Wartezeit abgedeckt.

Die folgende Übersicht zeigt Dir, wie lange die Wartezeit in den einzelnen Tarifen der Hundekrankenversicherung ist. Außerdem kannst Du auf einen Blick sehen, mit welchen Leistungen Du dort in Ausnahmefällen schon in der Wartezeit rechnen kannst.


Wartezeitendauer und Sonderleistungen in der Hundekrankenversicherung

VersichererTarif/DauerLeistungen innerhalb der Wartezeit
alle Tarife: 1 Monatbei Verkehrsunfall
Vorsorgemaßnahmen
TierProtect Basis: 3 Monate
TierProtect Komfort: 1 Monat
TierProtect Premium: 1 Monat
bei Unfall
Vorsorgemaßnahmen
1 Monatbei Unfall
alle Tarife: 30 Tage
Basis, Top, Premium (6–18 Monate für bestimmte Erkrankungen)
Premium Plus (6 Monate für bestimmte Erkrankungen)
bei Unfall
alle Tarife: 1 Monat
6 Monate für bestimmte Erkrankungen
bei Unfall und Chipkosten (nicht im Basis-Tarif!)
keine
(verringerte Leistungen in den beiden ersten Jahren)
Icon nein
alle Tarife: 30 Tagebei Unfall:
(nach 2 Tagen Wartezeit)
Basis: 3 Monate
Plus und Premium: 30 Tage
bei Unfall
alle Tarife: 1 Monat
12 Monate für bestimmte Erkrankungen
bei Unfall
alle Tarife: 3 Monate
PetCare Komfort: 6 Monate für bestimmte Erkrankungen
Verkehrsunfall
mit polizeilichem Protokoll
Vorsorgemaßnahmen
alle Tarife: 30 Tage
zwischen 6 und 24 Monate für bestimmte Erkrankungen
bei Unfall
alle Tarife: 30 TageIcon nein
alle Tarife: 30 Tage
12 Monate für bestimmte Erkrankungen
bei Unfall
alle Tarife: 30 TageIcon nein
30 TageVorsorgemaßnahmen,
tierärztliche Kennzeichnung
durch einen genormten Chip
Icon Glühbirne

Die Wartezeit bei einem Versicherungswechsel

Du hast bereite eine Hundekrankenversicherung, möchtest aber zu einem anderen Anbieter wechseln? Einige Versicherer rechnen hier die Wartezeit der Vorversicherung an, wenn Du zuvor schadenfrei warst. Wir helfen Dir.
Nimm gerne Kontakt zu uns auf und unsere Versicherungsexperten finden für Dich den richtigen Tarif zu den idealen Bedingungen.

Warum gibt es eine Wartezeit

Vielleicht fragst Du Dich, weshalb die Versicherer überhaupt eine Wartezeit eingeführt haben, durch die erst nach einer gewissen Zeit auf die Kostenübernahme im möglichen Schadenfall zählen kannst?

Entgegen aller Skepsis lassen sich die Beweggründe, eine gewisse „Schonfrist“ für Schadenzahlungen einzuführen, bei näherer Betrachtung absolut nachvollziehen. Schließlich sind die Beiträge zur Hundekrankenversicherung im Verhältnis zu Operations- und anderen Tierarztkosten sehr viel geringer. Damit der Versicherer diese Summen für die Versicherungsnehmer im Bedarfsfall aufbringen kann, ist insofern eine generelle Wartezeit schlicht und einfach notwendig.

Wenn viele Hundehalterinnen und -halter eine Krankenversicherung für den Vierbeiner erst dann abschließen, wenn ihre Fellnasen bereits erkrankt sind, kämen ohne eine Wartezeit für die Versicherungsgesellschaften auf einen Schlag immense Tierarzt-Rechnungen zu. Die zwangsläufige Folge wären sehr viel höhere Beiträge für alle Versicherungsnehmer.

Von dieser Seite betrachtet, ermöglicht eine angemessene Wartezeit also im Bedarfsfall zuverlässige Leistungen für den Einzelnen und gewährleistet zugleich geringere Gebühren für alle! Insofern macht die Wartezeit doch durchaus Sinn, oder?


Längere Wartezeiten bei bestimmten Erkrankungen

Neben der „allgemeinen Wartezeit“ gibt es in einigen Tarifen eine so genannte „verlängerte Wartezeit“. Diese umfasst einen längeren Zeitraum, der verstreichen muss, bis die Versicherung die Behandlungskosten für spezielle – beispielsweise erblich bedingte – Erkrankungen übernimmt.

Angenommen, Du hast eine Hundekrankenversicherung mit einem Monat allgemeiner Wartezeit und einer sechsmonatigen Wartezeit für die Übernahme von erblich- oder rassebedingten Gelenkfehlbildungen. So kann es sein, dass die Hundekrankenversicherung nach Verstreichen der allgemeinen Wartezeit Tierarztkosten, die im Rahmen einer Knochenbruch-Operation entstehen, übernimmt. Leidet Dein Vierbeiner an einer medizinisch Hüftgelenksdysplasie, leistet die Hundekrankenversicherung erst nach sechs Monaten für Behandlungen, die damit in Zusammenhang stehen. Für andere Erkrankungen wird die Wartezeit auf bis zu 18 Monate ausgedehnt.

Ist die Kündigung der Hundekrankenversicherung während der Wartezeit möglich?

Zu diesem Szenario kommt es nur in ganz seltenen Fällen, dennoch ist es – zumindest rein theoretisch – möglich: Während der Wartezeit kann die Gesellschaft die Hundekrankenversicherung aus bestimmten Gründen kündigen.

Die Bedingungen einiger Versicherer rechtfertigen in speziellen Fällen die vorzeitige Auflösung des Versicherungsvertrags. So sind diese etwa für den Fall, dass das versicherte Tier in der Wartezeit erkrankt oder einen Unfall erleidet, dazu berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen. Glücklicherweise kommt es jedoch fast nie zu einer Kündigung während der Wartezeit.

Fazit zur Wartezeit in der Hundekrankenversicherung

Die Wartezeit ist ein Aspekt, dem viele Versicherungsnehmer kaum Beachtung schenken. Dabei ist sie sehr wichtig und kann große Folgen auf den Versicherungsschutz ausüben. Von Tarif zu Tarif ist nicht nur die Dauer der Wartezeit unterschiedlich, auch die Leistungen, die bereits in der Wartezeit erbracht werden, unterscheiden sich teilweise erheblich. Deshalb ist es ratsam, im Vorfeld genau auf die Wartezeit zu achten und die Tarife dahingehend zu vergleichen.

Als einziger Versicherer verzichtet die Deutsche Familienversicherung (DFV) auf die Wartezeit komplett. Jedoch sind die Leistungen in den ersten beiden Jahren sehr niedrig im Vergleich zu den anderen Angeboten. Die meisten Gesellschaften und Tarife haben eine einmonatige Wartezeit, manchmal sind es auch drei Monate.

Für bestimmte Erkrankungen, die oft pauschal ausgeschlossen werden, leisten einige Gesellschaften nach verlängerten Wartezeiten, wie beispielsweise Barmenia oder Hepster.

Letzten Endes ist der Abschluss einer Hundekrankenversicherung nicht nur von der Wartezeit abhängig, Du solltest aber in jedem Fall darauf achten und für Deinen Hund den richtigen Tarif wählen.

Deine Ansprechpartner

Anne Christin
Döpping

  (02041) 77 44 7 - 50

Petra
Kircheis-Orth

  (02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost

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Heidi
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  (02041) 77 447 - 54

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Spallek

  (02041) 77 447 - 55

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