Wartezeit in der Hundekrankenversicherung
Wenn Du eine Krankenversicherung für Deinen Hund abschließt, musst Du bei den meisten Tarifen mit einer sogenannten Wartezeit rechnen. Welche Auswirkungen diese für den Versicherungsschutz hat, welcher tiefere Sinn hinter der Wartezeit steckt und welche unterschiedlichen Fristen es gibt, erklären wir im Folgenden.
- Definition: Was heißt Wartezeit?
- Dauer: Wartezeiten von 0 Tagen bis 3 Monaten
- Details: Wartezeit in allen Tarifen, Ausnahmeleistungen in der Wartezeit

Was heißt Wartezeit in der Hundekrankenversicherung?
In diesem Fall bezeichnet die Wartezeit einen festgelegten Zeitraum, nach dessen Ablauf erst der eigentliche Versicherungsschutz mit den vereinbarten Leistungen eintritt. Anders ausgedrückt: Die Versicherung ist zwar abgeschlossen und Beiträge werden bereits gezahlt, jedoch kommt die Versicherung noch nicht für Leistungsfälle auf, die in der Wartezeit eintreten.
Erkrankt der Hund also beispielsweise in der Wartezeit, übernimmt die Hundekrankenversicherung in der Regel noch nicht die entstehenden Tierarztkosten, sondern erst für danach erfolgende Leistungsfälle.
Hintergrund der Einführung einer solchen Wartezeit und somit der zeitlich verzögerten Leistungsübernahme ist, dass früher viele Hundehalterinnen und -halter erst einen Krankenschutz für die Fellnase abgeschlossen haben, wenn diese bereits gesundheitlich angeschlagen war.
Wie wird die Wartezeit berechnet?
Nur ganz wenige Tarife verzichten komplett auf eine Wartezeit. Ansonsten gibt es unterschiedliche Fristen, die je nach Tarif mal drei Monate betragen, mal einen Monat oder auch mit 30 Tagen beziffert werden.
Gerade bei den beiden Varianten 30 Tage und 1 Monat stellen sich manche Versicherungsnehmer die Frage, worin eigentlich der Unterschied besteht und welche Auswirkungen dies für den Termin hat, an dem der Versicherungsschutz greift, hat. Deshalb hier einmal kurz erklärt:
Wartezeit 1 Monat:
Bei Versicherungsstart am 1. Januar greift die Kostenübernahme einen Monat später, also ab dem 1. Februar.
Wartezeit 30 Tage:
Ausgehend vom gleichen Vertragsbeginn, also am 1. Januar, greift die Kostenübernahme erstmals bereits ab dem 31. Januar.
Das heißt also:
- während der Wartezeit werden bereits Beitragszahlungen fällig
- für Eingriffe, die in der Wartezeit erfolgen, übernimmt die Versicherung die Tierarztkosten in der Regel noch nicht
Wohlgemerkt „in der Regel noch nicht“ – Ausnahmen gibt es jedoch schon, was wir im Folgenden näher erläutern.
Welche Leistungen gibt es schon innerhalb der Wartezeit der Hundekrankenversicherung?
Manchmal kannst Du als Versicherungsnehmer auch schon innerhalb der Wartezeit bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen. In welchen Fällen das möglich ist, um welche Leistungen es sich konkret handelt und in welchem Umfang sie bereitgestellt werden, hängt vom gewählten Tarif ab.
Kostenübernahme bei Unfällen und für Vorsorgemaßnahmen
In fast allen zur Auswahl stehenden Tarifen kommt die Hundekrankenversicherung für Operationskosten auf, die in Folge eines Unfalls entstehen. Nur wenige Versicherungsgesellschaften beschränken den Begriff „Unfälle“ dabei auf Verkehrsunfälle. In den meisten Tarifen sind auch andere, alltägliche Missgeschicke mit gesundheitlichen Folgen, dazu zählen beispielsweise Stürze, miteingeschlossen. Erleidet der Hund nach einem solchen Unfall zum Beispiel einen Knochenbruch oder Bänderriss, leistet die Krankenversicherung vielfach bereits in der Wartezeit.
In einigen Tarifen sind zudem die Kosten für Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen oder Wurmkuren bereits in der Wartezeit abgedeckt.
Die folgende Übersicht zeigt Dir, wie lang die Wartezeit in den einzelnen Tarifen der Hundekrankenversicherung ist. Außerdem kannst Du auf einen Blick sehen, mit welchen Leistungen Du dort in Ausnahmefällen schon in der Wartezeit rechnen kannst.
Wartezeitendauer und Sonderleistungen in der Hundekrankenversicherung
Versicherer | Tarif/Dauer | Leistungen innerhalb der Wartezeit |
---|---|---|
alle Tarife: 1 Monat | bei Verkehrsunfall Vorsorgemaßnahmen | |
TierProtect Basis: 3 Monate TierProtect Komfort: 1 Monat TierProtect Premium: 1 Monat | bei Unfall Vorsorgemaßnahmen | |
1 Monat | bei Unfall | |
alle Tarife: 30 Tage Basis, Top, Premium (6–18 Monate für bestimmte Erkrankungen) Premium Plus (6 Monate für bestimmte Erkrankungen) | bei Unfall | |
keine (verringerte Leistungen in den beiden ersten Jahren) | ||
alle Tarife: 30 Tage | bei Unfall: (nach 2 Tagen Wartezeit) | |
Basis: 3 Monate Plus und Premium: 30 Tage | bei Unfall | |
alle Tarife: 3 Monate PetCare Komfort: 6 Monate für bestimmte Erkrankungen | Verkehrsunfall mit polizeilichem Protokoll Vorsorgemaßnahmen | |
alle Tarife: 30 Tage (2 Tage bei Unfall) | 100 € je Leistungsfall | |
30 Tage | Vorsorgemaßnahmen, tierärztliche Kennzeichnung durch einen genormten Chip |
Der tiefere Sinn der Wartezeit
Vielleicht fragst Du Dich, weshalb die Versicherer überhaupt eine Wartezeit eingeführt haben, durch die erst nach einer gewissen Zeit auf die Kostenübernahme im möglichen Schadenfall zählen kannst?
Entgegen aller Skepsis lassen sich die Beweggründe, eine gewisse „Schonfrist“ für Schadenzahlungen einzuführen, bei näherer Betrachtung absolut nachvollziehen. Schließlich sind die Beiträge zur Hundekrankenversicherung im Verhältnis zu Operations- und anderen Tierarztkosten sehr viel geringer. Damit der Versicherer diese Summen für die Versicherungsnehmer im Bedarfsfall aufbringen kann, ist insofern eine generelle Wartezeit schlicht und einfach notwendig.
Wenn viele Hundehalterinnen und -halter eine Krankenversicherung für den Vierbeiner erst dann abschließen, wenn ihre Fellnasen bereits erkrankt sind, kämen ohne eine Wartezeit für die Versicherungsgesellschaften auf einen Schlag immense Tierarzt-Rechnungen zu. Die zwangsläufige Folge wären sehr viel höhere Beiträge für alle Versicherungsnehmer.
Von dieser Seite betrachtet, ermöglicht eine angemessene Wartezeit also im Bedarfsfall zuverlässige Leistungen für den Einzelnen und gewährleistet zugleich geringere Gebühren für alle! Insofern macht die Wartezeit doch durchaus Sinn, oder?
Längere Wartezeiten für Behandlung bestimmter Erkrankungen
Neben der „allgemeinen Wartezeit“ gibt es zudem in einigen Tarifen eine so genannte „verlängerte Wartezeit“. Diese umfasst einen längeren Zeitraum, der verstreichen muss, bis die Versicherung die Behandlungskosten für spezielle – beispielsweise erblich bedingte – Erkrankungen übernimmt.
Angenommen, Du hast eine Hundekrankenversicherung mit einem Monat allgemeiner Wartezeit und einer sechsmonatigen Wartezeit für die Übernahme von erblich- oder rassebedingten Gelenkfehlbildungen. So kann es sein, dass die Hundekrankenversicherung nach Verstreichen der allgemeinen Wartezeit Tierarztkosten, die im Rahmen einer Knochenbruch-Operation entstehen, übernimmt. Leidet Dein Vierbeiner hingegen an einer medizinisch Hüftgelenksdysplasie, leistet die Hundekrankenversicherung erst nach sechs Monaten für Behandlungen, die damit in Zusammenhang stehen. Für andere Erkrankungen wird die Wartezeit auf bis zu 18 Monate ausgedehnt.
Verschaff Dir hier einen Überblick, welche Erkrankungen nach welchem Zeitraum in den betreffenden Tarifen abgedeckt werden:
6 Monate Wartezeit
Premium
Nabelbruch,
Kastration/Sterilisation
6 Monate Wartezeit
Premium Plus
Nabelbruch,
Kastration/Sterilisation,
Ektropium (Außenwendung Augenlid),
Ellenbogendysplasie (ED),
Hüftdysplasie (HD),
Kryptorchismus (Hodenhochstand),
Patellaluxation (Verlagerung Kniescheibe),
Radius Curvus (Wachstumsstörung Vorderläufe),
Einsetzen und Fixieren von Prothesen,
Goldakupunktur,
Goldimplantation
6 Monate Wartezeit
PetCare - Basis, PetCare - Kompakt und PetCare - Komfort
Herzerkrankungen,
Allergien,
Schilddrüsenerkrankungen,
Entropium (Innenwendung Augenlid),
Nabelbruch,
Ektropium (Außenwendung Augenlid),
Ellenbogendysplasie (ED),
Hüftdysplasie (HD),
Kryptorchismus (Hodenhochstand),
Arthrose,
Radius Curvus (Wachstumsstörung Vorderläufe),
Epilepsie,
Goldakupunktur,
Goldimplantation,
Prothesen
12 Monate Wartezeit
Basis, Premium, Premium Plus
Ektropium (Außenwendung Augenlid),
Entropium (Innenwendung Augenlid),
Distichiasis (Entfernung zusätzlicher wimpernartiger Haare aus den Talgdrüsen am Lidrand),
Denervation (Nervenschnitt),
Brachyzephales Syndrom (Kurzköpfigkeit – Atemprobleme),
Beckenosteotomie,
Femurkopfresuktion (Entfernung des Kopfes des Oberschenkelknochens),
Herz-OPs,
Leistenbruch,
Korrekturosteotomie,
Krallen ziehen,
Kryptorchismus (Hodenhochstand),
Lidspaltenspastik,
Pectineus-Myoektomie (operative Heilbehandlung der Hüftgelenk-Dysplasie),
Patellaluxation (Verlagerung Kniescheibe),
Portosystemischer Shunt (Lebershunt),
Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen)
18 Monate Wartezeit
Premium
Ellenbogendysplasie (ED),
Hüftdysplasie (HD),
Kryptorchismus (Hodenhochstand),
Patellaluxation (Verlagerung Kniescheibe),
Radius Curvus (Wachstumsstörung Vorderläufe),
Einsetzen und Fixieren von Prothesen
Ist die Kündigung der Hundekrankenversicherung während der Wartezeit möglich?
Zu diesem Szenario kommt es nur in ganz seltenen Fällen, dennoch ist es – zumindest rein theoretisch – möglich: Während der Wartezeit kann die Gesellschaft die Hundekrankenversicherung aus bestimmten Gründen kündigen.
Die Bedingungen einiger Versicherer rechtfertigen in speziellen Fällen die vorzeitige Auflösung des Versicherungsvertrags. So sind diese etwa für den Fall, dass das versicherte Tier in der Wartezeit erkrankt oder einen Unfall erleidet, dazu berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen. Glücklicherweise kommt es jedoch fast nie zu einer Kündigung während der Wartezeit.
Häufige Fragen zur Wartezeit in der Hundekrankenversicherung
Was ist unter Wartezeit in der Hundekrankenversicherung zu verstehen?
Die Wartezeit in der Hundekrankenversicherung ist ein im Vertrag festgelegter Zeittraum, in dem die Versicherung bereits besteht und Beiträge gezahlt, jedoch noch keine Behandlungskosten übernommen werden. Erst nach Ablauf der Wartezeit ist die Übernahme von Tierarztkosten möglich. Nähere Infos findest Du hier: Was heißt Wartezeit in der Hundekrankenversicherung?
Wie lang ist die Wartezeit in der Hundekrankenversicherung?
Je nach Tarif der Hundekrankenversicherung kann die Wartezeit unterschiedlich lang dauern. Meist beträgt sie einen Monat, manchmal auch drei – ganz selten wird komplett auf eine Wartezeit verzichtet, dafür sind die Leistungen in den ersten beiden Versicherungsjahren jedoch stark beschränkt.
Was ist, wenn mein Hund in der Wartezeit einen Unfall hat?
Bei Unfall leisten die meisten Versicherer bereits in der Wartezeit und übernehmen die entstehenden Tierarztkosten. Wie dies in den einzelnen Tarifen konkret aussieht, erfährst Du in unserem Überblick.
Warum ist eine Wartezeit in der Hundekrankenversicherung sinnvoll?
Ohne eine Wartezeit wäre es möglich, dass eine Hundekrankenversicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn der Hund schon krank ist. So müsste die Versicherungsgesellschaft unmittelbar nach Vertragsabschluss für teure Behandlungs- und Operationskosten aufkommen. Um das leisten zu können, wären also deutlich höhere Versicherungsbeiträge notwendig. Eine Wartezeit beugt dem vor und sichert somit für den Einzelnen niedrige Beiträge. Mehr über die Hintergründe zur Wartezeit erfährst Du hier: Der tiefere Sinn der Wartezeit
Ist die Kündigung meines Vertrags zur Hundekrankenversicherung in der Wartezeit möglich?
Erkrankt der Hund während der Wartezeit oder erleidet er in diesem Zeitraum einen Unfall, besteht, die Möglichkeit, dass die Hundekrankenversicherung durch die Gesellschaft gekündigt wird. Die Versicherungsbedingungen rechtfertigen dies, jedoch manchen nur wenige Gesellschaften wirklich Gebrauch davon.
Mehr über das Thema Wartezeit erfährst Du hier: Wartezeit in der Hundekrankenversicherung
Fazit zur Wartezeit in der Hundekrankenversicherung
Die Wartezeit ist ein Aspekt, dem viele Versicherungsnehmer kaum Beachtung schenken. Dabei ist sie sehr wichtig und kann mitunter große Folgen auf den Versicherungsschutz ausüben. Von Tarif zu Tarif ist nicht nur die Dauer der Wartezeit unterschiedlich, auch die Leistungen, die bereits in der Wartezeit erbracht werden, unterscheiden sich teilweise erheblich. Deshalb ist es ratsam, im Vorfeld genau auf die Wartezeit zu achten und die Tarife dahingehend zu vergleichen.
Als einziger Versicherer komplett auf die Wartezeit verzichtet nur die Deutsche Familienversicherung (DFV). Jedoch sind hier die Leistungen in den ersten beiden Jahren sehr niedrig im Vergleich zu den anderen Angeboten. Die meisten Gesellschaften und Tarife haben eine einmonatige Wartezeit, manchmal sind es auch drei Monate.
Für bestimmte Erkrankungen, die oft pauschal ausgeschlossen werden, leisten einige Gesellschaften nach verlängerten Wartezeiten, wie beispielsweise Barmenia oder Hepster.
Letzten Endes ist der Abschluss einer Hundekrankenversicherung natürlich nicht nur von der Wartezeit abhängig, Du solltest aber in jedem Fall darauf achten und für Deinen Hund den richtigen Tarif wählen.
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