Am 20.02.2023 schrieb GüntherHallo
Ich Wohne in NRW und wollte einen Cane corso oeb bullymix von einem verwanten Übernehmen. Der Hund kommt aus einem direkten Nachwuchs von ihren Hunden. Der Hund ist schon angemeldet und hat auch einen Impfausweis. Jetzt machen mich Verwante/Freunde und Familie verrückt das das ein listen Hund sein könnnte. Laut aussage vom ich sag mal noch besitzer ist das alles quatschAm 21.02.2023 schrieb Manfred WeiblenHallo Günther,
vielen Dank für Deine Nachricht. Du kannst ganz entspannt bleiben. Der Carne Corso gehört nicht zu den gefährlichen Hunderassen laut dem Landeshundegesetz NRW. Lediglich Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden gehören zu den gefährlichen Rassen.
Damit ist Dein Hund meines Erachtens nicht als gefährlicher Hund einzustufen. Abgesehen sollte schon bei der Anmeldung seitens der zuständigen Kommune ein Hinweis gefallen sein, ob er als gefährlich eingestuft wird. Oder zahlst Du etwa einen erhöhten Steuersatz?
Bitte denke noch daran, dass Du Dich um eine Hundehaftpflichtversicherung kümmerst. Auch wenn ein Hund in den seltensten Fällen beißt - aus dem Spieltrieb heraus kann aber schon das eine oder andere Malheur passieren.
Schau doch mal hier: https://www.vergleichen-und-sparen.de/hundeversicherung/hundehaftpflicht/
Viele Grüße aus Bottrop.
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 26.03.2022 schrieb Raymond RodriguezMein Name ist Raymond Rodriguez, ich bin Argentinier-Italiener, ich lebe in Argentinien und ich schreibe Ihnen bezüglich der Einfuhr meines Haustieres nach Deutschland. Mein Hund heißt Goro. Er ist ein 2 Jahre alter amerikanischer Bully, er wiegt 30 kg und sein Charakter ist freundlich und ruhig. Derzeit lebe ich mit ihm und meinem Mann in Buenos Aires, und in anderthalb Jahren planen wir, nach Deutschland (Köln) zu ziehen. Ich weiß, dass mein Hund als „gefährlicher Hund“ gelten könnte, aber ich weiß auch, dass jedes Bundesland die Befugnis hat, eine Erlaubnis zur EINFUHR eines potenziell gefährlichen Hundes in das Land zu erteilen.
Wir brauchen diese Genehmigung, um im AirPort nicht abgelehnt zu werden.
Weiß jemand, welches ausstellt öffentliche Amt diese EINFUHRgenehmigung?
Falls mein Antrag für das Bundesland Köln abgelehnt wird, gibt es andere „freundliche mit gefährlicher Hund“ Staaten, in denen ich dieser einfuhrgenehmigung beantragen könnte?
Wir möchten mit ihm zusammenziehen und irgendwo in Deutschland zusammenleben
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüsse!Am 28.03.2022 schrieb Manfred WeiblenHallo Raymond,
vielen Dank für Deine Nachfrage.
Grundsätzlich stehen American Bullys nicht auf der Liste der Hunde, die nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Von dieser Seite also schon einmal kein Problem.
Da wir aber nicht im Einzelnen klären können, wie das die Kommunen handhaben, solltest Du Dich direkt einmal an die Stadt Köln wenden. Die E-Mailadresse lautet: ueberwachung-hundehaltung@stadt-koeln.de
Viele Grüße aus Bottrop.
Manfred vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Teem
Am 30.01.2022 schrieb OksenichenkoHallo, bitte helfen. Ich lebe jetzt in Polen. Ich plane nach Deutschland zu ziehen. Ich habe einen American Staffordshire Terrier. Nicht aggressiv. Darf ich es nach Deutschland mitnehmen?
Am 31.01.2022 schrieb Kim GerdesmeierHallo Oksenichenko,
laut dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG)darf ein American Staffordshire-Terrier nicht nach Deutschland eingeführt werden. Ich fürchte also, dass ein Umzug nach Deutschland mit Deinem American Staffordshire-Terrier nicht möglich ist.
Liebe Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 07.01.2022 schrieb MaciejHello,
Im so sorry but i dont speak deutsh but i have a huge problem.
I wanna bring a puppy Presa Canario from Czech Republic to Germany.
Im living in NRW. Even after multiple calls to veterinary clinics i still dont get clear information about rules in this area. Do you know if i have to make some special tests or how the procedure looks like?
Thanks in advance!Am 10.01.2022 schrieb Kim GerdesmeierHello Maciej,
you should contact the public order office in your city. They can give you exact information. Because it is quite possible that you have to prove that the puppy is a pureblooded Presa Canario. And maybe they will test his character. But like I said, the public order office of your town will tell you all the rules.
Best regards
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 17.08.2021 schrieb AlejandroGuten Abend,
Wir sind Freiwilligern in einem Tierheim in Spanien (La Bienvenida, Ciudad Real). Wir suchen nach Information über die Möglichkeit, um Listenhunden von Spanien nach Deutschland zu schicken. Wir wollen eine Familie für diese Hunden finden, und es ist sehr schwierig das in Spanien zu machen. Könnten Sie uns sagen, in welchen Bundesland die Gesetze über die Vermittlung Listenhunde leichter sind, damit wir Assoziationen da suchen können und vielleich eine deutsche Familie für diese Hunden finden können?
Vielen dank für alles!
Beste Grüsse!Am 18.08.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Alejandro,
bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen generell nicht nach Deutschland eingeführt werden. Und zwar:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Die Einfuhr dieser Listenhunde ist also in allen Bundesländern verboten. In Thüringen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es keine Rasselisten. Hier werden bestimmte Hunderassen also nicht per se als gefährlich eingestuft. In diesen Bundesländern könntest Du also versuchen mit den zuständigen Behörden und Tierschutzorganisationen in Kontakt zu treten. Sie können Dir Deine Fragen dann sicherlich konkret beantworten.
Zudem habe ich gelesen, dass einige Tierschutzvereine aus dem Ausland für Listenhunde, die sie nicht nach Deutschland einführen dürfen, ein Zuhause in Österreich suchen. Vielleicht wäre das ja auch für Euch eine Option. Die Gesetzeslage in Österreich kenne ich jedoch nicht. Auch hier solltet Ihr Euch also erst einmal bei den zuständigen Behörden erkundigen und am besten mit Tierschutzorganisationen vor Ort zusammenarbeiten.
Viele Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 07.07.2021 schrieb EmiliaHallo,
Ich habe mich in eine kleine Hündin im Tierheim verguckt. Sie ist ein Bulldoggen- Miniatur Bullterrier. Zählt sie damit in Sachsen als Listenhund?Am 08.07.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Emilia,
der Miniaturbullterrier gilt in Sachsen weder als Listenhund noch als gefährlich. So steht es zumindest in der Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde vom 28. September 2001 (SächsABl. S. 1042), die zuletzt durch Ziffer VIII der Verwaltungsvorschrift vom 1. März 2012 (SächsABl. S. 336) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339). Das Tierheim wird das sicherlich bestätigen und Dir bestimmt auch Tipps zur Anmeldung etc. geben.
Viele Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 12.06.2021 schrieb NelaHallo ich habe eine Frage meine familie wurde gerne eine stafford von bosnien nach deutschland ( niedersachsen ) beingen ist das erlaubt
Am 14.06.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Nela,
es gibt auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen. American Staffordshire-Terrier gehören leider dazu. Ein American Staffordshire-Terrier aus dem Ausland darf also nach dem § 2 HundVerbrEinfG nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.
Viele Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 09.06.2021 schrieb CristinaHallo ich bin cristina und ich habe eine american bully. (Mia), diese Rasse steht nicht auf der roten Liste, aber das Ordumsamt, das nach einem Bericht eines Nachbarn kam, um nach meinem Hund zu sehen, weil er große Hunde nicht sehen konnte, schickte mir einen Brief, in dem es hieß, dass mein Hund ist amerikanischer Pitbull-Terrier. das ist eine andere rasse. Können Sie mir helfen zu verstehen, auf welcher Grundlage? wie diese Sache funktioniert?…vielen Dank
Am 09.06.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Christina,
dass dein Nachbar dich und deine Mia scheinbar grundlos beim Ordnungsamt angeschwärzt hat, ist natürlich mies. Grundsätzlich hat das Ordnungsamt mit ihrer Behauptung jedoch nicht ganz unrecht. Denn der American Bully ist in Deutschland keine anerkannte Rasse, sondern ein Kreuzungstier von zwei Listenhunden. Es handelt sich bei ihm um eine Züchtung aus American Staffordshire Terriern und Pitbull Terriern. Und genau das ist in vielen Bundesländern verboten. Wichtig ist jetzt, dass du die Abstammung von Mia vorlegen kannst und am besten auch direkt beweist, dass von ihr keine Gefahr ausgeht.
Viele Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 03.06.2021 schrieb Benjamin HeidrichHallo ich habe eine komplizierte frage
Ich habe mir einen mix angeschaft
Englische bulldogge mit englischen stafford für und auf dem namen meiner niederländischen firma gelände überwachung wohne aber in deutschlandder hund Komt also nach arbeitszeit mit nach hause und wenn ich frei bin / habe zählt nicht als import für deutschland aber mit welchen regel habe ich noch mehr zu tun im land NRW in dieser situation.
Mfg BennyAm 04.06.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Benjamin,
in NRW gilt für gefährliche Hunde und deren Kreuzungen Leinenpflicht sowie Maulkorbzwang. Wenn du nachweisen kannst, dass von deinem Hund keine Gefahr ausgeht, hebt das Ordnungsamt diese Regelung möglicherweise auf. Außerdem bist du dazu verpflichtet eine Hundehaftpflicht abzuschließen und benötigst für die Haltung des Vierbeiners die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dafür musst du deine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.
Liebe Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 25.05.2021 schrieb LuisaHallo, wir wollen mit unserem American Bully (kein Listenhund - allerdings Phänotyp) nach Ludwigsburg (BaWü) fahren. Welche Dinge muss man beachten? liebe Grüße
Am 27.05.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Luisa,
möchtest du mit deinem American Bully in Ludwigsburg Urlaub machen? Dann solltest du dich mit deinen Fragen an das zuständige Ordnungsamt bzw. die Kreispolizei wenden. Dort wird man dir sicherlich weiterhelfen können.
Liebe Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 20.05.2021 schrieb ChristophGuten Tag,
Ich wollte nachfragen, ob der American Bully XL in Sachsen als Listenhund gilt? Da uns die Gemeinde keine genaue Auskunft geben konnte.
Mit freundlichen GrüßenAm 21.05.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Christoph,
wer einen gefährlichen Hund in Sachse halten möchte, braucht die Erlaubnis der jeweiligen Kreispolizei. Am besten wendest du dich mit deiner Frage also an sie. Dort wird man dir sicherlich weiterhelfen können. Der American Bully steht zwar nicht auf der Rasseliste, es könnte jedoch eine Gefährlichkeit bei ihm vermutet werden. Sollte das der Fall sein, musst du dich an spezielle Auflagen halten.
Viele Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 16.05.2021 schrieb KateHallo, ich habe ein Problem und weiß nicht recht, wer mir verlässlich Antwort auf meine Fragen geben kann...
Ich lebe momentan noch in Mexiko, werde aber im Sommer nach Deutschland zurückkehren. Ich würde gerne einen Welpen adoptieren, dessen Mutter eine Pitbull Hündin (Vater unbekannt, könnte vom Aussehen der Welpen her ein Labrador sein) ist. Nun habe ich gelesen, dass Pitbulls und deren Kreuzungen nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Meine Frage ist nun, anhand was die Rasse überprüft wird? Reicht es, wenn im Impfpass eine „Mischung“ aus Rassen steht, die Pitbull nicht beinhaltet? Oder wird ein DNA Test oder so etwas verlangt? Noch sehen die Welpen nicht typisch nach Pitbull aus deshalb die Frage, ob es am Flughafen bzw. beim Zoll überhaupt Probleme gäbe. Ich habe gelesen, dass durch ein Wesenstest die Haltung in Deutschland erlaubt werden kann. Da ich kein Neuling in der Hundehaltung bin, bin ich auch sicher, meinen Hund dementsprechend erziehen zu können, dass er diesen Test besteht. Aber natürlich möchte ich keinen Hund adoptieren, den ich in 2 Monaten wieder abgeben muss, falls es bei der Einfuhr Probleme gäbe.
Es wäre super, wenn mir jemand empfehlen könnte, wo ich verlässliche Informationen her bekomme. Viele GrüßeAm 17.05.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Kate,
wenn die Mutter des Welpen ein Pitbull ist, müsste das doch auch in dessen Unterlagen stehen. Alles andere wäre doch eigentlich gelogen, oder nicht? Und sollte das rauskommen, gibt es bestimmt viel Ärger. Das Risiko würde ich an deiner Stelle nicht eingehen. Denn Fakt ist nun einmal, dass Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Mit allen weiteren Fragen solltest du dich direkt an die für dich örtlich zuständige Zolldienststelle wenden.
Liebe Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 14.04.2021 schrieb enginHallo darf ich einen American Bully in Rheinlandpfalz halten? Mir gefallen die Hunde sehr vorallem weil mir aufgefallen ist dass die hunde nie bellen und sehr verspielt waren.
Am 14.04.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Engin,
es kann sein, dass du für die Haltung einige Auflagen erfüllen musst. Dazu gehören zum Beispiel der Hundeführerschein und ein einwandfreies Führungszeugnis. Möglicherweise wird der American Bully bei der Anmeldung als Kampfhund eingestuft. Da es sich um eine Kreuzung aus verschiedenen Rassen handelt. Sollte das der Fall sein, gilt für ihn außerhalb deines Grundstücks die Leinen- und Maulkorbpflicht. Am besten erkundigst du dich also noch einmal bei deiner Stadtverwaltung. Dort wird man dir sicherlich weiterhelfen und dich über alle Haltungsbedingungen aufklären.
Liebe Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 12.04.2021 schrieb OlliHallo ist ein American bully XL ein Listenhund in Baden Württemberg, habe ihn angemeldet als American Bully Xxl und würde ganz normal eingestuft und ohne Kampfhund oder so aber lese manchmal das es für die rasse in bw doch irgendwas gibt
Danke GrußAm 13.04.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Olli,
laut meinen Recherchen gehört der American Bully XL in Baden-Württemberg nicht zu den Listenhunden. Weder zur ersten noch zur zweiten Kategorie. Das scheint sich ja auch mit deinen Erfahrungen zu decken. Schließlich konntest du ihn ohne Probleme anmelden und er wurde "normal" eingestuft. Wenn du dir weiterhin unsicher bist, kannst du dich bei deiner Gemeinde-/Stadtverwaltung erkundigen.
Liebe Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 16.02.2021 schrieb PiaHallo ich komme aus Bremen und wollte mal fragen ob hier American bullys erlaubt sind? :)
Am 16.02.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Pia,
der American Bully ist ein sogenannter Hybridhund. Er stammt u. a. von American Staffordshire Terriern und American Pit Bull Terriern ab. Und genau das ist das Problem. Denn in Bremen gelten folgende Rassen und deren Kreuzungen als Listenhunde: Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Die Haltung dieser Hunde ist in Bremen verboten. Es kann also sein, dass die Haltung eines American Bullys nicht erlaubt ist. Ausnahmen unter strengen Voraussetzungen gibt es beispielsweise, wenn der Hund aus einem Tierheim in Bremen stammt.
Mein Tipp: Wende dich mit deiner Frage am besten direkt an das Ordnungsamt. Sicher ist sicher.
Liebe Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 29.01.2021 schrieb Ewald VossEigentlich braucht ja niemand mehr einen "Kampfhund" in der heutigen Zeit.Diese Rassen müssen
natürlich nicht automatisch aggressiv sein ,aber keine Familie die einen Waldspaziergang ob mit
Dackel "Waldi" oder ohne Hund macht ist "begeistert" wenn ein oder im besten Fall 2 unangeleinte Pitbulls um die Ecke kommen...Ich bin selber Hundebesitzer und bin schon mit Hunden
aufgewachsen und liebe Hunde über alles,aber mir fällt auch auf das fast nur bestimmte Menschentypen solche Rassen führen.Das Image dieser Hunde kommt auch von den Haltern und deren Auftreten.Diese Rassen werden vermehrt in sozialen Brennpunkten der Städte von jungen Männern
Männern geführt die ein gewisses Klischee erfüllen aufgrund ihrer Ausdrucksweise und der Gangart die sie an den Tag legen...Natürlich sind es wieder nicht alle,aber leider viel zu oft.
Jedenfalls sehe ich solche Hunde nie in Berichten aus St.Moritz,Monaco,Beverly Hills usw,usw.
Ich habe noch nie einen Arzt oder Rechtanwalt mit Anzug in einer teuren Wohngegend gesehen der
eine dieser Rassen besitzt.(Habe beruflich damit zu tun,bin aber selbst Mittelschicht)Auch der neue US-Präsident Joe Biden hat 2 Schäferhunde und Obama einen Portogiesischen Wasserhund.(Trump keinen)Auch das englische Königshaus hat obwohl von dort keine Bulldoggen,warum wohl...?Am 01.02.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Edwald,
vielen Dank für deinen Kommentar. Natürlich kann und sollte man nicht alle Halter von "Kampfhunden" über einen Kamm scheren. Es gibt sicherlich auch viele, die als Familienhund gehalten werden und zum Beispiel aus dem Tierheim oder dem Ausland gerettet wurden. Trotzdem hast du nicht Unrecht. Leider gibt es Leute, die bestimmte Hunderassen aufgrund ihrer Statur etc. halten und sich so Respekt verschaffen möchten. Allein dadurch leidet dann das Image dieser Tiere. Das ist ein Schicksal, dass viele Hunde miteinander teilen.
Liebe Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-TeamAm 14.04.2021 schrieb EmiliaZu Ewald Voss: sich auf bestimmte “Menschentypen” zu beziehen oder zu sagen, man bräuchte diese Art von Hund heute nicht mehr, fine ich Quatsch. Da die Haltung von “Kampfhunden” in Deutschland sehr streng ist (was natürlich auf früheren Vorfällen basiert und verständlich ist), wird man hier selbstverständlich seltener eine solche Hunderasse zu Gesicht bekommen. Auch, weil es überhaupt nicht erlaubt ist diese Rassen zu züchten oder nach Deutschland einzuführen. In anderen Ländern zählen gerade Staffys und auch andere “Kampfhunde” als sehr geeignete Familenhunde, da sie (wenn richtig erzogen) die loyalsten und liebevollsten Hunde sind. Ich stimme natürlich zu, dass die Aggressivität und das generelle Verhalten des Hundes immer vom
Besitzer abhängig ist! Zu der Aussage, dass solche Hunde in guten Wohngegenden selten gesehen werden: Meine Eltern sind Ärzte, ich bin selber Medizinstudentin und habe einen Pitbull Terrier, sie wurde durch einen Westenstest sogar von Leinen- und Maulkorbpflicht befreit und die Kinder in der Nachbarschaft lieben sie. Ich verstehe, dass durch die Vergangenheit und Vorurteile Angst besteht, aber zu sagen, dass niemand mehr so eine Hunderasse “braucht”, finde ich sehr schade.Am 13.08.2021 schrieb Norbert Scheidig..die Diskussionen über Kampfhunde & vorgefaßte Meinungen darüber,empfinde ich als etwas schwachsinnig,oberflächlich allemal.
Vorbildlich sind solche Bundesländer wie Thüringen,in denen man Hunde..gleich welcher Art gehalten werden können.
Natürlich sind Hunderassen,in denen Bulldoggen und Terrier verbaut sind,nicht so harmlos,wie sie hier dargestellt werden und sollten nicht Losern und soziale,drogensüchtigen Pennern,mit bunten Haaren und Plastehülsen in den Ohren geführt werden,die jeden Tag mit billigem Bier an der Trinkhalle stehen.
Diese Hunde besitzen prinzipiell niemals einen unterwürfigen Charakter,wie die über Jahrhunderte gezüchtete Hütehunde,denen Gehorsam in der DNS verankert ist.
Bullterrier beispielsweise,hören erst nach dem dritten Mal,wenn sie gerufen werden und kommen widerstrebend nur dann,wenn die Stimme des Herrchen oder Frauchen zu orkanartigem Getöse angeschwollen ist.
Das sollte man wissen und respektieren,denn alle diese Hunde verfügen nicht nur über eine Härte und Entschlossenheit,die sich die meisten hier gar nicht vorstellen können,sondern wollen und müssen unbedingt respektiert werden..und keine Angst,diese Hunde spüren das sehr schnell.
Jede Schwäche und Versagen werden von den von Geburt an sehr selbstbewußten Hunden registriert.
Wer sich mal aus Wut oder Jähzorn vergißt und nur einmal diese Hunde schlägt,riskiert von Ihnen irgendwann totgebissen oder schwer verletzt zu werden - also aufgepaßt !
Diese Tiere jucken paar Schläge gar nicht,aber die Mißachtung und Respektlosigkeit,merken sie sich Zeit ihres Lebens.Am 27.09.2021 schrieb Sascha CohenAlso wenn ich den Text so lese, kann ich eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln. Es gibt defacto keine Kampfhunderasse, JEDER Hund ab einer gewissen größe kann "scharf" gemacht werden. Auch ein Pudel kann einen Menschen schwere Verletzungen zufügen und gar töten. Aber wollen wir mal die Fakten anschauen. Bei einer Statistischen Studie aus 93 Städten wurden die verschiedenen Hunderassen nach menge der Beißvorfälle gelistet. ich nehme von der Statistik jetzt mal nur 3 Hunderassen. Schäferhunde 1958 Vorfälle, Amstaff ( American Staffordshire Bull Terrier ) 196 Vorfälle und DACKEL 160 Vorfälle. Das Lustige bzw Traurige daran ist, das nur der Amstaff als gefährlich gilt. Fun fact der Amstaff wurde eigentlich als sogenannter Nanny Hund gezüchtet, was heißt seine Aufgabe war es Ursprünglich die Kinder der Familie zu beschützen, ergo ein Familien Hund. Eine ganze Hunderasse wegen weniger Ausnahmefälle über einen Kamm zu scheren ist als wenn ich behaupte das alle Islamisten extremistische Terroristen seien. Dies mag auf einige wenige zutreffen aber mit Sicherheit nicht auf alle. Desweiteren spielt die Erziehung eine sehr große Rolle aber auch wie z.B. ein Kind auf einen Hund zugeht. Ich wurde als Kind von einem Bernadiner gebissen aber es war meine eigene Schuld. Ist aber leichter als Elternteil dem Hundehalter die Schuld zu zu schieben. Ich würde mir liebend gerne einen Amstaff zulegen, weil ich diese Hunde unglaublich Schön finde, aber leider ist das so gut wie unmöglich.
Am 06.04.2022 schrieb LisaLiebe Grüße von einer Psychologin aus Österreich. Mein Rüde ist ein Amstaff-Mischling und wird in der Kinder- und Jugendpsychiatrie als staatlich zertifizierter Therapiebegleithund eingesetzt. :)
Am 12.01.2021 schrieb Jaqueline KitzingHallo, wir haben einen Amstaff Mischlingswelpen und würden gerne im Mai für einige Tage nach Mecklenburg-Vorpommern in Boltenhagen Urlaub machen.
Nun zu meiner Frage: In der Hundeverordnung steht, das dort u.a Maulkorbzwang besteht, gilt dieses auch für Urlaubshunde, die in Niedersachsen sässig sind? Außerdem steht dort, das man die Hunde nicht an Bademöglichkeiten führen darf. Gilt das auch für den Hundestrand?
Mit freundlichen GrüßenAm 13.01.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Jaqueline,
am besten erkundigst du dich einmal bei der Ordnungsbehörde deines Urlaubsortes. Meines Wissens, ist dein Hund vom generellen Leinen- und Maulkorbzwang nicht automatisch befreit. Diese Befreiung wird nur erteilt, wenn dein Hund eine Wesensprüfung erfolgreich bestanden hat. Beim Ordnungsamt helfen sie dir bestimmt gern weiter. Dort werden sie dir auch sagen können, welche Regeln am Hundestrand für ihn gelten. Übrigens: Wenn du länger als drei Tage mit deinem Amstaff in Mecklenburg-Vorpommern bist, musst du der Behörde die Dauer deines Aufenthalts mitteilen. Im gleichen Atemzug kannst du also direkt auch nach den örtlichen Bestimmungen fragen.
Ich wünsche dir und deinem Hund einen schönen Urlaub.
Liebe Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 12.01.2021 schrieb MiaHallo, zählt ein Rottweiler und eine Amerikanische Bulldogge in Sachen-Anhalt als Listenhund?
Da man ja nun nicht durchblickt bei den ganzen Gesetzen.
Und selbst das Ordnungsamt weiß es nicht ob die beiden Rassen dazu gehören.Am 12.01.2021 schrieb Kim GerdesmeierHallo Mia,
meines Wissens gelten in Sachsen-Anhalt folgende Hunderassen als Listenhunde: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander und mit anderen Hunden.
Handelt es sich bei dem Rottweiler und der Amerikanischen Bulldogge um reinrassige Hunde, die nicht aus einer Kreuzung mit den oben genannten Rassen entstanden sind, sollten sie in Sachsen-Anhalt also nicht als Listenhund geführt werden.
Einzige Ausnahme: Die Hunde sind Menschen und Tieren gegenüber sehr aggressiv und angriffslustig. In dem Fall gelten sie auch in Sachsen-Anhalt als gefährliche Hunde. Das wird dann allerdings von Amts wegen geprüft.
Wichtig ist also zunächst einmal, dass du die Herkunft des Rottweilers und der Amerikanischen Bulldogge nachweisen kannst. Am besten wendest du dich dafür erneut ans Ordnungsamt. Mithilfe des Herkunftsnachweises sollte das Amt eigentlich wissen, welche Reglungen für die beiden Rassen gelten. Falls nicht, solltest du dich erkundigen, welche Dokumente zusätzlich für die Einordnung benötigt werden bzw. woran genau die Zuordnung scheitert.
Übrigens ist in Sachsen-Anhalt jeder Hundehalter dazu verpflichtet eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Daran solltest du ebenfalls denken. Die Hunderasse spielt in dem Fall keine Rolle.
Ich hoffe sehr, dass du bald Gewissheit hast und dir das Ordnungsamt doch weiterhelfen kann.
Liebe Grüße
Kim vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team
Am 29.06.2020 schrieb Annette KrautHabe einen Mini Bullterier
Stockmass32
Ist der Mini jetzt ein Listenhund in BayernAm 30.06.2020 schrieb Julia SiegfriedHallo Annette,
danke für deine Nachricht. Ein Miniatur-Bullterrier zählt – im Gegensatz zum Standard-Bullterrier – in Bayern nicht zu den Listenhunden. Entscheidend für die Zuordnung ist unter anderem das Stockmaß. Bei einer Widerristhöhe von 32 cm beim ausgewachsenen Bullterrier solltest du keine Probleme bekommen. Viele Gemeinden akzeptieren eine Höhe von 35,5 bis 40 cm. Falls du unsicher sein solltest, frage einmal in deiner Gemeinde nach. Dort wird man dir konkrete Werte nennen können.
Viele Grüße aus Bottrop
Julia vom VS.-vergleichen-und-sparen.de-Team