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Zahlt die Gebäudeversicherung bei Schäden durch Regenwasser?

Undichte Dächer, feuchte Wände oder vollgelaufene Keller: Ein Starkregen kann große Schäden und damit auch viel Ärger verursachen. Doch wer zahlt eigentlich, wenn es zu einem Schaden durch Regenwasser kommt? Springt in einem solchen Fall die Versicherung ein - und wenn ja, welche?

Gerade bei Schäden durch Regen sind viele Hauseigentümer verunsichert. Denn die Materie ist bisweilen ein wenig verzwickt. Wir bringen für Sie Licht in die Angelegenheit und erklären Ihnen, wann die Gebäudeversicherung für Schäden durch Regenwasser aufkommt und wann Sie eine Elementarversicherung benötigen.

Gebäude- oder Elementarversicherung: Was hilft bei Regen?

Als Hauseigentümer haben Sie Ihr Heim bestimmt mit einer Gebäudeversicherung abgesichert. Bei vielen Anlässen bietet diese Schutz genug. Aber bedenken Sie: Die Versicherung kommt nur unter bestimmten Umständen bei Schäden durch Regenwasser auf. In vielen Fällen benötigen Sie eine Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung - die sogenannte Elementarversicherung. Diese kann nicht einzeln abgeschlossen werden.

Vereinfacht dargestellt ist es so: Die Gebäudeversicherung greift, wenn

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Schäden an Ihrem Gebäude verursachen. Dies gilt auch für Folgeschäden. Zum Beispiel, wenn Hagel das Dachfenster zerschlägt, es ungehindert hineinregnet und das Mauerwerk feucht wird.

Bei Schäden durch

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benötigen Sie hingegen zusätzlich eine Elementarversicherung.


Elementarversicherung - wichtiger Schutz für Ihr Haus

Eine Elementarversicherung kostet häufig nur wenig - verglichen mit dem Wert, den sie schützt. Vergleichen Sie selbst. In unserem Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung können Sie den Elementarschutz mit nur einem Klick hinzufügen.

Welche Versicherung ist wann für Regenwasser zuständig?

Dass nach einem Unwetter Regenwasser ins Haus schwappt oder eindringt, ist keine Seltenheit. Die erste Frage ist nun: Woher kommt das Wasser? Von unten oder von oben?


Das Wasser kommt von oben

Stellen Sie sich vor: Ein Sturm wütet und hinterlässt Schäden an Ihrem Dach. Aufgrund der schadhaften Stelle hat der Regen nun leichtes Spiel. Er dringt ins Mauerwerk ein und bahnt sich seinen Weg ins Haus. Hier sprechen Versicherungsgesellschaften von einem sogenannten Folgeschaden. Für diesen kommt Ihre Gebäudeversicherung auf. Aber eben nur, weil der Sturm der eigentliche Übeltäter war und für Schwachstellen am Haus gesorgt hat.

Gelangt das Regenwasser jedoch ohne vorangegangenen Sturm ins Haus, leistet die Gebäudeversicherung nicht. Dann geht diese nämlich davon aus, dass bauliche Mängel oder Sanierungsrückstände Schuld an der Misere sind. Die Kosten bleiben an Ihnen hängen.


Das Wasser kommt von unten

Starker Regen kann in kürzester Zeit enorme Wassermassen verursachen. Kann dieses Regenwasser nicht ablaufen - was in Städten bedingt durch viele versiegelte Flächen häufiger vorkommt - kommt es zu einer Überschwemmung. Ihr Grundstück ist also mit einer Wasserschicht bedeckt. Tritt hierauf Wasser in Ihr Gebäude ein, so ist das ein Schaden für die Elementarversicherung.

Wichtig: Läuft das Wasser jedoch über die Kellertreppe oder einen Lichtschacht ins Haus, handelt es sich um einen baulichen Mangel. Hier werden die Schäden nicht durch die Elementarversicherung abgedeckt. Schließlich hätten Sie im Vorfeld mit einfachen baulichen Mitteln Abhilfe schaffen können.

Zählt Regenwasser auf dem Dach als Überschwemmung?

Regenwasser, das sich auf einem Dach ansammelt, gilt nicht als Überschwemmung - auch nicht nach einem Starkregen. Ein Dach ist üblicherweise schräg und das Regenwasser läuft über Dachrinnen und Fallrohre ab. Sind diese verstopft, etwa durch Laub, ist das kein Versicherungsfall. Denn hier tragen Sie eine Mitschuld. Kommt es auf einem Flachdach zu einer Wasseransammlung durch Regenfälle, liegt es in der Regel daran, dass Abflüsse verstopft sind oder nicht ausreichend geprüft oder gereinigt wurden. Auch in diesem Fall gilt es nicht als Überschwemmung - und auch hier leistet die Elementarversicherung nicht.

Wenn Regenwasser den Hausrat schädigt

In vielen Fällen führt eindringendes Regenwasser auch zu Schäden am Hausrat. Diese trägt unter gewissen Umständen Ihre Hausratversicherung. Hier verhält es sich wie bei der Gebäudeversicherung. Die Hausratversicherung leistet nur dann, wenn das Regenwasser infolge eines Sturm- oder Hagelschadens ins Haus eindringt.

Haben Sie eine Erdgeschosswohnung, benötigen Sie neben der Hausratversicherung auch eine Elementarversicherung, um sich vor Überschwemmungen zu schützen.


Dein Schutz als Mieter gegen Regenwasser

Sind Sie Mieter eines Hauses oder einer Wohnung, können Sie unter Umständen Schadensersatz beanspruchen. Haben sich die Schäden am Hausrat ereignet, weil das Regenwasser durch undichte Stellen ins Haus eingedrungen ist, so steht dafür unter Umständen der Hauseigentümer in der Haftung. Der muss immerhin dafür sorgen, dass sich das Haus in einem einwandfreien Zustand befindet und haftet Ihnen gegenüber, wenn durch mangelnde Sanierung ein Schaden an Ihrem Hausrat entsteht.

Fazit: Schäden durch Regenwasser

Schäden durch Regenwasser sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen versichert. Als grobe Faustregel lässt sich festhalten: Kommt das Regenwasser von oben und dringt als Folge eines Sturmschaden ins Haus ein, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung und Hausratversicherung. Läuft das Regenwasser vom überschwemmten Grundstück aus ins Haus, leistet die Elementarversicherung. Alle anderen Fälle sind in der Regel nicht versichert, es bedarf dabei einer genauen Prüfung des Einzelfalles.


Das perfekte Duo: Gebäudeversicherung & Elementarversicherung

Eine Gebäudeversicherung sollte jeder Hausbesitzer abschließen. Möchten Sie auch gegen Starkregen und Überschwemmungen geschützt sein, ist eine Elementarversicherung sinnvoll. Häufig kostet diese nur wenige Euro mehr - bietet Ihnen dafür aber auch umfassenden Schutz gegen Naturgewalten. Setzen Sie dafür im Vergleichsrechner einfach einen Haken bei Elementarschäden und vergleichen Sie selbst.

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