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Bloß nicht übertreiben: Welpen müssen nicht in Quarantäne aufwachsen

Welpe

Es gibt Momente, die eignen sich nur noch zum Kopfschütteln. Manche Menschen vergessen einfach, dass im Leben Dinge passieren, die unter das normale Lebensrisiko fallen. Dafür jedes Mal einen Schuldigen auszumachen und vor Gericht zu ziehen, funktioniert nicht immer. Glücklicherweise.

So auch im Fall einer Hundezüchterin, die sich nach dem Verkauf eines Welpen mit einer Schadensersatzforderung von rund 6.500 € konfrontiert sah. Alles wegen einer Parvovirose-Erkrankung.

Hund gekauft und dann in die Tierklinik

Wer beim Züchter einen Hund kauft, der geht davon aus, dass die kleine Fellnase gesund ist und munter in das Leben beim neuen Herrchen einsteigt. Nicht so der Welpe, den ein Käufer von einer Züchterin erworben hat. Der kleine Australian Shepherd musste wenige Tage nach dem Kauf zum Tierarzt, woraufhindieser die Diagnose Parvovirose stellte. Also ab in die Tierklinik und dort auskurieren. Das Ende vom Lied war: Die Tierklinik stellte die dreiwöchige Behandlung, Versorgung und Unterbringung mit rund 6.500 € dem neuen Hundehalter in Rechnung. Der fiel natürlich aus allen Wolken und forderte Schadensersatz von der Züchterin. Die lehnte einen Schadensausgleich ab. Somit zog der Hundehalter vor Gericht.

Tschüss, Tierarztkosten!

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Kein pflichtwidriges Verhalten der Züchterin

In der ersten Instanz wies das Landgericht Koblenz die Klage vollständig ab. Der verkaufte Welpe hat sich die Erkrankung eingefangen, als die Züchterin beim Kauf eines anderen Welpen den Wurf mitgenommen und auf einem fremden Grundstück hat laufen lassen. Aus der Sicht des Gerichtes bestand hier aber keine Pflichtverletzung, da die Züchterin bis zu diesem Zeitpunkt alle notwendigen Tierarzttermine wahrgenommen haben. Zudem erhielten alle Welpen die Impfungen, die durch die Ständige Impfkommission empfohlen werden. Es bestand also kein Anlass, dass Welpen aus dem Wurf nicht irgendwo anders sich hätten bewegen dürfen.

Eine Quarantäne für Welpen ist Blödsinn

Mit der Klageabweisung gab sich der Halter des Welpen nicht zufrieden. Er ging in die Berufung vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Doch auch hier wiesen die Richter die Klage vollständig ab. Erstens haben alle Welpen die notwendigen Impfungen erhalten. Ob zum Zeitpunkt des Betretens eines anderen Grundstückes der Impfschutz schon vollständig seine Wirkung zeigte, spielte aus Sicht der Richter keine Rolle. Außerdem musste die Züchterin auch nicht damit rechnen, dass sich der Welpe, um den sich der Rechtsstreit drehte, dort eine Erkrankung einfangen könnte.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz vertrat die Ansicht, dass Welpen nicht in Quarantäne gehalten werden müssen, bloß weil irgendwo ansatzweise die Möglichkeit der Ansteckung mit einer Krankheit besteht. Im Gegenteil, die Sozialisierung ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung von Welpen. Gerade deshalb sollen sie auch Kontakt mit anderen Hunden haben. Sind keine gesundheitlichen Risiken erkennbar, so gibt es keinen Grund, die kleinen Fellnasen sozial zu isolieren. Also musste der neue Halter des Welpen die Kosten der Tierklinik selbst zahlen (Urteil OVG Koblenz, Az. 1 U 262/18).

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Welpe sitzt auf der Wiese

Kein Verschulden des Züchters

Nun ist es rechtlich so, dass es auch beim Kauf von Tieren eine Gewährleistung gibt. Züchter müssen nachweisen, dass sie einen Hund gesund verkauft haben. Mit dem Nachweis über alle Tierarztbesuche und Impfungen ist dem in der Regel Genüge getan. Die Richter sahen in dem Verkauf des Welpen zwar eine „Schlechterfüllung“ des Kaufvertrages. Allerdings fehlte es bei der Erkrankung am erforderlichen Verschulden des Verkäufers.

Beim Kauf von Welpen: Was ist mit einer Hundekrankenversicherung?

Wer einen Welpen kauft, muss damit rechnen, dass die kleine Fellnase im Laufe der nächsten Wochen oder Monate ungeplant zum Tierarzt muss. Sei es eine kleine Verletzung beim Erkunden der neuen Umgebung oder eine Erkrankung durch äußere Einflüsse. Irgendwas kann immer geschehen. Deshalb unsere Empfehlung: Denk frühzeitig an die Hundekrankenversicherung, damit Du im Falle eines Tierarztbesuches nicht mit den hohen Kosten einer möglichen Behandlung überrascht wirst. Denk daran, dass es bei der Hundekrankenversicherung Wartezeiten von dreißig Tagen bis zu drei Monaten gibt.