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Fahrradfahren mit dem Hund - Wo liegen die Risiken?

Radfahrer mit dem Hund an der Leine

Hast Du öfter mal die Gelegenheit genutzt, bei trockenem Wetter mit Deinem Hund eine kleine Runde mit dem Fahrrad zu drehen? Dein Hund kann sich ein bisschen flotter bewegen, während Du dabei gemütlich in die Pedale trittst.

So schaffst Du jedenfalls ein paar Meter mehr auf der Gassirunde als nur zu Fuß. Locker an der Leine gehalten, ist Dein vierbeiniger Liebling immer auf Deiner Höhe. Jedenfalls solange, wie nichts seine Aufmerksamkeit auf sich zieht und er auf einmal in eine ganz andere Richtung abdriften will. Dann wird es für Dich heikel: loslassen oder festhalten und einen Sturz in Kauf nehmen? Welche Risiken können auftreten, wenn Du Deinen Hund mit dem Fahrrad begleitest?

Mit der Leine am Lenker kann die Radtour böse enden

Es ist normal, dass der Hund bei Unternehmungen von Herrchen und Frauchen mit dabei sein will. So ist er in seinem Element und kann sich ausreichend bewegen. Ob das allerdings bei einer Radtour immer mit der notwendigen Sicherheit einhergeht, ist fraglich. Wohin mit dem Hund? Die Leine in der Hand oder am Lenker befestigen? Mit einer Hand das Rad steuern kann in manchen Fällen und auf unebenen Wegen schon zu einer Herausforderung werden. Ein Schlagloch kann schon zu einem Sturz führen, wenn der Lenker nicht sicher festgehalten wird. Die Hundeleine am Lenker zu befestigen, ist ebenfalls nicht wirklich empfehlenswert. Wenn Dein Vierbeiner auf einmal seinen Jagdinstinkt auspackt, etwa, weil er auf ein Kaninchen gestoßen ist, gibt er Gas. Der Sturz vom Fahrrad ist quasi vorprogrammiert.

Hund am Lenker und einhändiges Fahren? Sturz ist vorprogrammiert

Hunde dürfen beim Radfahren mitgeführt werden. In der Straßenverkehrsordnung spricht nichts dagegen. Allerdings musst Du Dir bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen, wenn Du die Kontrolle über das Fahrrad verlierst und es dabei zu einem Sturz kommt. Das Landgericht Münster musste im Jahr 2015 dazu ein Urteil fällen. In dem Rechtsstreit ging es um Schadenersatzansprüche eines Radfahrers, der durch einen freilaufenden Hund zu Fall gebracht wurde. Durch den Sturz zog er sich Risswunden und Prellungen zu. Das Landgericht Münster sprach ihm ein Schmerzensgeld von 800 € zu. Allerdings führte der Radfahrer zwei Hunde mit sich und steuerte das Fahrrad einhändig. Er war also nicht in der Lage, auf eine Gefährdungssituation zu reagieren. Der Schmerzensgeldanspruch wurde um 75 Prozent gekürzt.

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Begegnung mit anderen Hunden - Schmerzensgeld nach Sturz abgelehnt

Eine um den Fahrradlenker gewickelte Hundeleine stellt ein erhebliches Risiko dar. Als Radfahrer darfst Du nicht damit rechnen, dass Dein Hund immer fein säuberlich bei Fuß läuft. Insbesondere bei einem Aufeinandertreffen mit einem Artgenossen dürfte es mit der Ruhe Deines Hundes schnell vorbei sein. Kommst Du dabei zu Fall, hast Du keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das sagt zum Beispiel ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln in einem Urteil aus dem Jahr 2000 aus. Hier kam ein Radfahrer zu Fall, nach dem sein Hund auf einen anderen freilaufenden Hund aufmerksam wurde. Er zog sich beim Sturz Verletzungen zu und forderte Schmerzensgeld vom anderen Hundehalter. Seine Begründung: Der freilaufende Hund war mit den Kindern des Halters unterwegs und bewegte sich auf den Radfahrer zu, darauf reagierte der angeleinte Hund und es kam zum Sturz. Das Oberlandesgericht verneinte einen Schmerzensgeldanspruch gegen die Hundehaftpflicht des anderen Hundehalters vollständig. Durch das Festbinden der Hundeleine am Lenker war jegliche Möglichkeit entfallen, auf Notfälle schnellstens reagieren zu können. Die Hundehaftpflicht des anderen Halters musste nicht zahlen.

Radfahren mit dem Hund ist durch die Straßenverkehrsordnung erlaubt

Radfahrer sitzen fest im Sattel und Hunde traben nebenher. Aus Sicht der Straßenverkehrsordnung ist das kein Problem. In §28 StVO ist geregelt, dass Hunde vom Fahrrad aus geführt werden dürfen. Allerdings nur Hunde. Für andere Haustiere gilt das nicht. Kühe, Schweine, Katzen und auch Pferde sind tabu. Allerdings muss der Radfahrer in der Lage sein, in jeder Situation auf seinen Hund einzuwirken. Es ist natürlich fraglich, ob ein solches Unternehmen im Stadtverkehr sinnvoll ist oder ob die Radtour nicht in Bereiche verlegt werden kann, wo es ausreichend Rad- oder Feldwege gibt. Nebenbei: Wer mit dem Hund auf dem Fahrrad einen Unfall baut, haftet unabhängig vom eigenen Verschulden, wenn der Hund seine Pfoten im Spiel hatte. Das bedeutet: Die private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus, wenn es bei einem Sturz zum Beispiel zu einem Schaden an einem Kraftfahrzeug kommt. Hier musst Du generell eine Absicherung mit der Hundehaftpflicht schaffen. Ohne Hundehaftpflichtversicherung musst Du für den Schaden selber sehr tief in die eigene Tasche greifen.

Gefährdung vermeiden - Fahrradanhänger oder Hundekorb?

Für Nicht-Hundehalter mag es befremdlich aussehen, wenn Frauchen oder Herrchen ihren Hund im Korb am Lenker transportieren. Das ist aber kein Problem, solange der Hund ein Gewicht von fünf Kilo nicht überschreitet. So können Fahrradfreunde sicher mit ihrem Hund erst einmal ins Grüne radeln, um dann den Hund in sicherer Umgebung laufen zu lassen. Immerhin sind weite Strecken mit dem Rad nicht geeignet für alle Hunderassen. Größere Hunde können in einem Fahrradanhänger transportiert werden – wenn es mit dem Tierschutz vereinbar ist. Hier muss der Hund aber angeleint sein, damit nicht während der Fahrt auf einmal sein Jagdinstinkt geweckt wird und er plötzlich aus dem Anhänger springt. Das kann nämlich auch eine sehr teure Angelegenheit werden.