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Pferde im Straßenverkehr - Worauf musst Du achten?

Pferd im Straßenverkehr

Ein kleiner Ausritt mit dem Pferd nach Feierabend: Eben schnell zum Stall, das Pferd gesattelt und auf geht es. Auf dem Weg zum nahegelegenen Wäldchen müssen Pferd und Reiter kurz an der Straße entlang. Da passiert es:

Ein Auto nähert sich, das Pferd scheut und der Fahrer lenkt das Fahrzeug, um einen Unfall zu vermeiden, in den Graben. Das Ergebnis: Keine Verletzen, aber hoher Schaden am Pkw. Wer trägt in diesem Fall eigentlich die Verantwortung?

Pferde werden Fahrzeugen gleichgestellt

Durch ihre Größe dürfen Reiter mit ihren Pferden an der Straße eventuell vorhandene Gehwege oder Radwege nicht nutzen. Ist parallel dazu kein Reitweg vorhanden, so muss das Pferd tatsächlich am Straßenrand geführt oder geritten werden. Dabei gilt, dass in diesen Situationen das Pferd nur von erfahrenen Personen geführt und geritten werden darf. Das bedeutet, die Person, die das Pferd unter Kontrolle hat, muss körperlich auch dazu geeignet sein, um ein eventuelles Fluchtverhalten in einer unübersichtlichen Situation sofort einzudämmen. Kommt es zu einem Unfall im Straßenraum, tritt unter Umständen die Haftung des Führers eines Kraftfahrzeuges hinter der Gefährdungshaftung des Pferdehalters zurück. Schon aus diesem Grund benötigen Pferdehalter eine vernünftige Absicherung gegen mögliche Schadensersatzforderungen, nämlich die Pferdehaftpflicht.

Wie müssen Pferde im Straßenverkehr ausgerüstet sein?

Grundsätzlich dürfen nur aufgetrenste Pferde im Straßenverkehr geführt werden. Es reicht also nicht aus, wenn das Pferd mit einer Leine oder am Halfter geführt wird. Geritten wird dabei immer am rechten Straßenrand, da Pferde wie langsame Fahrzeuge zu betrachten sind. Anders als Fußgänger, die ohne Gehweg die linke Straßenseite nutzen dürfen, gilt das nicht für Pferde. Zwei Pferde zu führen, ist ebenfalls eine heikle Angelegenheit. Sie dürfen nicht rechts und links vom Führer an der Straße laufen, sondern müssen aneinander gekoppelt hintereinander laufen. So wären sie ein zu breites Hindernis.

Übrigens: Die Nutzung des Smartphones ist dabei untersagt. Da das Pferd wie ein langsames Kraftfahrzeug zu betrachten ist, gilt hier ein Handyverbot beim Führen oder Reiten. Sonst wird es teuer, wenn die Polizei jemanden bei der Handynutzung erwischt. Kommt es zu einem Unfall, weil derjenige, der mit den Pferden unterwegs ist, nicht angemessen aufpasst, so wird den Pferdehalter die Hauptschuld treffen.

Was gilt für Pferd und Reiter bei Dunkelheit im Straßenverkehr?

Klar, dass bei Einbruch der Dämmerung Pferd und Reiter ausreichend beleuchtet sein müssen. Daran halten sich manche Reiter aber nicht und sind mit ihrem Pferd nach Feierabend bei aufkommender Dunkelheit ohne jede Lichtquelle unterwegs, im Glauben, dass die untergehende Sonne oder der Vollmond genug Licht spenden. Dem ist nicht so, da das Pferd ja wie ein Fahrzeug zu betrachten ist. Daher gilt in jedem Fall: Eine Beleuchtung nach vorne, die nicht blendet und eine rote Beleuchtung nach hinten sind also zwingend erforderlich. Für Pferde gibt es mittlerweile reflektierende Gamaschen, Reiter können Warnwesten nutzen. So können herannahende Autofahrer schneller die Konturen von Pferd und Reiter ausmachen und dementsprechend ihre Fahrweise anpassen.

Pferd blickt neugierig aus seiner Box

Perfekter Schutz im Schadensfall

Pferdehaftpflicht im Vergleich.

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Was gilt im Straßenverkehr, wenn mehrere Reiter unterwegs sind?

Sind mehrere Pferde unterwegs, dürfen sie bei sechs oder mehr Reitern auch nebeneinander geritten werden. Dabei gilt: Nicht mehr als zwei Pferde nebeneinander und nicht mehr als zwölf Pferde zusammen. Sind es mehr Pferde, so muss eine zweite Kolonne gebildet werden, die mit einem Abstand von 25 Metern von der ersten Kolonne aus geritten wird. Da zwei Pferde nebeneinander ein Hindernis darstellen, müssen Autofahrer die Möglichkeit haben, beim Überholen einzuscheren. Daher sind kleinere Kolonnen zu bilden. Bei Dunkelheit müssen die Kolonnen ebenfalls beleuchtet sein: nach vorne mit weißer, blendfreier Beleuchtung und nach hinten mit einem Rotlicht. Zusätzlich ist ein gelbes Blinklicht erforderlich, ähnlich wie die orange Rundumleuchte auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die ebenfalls langsam unterwegs sind.

Auf ein Wort: Warum ist die Pferdehaftpflicht für den Schadensfall unverzichtbar?

Pferde unterliegen der Gefährdungshaftung. Daher haften Pferdehalter auch für alle Schäden, die von ihrem Tier ausgehen. Kraftfahrzeuge unterliegen aber ebenfalls der Gefährdungshaftung. Wer trägt also die Schuld bei einem Unfall, wenn Pferd und Autofahrer aufeinander treffen? In vielen Fällen wird ein Teil der Schuld und damit auch der Haftung am Autofahrer hängenbleiben, wenn er bei Erkennen des Reiters seine Fahrweise nicht angepasst hat. Scheut das Pferd, obwohl der Autofahrer den Reiter langsam passiert, und es kommt zum Unfall, so kann die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges vollständig hinter der Tiergefahr zurücktreten. Ein möglicher Sach- oder Personenschaden fällt dann vollumfänglich in die Haftung des Pferdehalters. Daher ist die Pferdehaftpflicht auch unverzichtbar, wenn es um die anschließende Regulierung von Schadenersatzansprüchen geht.