Begleitung durch freilaufenden Hund - Ausritt auf eigene Gefahr

Hunde und Pferde kommen gut miteinander klar. Viele Pferdefreunde sind beim Ausritt in Begleitung ihres Hundes unterwegs, damit nicht nur das Pferd genug Auslauf bekommt, sondern auch der kleinere von beiden Vierbeinern. Warum ist die Hundehaftpflicht eine wichtige Absicherung?
In der Regel sind die Pferde an die Hunde gewöhnt, die in Begleitung dabei sind. Manchmal kann es aber auch schiefgehen. So musste im Februar 2018 das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden, ob der Sturz eines Reiters durch einen begleitenden Hund ausgelöst wurde.
Wie kam es zum Sturz vom Pferd?
Eine Gruppe von Reitern befand sich auf einem Ausritt. Mit von der Partie war auch ein Hund, der zu einem der Reiter gehörte. Dieser lief schon mehr als eine Stunde neben den Pferden her, ohne dass es zu einem Zwischenfall kam. Der Halter des Hundes rief seinen Vierbeiner zu sich. Als dieser an einem der Pferde vorbeikam, scheute das Pferd. Es rannte in einen Weidezaun und warf dabei den Reiter ab. Der betroffene Reiter verlangte aufgrund der beim Sturz erlittenen Verletzungen vom Hundehalter Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Kein Schadensersatz für den gestürzten Reiter
Zunächst befasste sich das Landgericht Hanau mit der Klage und kam zu dem Entschluss, dass dem Hundehalter keine Schuld anzulasten sei. Der verletzte Reiter vertrat die Ansicht, dass es durch den vorbeilaufenden Hund zum Unfall kam. Aus der Verwirklichung der Tiergefahr, die vom Hund ausgeht, habe das Pferd gescheut und es kam zum Unfall. Diese Ansicht vertraten die Richter jedoch nicht. Die Verwirklichung der Tiergefahr hat sich auch aus dem Verhalten des Pferdes ergeben. Dieses hat in einem Schreckmoment gescheut. Dadurch kam es zum Sturz. Dass der Hund das Scheuen des Pferds ausgelöst hat, konnte nicht belegt werden. Zudem war der Hund bereits mehr als eine Stunden mit von der Partie, ohne dass sich ein Zwischenfall ereignet hatte. Durch das Oberlandesgericht Frankfurt wurde die Berufung des Klägers abgewiesen.
Was ist eine Tiergefahr?
Mit einer Tiergefahr meint der Gesetzgeber nicht etwa das Risiko, in der Steppe auf einen Löwen zu treffen. Nein, vielmehr sind damit Gefahren gemeint, die sich im Alltag aus der Haltung von Hunden und Pferden ergeben. Beide Gattungen stellen eine Gefahrenquelle dar: Hunde aufgrund ihres Jagdtriebs und Pferde aufgrund ihrer Größe und ihres Fluchtverhaltens. Wer also eine Hund oder ein Pferd hält, bringt eine Gefahrenquelle für die Öffentlichkeit in Umlauf. Diese Gefahr wird aber durch den Gesetzgeber ausdrücklich akzeptiert. Allerdings gelten für die Halter dieser Tiere höhere Haftungsmaßstäbe. Wird also ein Unfall oder ein Schaden durch tiertypisches Verhalten verursacht, dann muss der Halter des Tieres für den Schaden zahlen.
Pferd vs. Hund - welche Tiergefahr fällt im Schadensfall höher aus?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und muss im Zweifelsfall gerichtlich geklärt werden. Fakt ist: Wer allein mit Pferd und Hund unterwegs ist, kann nirgendwo Schadensersatz fordern, wenn das Pferd durch den Hund scheut oder der Hund einen Tritt durch das Pferd abbekommt. Erst wenn ein fremdes Tier ins Spiel kommt, kannst Du Schadensersatzansprüche stellen. Das hängt aber davon ab, von welchem der beteiligten Tieren nun die Gefahr ausging. Im vorliegenden Fall war es das Fluchtverhalten des Pferdes, das zum Unfall führte. Somit stand die Tiergefahr des Pferdes im Vordergrund. Das Verhalten des Hundes war völlig außen vor zu lassen. Wenn nun der Hund bellend auf das Pferd zugestürmt wäre, dann hätte sich die Tiergefahr des Hundes verwirklicht und der Hundehalter müsste für den Schaden aufkommen.
Welche Bedeutung hat in einem solchen Fall die Hundehaftpflicht?
In Deutschland müssen Hunde in mehreren Bundesländern bereits pflichtversichert werden. Hundehalter benötigen hier eine Hundehaftpflicht, um im Schadensfall gegen mögliche Forderungen finanziell abgesichert zu sein. Die Privathaftpflicht reicht dafür nicht aus. Wenn es also zu einem Schaden kommt, an dem ein Hund beteiligt ist, leistet die Hundehaftpflicht Schadensersatz. In dem konkreten Fall kann die Hundehaftpflicht noch einen weiteren Vorteil entfalten. Sie ist nämlich auch eine Art Rechtsschutzversicherung und schützt Hundehalter vor unberechtigten Schadensersatzforderungen. Eigentlich logisch, dann muss die Versicherung ja auch nicht zahlen. Vorteil dabei ist: Die Hundehaftpflicht trägt in einem solchen Fall auch das Prozesskostenrisiko. Entweder der Hundehalter trägt keine Schuld, dann muss der Kläger für die Verfahrenskosten aufkommen. Oder der Hund war tatsächlich schuld. Dann zahlt die Hundehaftpflicht den Schaden.
