Wenn nach einem Hundebiss auf einmal eine Gefängnisstrafe droht

Anfang Dezember 2017 fällte ein Gericht in England ein Urteil, das kaum jemand zur Notiz genommen hat: Eine Hundehalterin musste nach einer Beißattacke ihres Hundes für vier Jahre ins Gefängnis.
Der Hund war entgegen behördlicher Auflagen ohne Maulkorb und Leine unterwegs und fiel auf einem Spielplatz in der Region Newcastle zwölf Kinder an. Mehrere Kinder wurden durch Bisse verletzt, glücklicherweise gab es keine Toten – was im Rausch des Hundes durchaus denkbar gewesen wäre. Auch in Deutschland gab in der Vergangenheit immer wieder Beissvorfälle – gerade durch größere Hunderassen. Zuletzt kam eine 72-jährige Rentnerin in Juni 2017 durch eine Hundeattacke ums Leben.
Hundehalter tragen eine sehr große Verantwortung
Klar sind unsere Hunde die besten Haustiere der Welt: Sie sind treue Begleiter und fühlen sich überall dort wohl, wo auch Herrchen oder Frauchen sich zu Hause fühlen. Hunde haben von ihrem Wesen her aber auch einen ausgeprägten Jagdinstinkt, der mal nicht eben unterdrückt werden kann. Lediglich durch gute Erziehung können Hundehalter den Jagdinstinkt beherrschen. Dafür ist viel Training und auch Disziplin notwendig. Da Hunde aus Sicht des Gesetzgebers eine Gefahr für die Öffentlichkeit sind, müssen sie mit einer Hundehaftpflicht versichert sein. Diese Versicherungspflicht gilt allerdings nur in sechs Bundesländern für alle Hunderassen – in den anderen Ländern greift die Versicherungspflicht erst ab einer bestimmten Größe oder bei bestimmten Rassen.

Todesopfer in Baden-Württemberg
Im Juni 2017 kam es im Landkreis Sigmaringen zu einer tödlichen Beissattacke. Ein Kangal hatte den Zaun des Grundstückes seiner Halterin überwunden und auf dem Gehweg eine 72-jährige Rentnerin angefallen. Diese verstarb infolge der massiven Hundebisse. Der Hund flüchtete sich zurück auf da Grundstück. Zur Sicherung der Lage musste die Polizei, die das Grundstück betrat neben dem aggressiven Hund auch noch zwei weitere Hunde erschießen. Angesichts der Aggressivität aller Hude auf dem Grundstück blieb keine andere Möglichkeit. Nun liegt der Vorgang bei der Staatanwaltschaft, die bei einem Todesfall zwangsläufig Ermittlungen anstellt. Im Raum steht nun eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
21 Monate auf Bewährung - so endete ein Prozess vor dem Duisburger Landgericht
Rottweiler Pascha war monatelang in den Medien, nachdem er in Duisburg ein zweijähriges Mädchen durch Bisse nahezu verstümmelt hat. Der Hund wurde trotz Proteste der Halterin und Tierschutzverbänden eingeschläfert, die Halterin des Hundes zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. An dem Tag der Attacke war der Hund ohne Maulkorb unterwegs. Die Freundin der Halterin, die den Hund ausführte, hatte sich nicht an die Maulkorbpflicht gehalten, die für sie als Begleiterin des Hundes Bestand hatte. Daher erhielt sie ebenfalls eine Bewährungsstrafe.
Glück für Hundehalter - Gefängnisstrafe abgewendet
Durch einen Leonberger-Bordeaux-Mischling wurde im Februar 2016 ein fünfjähriges Mädchen massiv im Gesicht verletzt. Das Amtsgericht Zwickau verurteilte den Hundehalter zunächst zu einer Gefängnisstrafe. Das Berufungsgericht setzte die Haftstrafe zur Bewährung aus. Außerdem verhängte das Gericht eine vierstellige Geldstrafe. Sogar der Hund konnte aus dem Tierheim wieder abgeholt werden.
Nicht immer muss ein solcher Prozess so glimpflich ausgehen. Die Strafe, die das Gericht in England gegen die Hundehalter in England verhängte, ist hier in Deutschland durchaus auch denkbar. Kommt ein Mensch durch eine Hundeattacke ums Leben, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung verhängt werden. Ebenso hart kann auch eine gefährliche Körperverletzung in minder schweren Fällen zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren führen. Allerdings haben die Gerichte in Deutschland diesen Strafrahmen in der Vergangenheit nicht in dieser Form ausgeschöpft. Für die Halterin des Kangal, der die Rentnerin in Baden-Württemberg angefallen hat, kann eine solche Strafe durchaus anstehen.
Nachlässigkeit im Umgang mit der Hundehaltung ist ein häufig unterschätztes Risiko
„Der will nur spielen“, so versuchen viele Hundehalter Beruhigung zu verbreiten, wenn ihr Vierbeiner gerade jemanden angesprungen hat. Oft ist es ein harmloser Prozess und ein Ausdruck der Freude des Hundes. Das kann aber auch schnell ins Gegenteil umschlagen, etwa, wenn der Angesprungene sein Heil in der Flucht sucht oder sich so verhält, dass er den Jagdinstinkt des Hundes weckt. Wenn Herrchen oder Frauchen hier ihren Hund nicht im Griff haben, kann das schnell zu einer Beissattacke führen. Übrigens – das betrifft nicht nur große Hunderassen. In Hessen ist vor nicht allzu langer Zeit ein Rauhaardackel als gefährlich eingestuft worden, nachdem er einem Nachbarn kräftig in die Wade gebissen hat.