Hund und Jogger - So nehmt Ihr gegenseitig Rücksicht

Kennst Du das auch: Wie aus dem Nichts kommt plötzlich ein Jogger um die Ecke und erwartet von Dir, dass Du Deinen Hund zurückpfeifst? Solche Zusammentreffen gibt es leider immer wieder. Doch seien wir einmal ehrlich – Auch unter Hundehaltern gibt es schwarze Schafe, die meinen, der Park würde ihnen allein gehören. Wir verraten daher, wie sich Hundehalter und Jogger verhalten sollten.
Alles wird im Frühling grün, Hund und Jogger sind es sich oft nicht
Der Frühling bricht an, trübes Grau weicht immer mehr sonnenverwöhnten Tagen. Da zieht es Mensch und Tier gleichermaßen länger an die frische Luft.
Endlich kannst Du wieder eine ausgedehnte Gassirunde gehen, ohne dabei Erkältungen oder eiskalte Hände und Füße fürchten zu müssen.
Auch der geneigte Sportsfreund will nun wieder ordentlich Strecke machen und dabei die Sonne genießen. Da heißt es umziehen, Laufschuhe an und ab geht´s nach draußen.
Was nun folgt, ist ein zwangsläufiges Aufeinandertreffen, welches beide Seiten auf die Nerven gehen kann. So manchem Jogger dürfte das flaue Gefühl im Magen bekannt sein, wenn plötzlich aus einem Gebüsch oder von der nahen Wiese im Park ein Hund schnurstracks angerannt kommt.
Auch Hundehalter sind verständlicherweise genervt, wenn sie zum gefühlt einhundertsten Mal ihren Hund zu sich rufen müssen, weil sich wieder einmal ein Jogger nähert.
Zum Glück sind die meisten Menschen besonnen und nehmen ausreichend Rücksicht auf ihre Umwelt. Leider finden sich dennoch immer wieder in beiden Lagern schwarze Schafe. Aber zum Glück ist das nicht die Regel. Denn wer sich an bestimmte Grundregeln hält, kann es sich und anderen doch so einfach machen.
Gewöhn Deinen Hund an die Jogger
Hundefreunde wissen es bereits: Unsere Vierbeiner handeln größtenteils instinktgesteuert. Daher ist es hier besonders wichtig, dass Dein Liebling gut erzogen ist und auf Kommando hört.
Besteht keine Leinenpflicht, so lautet das oberste Gebot: Dein Hund sollte gelernt haben, rennenden oder joggenden Menschen nicht nachzustellen. Besonders Fremde wollen in der Regel nicht spielen oder Beute sein. Ein Belohnungssystem in Form von viel Lob und vor allem Leckerlis lässt jeden Hund so einiges lernen.
Ansonsten solltest Du bitte immer die Leinenpflicht beachten. Passiert dann doch einmal etwas, hast Du als Hundehalter am Ende nämlich wegen der Nichteinhaltung das Nachsehen.
Bei Fuß und Belohnung
Kommt Dir bei der Gassirunde ein Jogger entgegen, rufst Du Deinen Hund zu Dir und belohnst ihn mit bestärkenden Worten und einem Leckerli. Das schmeckt gut und lässt den Vierbeiner lernen, dass Gehorchen etwas Gutes nach sich zieht. So erreichst Du in der Regel, dass Deine Fellnase irgendwann auch ohne Zuruf kommt, wenn sich jemand laufend nähert.
Leinentraining
Sollte Dein Hund noch nicht so richtig auf Kommandos hören, kann eine lange Leine oder eine Schleppleine helfen.
Reagiert Dein Vierbeiner auf kein Rufen, kannst Du ihn mit der Leine zumindest daran hindern, weiter zum Jogger zu rennen. Dennoch solltest Du Deinem Hund schnellstmöglich Gehorsam beibringen. Denn als Hundehalter hast Du laut Gesetz eine Verantwortung, dazu später mehr.
Tipps für Jogger im Umgang mit fremden Hunden

Jeder Jogger hat sicherlich schon Erfahrungen mit Hunden gemacht. Da spielt es keine Rolle, ob man im Park oder an der Straße unterwegs ist. Überall gilt daher: Vorausschauen, Rücksicht nehmen und Nachsicht üben!
Verhältst Du Dich falsch, kann der Hund ganz schnell von Spieltrieb auf Jagdtrieb umschalten! Folgende Verhaltensregeln für Dich als Jogger solltest Du daher berücksichtigen:
- Möglichst keinen Augenkontakt mit dem Hund
Kommt Dir als Jogger ein Hund entgegengestürmt, versuch so gut es geht, ihn zu ignorieren. Ganz wichtig ist, dass Du Augenkontakt vermeidest. Einen direkten Augenkontakt empfindet der Hund nämlich überwiegend als bedrohliche Geste. Oft bewirkt das dann erst einen Angriff durch das Tier. - Bleib stehen!
Bemerkst Du einen anstürmenden Hund, drossle Dein Tempo und bleib anschließend ruhig stehen. Erhöhst Du dagegen die Laufgeschwindigkeit, bringt das im Hund mit aller Wahrscheinlichkeit nur den Jagdtrieb zum Vorschein und er nimmt die Verfolgung auf. Und glaub mir, ein Hund kann wesentlich schneller rennen als ein Mensch! - Ruhe bewahren
Wenn Du ruhig dastehst und dem Hund Nichtbeachtung signalisierst, so sollte der Vierbeiner in der Regel das Interesse an dir verlieren. Schließlich willst Du ja nicht mit ihm spielen. Ganz wichtig ist, dass Du nicht wild mit den Armen fuchtelst oder gestikulierst. Das könnte die Situation eskalieren lassen.
Wie es das Gesetz mit Joggern und Hunden sieht

Treffen freilaufende Hunde und Jogger zusammen, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Und zwar meistens für den Hundebesitzer. Daher solltest Du Dir für Deinen Liebling eine Hundehaftpflicht zulegen. Diese schützt den Tierhalter vor eventuellen Schadenersatzforderungen, falls die Fellnase doch mal ungeschickt war.
Stell Dir folgende Situation vor:
Im nahegelegenen Park herrscht keine Leinenpflicht, daher spielt Dein Vierbeiner vergnügt auf einer Wiese. Er rennt unachtsam über einen Weg, auf dem sich viele Jogger und Radler befinden. Wegen Deines Hundes kracht ein Jogger bei einem Ausweichmanöver in einen Radfahrer. Beide stürzen und ziehen sich Verletzungen zu. Jetzt bist Du als Hundehalter derjenige, den man dafür in die Haftung nimmt.
Vergewissere Dich dazu immer genau, ob Leinenpflicht besteht. Es ist nämlich umso schlimmer, wenn Dein Hund trotz der Leinenpflicht nicht angeleint jemanden zu Fall bringt (oder Ähnliches). Dabei ist es tatsächlich vom Gesetz her egal, ob Dein Hund mit jemandem zusammengestoßen ist oder sich jemand nur erschreckt hat und dadurch gestürzt ist.
Im Grunde ist das natürlich aus der Sicht der meisten Hundebesitzer absolut unfair, aber so steht es nun mal im Gesetz. Daher solltest Du immer peinlich genau auf Deinen Hund achten, denn meist ziehst Du als Hundehalter den Kürzeren.
Gut zu wissen: Radwege unterliegen übrigens einem besonderen Schutz. Hunde haben hier ohne Leine überhaupt nichts zu suchen.
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz
Ende 2018 fällte das Oberlandesgericht Koblenz ein Urteil in einem sehr umstrittenen Fall. Ein Jogger war mit seinem angeleinten Hund im Wald unterwegs, als plötzlich ein nicht angeleinter Hund auf die beiden zugerannt kam.
Der Jogger forderte die beiden Halter auf, das Tier zurückzurufen. Der Hund hörte jedoch nicht auf die Rufe. Also entschied sich der Jogger, das Tier mit einem Ast abzuwehren. Dadurch stolperte er und zog sich einen Bänderriss zu.
Es kam anschließend zu einem Gerichtsverfahren. Hier entschied das Oberlandesgericht Koblenz, dass der verletzte Jogger in vollem Umfang Schadenersatz von dem anderen Hundehalter bekommen solle. Die geltende Gefahrenabwehrverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz besagt nämlich, dass Hunde sofort angeleint werden müssen, wenn sich ihnen andere Personen nähern.
Hund und Jogger in friedlichem Zusammenleben - Das ist möglich!
Sicherlich ist es nicht immer möglich, ein Zusammentreffen der beiden Gruppen zu verhindern. Aber seien wir mal ehrlich: Ein bisschen Rücksicht hat noch niemanden geschadet und gegenseitiges Miteinander erleichtert allen das Leben. Poch nicht vehement auf Dein gutes Recht, wenn dadurch eine Eskalation vermieden werden kann.
Das gilt gleichermaßen für Jogger sowie Hundehalter. Hier hilft oft der altbewährte Spruch: Der Klügere gibt nach.
